Betreff
Konzept zur Renaturierung der Itter
hier: Antrag der FDP-Fraktion
Vorlage
WP 09-14 SV 66/012
Aktenzeichen
66.2 Gewässer
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt“

 

 

Horst Thiele

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die FDP-Fraktion hat den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt. Bevor näher auf die fachlichen Punkte eingegangen wird, sind noch Formalhinweise erforderlich:

 

1. Die Stadt Hilden hat keine Zuständigkeiten oder Regelungskompetenzen im Bereich der Gewässerunterhaltung oder des Gewässerausbaus. Diese liegen entsprechend der gesetzlichen Regelungen ausschließlich beim Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW). Hier ist die Stadt Hilden Pflichtmitglied. Das im Antrag geforderte Renaturierungskonzept könnte insofern nur der BRW erstellen.

 

2. Entsprechend der vom Rat  am 25.11.2009  beschlossenen Zuständigkeitsordnung u.a. des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz ist zu dem beantragten Thema nur eine Vorberatungskompetenz vorgesehen. Bei einer positiven Beschlussfassung ist eine abschließende Beratung und Entscheidung im Rat erforderlich.

 

Der BRW hat bereits in 2004 ein „Konzept zur naturnahen Entwicklung (KNEF)“ der Itter erstellt. Diese Planung wurde dem Stadtentwicklungsausschuss auch bereits am 10.11.2004 vom BRW in einem Vortrag erläutert.

 

Auszug aus der Niederschrift STEA 10.11.2004:

„5. Vorstellung des Konzeptes durch den BRW für den naturnahen Ausbau der Itter und des

    Hoxbaches - o.SV.

­­­­­­­­Die Vorsitzende begrüßte den inzwischen anwesenden Herrn Dr. Schitthelm vom BRW.

Nach einigen Einführungsworten von Herr Dr. Schitthelm zum heutigen Vortrag übergab er das Wort an seine Mitarbeiterin, Frau Leithmann, die sodann ausführlich das Konzept des BRW zur naturnahen Entwicklung der Gewässer Hoxbach, Sandbach und Krebsbach sowie das Konzept zur naturnahen Entwicklung der Itter vorstellte. (s. Anlage 1 und 2)

Herr Dr. Schitthelm ergänzte, dass die vorgestellten Konzepte für einen Zeitraum von 30-50 Jahren entwickelt und von der EU vorgegeben worden seien. Der BRW sei auf die Unterstützung der Städte angewiesen.

Die Vorsitzende bedankte sich für diesen ausführlichen und interessanten Vortrag.“

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 18.2.2009 hat die Verwaltung mit der SV 66/161 einen ausführlichen Bericht zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) abgegeben. Über die WRRL werden einheitliche Vorgaben für die zu erreichende Gewässerqualität in allen Gewässern gemacht.  Insoweit gilt dies auch für die Itter, für die als Ziel die Erreichung des „guten ökologischen Potentials“ festgeschrieben worden ist. Als Zeithorizont ist entsprechend der WRRL das Jahr 2027 fixiert.

 

In dem vom Land NRW an die EU zur Umsetzung der WRRL zu berichtenden Maßnahmeprogramm ist das o.a. KNEF für die Itter aufgenommen. Die in diesem Maßnahmeprogramm enthaltenen Punkte sind in den Anlagen 2+3 aufgeleistet.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die im Antrag gestellte Forderung zur Aufstellung eines Renaturierungskonzeptes für die Itter bereits seit 2004 erfüllt.

 

 

Horst Thiele

 

Anlagen

1. Antrag

2.+3. Maßnahmenprogramm Itter