Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden wählt für die Zeit
vom 17.03.2007 bis zum 16.03.2012 erneut Herrn Harald Sudmann, Walder Strasse
375 a, 40724 Hilden, zum Schiedsmann für den Hildener Süden und Osten
(Schiedsamtsbezirk Hilden I).“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren
sind in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens Schiedsämter einzurichten;
Rechtsgrundlage hierfür ist das Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG
NRW).
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von
Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen.
Die Wahlzeit einer Schiedsperson beträgt fünf
Jahre, die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.
Seitens der Justiz wird ausdrücklich
gewünscht, dass Schiedspersonen voraussichtlich mehr als eine Wahlzeit zur
Verfügung stehen werden.
Die Schiedsleute
sind in Nordrhein-Westfalen als ehrenamtliche Streitschlichter tätig, um als vorgerichtliche
Instanz die Gerichte bei strafrechtlichen und zivilrechtlichen
Auseinandersetzungen zu entlasten.
Insoweit sind sie
Dienstkräfte des jeweiligen Amtsgerichtes.
Auch der Direktor
des Amtsgerichtes Langenfeld, zu dessen Amtsgerichtsbezirk die Stadt Hilden
gehört, befürwortet eine kontinuierliche Fortsetzung guter
Schiedsmannsleistungen.
Eine vom Rat gewählte Schiedsperson darf ihr
Amt erst nach Bestätigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes
antreten, dort wird sie auch auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.
In Hilden sind zwei Schiedsamtsbezirke
eingerichtet, diese sind mit Hilden I (Süd/Ost) und Hilden II (Nord/West) bezeichnet.
Das sensible
Ehrenamt wird im Hildener Bezirk I bereits seit zwanzig Jahren von Herrn Harald
Sudmann
ausserordentlich
engagiert wahrgenommen.
Seine vierte
Amtszeit endet nun am 16.03.2007.
Damit wird eine
Neuwahl erforderlich.
Herr Sudmann hat auf
Nachfrage der Verwaltung bereits seine Zustimmung zur Übernahme einer weiteren
Amtszeit als Schiedsmann gegeben.
Die Sachkosten des Schiedsamtes trägt die
Gemeinde kraft Gesetz.
Günter Scheib