Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den derzeitigen Glascontainerstandort
Kalstert Ecke
Rembrandtweg nicht zu verlegen.
Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Beigefügt ist der
Bürgerantrag von Frau Dina Schmidt und Herrn Walter Kimmel vom 10.12.2006.
Hierin wird
angeregt:
„Bürgerantrag zur
Schaffung einer sicheren Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage zu den Häusern
Kalstert 88 – 88 b
und zur Beseitigung der Lärmbelästigung durch den Standort der Glas- und
Altkleidercontainer“.
Nach § 24 Abs. 1 GO NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.
Zum Sachverhalt:
Der Glascontainerstandort
Kalstert / Rembrandtweg deckt mit den Standorten Kalstert / Lievenstraße,
Kalstert / Dürerweg, Walderstraße /
Max-Volmer-Straße, Holbeinweg /
Lochnerweg und Henkenheide den Hildener Osten (östl. der A3) ab. Dies sind
unentbehrliche Standorte zur Glasentsorgung der dort lebenden Bevölkerung.
Die o. g. Container
wurden Anfang 2004 nach Fertigstellung des Hauses Kalstert 88 in Absprache mit dem
damaligen Bauträger als auch mit der Verkehrsplanungsabteilung der Stadt Hilden
einvernehmlich umgestellt. Hintergrund
war sowohl die Verkehrssituation im Kurvenbereich Kalstert / Rembrandtweg als
auch der direkte Ausblick von den neu errichteten Wohnbauten auf die Glas- und
Altkleidercontainer. Eine weitergehende Zusage erfolgte nicht.
Nach der Versetzung
an die nördl. Kopfseite des Gebäudes Kalstert 88 wurden zeitnah neue
Glascontainer der höchsten Lärmschutzklasse aufgestellt. Der neue Standort
bietet durch die Anordnung auf dem Quer-Parkstreifen nun eine
Kurzzeitparkfläche direkt vor den Containern.
Natürlich kommen
auch hier Störungen vor, wenn Personen die Einwurfzeiten gedanken- bzw.
rücksichtslos missachten bzw. ihr Fahrzeug zum Glaseinwurf allzu großzügig
parken. Im Vergleich mit vielen anderen
Glascontainerstandorten, die näher und ungünstiger zur umgebenden Bebauung
stehen, ist hier aber von einem unkomplizierten Standort zu sprechen.
Zu den vorgeschlagenen Alternativen:
1. Der Alternativstandort am
Seitenstreifen des Sportplatzes in der Straße Kalstert wurde schon 2004 in
Erwägung gezogen und untersucht. Da hier die
Einfahrt in die Straße Kalstert verboten ist und sensibler Fuß- und Radverkehr
zur Grundschule und zum Kindergarten stattfindet, wurde diese Möglichkeit aber
verworfen. Die Anlieferer mit PKW müssten einen deutlichen Umweg über den nicht
ausgebauten
Rethelweg in Kauf nehmen - Parkvorgänge im
unmittelbaren Kurvenbereich Kalstert / Rembrandtweg wären vorprogrammiert.
2. Eine Aufstellung nahe Haus Nr.
129 an dem Holzkleidercontainer kommt nicht in Betracht, da
hier nur unbefestigte Bankett vorhanden ist.
Es gibt auch keine PKW-Stellplätze. Der erwähnte Altkleidercontainer steht auf
privatem Grund und ist nicht Bestandteil des städt. Depotcontainernetzes.
3.
Eine
Verschiebung des Standortes auf den Seitenstreifen ggü. Kalstert 90 wird abgelehnt,
da
hier der Abstand zur Wohnbebauung um 4-5 m
geringer wäre als bei Haus Nr. 88. Im Übrigen befinden sich die Container
aktuell auch bei Nr. 88 an der nördl. Kopfseite des Gebäudes, wo sich keine
Balkone und Terrassen befinden. Auch eine Anordnung mit einer freien Kurzparkfläche
direkt vor den Containern wäre ggü. Haus Nr. 90 nicht zu realisieren. Eine
Verlagerung des Standortes zu (größeren) Lasten eines anderen Hauses kann keine
Alternative sein.
Zur grundsätzlichen Situation bei
Glascontainerstandorten:
Ziel ist ein flächendeckendes Netz von
Glascontainern im Stadtgebiet, um pro Standort ca. 600 Einwohner anzuschließen.
Dies ist eine notwendige abfallwirtschaftliche Maßnahme, damit Altglas zu einem
hohen Prozentsatz erfasst und verwertet werden kann.
Dabei wird zunächst eine Grobpositionierung
zugrunde gelegt, die davon ausgeht, ein fußläufiges Umfeld von 200 - 300 m
abzudecken. Der o.g. Standort ist Bestandteil dieses groben Containernetzes in
Hilden.
Des Weiteren wird auf eine
Feinpositionierung geachtet, die folgende Punkte berücksichtigen muss:
Einzugsgebiet (gute Erreichbarkeit, bürgernahe
Positionierung, zentrale Einrichtungen)
Verkehrssicherheit (Verkehrs- und Sichtbehinderungen an Kreuzungen,
Parkmöglichkeiten)
Abfuhrlogistik (Abmessungen des Sammelfahrzeuges,
Kranreichweite, Höhe, Standfläche)
Verfügbarkeit
öfftl. Fläche (es sind öffentliche Flächen zu wählen,
Parkstreifen, breite Bürgersteige etc.)
Standfestigkeit (befestigte Flächen, Wasserabfluss,
Wintertauglichkeit)
Schutz
der Umgebung (Baumkronen, Baumscheiben,
Kanalschächte, Kur- und Klinikbereiche)
Planungsvorgaben (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan,
Denkmalschutz, Depotcontainernetzplanung)
Schutz
vor Lärm (Lärmgeminderte
Altglascontainer, Mindestabstände nach VDI 2058 - min. 12 m)
Es gilt der Grundsatz, dass Depotcontainer
dort aufgestellt werden, wo die Wertstoffe anfallen - also in und nicht am
Rande oder außerhalb von Wohngebieten.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
schreibt grundsätzlich eine Nachtruhe von 22.00 - 6.00 Uhr vor. Nach der
Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung aus dem Jahr 2002 ist darüber hinaus
in Wohngebieten die Inbetriebnahme von Geräten und Maschinen zur Verwendung im
Freien (auch Geräte der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) nur werktags
(incl. samstags) zwischen 7 und 20 Uhr gestattet. Dies gilt auch für das
Einwerfen von Glas durch die Anwohner - im Übrigen gleichbedeutend mit der
Nutzung der eigenen Abfallsammelgefäße bzw. des Rasenmähers.
Die Stadt Hilden hat die Einwurfzeiten über
diese Regelung hinaus auf die Zeiten Mo. - Fr. 8.00 - 19.00 Uhr und Sa. 8.00 -
14.00 Uhr eingeschränkt. Dies ist allerdings als Empfehlung und Aufforderung
zur Rücksichtnahme zu betrachten, da die Stadt Hilden höherrangiges Recht nicht
weiter einschränken kann. Am o.g. Standort sind sowohl ein Hinweisschild als
auch Aufkleber mit den Einwurfzeiten angebracht.
Die mit der (ordnungsgemäßen) Benutzung
verbundenen Geräuschimmissionen sind als nicht erhebliche Belästigungen i.S.d
BImschG bzw. als unwesentliche Beeinträchtigung i.S.d. BGB anzusehen und damit
von den Bewohnern eines Wohngebietes grundsätzlich hinzunehmen.
Zuwiderhandlungen werden als
Ordnungswidrigkeit geahndet. Hier ist die Verwaltung natürlich auf die
Mitwirkung und auf Hinweise der Anlieger angewiesen.
Die Verwaltung
empfiehlt, den aktuellen Standort nicht zu verlegen. Wie schon erwähnt, ist der
Standort im Vergleich mit vielen anderen Glascontainerstandorten, die näher und
ungünstiger zur umgebenden Bebauung stehen, als unkompliziert zu betrachten.
Anlagen:
Fotos des alten und aktuellen Depotcontainerstandortes
Fotos der vorgeschlagenen Standorte
G. Scheib