Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der Denkmalwürdigkeit des aus dem Jahre 1935 stammenden Brückenteils der Autobahnbrücke (A3) über die Elberfelder Straße in Hilden und beschließt seine Eintragung in die Denkmalliste
Erläuterungen und Begründungen:
Am 10.04.2002 sprach ein Zeitzeuge im
Stadtarchiv vor um sein Wissen bezüglich der geplanten Sprengung der
Autobahnbrücke im Jahre 1945 darzulegen. Anlass war der Beitrag „Aufzeichnungen des Fabrikanten Gert
Spindler“ in den Niederbergischen Beiträgen Band 33, Seite 133 f, der nach
Aussage des Zeitzeugen nicht den Tatsachen entspräche.
Laut Aussage des Zeitzeugen handelt es sich
bei dieser Autobahnbrücke um die erste elektronisch geschweißte Autobahnbrücke
in Deutschland und somit um ein besonderes Zeugnis des technischen Fortschritts
auf dem Gebiet des Brückenbaus.
Mit Schreiben vom 14.04.2003 des
Stadtarchivs, Herrn Dr. Antweiler, wurde die Untere Denkmalbehörde über eine
mögliche Denkmalwürdigkeit der Autobahnbrücke informiert.
Am 05.06.2003 wurde das Rheinische Amt für
Denkmalpflege um die Überprüfung des Denkmalwertes der Autobahnbrücke gebeten.
Am 12.07.2005 fand daraufhin eine gemeinsame
Besichtigung der Autobahnbrückenkonstruktion mit dem Stadtarchiv und dem
Rheinischen Amt für Denkmalpflege zur Überprüfung des Denkmalwertes gemäß §2
DSchG NRW statt.
Als Ergebnis des Gutachtens vom 19.07.2006
kann festgehalten werden, dass für den von 1935 stammenden Brückenteil der
Autobahnbrücke nach Auffassung des Landschaftsverbandes/Rheinisches Amt für
Denkmalpflege die
Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung des Denkmalwertes vorliegen. Der
Brückenteil stellt ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW dar.
Die Begründung und der genaue Umfang des
Baudenkmals ist dem beigehefteten Entwurf zum Eintragungsbescheid zu entnehmen.
(G. Scheib)