Beschlussvorschlag:
„1.
Haushaltssatzung 2010
Der Rat der Stadt
Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen,
einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen
Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit)
bis 2013, zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.
2.
Budgetierungsverfahren
Im Sinne des § 4 Abs. 5 GemHVO gelten folgende
Regelungen:
A) Ein
Produkt besteht aus einem Teilergebnisplan und einem Teilfinanzplan und ist in
der Regel einer Organisationseinheit (Amt) in Bezug auf die von ihr erbrachten
Leistungen auf Kostenträgerebene verursachungsgemäß zuzuordnen.
B) Alle
innerhalb eines Teilergebnisplanes (Produkt)
nachfolgend aufgelisteten Aufwendungen einer Organisationseinheit werden zu
einem Budget im Sinne von § 21 Abs. 1 GemHVO zusammengefasst. Sie sind
gegenseitig deckungsfähig.
Hierzu
gehören:
Konto
501900 „Honorare“
Konten
der Kontengruppe 52 „Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen“,
Konten
der Kontengruppe 53 „Transferaufwendungen“,
Konten
der Kontengruppe 54 „Sonstige
ordentliche Aufwendungen“
ausgenommen
- Kontenart
547 „Wertveränderungen bei Vermögensgegenständen“,
- Konto 544900 „Wertkorrekturen zu
Forderungen“,
- Konto 548900 „Allgemeine
Deckungsreserve“,
- Konto 549100 „Verfügungsmittel“.
Vom Grundsatz
her sind es die Zeilen 13, 15 und 16 des Teilergebnisplanes.
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit darf im Budget
nicht zu einer überplanmäßigen/ außerplanmäßigen Auszahlung führen.
Grundsätzlich von der Budgetierung ausgenommen
sind:
1. Aufwendungen,
die an zweckgebundene Erträge
gekoppelt sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO) und
2. Aufwendungen
aus Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsausgabereste).
C) Über
den Haushaltsansatz hinaus gehende zweckgebundene
Erträge (Mehrerträge)/ Einzahlungen (Mehreinnahmen) sind verpflichtend für
Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen bereitzustellen. Analog führen
zweckgebundene Mindererträge/Mindereinzahlungen zu entsprechenden
Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen.
Darüber hinaus ist
in allen Teilergebnisplänen das Jahresergebnis der Zeile 18 einzuhalten.
D) Alle
innerhalb eines Teilfinanzplanes
(Produktes) abgebildeten investiven
Auszahlungen einer Organisationseinheit, sind je Investition gegenseitig deckungsfähig.
Die Auszahlungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind grundsätzlich innerhalb eines Produktes gegenseitig
deckungsfähig.
E) Für
folgende Konten werden jeweils Deckungskreise gebildet:
1. Konten
für Personalaufwendungen –
Kontengruppen 50 und 51
(ausgenommen
Konto 501900 „Honorare“)
2. Konten
für Zinsaufwendungen – Kontengruppe
551
3. Konten
für Abschreibungen – Kontengruppe
57.
- Hier
gelten Mehraufwendungen grundsätzlich als unerheblich -
4. Konten
für die Tilgung von Krediten für
Investitionen – Kontenart 792.
F) Weitergehende Regelungen:
1.
Das Fachamt hat die Möglichkeit, auf Antrag
Zeit- und Honorarverträge - begrenzt auf das Kalenderjahr - außerhalb
des Stellenplanes abzuschließen. Die Finanzierung muss innerhalb des Produkts
gesichert sein.
2.
Die Kassenwirksamkeit muss im Haushaltsjahr gegeben
sein.
3. a. Auszahlungsermächtigungen für Investitionen
können nicht zur Deckung von
zahlungswirksamen
Aufwendungen herangezogen werden.
b.
Auszahlungsermächtigungen für Geringwertige
Wirtschaftsgüter können zur Deckung von Aufwendungen herangezogen werden.
c.
Aufwandsermächtigungen können zur Deckung für
Geringwertige Wirtschaftsgüter und für Investitionen herangezogen werden.
4.
Änderungen in den Rahmenbedingungen aufgrund
politischer Entscheidungen führen zu Korrekturen im Budget.
5.
Verwaltungsinterne Zuständigkeiten behalten
weiterhin ihre Gültigkeit.
6.
Fehlbeträge im Gesamthaushalt können auch zu
Änderungen im Budget führen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem vierten
NKF-Haushalt ist eine gewisse Kontinuität entstanden, die dazu führt, dass es
in der Struktur, im Aufbau des Planwerkes und bei den Internen Leistungsverrechnungen
(ILV) nur wenige Veränderungen gegeben hat.
Insgesamt ist
folgendes zu beachten:
1.
Ausgesprochen schwierig waren die
verwaltungsinternen Ausgleichsberatungen, weil die Folgen der weltweiten
Finanz- und Wirtschaftskrise nur schwer kalkuliert werden können und die
gesamten Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (Abrechnung Solidarbeitrag
und die Höhe der Kreisumlage) beträchtlich sind. Ebenfalls werden die
Gemeindeanteile an der Einkommensteuer je Jahr um rd. 4 Mio. € sinken. Auch
wenn die allgemeine finanzielle Situation der Stadt Hilden immer noch bedingt
durch die hohen Gewerbesteuereinnahmen „einigermaßen gut ist“, sind die Folgen
der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in Hilden teilweise angekommen.
Direkt durch sinkende Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und indirekt
durch höhere Kreisumlagezahlungen. Eine Erhöhung tritt bei gleichem Hebesatz alleine
schon deshalb ein, weil die „Umlagegrundlagen, die sich ja aus verschiedenen
Faktoren zusammen setzen und u. a. auch die Gewerbesteuer-Isteinnahmen berücksichtigen,
in Hilden steigen, während in fast allen anderen übrigen kreisangehörigen
Gemeinde ein stellenweise dramatischer Rückgang zu verzeichnen war/ist.
Leider hat die Stadt Hilden keinen
Einfluss auf diese Entwicklung, sie muss sie hinnehmen und finanzieren.
Auch wenn die Orientierungsdaten
Hoffnung geben, so wird der Ergebnishaushalt im Planungszeitraum bei weitem
nicht ausgeglichen werden können. Es ist zu befürchten, dass die komplette
Ausgleichsrücklage aufgebraucht wird. Die Details sind der Haushaltsrede des
Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratsitzung gehalten wird.
2.
In den Produkten hat es eine wesentliche Änderung gegeben, weil
es ab sofort das Produkt 010605 „Fuhrparkmanagement“ gibt. Damit verbessert es
in der Zukunft die Steuerung der gesamten Fahrzeugkosten. Statt bisher vieler Positionen
in einzelnen Produkten werden die Aufwendungen nun zentral veranschlagt und im
Wege der ILV verteilt.
3.
Das gleiche gilt für die Kennzahlen, denn sie haben im
Vergleich zum Vorjahr deutlich an Vergleichbarkeit gewonnen. Viel
aussagekräftiger sind auch die Kennzahlen im Bereich des Dezernates III
geworden. Sie wurden überarbeitet, was auf Dauer sicherlich hilfreich sein
dürfte.
4.
Wie im Beschlussvorschlag dargelegt, ist beabsichtigt, die
Budgetierung für alle Ämter weiterhin gleich zu gestalten. Darüber hinaus gibt
es, bis auf kleine textliche Anpassungen, die der Klarheit dienen sollen, keine
Veränderungen.
5.
Der Abschluss 2008 ist so gut wie
fertig, lediglich ein paar Probleme bestehen noch im Finanzhaushalt. Die Zahlen
des Jahres 2008 können sich daher noch geringfügig verändern. Ich gehe davon
aus, dass bis Ende Januar der Abschluss steht. Im Kern ergibt sich folgende positive
Entwicklung:
·
Die geplante Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage mit rd. 1,5 Mio. € wird nicht erforderlich sein,
·
Eine Kreditaufnahme war mit 3,0
Mio. € eingeplant, auch sie wird nicht benötigt
werden.
6.
In etlichen Sitzungsvorlagen hat
der Kämmerer in letzter Zeit dargestellt, dass Mittel im Haushalt nicht
vorgesehen oder eingeplant sind. Dieses war notwendig, weil nicht die
Möglichkeit besteht, alle Projekte und Vorhaben zu finanzieren. Auch wenn im
Entwurf eine Kreditaufnahme nicht vorgesehen ist, so ist der Ergebnishaushalt
wie dargestellt nicht ausgeglichen. Vor diesem Hintergrund und weil im Regelfall
Folgeaufwendungen (für z. B. Abschreibungen) anfallen, war dies notwendig.
7.
Positiv entwickelt sich der Finanzhaushalt, weil im gesamten
Planungszeitraum keine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Dieses liegt nicht daran,
dass keine Investitionen durchgeführt werden, sondern ergibt sich in erster
Linie aus den guten Abschlüssen der Jahre 2007 und 2008.
8.
Abschließend wird noch auf die
Anlage 2 verwiesen. Hier wird ein Vordruck beigefügt, um die internen
Beratungen der Fraktionen zu erleichtern. Er wird auch in elektronischer Form
den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Horst Thiele
Bürgermeister
Anlagen:
1.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wird mit dem Haushaltsplan
in der Ratssitzung verteilt.
2.
Änderungsvordruck