hier: Eintragung in die Denkmalliste
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der
Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Benrather Straße 29 und beschließt seine
Eintragung in die Denkmalliste.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 30.07.2008 fand
eine gemeinsame Außen- und Innenbesichtigung des Gebäudes Benrather Straße 29
mit der Eigentümerin und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege (RAfD) zur
Überprüfung des
Denkmalwertes gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
statt.
Laut Gutachten des
RAfD vom 15..05.2009 wurde als Ergebnis der Begehung festgehalten, dass das
Gebäude ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW darstellt und die Eintragung
in die Denkmalliste beantragt.
Die Begründung zum
Denkmalwert und der genaue Umfang des Baudenkmals ist dem beigehefteten Entwurf
des Auszugs aus der Denkmalliste zu entnehmen.
(H. Thiele)
Auszug aus der Denkmalliste
(Entwurf)
Stadt Hilden
Untere Denkmalbehörde
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Lfd.
Nr. |
x |
Baudenkmal |
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ortsfestes Bodendenkmal |
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Bewegliches Denkmal |
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Denkmalbereich |
67 |
Kurzbezeichnung des
Denkmals |
Villengebäude (ehem. Standesamt) |
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lagemäßige
Bezeichnung des
Denkmals |
Benrather Straße 29, Hilden, Gemarkung Hilden, Flur 58, Flurstück 1542 |
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Darstellung
der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals |
Villenartiges
zweigeschossiges Gebäude, errichtet zu Beginn des 20.Jh., gedeckt mit ausgebautem
Krüppel- und Walmdach. Das über
rechteckigem Grundriss errichtete Wohngebäude weist an der südwestlichen
Seitenfront einen 1-achsigen Eckrisalit über beide Vollgeschosse auf, an
dessen Schmalseite sich, über mehrere Stufen erreichbar, der Eingang mit
originalem Türblatt befindet. Die übereinander liegenden, gekuppelten Fenster
des Treppenhauses werden von einem kleinen kreisrunden Fenster bekrönt. Die
straßenseitige Nordwestfront ist 2-achsig mit gekuppelten Fenstern
ausgebildet, im Fachwerkgiebel des weit vorkragenden Krüppelwalmdaches
befinden sich zwei rechteckige Fensteröffnungen; auf der 2-achsigen
Nordostseite springt im Erdgeschoss ein rechteckiger Fenstererker und an der
rückwärtigen Front ein großer Wintergarten mit originaler Verglasung vor. Die Außengestalt
des Baukörpers zeichnet sich durch backsteinsichtige Gliederungselemente,
verputzte Wandflächen und Fachwerkelemente im Giebelbereich aus:
Backsteingesimse und ein hoher Backsteinsockel gliedern den Baukörper
horizontal, Gebäudekanten, Gewände der stichbogigen Öffnungen, Erker sind
backsteinsichtig. Die Grundrissdisposition des Gebäudes ist unverändert
erhalten – nur im Dachbereich sind rückwärtig Dachflächenfenster eingebaut
worden. Sehr gut
erhalten ist zudem die Innenausstattung aus der Erbauungszeit: die originale
Holztreppe mit reich gestalteten Anfängern im offenen Treppenraum, Jugendstil-Fußbodenfliesen
im Flurbereich sowie ein kleiner Wandbrunnen, Fußböden, Türgewände und Türen
mit Beschlägen, z.T. farbige Bleirutenverglasungen an Türen, Fenstern und im
Wintergarten, originale Heizkörper. Das Objekt ist
bedeutend für die Geschichte des Menschen und die Stadt Hilden, da es den
Typus des städtisch geprägten Villenbau und die Wohn- und Lebensweise des
gehobenen Bürgertums im frühen 20. Jahrhundert dokumentiert. Für die
Erhaltung und Nutzung des Wohngebäudes liegen wissenschaftliche, insbesondere
architektur- und ortshistorische sowie städtebauliche Gründe vor. Das Objekt
stellt ein qualitätvolles, nahezu unverändert erhaltenes Beispiel für den
Villenbau in Hilden kurz nach 1900 dar. Die
architektonische Gestaltung des Villengebäudes außen wie innen zeugt vom
Repräsentationsanspruch einer sozialen Schicht, die zu Wohlstand gelangt war
und dokumentiert deren anspruchsvolle Wohnkultur. Zusammen mit der
gut erhaltenen, qualitätvollen originalen Innenausstattung stellt das Gebäude
ein Zeugnis für den Wohnstandard des aufstrebenden, gehobenen Bürgertums im
frühen 20.Jahrhunders dar. Auch aus
städtebaulichen Gründen ist das Gebäude von Bedeutung; zum einen liegt es
innerhalb des Hildener Denkmalbereiches Benrather Straße und bildet einen
unverzichtbaren Bestandteil der Bebauung, zum anderen bildet das freistehende
Gebäude - bedingt durch die Straßenführung der Benrather Straße - als
„point de vue“ einen wichtigen städtebauliche Akzent. |
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Tag der
Eintragung |
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Unterschrift |
Fortschreibung |
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Löschung |
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Benrather Straße 29