Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Die im vollen Wortlaut vorliegende Satzung über die Friedhöfe der Stadt
Hilden - Friedhofssatzung -
wird hiermit beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der
Entwurf der Neufassung der Satzung über die Friedhöfe der Stadt Hilden -
Friedhofssatzung - beigefügt.
Die Hildener Regelungen – zuletzt neu gefasst
1996 – haben sich in der Vergangenheit in ihren Grundzügen bewährt. Aufgrund
des Bestattungsgesetzes von 2003 wurden etliche Änderungen notwendig.
Auf Grundlage der neuen Mustersatzung des
Nordrhein-westfälischen Städte und Gemeindebundes entstand der nunmehr
vorgelegte Entwurf.
Es wurden zum einen die gesetzlich
notwendigen Änderungen übernommen und zum anderen Hildener Regelungen beibehalten,
die in dieser Form in der Mustersatzung nicht vorgesehen, aber sich nach
hiesiger Ansicht bewährt haben.
Hier sei die Möglichkeit des Erwerbs eines
Nutzungsrechts ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ohne Bestattungsfall genannt.
Im Zuge der Neufassung schlägt die Verwaltung
vor, sich von Bestimmungen zu trennen, die nicht gelebt wurden.
Hierunter fällt die Bestimmung, dass für
zugelassene Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter Ausweise ausgestellt werden.
Die Einteilung des Hildener Stadtgebietes in
Bestattungsbezirke, die den einzelnen Friedhöfen zugeordnet sind, wird
aufgegeben, da diese Regelung nie angewandt wurde.
Ebenso wurde auf die Pflanzliste verzichtet,
da diese auch in der Vergangenheit nicht gelebt wurde.
Aufgrund der Erfahrungen mit den Wünschen der
Bürger in der Vergangenheit und dem Wissen, dass die besonderen
Gestaltungsvorschriften nie in der vorgesehen Weise umgesetzt wurden, hat die
Verwaltung in der Neufassung bewusst auf besondere Vorschriften für die
Gestaltung der Grabstätten und Grabmale verzichtet.
Verwaltungsseitig wird die Auffassung
vertreten, dass im Rahmen der allgemeinen Verhaltensregeln, die Gestaltung der
Grabstätten und Grabmale weitestgehend dem Bürger überlassen werden sollte.
Daher werden nur Forderungen im Hinblick auf
Standsicherheit und Bruchsicherheit der Grabmale erhoben.
Als Neuerung wurden erstmals Vorschriften
über Ordnungswidrigkeiten in die Satzung aufgenommen, um hier
in angemessener Weise im Bedarfsfall
reagieren zu können. Abweichend von der Mustersatzung wurde im Entwurf eine
Sargpflicht festgelegt.
Der Entwurf wurde dem Bestattungsgewerbe in
einem Gespräch am 14.11.2006 vorgestellt – siehe Anlage.
Die Verwaltung empfiehlt, die der Satzung
über die Friedhöfe der Stadt Hilden - Friedhofssatzung – in der vorgelegten
Fassung zu beschließen.
Günter Scheib