Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss,
1. die
vorgebrachten Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1
Schreiben des Kreises Mettmann vom 06.11.2006
Das
Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann wird zur Kenntnis genommen.
Aus
der Sicht des Kreisumweltamtes, der Unteren Wasserbehörde und aus
planungsrechtlicher Sicht werden keine Anregungen gemacht.
Aufgrund
der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde wird der textliche Hinweis im
Bebauungsplan zur Altlastenfläche 6370/2 Hi-1 (Altstandort Fa. ICI) korrigiert.
Nach Abwägung durch den Rat der Stadt Hilden
wird der Kreis Mettmann über die Ergebnisse und das Inkrafttreten der
Rechtskraft des Planes benachrichtigt.
1.2 Schreiben der Handwerkskammer
Düsseldorf vom 14.11.2006
Das Schreiben der Handwerkskammer Düsseldorf wird zur Kenntnis
genommen. Es werden keine Anregungen gemacht.
1.3 Schreiben des Staatlichen Umweltamtes
Düsseldorf vom 14.12.2006
1.)
Immissionsschutz
Gegen das Bauleitplanverfahren bestehen aus der Sicht des
anlagenbezogenen Immissionsschutzes keine Bedenken.
Die Anregungen zur Nutzungsbeschränkungen (Gliederung) für die gewerblichen
Bauflächen gemäß Abstandserlaß (RdErl. D. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft-VB5-8804.25.1 (V Nr. 1/98) vom 02.04.1998 werden übernommen (siehe textlichen Festsetzungen).
2.)
Wasserwirtschaft
Zu
diesem Thema werden keine Anregungen vorgebracht.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 247 wird gemäß §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung NW vom 14.07. 1994 (GV NW S. 666) in der zzt. gültigen Fassung
sowie des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414) in der zzt.
gültigen Fassung unter Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen als
Satzung beschlossen.
Das Plangebiet wird begrenzt durch die
Düsseldorfer Straße im Süden, die Walter-Wiederhold-Straße im Westen, die
nördliche Grenze der Flurstücke 268, 260 und 262 im Norden sowie die östliche
Grenze der Flurstücke 262 und 263 im Osten. Alle Flurstücke liegen in Flur 2
der Gemarkung Hilden.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung (inkl. Umweltbericht) mit
Stand vom 29.12.2006 zugrunde.
( Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
Der Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 247 wurde am 20.09.2006 vom Rat der Stadt zur Offenlage beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs, seiner Begründung inkl. Umweltbericht
und den zugrunde liegenden Gutachten fand anschließend in der Zeit vom
09.10.2006 bis einschließlich 10.11.2006 im Rathaus statt. Weiterhin konnten
sämtliche Unterlagen auch im Internet unter www.stadtplanung-hilden.de eingesehen
werden.
Mit der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs wurden auch die von der
Bebauungsplanänderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie verwaltungsintern die betroffenen Fachämter mit den Ergebnissen
der städtebaulichen Abwägung zum Offenlagebeschluss beteiligt.
Insgesamt sind die
Ergänzungen und Änderungen, die sich aus der Offenlage ergeben haben,
allerdings so geringfügig, dass sie die Grundzüge der Planung nicht berühren
und somit der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Mit der
Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt, die zügig nach dem Satzungsbeschluss
im Februar 2007 erfolgen wird, erhält der Bebauungsplan dann Rechtskraft.
Alle Änderungen sind
in den entsprechenden Anlagen dieser Sitzungsvorlage (Textliche Festsetzungen;
Entscheidungsbegründung) kursiv dargestellt.
(G. Scheib)