Betreff
Überprüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Benrather Straße 29 (ehemaliges Standesamt)
hier: Eintragung in die Denkmalliste
Vorlage
WP 09-14 SV 60/007
Aktenzeichen
850-09-her
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Benrather Straße 29 und beschließt seine Eintragung in die Denkmalliste.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 30.07.2008 fand eine gemeinsame Außen- und Innenbesichtigung des Gebäudes Benrather Straße 29 mit der Eigentümerin und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege (RAfD) zur

Überprüfung des Denkmalwertes gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) statt. 

 

Laut Gutachten des RAfD vom 15..05.2009 wurde als Ergebnis der Begehung festgehalten, dass das Gebäude ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW darstellt und die Eintragung in die Denkmalliste beantragt.

 

Die Begründung zum Denkmalwert und der genaue Umfang des Baudenkmals ist dem beigehefteten Entwurf des Auszugs aus der Denkmalliste zu entnehmen.

 

 

 

(H. Thiele)


 

Auszug aus der Denkmalliste (Entwurf)

 

Stadt Hilden

Untere Denkmalbehörde

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd. Nr.

x

Baudenkmal

 

ortsfestes Bodendenkmal

 

Bewegliches Denkmal

 

Denkmalbereich

67

 

Kurzbezeichnung

des Denkmals

Villengebäude (ehem. Standesamt)

lagemäßige Bezeichnung

des Denkmals

Benrather Straße 29, Hilden, Gemarkung Hilden, Flur 58, Flurstück 1542

Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals

Villenartiges zweigeschossiges Gebäude, errichtet zu Beginn des 20.Jh., gedeckt mit ausgebautem Krüppel- und Walmdach.

Das über rechteckigem Grundriss errichtete Wohngebäude weist an der südwestlichen Seitenfront einen 1-achsigen Eckrisalit über beide Vollgeschosse auf, an dessen Schmalseite sich, über mehrere Stufen erreichbar, der Eingang mit originalem Türblatt befindet. Die übereinander liegenden, gekuppelten Fenster des Treppenhauses werden von einem kleinen kreisrunden Fenster bekrönt. Die straßenseitige Nordwestfront ist 2-achsig mit gekuppelten Fenstern ausgebildet, im Fachwerkgiebel des weit vorkragenden Krüppelwalmdaches befinden sich zwei rechteckige Fensteröffnungen; auf der 2-achsigen Nordostseite springt im Erdgeschoss ein rechteckiger Fenstererker und an der rückwärtigen Front ein großer Wintergarten mit originaler Verglasung vor.

Die Außengestalt des Baukörpers zeichnet sich durch backsteinsichtige Gliederungselemente, verputzte Wandflächen und Fachwerkelemente im Giebelbereich aus: Backsteingesimse und ein hoher Backsteinsockel gliedern den Baukörper horizontal, Gebäudekanten, Gewände der stichbogigen Öffnungen, Erker sind backsteinsichtig. Die Grundrissdisposition des Gebäudes ist unverändert erhalten – nur im Dachbereich sind rückwärtig Dachflächenfenster eingebaut worden.

Sehr gut erhalten ist zudem die Innenausstattung aus der Erbauungszeit: die originale Holztreppe mit reich gestalteten Anfängern im offenen Treppenraum, Jugendstil-Fußbodenfliesen im Flurbereich sowie ein kleiner Wandbrunnen, Fußböden, Türgewände und Türen mit Beschlägen, z.T. farbige Bleirutenverglasungen an Türen, Fenstern und im Wintergarten, originale Heizkörper.

 

Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und die Stadt Hilden, da es den Typus des städtisch geprägten Villenbau und die Wohn- und Lebensweise des gehobenen Bürgertums im frühen 20. Jahrhundert dokumentiert.

Für die Erhaltung und Nutzung des Wohngebäudes liegen wissenschaftliche, insbesondere architektur- und ortshistorische sowie städtebauliche Gründe vor.

Das Objekt stellt ein qualitätvolles, nahezu unverändert erhaltenes Beispiel für den Villenbau in Hilden kurz nach 1900 dar.

Die architektonische Gestaltung des Villengebäudes außen wie innen zeugt vom Repräsentationsanspruch einer sozialen Schicht, die zu Wohlstand gelangt war und dokumentiert deren anspruchsvolle Wohnkultur.

Zusammen mit der gut erhaltenen, qualitätvollen originalen Innenausstattung stellt das Gebäude ein Zeugnis für den Wohnstandard des aufstrebenden, gehobenen Bürgertums im frühen 20.Jahrhunders dar.

Auch aus städtebaulichen Gründen ist das Gebäude von Bedeutung; zum einen liegt es innerhalb des Hildener Denkmalbereiches Benrather Straße und bildet einen unverzichtbaren Bestandteil der Bebauung, zum anderen bildet das freistehende Gebäude - bedingt durch die Straßenführung der Benrather Straße -  als  „point de vue“ einen wichtigen städtebauliche Akzent.

 

 

Tag der Eintragung

 

Unterschrift

Fortschreibung

 

 

Löschung

 

 

 

 

 

 


 

Benrather Straße 29