Betreff
Haushaltsplanentwurf 2010
Vorlage
WP 09-14 SV 20/008
Aktenzeichen
II/20.1 - En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„1. Haushaltssatzung 2010

 

Der Rat der Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2013, zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.

 

 

2. Budgetierungsverfahren

 

Im Sinne des § 4 Abs. 5 GemHVO gelten folgende Regelungen:

 

A)    Ein Produkt besteht aus einem Teilergebnisplan und einem Teilfinanzplan und ist in der Regel einer Organisationseinheit (Amt) in Bezug auf die von ihr erbrachten Leistungen auf Kostenträgerebene verursachungsgemäß zuzuordnen.

 

B)    Alle innerhalb eines Teilergebnisplanes (Produkt) nachfolgend aufgelisteten Aufwendungen einer Organisationseinheit werden zu einem Budget im Sinne von § 21 Abs. 1 GemHVO zusammengefasst. Sie sind gegenseitig deckungsfähig.

 

     Hierzu gehören:

     Konto 501900 „Honorare“

     Konten der Kontengruppe 52 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“,

     Konten der Kontengruppe 53 „Transferaufwendungen“,

     Konten der Kontengruppe 54 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“

         ausgenommen           

         - Kontenart 547 „Wertveränderungen bei Vermögensgegenständen“,

         - Konto 544900 „Wertkorrekturen zu Forderungen“,

         - Konto 548900 „Allgemeine Deckungsreserve“,

         - Konto 549100 „Verfügungsmittel“.

 

Vom Grundsatz her sind es die Zeilen 13, 15 und 16 des Teilergebnisplanes.

   

Die gegenseitige Deckungsfähigkeit darf im Budget nicht zu einer überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Auszahlung führen.

 

Grundsätzlich von der Budgetierung ausgenommen sind:

 

1.    Aufwendungen, die an zweckgebundene Erträge gekoppelt sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO) und

2.    Aufwendungen aus Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsausgabereste).

 

 

C)   Über den Haushaltsansatz hinaus gehende zweckgebundene Erträge (Mehrerträge)/ Einzahlungen (Mehreinnahmen) sind verpflichtend für Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen bereitzustellen. Analog führen zweckgebundene Mindererträge/Mindereinzahlungen zu entsprechenden Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen.

Darüber hinaus ist in allen Teilergebnisplänen das Jahresergebnis der Zeile 18 einzuhalten.

 

 

D)  Alle innerhalb eines Teilfinanzplanes (Produktes) abgebildeten investiven Auszahlungen einer Organisationseinheit, sind je Investition gegenseitig deckungsfähig.

       Die Auszahlungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind grundsätzlich innerhalb eines Produktes gegenseitig deckungsfähig.

 

E)  Für folgende Konten werden jeweils Deckungskreise gebildet:

 

1.   Konten für Personalaufwendungen – Kontengruppen 50 und 51

      (ausgenommen Konto 501900 „Honorare“)

2.   Konten für Zinsaufwendungen – Kontengruppe 551

3.   Konten für Abschreibungen – Kontengruppe 57.

- Hier gelten Mehraufwendungen grundsätzlich als unerheblich -

4.   Konten für die Tilgung von Krediten für Investitionen – Kontenart 792.

 

F)   Weitergehende Regelungen:

 

1.      Das Fachamt hat die Möglichkeit, auf Antrag Zeit- und Honorarverträge - begrenzt auf das Kalenderjahr - außerhalb des Stellenplanes abzuschließen. Die Finanzierung muss innerhalb des Produkts gesichert sein.

2.      Die Kassenwirksamkeit muss im Haushaltsjahr gegeben sein.

3.   a.   Auszahlungsermächtigungen für Investitionen können nicht zur Deckung von

            zahlungswirksamen Aufwendungen herangezogen werden.

b.      Auszahlungsermächtigungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter können zur Deckung von Aufwendungen herangezogen werden.

c.      Aufwandsermächtigungen können zur Deckung für Geringwertige Wirtschaftsgüter und für Investitionen herangezogen werden.

4.      Änderungen in den Rahmenbedingungen aufgrund politischer Entscheidungen führen zu Korrekturen im Budget.

5.      Verwaltungsinterne Zuständigkeiten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

6.      Fehlbeträge im Gesamthaushalt können auch zu Änderungen im Budget führen.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit dem vierten NKF-Haushalt ist eine gewisse Kontinuität entstanden, die dazu führt, dass es in der Struktur, im Aufbau des Planwerkes und bei den Internen Leistungsverrechnungen (ILV) nur wenige Veränderungen gegeben hat.

 

Insgesamt ist folgendes zu beachten:

 

1.          Ausgesprochen schwierig waren die verwaltungsinternen Ausgleichsberatungen, weil die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise nur schwer kalkuliert werden können und die gesamten Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (Abrechnung Solidarbeitrag und die Höhe der Kreisumlage) beträchtlich sind. Ebenfalls werden die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer je Jahr um rd. 4 Mio. € sinken. Auch wenn die allgemeine finanzielle Situation der Stadt Hilden immer noch bedingt durch die hohen Gewerbesteuereinnahmen „einigermaßen gut ist“, sind die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in Hilden teilweise angekommen. Direkt durch sinkende Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und indirekt durch höhere Kreisumlagezahlungen. Eine Erhöhung tritt bei gleichem Hebesatz alleine schon deshalb ein, weil die „Umlagegrundlagen, die sich ja aus verschiedenen Faktoren zusammen setzen und u. a. auch die Gewerbesteuer-Isteinnahmen berücksichtigen, in Hilden steigen, während in fast allen anderen übrigen kreisangehörigen Gemeinde ein stellenweise dramatischer Rückgang zu verzeichnen war/ist.

 

Leider hat die Stadt Hilden keinen Einfluss auf diese Entwicklung, sie muss sie hinnehmen und finanzieren.

 

Auch wenn die Orientierungsdaten Hoffnung geben, so wird der Ergebnishaushalt im Planungszeitraum bei weitem nicht ausgeglichen werden können. Es ist zu befürchten, dass die komplette Ausgleichsrücklage aufgebraucht wird. Die Details sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratsitzung gehalten wird.

 

2.          In den Produkten hat es eine wesentliche Änderung gegeben, weil es ab sofort das Produkt 010605 „Fuhrparkmanagement“ gibt. Damit verbessert es in der Zukunft die Steuerung der gesamten Fahrzeugkosten. Statt bisher vieler Positionen in einzelnen Produkten werden die Aufwendungen nun zentral veranschlagt und im Wege der ILV verteilt.

 

3.          Das gleiche gilt für die Kennzahlen, denn sie haben im Vergleich zum Vorjahr deutlich an Vergleichbarkeit gewonnen. Viel aussagekräftiger sind auch die Kennzahlen im Bereich des Dezernates III geworden. Sie wurden überarbeitet, was auf Dauer sicherlich hilfreich sein dürfte.

 

4.          Wie im Beschlussvorschlag dargelegt, ist beabsichtigt, die Budgetierung für alle Ämter weiterhin gleich zu gestalten. Darüber hinaus gibt es, bis auf kleine textliche Anpassungen, die der Klarheit dienen sollen, keine Veränderungen.

 

 

 

 

5.          Der Abschluss 2008 ist so gut wie fertig, lediglich ein paar Probleme bestehen noch im Finanzhaushalt. Die Zahlen des Jahres 2008 können sich daher noch geringfügig verändern. Ich gehe davon aus, dass bis Ende Januar der Abschluss steht. Im Kern ergibt sich folgende positive Entwicklung:

 

·      Die geplante Entnahme aus der Ausgleichsrücklage mit rd. 1,5 Mio. € wird nicht erforderlich sein,

·    Eine Kreditaufnahme war mit 3,0 Mio. € eingeplant, auch sie  wird  nicht benötigt

werden.

           

6.          In etlichen Sitzungsvorlagen hat der Kämmerer in letzter Zeit dargestellt, dass Mittel im Haushalt nicht vorgesehen oder eingeplant sind. Dieses war notwendig, weil nicht die Möglichkeit besteht, alle Projekte und Vorhaben zu finanzieren. Auch wenn im Entwurf eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen ist, so ist der Ergebnishaushalt wie dargestellt nicht ausgeglichen. Vor diesem Hintergrund und weil im Regelfall Folgeaufwendungen (für z. B. Abschreibungen) anfallen, war dies notwendig.

 

7.          Positiv entwickelt sich der Finanzhaushalt, weil im gesamten Planungszeitraum keine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Dieses liegt nicht daran, dass keine Investitionen durchgeführt werden, sondern ergibt sich in erster Linie aus den guten Abschlüssen der Jahre 2007 und 2008.

 

8.          Abschließend wird noch auf die Anlage 2 verwiesen. Hier wird ein Vordruck beigefügt, um die internen Beratungen der Fraktionen zu erleichtern. Er wird auch in elektronischer Form den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 

 

Anlagen:

 

1.      Der Entwurf der Haushaltssatzung wird mit dem Haushaltsplan in der Ratssitzung verteilt.

2.      Änderungsvordruck