Beschlussvorschlag:
„Der Rat beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss den Straßenausbau der Brucknerstraße und stimmt den
nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in
Höhe von 407.000,00 Euro zu.
Nach Bereitstellung eines 1. Ansatzes für
die Bauvorbereitung im Jahre 2005 = 10.000,00 €
sowie
eines 2. Ansatzes im Jahre 2006 = 10.000,00 €
soll der Restbetrag =
387.000,00 €
nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt
werden: Ansatz 2007 = 300.000,00
€ bei VE für 2008 87.000,00 €
Ansatz 2008 =
87.000,00 €
Über die Aufnahme der Maßnahme in die
Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2007 entschieden.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die vorliegende Straßenbaumaßnahme ist
Bestandteil des Straßenbauprogramms 2005 – 2009 (SV IV-2-224), welches im STEA
am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist. Danach ist die
Maßnahme in 2007 zur Ausführung vorgesehen.
Bereits Anfang der 1980er Jahre wurde über
den Ausbau der Brucknerstraße nachgedacht und es waren finanzielle Mittel im
Haushalt bereit gestellt. Aufgrund anderer dringlicher Maßnahmen musste die
Brucknerstraße immer wieder verschoben werden.
Auf Initiative der Eigentümer wurde 1998 eine
Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, um die weitere Vorgehensweise
bezüglich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen zu sondieren und die Modalitäten
der Refinanzierung durch die Anlieger zu erfragen. Damals wurde von der
Verwaltung erläutert, dass vor dem Straßenbau der vorhandene Regenwasserkanal
in offener Bauweise zu erneuern ist und in den nördlichen Abschnitt verlängert
werden muss.
Der Kanalbau wurde 2006 durchgeführt, sodass
nunmehr Baufreiheit für den Straßenbau besteht. Die Straßenplanung wurde
parallel erarbeitet und wird hiermit zur Beschlussfassung vorgestellt.
In der Vorentwurfsplanung wurden 3 Varianten
erarbeitet, die am 24.08.2006 den Anliegern in einer Informationsveranstaltung
vorgestellt wurden. Mit Variante 1a und 1b wird der Ausbau im Trennprinzip
vorgesehen, das heißt mit niveauabgesetzten Gehweg und Ausweisung einer Fahrgasse.
Dabei soll die vorhandene Tempo 30-Zone beibehalten werden. Variante 2
beinhaltet die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches mit
niveaugleicher Straßenraumgestaltung im Mischprinzip, der wegen des
Zeitverlustes für den motorisierten Verkehr auf den Abschnitt zwischen den
beiden äußeren Stichstraßen begrenzt werden sollte.
In der Diskussion mit den Anliegern stellte
sich heraus, dass bezüglich Fahrzeit keine Bedenken bestehen und der
Verkehrsberuhigte Bereich so weit wie möglich ausgedehnt werden soll. Das wesentliche Problem für die Anlieger sind
die vorgesehenen Grünflächen und Baumpflanzungen. Die Anlieger wollen wegen dem
damit verbundenen Mehraufwand für die Straßenreinigung keine Bäume.
Bei der Aufstellung der Entwurfsplanung wurde
dies berücksichtigt und die Baumstandorte so reduziert, dass ein Mindestmaß an
ordnenden und geschwindigkeitsdämpfenden Elementen verbleibt. Auch die anderen
Anregungen der Anlieger konnten weitestgehend berücksichtigt werden. Vor den
Reihenhäusern 32 bis 42 konnte ein zusätzlicher Parkplatz geschaffen werden.
Diese Anlieger haben ein großes Interesse am Erhalt dieser Parkplätze, weil sie
für deren Bereitstellung Teile ihrer Grundstücke an die Stadt abgetreten haben.
Einem weiteren Hinweis diesbezüglich, die Stellplätze in den
Eckausrundungsbereich auszudehnen, kann aus Gründen der Verkehrssicherheit
nicht entsprochen werden.
Alle weiteren Angaben können den
nachfolgenden Anlagen entnommen werden.
Günter Scheib
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Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produkt-Nr.: |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
teilweise |
240.000,00
mittelfr. Finanzplanung |
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1.) |
Falls ein üpl/apl
Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt: |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung ist
durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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2.) |
§ 14 GemHVO |
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Investitions-Nr.: |
I076600049 |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitionshaushalt |
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€ |
€ |
ja/nein |
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2005 |
10.000,00 |
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ja |
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2006 |
10.000,00 |
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ja |
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2007 |
300,000,00 |
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ja |
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2008 |
87.000,00 |
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ja |
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