Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
für den Rat nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
zu Ziffer 1:
„Beschlussfassung
wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
1. Erhöhung der Parkentgelte ab 01.01.2007 in
den städtischen Parkeinrichtungen Parkhaus Am Kronengarten sowie in den
Tiefgaragen Am Rathaus, Nove-Mesto-Platz und Südstraße sowie für die
oberirdischen städtischen Parkplätze:
Gemäß der derzeitigen
vertraglichen Situation läuft der Pachtvertrag über die Tiefgarage
Nove-Mesto-Platz bis zum 31.12.2008 und der über die Tiefgarage Am Rathaus bis
zum 31.12.2011.
Die
Betreibergesellschaft beider Parkeinrichtungen, Q-Park GmbH & Co KG, hat
der Verwaltung ein Angebot über eine Vertragsverlängerung für beide Objekte bis
zum 31.12.2014 unterbreitet. Um die Attraktivität der Parkeinrichtungen zu
erhöhen, würde die Betreibergesellschaft im Gegenzug umfangreiche
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von mind. 180.000,00 € je
Parkeinrichtung ergreifen, sofern die Verwaltung o.g. Angebot annimmt. Q-Park
hat daher im Falle der Vertragsverlängerung für den Durchführungszeitraum von
Januar bis Juni 2007 Folgendes schriftlich zugesichert:
- Austausch der bestehenden, überalterten
Parkierungsanlage durch eine neuwertige Parkierungstechnik, womit
beispielsweise der Einsatz von bargeldlosen Pre-Paid-Karten möglich sei.
- Einbau einer neuen interaktiven
Kunden-Kommunikationsanlage, d.h. neue Video- und Sprechverbindung, zur
Verbesserung der Kommunikation zwischen Kunden und Servicepersonal, verbunden
mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen für den Kunden.
- heller und freundlicher Anstrich der
Wände, Decken und des Treppenhauses
- Energiesparmaßnahmen bei der
Beleuchtungstechnik
Allerdings zahlt die Q-Park
GmbH & Co KG bislang neben einer festgeschriebenen Festpacht an die Stadt
85 % des übersteigendes Umsatzes von 153.387,56 € bei der Tiefgarage
Nove-Mesto-Platz und 148.274,65 € bei der Tiefgarage Am Rathaus. Die oben
dargestellten Modernisierungsmaßnahmen würden unter der Maßgabe durchgeführt,
dass die Umsatzgrenzen auf 165.000 € (Nove-Mesto-Platz) und 160.000 € (Am
Rathaus) angehoben werden.
Aufgrund des
beabsichtigten Verkaufs besteht für das Parkhaus Am Kronengarten lediglich eine
Vertragsbindung für 6 Monate, sie sich jeweils um ein halbes Jahr verlängert
sofern nicht vorher gekündigt wird. Diese Regelung soll weiterhin Gültigkeit
haben, allerdings sind Modernisierungsmaßnahmen für dieses Parkhaus auch nicht
vorgesehen.
Trotz des Interesses
der Verwaltung an den Modernisierungsmaßnahmen würde eine derartige
Vertragsgestaltung zwangsläufig einen Einnahmeverlust mit sich bringen, der
keinesfalls akzeptiert werden kann. Daher kann diese Vertragsgestaltung nur
unter der Prämisse erfolgen, dass sich die städtischen Einnahmen nicht reduzieren.
Um die städtischen
Einnahmen zu sichern, die Interessenlage der Betreibergesellschaft zu berücksichtigen
und der anstehenden Mehrwertsteuererhöhung 2007 Rechnung zu tragen, sollten die
Parkentgelte ab dem 01.01.2007 folgendermaßen erhöht werden:
- bis 60 Minuten und
jede weitere angefangene Stunde von bisher 0,50 € auf 0,60 €,
- Tageshöchstsatz
von 7,50 € auf 8,00 € ,
- Dauerparkpreis
(Mo-So von 0-24 Uhr) von bisher 49,00 € monatlich auf 51,00 €,
Die Preiserhöhung soll
sich sowohl auf die Tiefgaragen Südstraße (Garagenbetriebe Fahrland), Am
Rathaus, Nove-Mesto-Platz und das Parkhaus Am Kronengarten beziehen als auch
auf die städtischen oberirdischen Parkplätze (für die Kurzparkzeiten).
Auch unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass seit Jahren keine Erhöhung der Kurzparker-
sowie Tagesentgelte stattgefunden hat, diese sogar seinerzeit im Rahmen der
DM-/€-Umstellung - wenn auch nur minimal - gesunken sind, erscheint die
Erhöhung durchaus angebracht.
Zusätzlich wird die Einführung
eines sog. Jobparktickets (Mo-Fr von 7-19 Uhr) in Höhe von 41,00 €/Monat seitens
der Q-Park GmbH & Co KG vorgeschlagen. Das Interesse an einem Jobticket
wird von der Verwaltung durchaus als groß erachtet. Sollte ein „Jobparker“ nach
19.00 Uhr die Parkeinrichtung verlassen, ist die entsprechende Parkzeit am
Kassenautomaten nachzuzahlen.
Der Verwaltung liegt
eine schriftliche Zusicherung der Betreibergesellschaften Q-Park GmbH & Co
KG vor, dass mittels der Park-Smileys weiterhin eine Stunde Parkzeit vergütet werden
kann. Der Werbeslogan „Eine Stunde frei parken“ hätte somit also auch nach der
Preiserhöhung weiterhin Bestand.
2. Änderung der Öffnungszeiten der Tiefgarage Am
Rathaus und Nove-Mesto-Platz ab 01.12.2006:
Bisherige Öffnungszeiten:
Tiefgarage Am Rathaus: Mo.-Fr.
07.00 bis 23.00 Uhr, Sa 07.00 bis 19.00 Uhr
Tiefgarage Nove-Mesto-Platz: Mo.-Fr.
07.00 bis 21.00 Uhr, Sa 07.00 bis 23.00 Uhr
Vorschlag für die neuen Öffnungszeiten:
Tiefgarage Am Rathaus: Mo.-Fr.
07.00 bis 22.00 Uhr, Sa 07.00 bis 19.00 Uhr
Tiefgarage Nove-Mesto-Platz: Mo.-Do.
07.00 bis 22.00 Uhr, Fr.-Sa. 07.00 bis 23.00 Uhr
Die Stadtverwaltung
und die Stadtmarketing GmbH wurden vermehrt durch die Gewerbetreibenden - besonders durch die im Bereich des Alten
Marktes – auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Tiefgarage
Nove-Mesto-Platz an den Wochentagen angesprochen. Demnach würden die Kunden
gern in unmittelbarer Nähe der Restaurant- und Gastronomieeinrichtungen parken.
Die Verwaltung schlägt daher o.g. Öffnungszeiten vor, um damit der Kunden- und
Gastronomienachfrage in der Altstadt Rechnung zu tragen. Auch die
Stadtmarketing Hilden GmbH unterstützt diese Änderung der Öffnungszeiten. Dass
die Kundenfrequentierung eine Öffnungszeit bis 23.00 Uhr in der Tiefgarage „Am
Rathaus“ nicht erfordert, geht aus den Aufzeichnungen der Betreibergesellschaft
hervor. Demnach fuhren von Anfang März bis Ende September montags bis freitags
in der Zeit von 21.00 bis 23.00 Uhr durchschnittlich lediglich 5,17 (mit abnehmender
Tendenz) Fahrzeuge heraus. Eine weitere Öffnung über 22.00 Uhr hinaus wäre
somit unwirtschaftlich, eine Schließung um 22.00 Uhr jedoch nicht
kundenunfreundlich.
Um bereits für das
Weihnachtsgeschäft positive Effekte zu erzielen, schlägt die Verwaltung vor,
die Änderung der Öffnungszeiten bereits ab 01.12.2006 in Kraft treten zu
lassen.
Anzumerken bleibt
noch, dass die Ein- und Ausfahrt mit der mitgeführten Parkkarte für die Kunden
auch bei geschlossener Tiefgarage weiterhin jederzeit, also auch nach 22. Uhr, möglich
ist. Außerdem
sichert die
Betreibergesellschaft zu, dass Öffnungszeitenverlängerungen nach vorheriger Bekanntgabe
für Ratssitzungen etc. kein Problem darstellen; diese müssten dann selbstverständlich
zusätzlich vergütet werden.
Günter Scheib
Zusätzliche Erläuterungen:
Der Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.11.2006 mit den
Inhalten dieser Sitzungsvorlage befasst. Der einstimmige gefasste Beschluss zu
Ziffer 1 dieser Vorlage als Vorschlag für den Rat der Stadt lautet wie folgt:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:
1.
Die
Parkentgelte in den städtischen Parkeinrichtungen Parkhaus Am Kronengarten
sowie in den Tiefgaragen Am Rathaus 1, Nove-Mesto-Platz und Südstraße werden
mit Wirkung vom 01.01.2007 wie folgt umgestellt:
Kurzparker:
a) Für die ersten 30 Minuten 0,30
€ (unverändert),
b) ansonsten für jede angefangene Stunde 0,60 € (bisher 0,50 €),
c) für eine Tageskarte 8,00 €
(bisher 7,50 €),
d) für einen verloren gegangenen
Parkschein 8,00 € (bisher
7,50 €).
Dauerparker:
e) pro Einstellplatz (Mo.-So. je 0-24 Uhr)
mtl. 51,00 € (bisher 49,00 €),
f) pro Einstellplatz (Mo.-Fr. je 7-19 Uhr)
mtl. 41,00 €.
2.
Die
Parkgebühren auf den mit einem Parkschein-Automaten bestückten städtischen
öffentlichen Parkplätzen werden entsprechend Ziff. 1a und 1b umgestellt.
3.
Die als
Anlage beigefügte Parkgebühren-Satzung für öffentliche Parkplatzflächen in
Hilden wird beschlossen.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Laufzeiten der Pachtverträge für die
Tiefgaragen Nove-Mesto-Platz und Am Rathaus 1 bis zum 31.12.2014 zu verlängern.
Die Modalitäten der Änderungsverträge sind entsprechend den Erläuterungen zur
Sitzungsvorlage 25/027 zu vereinbaren.“
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 6800.1400 6800.1101 |
Bezeichnung: Mieten für Parkeinrichtungen Parkentgelte für
Parkscheinautomaten |
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Produktnummer: 120106
020702 |
Bezeichnung: Bewirtschaftung von Parkhäusern und
Tiefgaragen Überwachung des
ruhenden Verkehrs |
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Erträge: ca. 37.000 € ca. 30.000
€ |
vorgesehen im
Ergebnis- und Finanzhaushalt |
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Finanzierung: |
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