Betreff
Beschluss über die nachmalige Herstellung des Rosenweges - von An den Linden bis Kölner Straße - gemäß § 8 KAG NRW sowie Bildung eines Abrechnungsgebietes
Vorlage
WP 04-09 SV 60/050
Aktenzeichen
IV/60.1 Rg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung des Rosenweges - von An den Linden bis Kölner Straße - ermittelt und abgerechnet.

 

Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung ist im Zuge der Ausbaumaßnahme folgende Änderung zum Tragen gekommen:

 

                 Änderung des Standorts einer Baumscheibe

                 Wegfall von zwei Parkplätzen vor dem Grundstück Kölner Str. 21

                 Verschiebung eines Parkplatzes vor dem Grundstück Kölner Str. 21 in westl. Richtung

                 Verschiebung eines Parkplatzes vor dem Grundstück Rosenweg 1 a in östl. Richtung.

 

Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.

 

Die nachmalige Herstellung der Anlage wurde im März 2006 abgeschlossen.

 

Vorstehender Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke sind öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In seiner Sitzung am 24.11.2004 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die nachmalige Herstellung des Rosenweges - von An den Linden bis Kölner Straße - .

 

Die Maßnahme wurde im März 2006 abgeschlossen.

 

Im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung ist im Zuge der Ausbaumaßnahme folgende Änderung zum Tragen gekommen:

 

     Änderung des Standorts einer Baumscheibe.

 

 

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen werden für derartige kommunale Investitionen Beiträge von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen des Beschlusses und dessen Veröffentlichung das Beitragsverfahren durchzuführen.