Beschlussvorschlag:
„Der Rat beschließt
nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Wegeverbindung parallel zum
Westring (2.BA). Um die Arbeiten in 2007 durchführen zu können erfolgt
gleichzeitig die vorzeitige Freigabe der für 2007 etatisierten Finanzmittel.
Die Mittel werden überplanmäßig bis zur Rechtskraft des Haushaltes 2007
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Produktbuches bei der
Investitions-Nr.I076600002“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Grünordnungsplan (GOP) der Stadt Hilden sieht
für den Bereich südlich des Westrings als Leitprojekt die Schaffung des so
genannten „Grünen Rings“ vor. Neben der Verlängerung (und Begrünung) des Lärmschutzwalls ist die Schaffung
einer extensiv genutzten Grünfläche,
eine in West-Ost Richtung verlaufende Grünwegeverbindung sowie die Anlage einer Ballspielwiese vorgesehen..
Bis zum Herbst
dieses Jahres wurde die Umgestaltung der ehemaligen Ackerfläche in die oben beschriebene
Grünanlage abgeschlossen, lediglich ein Teil der Pflanzarbeiten steht noch aus
(Pflanzung im Nov./Dez). Die Wegeverbindung führt von der Gerresheimer Str. über
den Spielplatz Köbener Str. zur Köbener Str hin. In diesem Zusammenhang wurde auch eine
Querungshilfe über die Gerresheimer Str. in Richtung Kosenberg angelegt. Nach
den ersten Eindrücken bzw. Rückmeldungen aus
der Bevölkerung werden die Grünwegeverbindung sowie die Ballspielwiese
von den Bürgern im Hildener Norden gut angenommen.
Um die
Wegeverbindung nach den Ideen des GOP zu
vervollständigen fehlt noch der Anschluss vom Spielplatz aus in
westlicher Richtung an den dort
vorhandenen Geh- und Radweg an der Ackerfläche Westring (Siehe hierzu auch den
geplanten Wegeverlauf in der Anlage zur SV). Der Weg soll danach direkt südlich
des vorhandenen Lärmschutzwalls sowie nördlich der LEG-Häuser verlaufen. Dabei
berührt der Weg überwiegend städtischen Grundbesitz, zu einem kleinen Teil
verläuft der Weg über Flächen die im Eigentum der LEG
(Landesentwicklungsgesellschaft) stehen. Nach Rücksprache mit der LEG hat diese
keine Einwände gegen eine Wegeführung
über ihr Grundstück, jedoch ist hierfür noch ein Gestattungsvertrag
abzuschließen, worin sich die Stadt
Hilden bereit erklärt für diesen Grundstücksteil die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungsarbeiten
zu übernehmen.
Damit die Umsetzung
der Maßnahme in 2007 erfolgen kann sind
vorab im Bereich der Wegetrasse Rodungsarbeiten durchzuführen. Aufgrund der
Schutzfrist nach Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen müssen diese Arbeiten
bis zum 01.03.2007 durchgeführt werden. Somit wird ein Beginn
der Maßnahme vor der voraussichtlichen Rechtskraft des Haushaltes 2007 erforderlich.
Günter Scheib
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Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produkt-Nr.: |
130101 |
Bezeichnung: |
Grünflächen,
Spielplätze und Fließgewässer |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
nein |
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1.) |
Falls ein üpl/apl
Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt: |
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Haushaltsjahr: |
2007 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer zu
1.) und 2.) |
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6632000020 |
1301010010 |
096010 |
51.700
(davon 4.700 aktivierte Eigenleistungen) |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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2.) |
§ 14 GemHVO |
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Investitions-Nr.: |
I076600002 |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitionshaushalt |
Beschreibung |
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€ |
€ |
ja/nein |
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2007 |
47.000 |
- |
ja |
Grünwegeverbindung
Westring |
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