Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Die CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Hilden hat in der Sitzung am 25.10.2006 den als Anlage beigefügten
Antrag gestellt.
Dieser beschäftigt
sich inhaltlich mit der Güterzugstrecke im Hildener Südwesten, von der unbestritten
deutliche Lärmemissionen ausgehen, die – so der Antrag – durch aktive Lärmschutzmaßnahmen
(d.h. Schallschutzwände oder –wälle u.ä.) – für die Anlieger erträglicher
gestaltet werden sollen. Hierzu wird die Stadt Hilden aufgefordert, sich bei
der Deutschen Bahn AG entsprechend einzusetzen.
Zu dieser Thematik
wird folgendes ausgeführt:
Seit dem Jahr 2002
beschäftigt sich die Verwaltung wieder intensiver mit dem Thema Lärmschutz
entlang von Bahnstrecken.
Hintergrund dafür
ist eine Baumaßnahme im Bereich des Hildener Bahnhofes gewesen. Die DB Bauprojekt
GmbH, Köln, plante eine Lärmschutzwand
entlang der Gleise südlich des Hildener Bahnhofes (im Bereich bis zur Neustraße).
Hierzu wurde dann
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, ebenfalls wurde der Stadtentwicklungsausschuss
über die Absichten der Deutsche Bahn AG unterrichtet (SV IV-1-254 aus 2002).
Die Lärmschutzwand,
es handelt sich um eine Maßnahme, die sich aus dem Bundesprogramm
„Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“ finanzierte, wurde dann im Jahr 2003 umgesetzt. Es handelt sich um eine freiwillige
Maßnahme zum Schutz bereits bestehender Bebauung.
Die Bundesregierung
stellt für solche Maßnahmen seit 1999 jährlich ca. 51 mio € zur Verfügung. Die
Sanierungsgrenzwerte liegen bei 70 dB(A) am Tag und bei 60 dB(A) in der Nacht.
Wie lange dieses Programm noch aufrechterhalten bleibt, ist offen.
Im Zusammenhang mit
dieser Maßnahme hat die Verwaltung bereits damals bei der DB AG nachgefragt, ob
Möglichkeiten bestehen, weitere Abschnitte der Gleistrasse insbesondere im
Hildener Südwesten mit aktiven Schallschutzmaßnahmen zu berücksichtigen
(insbesondere den Abschnitt zwischen Karnaper Straße und Diesterwegstraße).
Unter Hinweis auf
die Rechtslage und gestützt auf ein entsprechendes Fachgutachten ist dieses
Ansinnen der Stadt abgelehnt worden, die Sanierungsgrenzwerte würden nicht
erreicht. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass im betroffenen Bereich
vermehrt passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden könnten (also z.B.
Schallschutzfenster).
Dies ist dann
tatsächlich auch geschehen, laut Mitteilung der Bahn aus 10/2003 wurden passive
Schallschutzmaßnahmen für 62 Wohneinheiten vorgesehen.
Die Rechtslage ist
im übrigen eindeutig:
Lärmschutzmaßnahmen
an Bahnanlagen werden auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes
durchgeführt. Dazu kommt die 16. Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes,
die Verkehrslärmschutzverordnung.
Danach kommen aktive
Lärmschutzmaßnahmen nur beim Bau neuer Schienenwege und bei wesentlichen
baulichen Änderungen vorhandener Schienenwege in Betracht.
Lärmvorsorgeansprüche
von Anwohnern entstehen daher ausschließlich bei einer durch einen erheblichen
baulichen Eingriff verursachten Verschlechterung der bisherigen Lärmsituation.
Durch die Übernahme
der EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht im Juni 2006 (Neufassung
Bundesimmissionsschutzgesetz) hat sich die Situation zunächst einmal nur
unwesentlich geändert.
Angesichts einer
Belastung mit ca. 45.000 Zügen/ Jahr (Stand: 2006) fällt die hier betroffene
Gleisstrecke (in Betrieb genommen 1874) in eine Kategorie, bei der bis Juni
2012 sog. „Lärmkarten“ erstellt werden müssen. Aufgrund der Lärmkarten wiederum
müssen dann bis Juli 2013 sog. „Lärmaktionspläne“ erarbeitet werden, in denen
„Lärmprobleme und Lärmauswirkungen“ geregelt werden. Hier werden dann Maßnahmen
vorgeschlagen, mit denen die Lärmemissionen reduziert werden könnten. Welche
Maßnahmen das sind, ist völlig offen.
Für die Erstellung
der Lärmkarten ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
Wer für die
Aufstellung der Lärmaktionspläne bezüglich der Haupteisenbahnstrecken und für
die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmemissionen verantwortlich
ist, ist für das Land Nordrhein-Westfalen noch nicht festgelegt worden.
Außerdem ist daran
zu erinnern, dass es im Hildener Südwesten bereits Schallschutzanlagen gibt,
etwa die Garagenzeile entlang des Topsweges oder die Wallanlagen im Bereich
Bolthaus und Oerkhaushof.
Alle „kranken“
daran, dass zwischen ihnen und der Gleistrasse noch Kleingartenflächen liegen,
so dass eine optimale Schutzwirkung kaum erreicht werden kann. Diese
Kleingartenflächen gehören wiederum der DB AG (bzw. einer ihrer Tochterfirmen).
Die Stadt Hilden
selbst kann also schon deshalb nicht tätig werden, weil sie nur selten im
unmittelbaren Bereich der Bahntrassen Grundstückseigentümer ist. Um grundlegend
wirksam zu sein, müssen aber Lärmschutzwände und –wälle möglichst nah an der Emissionsquelle
gebaut werden, also im vorliegenden Fall möglichst nah an den Gleisen selbst.
Je weiter von den Gleisen entfernt, desto weniger wirksam sind die aktiven
Schallschutzmaßnahmen bzw. desto höher ist der zu betreibende Aufwand für
Grunderwerb und den Bau der Einrichtungen selbst.
Die Stadt Hilden hat
keine Möglichkeiten, die DB AG zum Bau einer Lärmschutzwand im Hildener Südwesten
zu zwingen.
Als Alternative
verbliebe nur der Versuch, auf eigene Kosten notwendige Grundstücke zu erwerben
und selbst aktive Schallschutzmaßnahmen zu planen und zu bauen. Dies ginge weit
über die finanziellen Kapazitäten der Stadt Hilden hinaus.
Seitens der
Verwaltung kann daher zum heutigen Zeitpunkt nur empfohlen werden, die weitere
Entwicklung abzuwarten, besonders hinsichtlich der Zuständigkeiten in NRW.
(G. Scheib)