Beschlussvorschlag:
„Beschlussvorschlag wird anheim gestellt“.
Günter Scheib
Der Antrag der Fraktion BA Hilden,
wonach die Verwaltung zu den 9 Punkten berichten möge, ist sicherlich sehr
umfangreich. Es sollten bei der Entscheidung folgende Punkte bedacht werden.
- Wie auch aus der Stellungnahme der Verwaltung
zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Ausdruck kommt, wird das
Beteiligungscontrolling innerhalb der Stadtverwaltung Hilden sehr ernst
genommen und in den Gremien aller städtischen Beteiligungen sind Vertreter
der Verwaltung dabei und tragen Sorge dafür, dass Entwicklungen nicht
„fehl laufen“ und Konzerninteressen berücksichtigt werden. Um
Wiederholungen zu vermeiden, beziehe ich mich hierbei auf die
entsprechenden Ausführungen. An dieser Stelle sollte deutlich betont
werden, dass die Verwaltung der städt. Beteiligungen im Miteinander
zwischen Stadt und Gesellschaft erfolgt und keine Gesellschaft ein
„Eigenleben“ führt.
- Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass die
Verwaltung ohne hin in der Verpflichtung ist, ab dem Jahre 2010 eine
Konzernbilanz aufzustellen. Damit werden etliche Punkte, die im Antrag der
BA-Fraktion aufgeführt sind, zusammengefasst darzustellen sein. Dieses
bedeutet z.B. für die Stadt Hilden Holding GmbH, dass auf Seiten der
Stadtwerke Hilden GmbH eine Teilkonzernbilanz zu erstellen sein wird, die
dann auf Ebene der Stadt Hilden Holding GmbH zusammengefasst werden muss.
Entsprechende Vorgespräche und die ersten Abstimmungen hinsichtlich der
Positionen, die zukünftig herausgerechnet bzw. bereinigt werden müssen,
haben bereits stattgefunden. Anfang kommenden Jahres wird dann weiterhin
auch in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt zu überlegen sein, wie
die „Konzernbilanz“ dann für die gesamte Stadt Hilden aussieht und wie es
dann technisch umgesetzt wird.
- Hinsichtlich der Ziffer 3 des Antrages wird die
Frage zu beantworten sein, weshalb eine Bewertung und Klassifizierung der
Unternehmungsbeteiligung durchgeführt werden sollte. Ratings und Klassifizierungen
spielen doch im Regelfall nur dann eine Rolle, wenn Kredite aufgenommen
werden müssten. Da die Verwaltung in den zurückliegenden Jahren im
Regelfall hierfür immer „gebürgt“ bzw. Patronatserklärungen abgegeben hat,
stellt sich hier nicht die Notwendigkeit.
- Die weiteren angesprochenen Punkte, wie
berichtsbasierende Steuerung, den Beteiligungsbericht zu einem Instrument
qualitativer Steuerung zu erweitern, Ziele zu vereinbaren, etc., stellen
sich die Frage, welche Ziele der Rat vorgibt. Hierfür müssten personelle
Ressourcen, wie im Bericht erwähnt, bereit gestellt werden.
- Weiterhin wären, um die Fragen besser
beantworten zu können, Punkte zu klären, wie der Rat der Stadt Hilden
seine z.B. Sachziele, Kundenziele, Finanzziele bezogen auf die einzelne
Gesellschaft oder den Konzern „Stadt Hilden“ sieht. Erst dann kann doch
die Frage beantwortet werden, wie diese Vorgaben in den Gesellschaften
umgesetzt werden können und wie der ggf. zusätzliche Personal- und
Finanzaufwand aussieht.
- Ebenfalls sollte im Antrag auch z.B. die Fragen
beantwortet werden, ob die Verwaltung die Möglichkeiten nutzen will, hoch
qualifizierte Vermögensverwalter unter Vertrag zu nehmen. Auch diese Frage ist doch nicht mit einem klaren ja oder nein
zu beantworten. Sollte der Rat sich
für „spekulative“ oder „risikoreiche“ Geldanlagen entscheiden, wäre ein
Vermögensverwalter eine Möglichkeit.
Bisher sind
aber immer nur klassische Geldanlagen im Bereich von einem bis ein paar Monaten
vorgenommen worden. Hier wäre ein Vermögensverwalter nicht der richtige Ansprechpartner.
Auch zu diesem Punkte müssten von Seiten des Rates erst einmal Vorgaben
definiert werden, damit für die Stadt dann die Frage beantwortet werden kann.
Die wenigen Ausführungen machen
deutlich, dass so ohne weiteres selbst der Bericht nur schwer erstellt werden
kann. Zusammenfassend vertritt die
Verwaltung die Auffassung, dass
a) einige Fragen nach
intensiver Prüfung und Recherche beantwortet und somit hierüber berichtet werden
kann.
b) die Erstellung und die
sich zwangsläufig hieraus ergebenden Darstellungen, Zahlen und Kennzahlen in der ersten Konzernbilanz abgewartet werden
sollte und
c) der Rat bei positiver
Beschlussfassung über den Antrag zunächst einmal Rahmenbedingun- gen wie Ziele, Strategien etc. entwickeln
müsste, damit basierend hierauf dann eine Beantwortung möglich ist.
d) Defizite
bei der Steuerung der Gesellschaft durch die enge Verzahnung bislang nicht aufge-
treten
sind.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen
Ja |
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Sichtvermerk Kämmerer Je nach Entscheidung und Vorgehensweise
müssten Haushaltsmittel über die Änderungsliste in den Haushalt 2009
eingestellt werden. |