Betreff
Straßenbau Brucknerstraße, hier: Unterlagen gem. § 14 GemHVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/063
Aktenzeichen
IV/66.1-tü Brucknerstraße
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Straßenausbau der Brucknerstraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von  407.000,00 Euro zu.

Nach Bereitstellung eines 1. Ansatzes für die  Bauvorbereitung im Jahre  2005   =    10.000,00 €         

                                                           sowie eines 2. Ansatzes im Jahre 2006       =    10.000,00 €

      soll der Restbetrag          =  387.000,00 €

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:                        Ansatz 2007   =          300.000,00 €   bei VE für 2008           87.000,00 €

Ansatz 2008   =            87.000,00 €

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2007 entschieden.“

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die vorliegende Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogramms 2005 – 2009 (SV IV-2-224), welches im STEA am 08.09.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist. Danach ist die Maßnahme in 2007 zur Ausführung vorgesehen.

 

Bereits Anfang der 1980er Jahre wurde über den Ausbau der Brucknerstraße nachgedacht und es waren finanzielle Mittel im Haushalt bereit gestellt. Aufgrund anderer dringlicher Maßnahmen musste die Brucknerstraße immer wieder verschoben werden.

Auf Initiative der Eigentümer wurde 1998 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, um die weitere Vorgehensweise bezüglich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen zu sondieren und die Modalitäten der Refinanzierung durch die Anlieger zu erfragen. Damals wurde von der Verwaltung erläutert, dass vor dem Straßenbau der vorhandene Regenwasserkanal in offener Bauweise zu erneuern ist und in den nördlichen Abschnitt verlängert werden muss.

Der Kanalbau wurde 2006 durchgeführt, sodass nunmehr Baufreiheit für den Straßenbau besteht. Die Straßenplanung wurde parallel erarbeitet und wird hiermit zur Beschlussfassung vorgestellt.

 

In der Vorentwurfsplanung wurden 3 Varianten erarbeitet, die am 24.08.2006 den Anliegern in einer Informationsveranstaltung vorgestellt wurden. Mit Variante 1a und 1b wird der Ausbau im Trennprinzip vorgesehen, das heißt mit niveauabgesetzten Gehweg und Ausweisung einer Fahrgasse. Dabei soll die vorhandene Tempo 30-Zone beibehalten werden. Variante 2 beinhaltet die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches mit niveaugleicher Straßenraumgestaltung im Mischprinzip, der wegen des Zeitverlustes für den motorisierten Verkehr auf den Abschnitt zwischen den beiden äußeren Stichstraßen begrenzt werden sollte.

In der Diskussion mit den Anliegern stellte sich heraus, dass bezüglich Fahrzeit keine Bedenken bestehen und der Verkehrsberuhigte Bereich so weit wie möglich ausgedehnt werden soll.  Das wesentliche Problem für die Anlieger sind die vorgesehenen Grünflächen und Baumpflanzungen. Die Anlieger wollen wegen dem damit verbundenen Mehraufwand für die Straßenreinigung keine Bäume.

Bei der Aufstellung der Entwurfsplanung wurde dies berücksichtigt und die Baumstandorte so reduziert, dass ein Mindestmaß an ordnenden und geschwindigkeitsdämpfenden Elementen verbleibt. Auch die anderen Anregungen der Anlieger konnten weitestgehend berücksichtigt werden. Vor den Reihenhäusern 32 bis 42 konnte ein zusätzlicher Parkplatz geschaffen werden. Diese Anlieger haben ein großes Interesse am Erhalt dieser Parkplätze, weil sie für deren Bereitstellung Teile ihrer Grundstücke an die Stadt abgetreten haben. Einem weiteren Hinweis diesbezüglich, die Stellplätze in den Eckausrundungsbereich auszudehnen, kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht entsprochen werden.

 

Alle weiteren Angaben können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.

 

 

 

Günter Scheib

 



 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 

Produkt-Nr.:

 120101

Bezeichnung:

 Verkehrsflächen und Brücken

 

Mittel stehen zur Verfügung:

teilweise

240.000,00 mittelfr. Finanzplanung

 

 

 

 

 

1.)

Falls ein üpl/apl Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt:

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

2.)

§ 14 GemHVO

 

 

 

 

Investitions-Nr.:

I076600049

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitionshaushalt

 

ja/nein

 

 2005

 10.000,00

 

ja

 

 2006

 10.000,00

 

ja

 

 2007

 300,000,00

 

ja

 

 2008

 87.000,00

 

ja