Betreff
1. Erhöhung der Parkentgelte, 2. Änderung der Öffnungszeiten in städt. Parkeinrichtungen
Vorlage
WP 04-09 SV 26/027
Aktenzeichen
II/26 - MB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss zu Ziffer 1:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

1. Erhöhung der Parkentgelte ab 01.01.2007 in den städtischen Parkeinrichtungen Parkhaus Am Kronengarten sowie in den Tiefgaragen Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz und Südstraße sowie für die oberirdischen städtischen Parkplätze:

 

Gemäß der derzeitigen vertraglichen Situation läuft der Pachtvertrag über die Tiefgarage Nove-Mesto-Platz bis zum 31.12.2008 und der über die Tiefgarage Am Rathaus bis zum 31.12.2011.

Die Betreibergesellschaft beider Parkeinrichtungen, Q-Park GmbH & Co KG, hat der Verwaltung ein Angebot über eine Vertragsverlängerung für beide Objekte bis zum 31.12.2014 unterbreitet. Um die Attraktivität der Parkeinrichtungen zu erhöhen, würde die Betreibergesellschaft im Gegenzug umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von mind. 180.000,00 € je Parkeinrichtung ergreifen, sofern die Verwaltung o.g. Angebot annimmt. Q-Park hat daher im Falle der Vertragsverlängerung für den Durchführungszeitraum von Januar bis Juni 2007 Folgendes schriftlich zugesichert:

 

-      Austausch der bestehenden, überalterten Parkierungsanlage durch eine neuwertige Parkierungstechnik, womit beispielsweise der Einsatz von bargeldlosen Pre-Paid-Karten möglich sei.

 

-      Einbau einer neuen interaktiven Kunden-Kommunikationsanlage, d.h. neue Video- und Sprechverbindung, zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Kunden und Servicepersonal, verbunden mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen für den Kunden.

 

-      heller und freundlicher Anstrich der Wände, Decken und des Treppenhauses

 

-      Energiesparmaßnahmen bei der Beleuchtungstechnik

 

Allerdings zahlt die Q-Park GmbH & Co KG bislang neben einer festgeschriebenen Festpacht an die Stadt 85 % des übersteigendes Umsatzes von 153.387,56 € bei der Tiefgarage Nove-Mesto-Platz und 148.274,65 € bei der Tiefgarage Am Rathaus. Die oben dargestellten Modernisierungsmaßnahmen würden unter der Maßgabe durchgeführt, dass die Umsatzgrenzen auf 165.000 € (Nove-Mesto-Platz) und 160.000 € (Am Rathaus) angehoben werden.

Aufgrund des beabsichtigten Verkaufs besteht für das Parkhaus Am Kronengarten lediglich eine Vertragsbindung für 6 Monate, sie sich jeweils um ein halbes Jahr verlängert sofern nicht vorher gekündigt wird. Diese Regelung soll weiterhin Gültigkeit haben, allerdings sind Modernisierungsmaßnahmen für dieses Parkhaus auch nicht vorgesehen.

 

Trotz des Interesses der Verwaltung an den Modernisierungsmaßnahmen würde eine derartige Vertragsgestaltung zwangsläufig einen Einnahmeverlust mit sich bringen, der keinesfalls akzeptiert werden kann. Daher kann diese Vertragsgestaltung nur unter der Prämisse erfolgen, dass sich die städtischen Einnahmen nicht reduzieren.

 

Um die städtischen Einnahmen zu sichern, die Interessenlage der Betreibergesellschaft zu berücksichtigen und der anstehenden Mehrwertsteuererhöhung 2007 Rechnung zu tragen, sollten die Parkentgelte ab dem 01.01.2007 folgendermaßen erhöht werden:

 

- bis 60 Minuten und jede weitere angefangene Stunde von bisher 0,50 € auf 0,60 €,

- Tageshöchstsatz von 7,50 € auf 8,00 € ,

- Dauerparkpreis (Mo-So von 0-24 Uhr) von bisher 49,00 € monatlich auf 51,00 €,

 

 

 

 

Die Preiserhöhung soll sich sowohl auf die Tiefgaragen Südstraße (Garagenbetriebe Fahrland), Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz und das Parkhaus Am Kronengarten beziehen als auch auf die städtischen oberirdischen Parkplätze (für die Kurzparkzeiten).

 

Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass seit Jahren keine Erhöhung der Kurzparker- sowie Tagesentgelte stattgefunden hat, diese sogar seinerzeit im Rahmen der DM-/€-Umstellung - wenn auch nur minimal - gesunken sind, erscheint die Erhöhung durchaus angebracht.

 

Zusätzlich wird die Einführung eines sog. Jobparktickets (Mo-Fr von 7-19 Uhr) in Höhe von 41,00 €/Monat seitens der Q-Park GmbH & Co KG vorgeschlagen. Das Interesse an einem Jobticket wird von der Verwaltung durchaus als groß erachtet. Sollte ein „Jobparker“ nach 19.00 Uhr die Parkeinrichtung verlassen, ist die entsprechende Parkzeit am Kassenautomaten nachzuzahlen.

 

Der Verwaltung liegt eine schriftliche Zusicherung der Betreibergesellschaften Q-Park GmbH & Co KG vor, dass mittels der Park-Smileys weiterhin eine Stunde Parkzeit vergütet werden kann. Der Werbeslogan „Eine Stunde frei parken“ hätte somit also auch nach der Preiserhöhung weiterhin Bestand.

 

 

2. Änderung der Öffnungszeiten der Tiefgarage Am Rathaus und Nove-Mesto-Platz ab 01.12.2006:

 

Bisherige Öffnungszeiten:

 

Tiefgarage Am Rathaus:               Mo.-Fr. 07.00 bis 23.00 Uhr, Sa 07.00 bis 19.00 Uhr

 

Tiefgarage Nove-Mesto-Platz:      Mo.-Fr. 07.00 bis 21.00 Uhr, Sa 07.00 bis 23.00 Uhr

 

 

Vorschlag für die neuen Öffnungszeiten:

 

Tiefgarage Am Rathaus:               Mo.-Fr. 07.00 bis 22.00 Uhr, Sa 07.00 bis 19.00 Uhr

 

Tiefgarage Nove-Mesto-Platz:      Mo.-Do. 07.00 bis 22.00 Uhr, Fr.-Sa. 07.00 bis 23.00 Uhr

 

           

Die Stadtverwaltung und die Stadtmarketing GmbH wurden vermehrt durch die Gewerbetreibenden  - besonders durch die im Bereich des Alten Marktes – auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Tiefgarage Nove-Mesto-Platz an den Wochentagen angesprochen. Demnach würden die Kunden gern in unmittelbarer Nähe der Restaurant- und Gastronomieeinrichtungen parken. Die Verwaltung schlägt daher o.g. Öffnungszeiten vor, um damit der Kunden- und Gastronomienachfrage in der Altstadt Rechnung zu tragen. Auch die Stadtmarketing Hilden GmbH unterstützt diese Änderung der Öffnungszeiten. Dass die Kundenfrequentierung eine Öffnungszeit bis 23.00 Uhr in der Tiefgarage „Am Rathaus“ nicht erfordert, geht aus den Aufzeichnungen der Betreibergesellschaft hervor. Demnach fuhren von Anfang März bis Ende September montags bis freitags in der Zeit von 21.00 bis 23.00 Uhr durchschnittlich lediglich 5,17 (mit abnehmender Tendenz) Fahrzeuge heraus. Eine weitere Öffnung über 22.00 Uhr hinaus wäre somit unwirtschaftlich, eine Schließung um 22.00 Uhr jedoch nicht kundenunfreundlich.

 

Um bereits für das Weihnachtsgeschäft positive Effekte zu erzielen, schlägt die Verwaltung vor, die Änderung der Öffnungszeiten bereits ab 01.12.2006 in Kraft treten zu lassen.

 

Anzumerken bleibt noch, dass die Ein- und Ausfahrt mit der mitgeführten Parkkarte für die Kunden auch bei geschlossener Tiefgarage weiterhin jederzeit, also auch nach 22. Uhr, möglich ist. Außerdem

 

sichert die Betreibergesellschaft zu, dass Öffnungszeitenverlängerungen nach vorheriger Bekanntgabe für Ratssitzungen etc. kein Problem darstellen; diese müssten dann selbstverständlich zusätzlich vergütet werden.

 

 

 

Günter Scheib

 


Zusätzliche Erläuterungen:

 

Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.11.2006 mit den Inhalten dieser Sitzungsvorlage befasst. Der einstimmige gefasste Beschluss zu Ziffer 1 dieser Vorlage als Vorschlag für den Rat der Stadt lautet wie folgt:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:

 

1.      Die Parkentgelte in den städtischen Parkeinrichtungen Parkhaus Am Kronengarten sowie in den Tiefgaragen Am Rathaus 1, Nove-Mesto-Platz und Südstraße werden mit Wirkung vom 01.01.2007 wie folgt umgestellt:

 

Kurzparker:

      a) Für die ersten 30 Minuten                                            0,30 € (unverändert),

      b) ansonsten für jede angefangene Stunde                     0,60 € (bisher 0,50 €),

      c) für eine Tageskarte                                          8,00 € (bisher 7,50 €),

      d) für einen verloren gegangenen Parkschein                 8,00 € (bisher 7,50 €).

 

Dauerparker:

      e) pro Einstellplatz (Mo.-So. je 0-24 Uhr) mtl.      51,00 € (bisher 49,00 €),

      f) pro Einstellplatz (Mo.-Fr. je 7-19 Uhr) mtl.        41,00 €.

 

2.      Die Parkgebühren auf den mit einem Parkschein-Automaten bestückten städtischen öffentlichen Parkplätzen werden entsprechend Ziff. 1a und 1b umgestellt.

 

3.      Die als Anlage beigefügte Parkgebühren-Satzung für öffentliche Parkplatzflächen in Hilden wird beschlossen.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Laufzeiten der Pachtverträge für die Tiefgaragen Nove-Mesto-Platz und Am Rathaus 1 bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Die Modalitäten der Änderungsverträge sind entsprechend den Erläuterungen zur Sitzungsvorlage 25/027 zu vereinbaren.“

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:    6800.1400

                           6800.1101

Bezeichnung:    Mieten für Parkeinrichtungen

                          Parkentgelte für Parkscheinautomaten

Produktnummer:   120106

                              020702    

Bezeichnung:    Bewirtschaftung von Parkhäusern und Tiefgaragen

                          Überwachung des ruhenden Verkehrs

Erträge:       ca. 37.000 €

                    ca. 30.000 €

 

                                              

vorgesehen im Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

Finanzierung: