Betreff
Bürgerantrag nach § 24 GO NW vom 10.12.2006 von Frau Dina Schmidt und Herrn Walter Kimmel, Kalstert 88
Vorlage
WP 04-09 SV 68/024
Aktenzeichen
IV/68 Bt.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den derzeitigen Glascontainerstandort

Kalstert Ecke Rembrandtweg nicht zu verlegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Beigefügt ist der Bürgerantrag von Frau Dina Schmidt und Herrn Walter Kimmel vom 10.12.2006.

Hierin wird angeregt:

 

„Bürgerantrag zur Schaffung einer sicheren Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage zu den Häusern

Kalstert 88 – 88 b und zur Beseitigung der Lärmbelästigung durch den Standort der Glas- und

Altkleidercontainer“.

 

Nach § 24 Abs. 1 GO NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.

 

 

Zum Sachverhalt:

 

Der Glascontainerstandort Kalstert / Rembrandtweg deckt mit den Standorten Kalstert / Lievenstraße, Kalstert / Dürerweg,   Walderstraße / Max-Volmer-Straße,   Holbeinweg / Lochnerweg und Henkenheide den Hildener Osten (östl. der A3) ab. Dies sind unentbehrliche Standorte zur Glasentsorgung der dort lebenden Bevölkerung.

 

Die o. g. Container wurden Anfang 2004 nach Fertigstellung des Hauses Kalstert 88 in Absprache mit dem damaligen Bauträger als auch mit der Verkehrsplanungsabteilung der Stadt Hilden einvernehmlich umgestellt.  Hintergrund war sowohl die Verkehrssituation im Kurvenbereich Kalstert / Rembrandtweg als auch der direkte Ausblick von den neu errichteten Wohnbauten auf die Glas- und Altkleidercontainer. Eine weitergehende Zusage erfolgte nicht.

 

Nach der Versetzung an die nördl. Kopfseite des Gebäudes Kalstert 88 wurden zeitnah neue Glascontainer der höchsten Lärmschutzklasse aufgestellt. Der neue Standort bietet durch die Anordnung auf dem Quer-Parkstreifen nun eine Kurzzeitparkfläche direkt vor den Containern.

 

Natürlich kommen auch hier Störungen vor, wenn Personen die Einwurfzeiten gedanken- bzw. rücksichtslos missachten bzw. ihr Fahrzeug zum Glaseinwurf allzu großzügig parken.   Im Vergleich mit vielen anderen Glascontainerstandorten, die näher und ungünstiger zur umgebenden Bebauung stehen, ist hier aber von einem unkomplizierten Standort zu sprechen. 

 

 

Zu den vorgeschlagenen Alternativen:

 

1.  Der Alternativstandort am Seitenstreifen des Sportplatzes in der Straße Kalstert wurde schon 2004 in

Erwägung gezogen und untersucht. Da hier die Einfahrt in die Straße Kalstert verboten ist und sensibler Fuß- und Radverkehr zur Grundschule und zum Kindergarten stattfindet, wurde diese Möglichkeit aber verworfen. Die Anlieferer mit PKW müssten einen deutlichen Umweg über den nicht ausgebauten

Rethelweg in Kauf nehmen - Parkvorgänge im unmittelbaren Kurvenbereich Kalstert / Rembrandtweg wären vorprogrammiert.

 

2.  Eine Aufstellung nahe Haus Nr. 129 an dem Holzkleidercontainer kommt nicht in Betracht, da

hier nur unbefestigte Bankett vorhanden ist. Es gibt auch keine PKW-Stellplätze. Der erwähnte Altkleidercontainer steht auf privatem Grund und ist nicht Bestandteil des städt. Depotcontainernetzes.

 

3.    Eine Verschiebung des Standortes auf den Seitenstreifen ggü. Kalstert 90 wird abgelehnt, da

hier der Abstand zur Wohnbebauung um 4-5 m geringer wäre als bei Haus Nr. 88. Im Übrigen befinden sich die Container aktuell auch bei Nr. 88 an der nördl. Kopfseite des Gebäudes, wo sich keine Balkone und Terrassen befinden. Auch eine Anordnung mit einer freien Kurzparkfläche direkt vor den Containern wäre ggü. Haus Nr. 90 nicht zu realisieren. Eine Verlagerung des Standortes zu (größeren) Lasten eines anderen Hauses kann keine Alternative sein.

 

 

Zur grundsätzlichen Situation bei Glascontainerstandorten:

 

Ziel ist ein flächendeckendes Netz von Glascontainern im Stadtgebiet, um pro Standort ca. 600 Einwohner anzuschließen. Dies ist eine notwendige abfallwirtschaftliche Maßnahme, damit Altglas zu einem hohen Prozentsatz erfasst und verwertet werden kann.

 

Dabei wird zunächst eine Grobpositionierung zugrunde gelegt, die davon ausgeht, ein fußläufiges Umfeld von 200 - 300 m abzudecken. Der o.g. Standort ist Bestandteil dieses groben Containernetzes in Hilden.

 

Des Weiteren wird auf eine Feinpositionierung geachtet, die folgende Punkte berücksichtigen muss:

 

Einzugsgebiet                                (gute Erreichbarkeit, bürgernahe Positionierung, zentrale Einrichtungen)

Verkehrssicherheit                     (Verkehrs- und Sichtbehinderungen an Kreuzungen, Parkmöglichkeiten)

Abfuhrlogistik                                (Abmessungen des Sammelfahrzeuges, Kranreichweite, Höhe, Standfläche)

Verfügbarkeit öfftl. Fläche         (es sind öffentliche Flächen zu wählen, Parkstreifen, breite Bürgersteige etc.)

Standfestigkeit                             (befestigte Flächen, Wasserabfluss, Wintertauglichkeit)

Schutz der Umgebung                (Baumkronen, Baumscheiben, Kanalschächte, Kur- und Klinikbereiche)

Planungsvorgaben                       (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Denkmalschutz, Depotcontainernetzplanung)

Schutz vor Lärm                           (Lärmgeminderte Altglascontainer, Mindestabstände nach VDI 2058 - min. 12 m)

 

Es gilt der Grundsatz, dass Depotcontainer dort aufgestellt werden, wo die Wertstoffe anfallen - also in und nicht am Rande oder außerhalb von Wohngebieten.

 

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) schreibt grundsätzlich eine Nachtruhe von 22.00 - 6.00 Uhr vor. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung aus dem Jahr 2002 ist darüber hinaus in Wohngebieten die Inbetriebnahme von Geräten und Maschinen zur Verwendung im Freien (auch Geräte der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) nur werktags (incl. samstags) zwischen 7 und 20 Uhr gestattet. Dies gilt auch für das Einwerfen von Glas durch die Anwohner - im Übrigen gleichbedeutend mit der Nutzung der eigenen Abfallsammelgefäße bzw. des Rasenmähers.

 

Die Stadt Hilden hat die Einwurfzeiten über diese Regelung hinaus auf die Zeiten Mo. - Fr. 8.00 - 19.00 Uhr und Sa. 8.00 - 14.00 Uhr eingeschränkt. Dies ist allerdings als Empfehlung und Aufforderung zur Rücksichtnahme zu betrachten, da die Stadt Hilden höherrangiges Recht nicht weiter einschränken kann. Am o.g. Standort sind sowohl ein Hinweisschild als auch Aufkleber mit den Einwurfzeiten angebracht.

 

Die mit der (ordnungsgemäßen) Benutzung verbundenen Geräuschimmissionen sind als nicht erhebliche Belästigungen i.S.d BImschG bzw. als unwesentliche Beeinträchtigung i.S.d. BGB anzusehen und damit von den Bewohnern eines Wohngebietes grundsätzlich hinzunehmen.

 

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Hier ist die Verwaltung natürlich auf die Mitwirkung und auf Hinweise der Anlieger angewiesen.

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, den aktuellen Standort nicht zu verlegen. Wie schon erwähnt, ist der Standort im Vergleich mit vielen anderen Glascontainerstandorten, die näher und ungünstiger zur umgebenden Bebauung stehen, als unkompliziert zu betrachten.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Fotos des alten und aktuellen Depotcontainerstandortes

Fotos der vorgeschlagenen Standorte

 

 

 

G. Scheib