Betreff
Umsetzung des Grünordnungsplanes, Hier: Fortführung der Grünwegeverbindung parallel zum Westring / Beratung der Unterlagen nach § 14 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/071
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss  den Ausbau der Wegeverbindung parallel zum Westring (2.BA). Um die Arbeiten in 2007 durchführen zu können erfolgt gleichzeitig die vorzeitige Freigabe der für 2007 etatisierten Finanzmittel. Die Mittel werden überplanmäßig bis zur Rechtskraft des Haushaltes 2007 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Produktbuches bei der Investitions-Nr.I076600002“

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der  Grünordnungsplan (GOP) der Stadt Hilden sieht für den Bereich südlich des Westrings als Leitprojekt die Schaffung des so genannten „Grünen Rings“ vor. Neben der Verlängerung (und Begrünung)  des Lärmschutzwalls ist die Schaffung einer  extensiv genutzten Grünfläche, eine in West-Ost Richtung verlaufende Grünwegeverbindung sowie  die Anlage einer Ballspielwiese vorgesehen..

 

Bis zum Herbst dieses Jahres wurde die Umgestaltung der ehemaligen  Ackerfläche in die oben beschriebene Grünanlage abgeschlossen, lediglich ein Teil der Pflanzarbeiten steht noch aus (Pflanzung im Nov./Dez). Die Wegeverbindung führt von der Gerresheimer Str. über den Spielplatz Köbener Str. zur Köbener Str hin.  In diesem Zusammenhang wurde auch eine Querungshilfe über die Gerresheimer Str. in Richtung Kosenberg angelegt. Nach den ersten Eindrücken bzw. Rückmeldungen aus  der Bevölkerung werden die Grünwegeverbindung sowie die Ballspielwiese von den Bürgern im Hildener Norden gut angenommen.

 

Um die Wegeverbindung nach den Ideen des GOP zu  vervollständigen fehlt noch der Anschluss vom Spielplatz aus in westlicher Richtung  an den dort vorhandenen Geh- und Radweg an der Ackerfläche Westring (Siehe hierzu auch den geplanten Wegeverlauf in der Anlage zur SV). Der Weg soll danach direkt südlich des vorhandenen Lärmschutzwalls sowie nördlich der LEG-Häuser verlaufen. Dabei berührt der Weg überwiegend städtischen Grundbesitz, zu einem kleinen Teil verläuft  der Weg über Flächen die  im Eigentum der LEG (Landesentwicklungsgesellschaft) stehen. Nach Rücksprache mit der LEG hat diese keine Einwände gegen  eine Wegeführung über ihr Grundstück, jedoch ist hierfür noch ein Gestattungsvertrag abzuschließen, worin sich die  Stadt Hilden bereit erklärt für diesen Grundstücksteil die  Unterhaltungs- und Verkehrssicherungsarbeiten zu übernehmen.

 

Damit die Umsetzung der  Maßnahme in 2007 erfolgen kann sind vorab im Bereich der Wegetrasse Rodungsarbeiten durchzuführen. Aufgrund der Schutzfrist nach Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen müssen diese Arbeiten bis zum 01.03.2007 durchgeführt werden. Somit wird  ein Beginn  der Maßnahme vor der voraussichtlichen Rechtskraft des Haushaltes  2007 erforderlich.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 

 

Produkt-Nr.:

 130101

Bezeichnung:

 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

1.)

Falls ein üpl/apl Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt:

 

Haushaltsjahr:

 2007

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer zu 1.) und 2.)

 

 6632000020

 1301010010

 096010

 51.700 (davon 4.700 aktivierte Eigenleistungen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

2.)

§ 14 GemHVO

 

 

 

 

Investitions-Nr.:

I076600002

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitionshaushalt

Beschreibung

 

ja/nein

 

 2007

 47.000

 -

 ja

 Grünwegeverbindung Westring