Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige
Herstellung des Rosenweges - von An den Linden bis Kölner Straße - ermittelt
und abgerechnet.
Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung
ist im Zuge der Ausbaumaßnahme folgende Änderung zum Tragen gekommen:
Änderung des
Standorts einer Baumscheibe
Wegfall von zwei Parkplätzen vor dem
Grundstück Kölner Str. 21
Verschiebung eines Parkplatzes vor dem Grundstück
Kölner Str. 21 in westl. Richtung
Verschiebung eines Parkplatzes vor dem Grundstück
Rosenweg 1 a in östl. Richtung.
Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit
gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.
Die nachmalige Herstellung der Anlage wurde im März 2006 abgeschlossen.
Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden
Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am
24.11.2004 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die nachmalige Herstellung
des Rosenweges - von An den Linden bis Kölner Straße - .
Die Maßnahme wurde
im März 2006 abgeschlossen.
Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung
ist im Zuge der Ausbaumaßnahme folgende Änderung zum Tragen gekommen:
Änderung des Standorts einer
Baumscheibe.
Nach den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen werden für derartige kommunale Investitionen Beiträge
von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung dafür erhoben,
dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche
Vorteile geboten werden.
Die Verwaltung
beabsichtigt, nach Vorliegen des Beschlusses und dessen Veröffentlichung das
Beitragsverfahren durchzuführen.