Betreff
Neufassung der Satzung über die Friedhöfe der Stadt Hilden - Friedhofssatzung -
Vorlage
WP 04-09 SV 60/056
Aktenzeichen
60.1 Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Die im vollen Wortlaut vorliegende Satzung über die Friedhöfe der Stadt Hilden - Friedhofssatzung -

wird hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Friedhöfe der Stadt Hilden - Friedhofssatzung - beigefügt.

 

Die Hildener Regelungen – zuletzt neu gefasst 1996 – haben sich in der Vergangenheit in ihren Grundzügen bewährt. Aufgrund des Bestattungsgesetzes von 2003 wurden etliche Änderungen notwendig.

 

Auf Grundlage der neuen Mustersatzung des Nordrhein-westfälischen Städte und Gemeindebundes entstand der nunmehr vorgelegte Entwurf.

Es wurden zum einen die gesetzlich notwendigen Änderungen übernommen und zum anderen Hildener Regelungen beibehalten, die in dieser Form in der Mustersatzung nicht vorgesehen, aber sich nach hiesiger Ansicht bewährt haben.

Hier sei die Möglichkeit des Erwerbs eines Nutzungsrechts ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ohne Bestattungsfall genannt.

Im Zuge der Neufassung schlägt die Verwaltung vor, sich von Bestimmungen zu trennen, die nicht gelebt wurden.

Hierunter fällt die Bestimmung, dass für zugelassene Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter Ausweise ausgestellt werden.

Die Einteilung des Hildener Stadtgebietes in Bestattungsbezirke, die den einzelnen Friedhöfen zugeordnet sind, wird aufgegeben, da diese Regelung nie angewandt wurde.

Ebenso wurde auf die Pflanzliste verzichtet, da diese auch in der Vergangenheit nicht gelebt wurde.

Aufgrund der Erfahrungen mit den Wünschen der Bürger in der Vergangenheit und dem Wissen, dass die besonderen Gestaltungsvorschriften nie in der vorgesehen Weise umgesetzt wurden, hat die Verwaltung in der Neufassung bewusst auf besondere Vorschriften für die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale verzichtet.

Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass im Rahmen der allgemeinen Verhaltensregeln, die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale weitestgehend dem Bürger überlassen werden sollte.

Daher werden nur Forderungen im Hinblick auf Standsicherheit und Bruchsicherheit der Grabmale erhoben.

 

Als Neuerung wurden erstmals Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten in die Satzung aufgenommen, um hier

in angemessener Weise im Bedarfsfall reagieren zu können. Abweichend von der Mustersatzung wurde im Entwurf eine Sargpflicht festgelegt.

 

Der Entwurf wurde dem Bestattungsgewerbe in einem Gespräch am 14.11.2006 vorgestellt – siehe Anlage.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die der Satzung über die Friedhöfe der Stadt Hilden - Friedhofssatzung – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib