Betreff
Wiederwahl des Schiedmannes Harald Sudmann für den Schiedsamtsbezirk Hilden I ( Süd / Ost )
Vorlage
WP 04-09 SV 10/016
Aktenzeichen
I/10.5-30.60.03.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden wählt für die Zeit vom 17.03.2007 bis zum 16.03.2012 erneut Herrn Harald Sudmann, Walder Strasse 375 a, 40724 Hilden, zum Schiedsmann für den Hildener Süden und Osten (Schiedsamtsbezirk Hilden I).“

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren sind in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens Schiedsämter einzurichten; Rechtsgrundlage hierfür ist das Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW).

Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen.

Die Wahlzeit einer Schiedsperson beträgt fünf Jahre, die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.

Seitens der Justiz wird ausdrücklich gewünscht, dass Schiedspersonen voraussichtlich mehr als eine Wahlzeit zur Verfügung stehen werden.

Die Schiedsleute sind in Nordrhein-Westfalen als ehrenamtliche Streitschlichter tätig, um als vorgerichtliche Instanz die Gerichte bei strafrechtlichen und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zu entlasten.

Insoweit sind sie Dienstkräfte des jeweiligen Amtsgerichtes.

                                                          

Auch der Direktor des Amtsgerichtes Langenfeld, zu dessen Amtsgerichtsbezirk die Stadt Hilden gehört, befürwortet eine kontinuierliche Fortsetzung guter Schiedsmannsleistungen.

 

Eine vom Rat gewählte Schiedsperson darf ihr Amt erst nach Bestätigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes antreten, dort wird sie auch auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

 

 

In Hilden sind zwei Schiedsamtsbezirke eingerichtet, diese sind mit Hilden I (Süd/Ost) und Hilden II (Nord/West) bezeichnet.

 

Das sensible Ehrenamt wird im Hildener Bezirk I bereits seit zwanzig Jahren von Herrn Harald Sudmann

ausserordentlich engagiert wahrgenommen.

 

Seine vierte Amtszeit endet nun am 16.03.2007.

Damit wird eine Neuwahl erforderlich.

 

 

Herr Sudmann hat auf Nachfrage der Verwaltung bereits seine Zustimmung zur Übernahme einer weiteren Amtszeit als Schiedsmann gegeben.

 

 

Die Sachkosten des Schiedsamtes trägt die Gemeinde kraft Gesetz.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib