Benennung eines Standortes für eine Interimsnutzung
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 11.11.2009 wurde zum einen beschlossen, den faunistischen Gutachter zu beauftragen,
die Erfassung der Brutvögel sowie eine Fledermauskartierung für eine ganze
Vegetationsperiode vorzunehmen (also etwa ein Jahr). Der Auftrag wurde dem
Gutachter inzwischen erteilt.
Zum anderen wurde die Verwaltung beauftragt, für eine Interimslösung
eine alternative, provisorische Spielfläche für die Baseballer zu benennen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Errichtung eines provisorischen
Baseballfeldes mit Stellplätzen und einer evt. Zuwegung auf jeder
Alternativfläche Kosten mit sich bringt. Seitens des Architekten/Sportplatzplaners
der Hilden Wains wurde mit Kenntnis des Vereins auf Anfrage der Stadt Hilden folgende
Kostenschätzung erstellt:
Sportflächen: 10.400 m² Rasenfläche 4.300 m² Tennenfläche |
208.000,00 € |
Zäune: 255 m Maschendrahtzaun 110 m Zaun, 3 m hoch 50 m Ballfangzaun, 4 m |
36.000,00 € |
Erschließung und Nebenflächen: 1.200 m² Schotterstraße (soweit
eine provisorische Zuwegung erweitert oder errichtet werden muss) 600 m² Schotterparkplatz |
39.000,00 € |
Baunebenkosten: |
28.000,00 € |
Gesamtkosten (brutto) |
311.000,00 € |
Diese Schätzung umfasst die reinen Herstellungskosten ohne
Baustelleneinrichtung und erfolgte ohne genaue Kenntnis des Baugrundes. Die
angegebenen Einheitspreise sind Erfahrungswerte gleichartiger Anlagen. Sollte
der Baugrund (wie bei der Alternative Giesenheide) einen hohen
Grundwasserspiegel aufweisen, ist eine Aufschüttung des Geländes notwendig. Bei
einer Aufschüttung von ca. einem Meter und einer Fläche von 14.000 m², kämen
Kosten von ca. 140.000,00 € hinzu.
In den vergangenen
Jahren sind im gesamten Stadtgebiet zahlreiche denkbare Standorte auf ihre
Eignung als Baseball-Sportplatz hin untersucht worden. Diese Suche nach einem
neuen dauerhaften Standort wurde zunächst durch folgende „Suchkriterien“
bestimmt:
Es musste
ausreichend Platz für ein
regelkonformes und meisterschaftstaugliches Baseballspielfeld, eine eigene
Stellplatz-Anlage sowie ein (in der Größe nicht genauer bestimmtes) Vereinsheim
vorhanden sein. (Erst später, mit der
Zusage von 50.000,00 € Fördergeldern von der NIXDORF Sport- und Jugendstiftung
für die Förderung von Kindern - auch im Bereich Softball -, wurde seitens des
Vereins ein Softballfeld für unabdingbar gehalten.)
Die Gründe, die gegen die Eignung der in der Vergangenheit betrachteten
Flächen sprachen, sprechen größtenteils auch gegen eine provisorische Nutzung.
Im Folgenden wird nochmals zu jeder Fläche dargestellt, warum sie nicht
ausgewählt wurde und warum sie auch als kurzfristiges Provisorium nicht in
Frage kommt. In der als Anlage beigefügten Karte sind die Standorte nummeriert
eingezeichnet.
1. 1993 Zwischen Sportplatz Furtwänglerstraße (SV
Hilden-Nord) und Hochdahler Straße; nördlich vom Abenteuerspielplatz;
eingebettet in ein Gesamtkonzept mit Fußball, Tennis und Baseball. Aufgrund der Flächenansprüche eines
(regelgerechten) Baseball-Feldes wäre es hier zu einem Konflikt mit der Nutzung
„Abenteuerspielplatz“ gekommen, dessen Flächen beschnitten worden wären.
Außerdem gab es die Notwendigkeit, Fremdgrundstücke zu erwerben, was hier nicht
erfolgreich war.
Auch für die vorübergehende Nutzung bestünde weiterhin der Konflikt
zwischen dem Spielplatz und der Anlage. Weiterhin ist nach Einschätzung der
Verwaltung der Erwerb von den erforderlichen Fremdgrundstücken nicht möglich.
2. 2000 Durch den Baseball-Verein Hilden
Wains wurde der Bereich westlich des Westringes und nördlich der Straße
Schalbruch als Standort in die Diskussion eingebracht. Hier ließen sich
grundsätzlich gleich zwei Baseball-Plätze unterbringen, für Baseball und für
Softball. Aufgrund von Konflikten mit dem Landschaftsschutz (der Bereich ist im
Landschaftsplan des Kreises Mettmann und im FNP der Stadt Hilden als
Landschaftsschutzgebiet dargestellt) sowie auch mit dem Regionalplan 1999
(Darstellung als Regionaler Grünzug und mit Vorrang für „Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierter Erholung“) wurde der Standort nicht weiter
konkretisiert. Zudem wäre Grunderwerb durch die Stadt Hilden in nicht
unerheblichem Maße erforderlich geworden.
Diese Bedingungen gelten auch für ein Provisorium.
3. 2003 Die Erweiterungsfläche der Firma 3 M
Deutschland südlich der Düsseldorfer Straße wurde untersucht. Die
Platzverhältnisse lassen grundsätzlich die Unterbringung eines Baseballplatzes
zu, ein Werksparkplatz könnte mit benutzt werden.
Da
aber der Bebauungsplan für den Bereich die Flächen als GI Industriegebiet
ausweist (wie auch der Flächennutzungsplan), wurde von einer weiteren
Konkretisierung Abstand genommen. Die Erweiterungsmöglichkeiten der Firma 3 M
sollten nicht beeinträchtigt werden.
Durch die Anlage dieser Erweiterungsfläche als Grünfläche mit Teich,
wird eine andere Nutzung wahrscheinlich auch heute seitens der Firma nicht
gewollt, was auch die Nutzung für ein Jahr ausschließt. Zudem müsste die Anlage
wieder hergestellt werden, was weitere Kosten verursachen würde.
4. 2003 Der Sportplatz Schützenstraße/
Jägerstraße kam ins Gespräch, da er ohnehin als sanierungsbedürftig gilt.
Allerdings stellte sich bei der Prüfung schnell heraus, dass auf dem Sportplatz
selbst das Baseball-Spielfeld in der erforderlichen meisterschaftstauglichen
Größe nicht unterzubringen ist.
Der Standort ist also zu klein und daher auch nicht provisorisch
nutzbar.
5. 2003 Der Standort nördlich der Itter und
westlich der Kläranlage, also das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 253, wurde
erstmals untersucht.
6. 2004 Im Bereich östlich der Straße
Kosenberg und südlich des Nordringes wurde ein weiterer möglicher Standort
untersucht. Von den Platzverhältnissen her lässt sich ein einzelner Platz
unterbringen, ebenso Vereinsheim und Parkplatz. Die Flächen gehören allerdings
nicht der Stadt Hilden. Aufgrund der Nähe zu bestehender Wohnbebauung und
konkurrierender anderer Flächenansprüche konnte der Standort nicht positiv
bewertet werden.
Die Nähe zu der Wohnbebauung schließt auch die Nutzung für ein
Provisorium aus. Zudem müssten die Flächen von Privateigentümern zur Verfügung
gestellt werden.
7. 2004 Ebenfalls im Norden der Stadt Hilden wurde
ein Bereich neben der heute schon vorhandenen Golfübungsanlage („Driving
Range“) zwischen A 46 und Nordring – Lodenheide – hinsichtlich einer Eignung
überprüft. Der Standort wäre von der Größe her für eine einzelne
Baseball-Anlage geeignet. Allerdings gehört die Fläche nicht der Stadt Hilden
und ein Erwerb scheidet aufgrund der Höhe der Preisforderungen aus. Auf Grund
der damaligen Gespräche mit dem Eigentümer wird davon ausgegangen, dass auch
für ein Provisorium das Problem bestünde.
8. 2004 Auch im Hildener Süden wurde ein
Bereich näher untersucht. Es handelt sich um eine Fläche westlich der
Bahntrasse Düsseldorf-Köln (Güterzugstrecke) in Höhe der Straße An den Gölden.
Aufgrund von dort stehenden Hochspannungsmasten sowie des ebenerdigen
Bahnübergangs, der für die Zuschauer Gefahren mit sich bringt, wurde die Fläche
ausgeschlossen. Außerdem befindet sich die Fläche nicht im Eigentum der Stadt
Hilden. Diese Bedenken gelten auch für eine provisorische Lösung.
9. 2005 Die Sanierungsplanung für den Sportplatz
Kalstert, dem Spielort der Hilden Wains, wurde konkreter. Es wurde untersucht,
ob sich auf dem zur Verfügung stehenden Gelände ein meisterschaftstauglicher
Baseball-Platz unterbringen ließe. Es stellte sich heraus, dass ein einzelner
Platz hier möglich wäre, bei starken Eingriffen in vorhandene Grünstrukturen
insbesondere im Bereich der Grundschule Kalstert. Überhaupt würde der Platz
nahe an die Schule heranrücken. Gleichzeitig würden die Fußballmannschaften des
SV Hilden-Ost ihre Spielstätte verlieren. Daher wurde der Standort
ausgeschlossen.
Nach Modernisierung der Anlage ist er auch für ein Provisorium nicht mehr
geeignet.
10. 2005 Noch einmal kam ein Bereich im
Hildener Norden in die Diskussion, diesmal südlich des Nordringes und westlich
der Hochdahler Straße. Es wurde eingangs der Untersuchungen gehofft, dass sich
gemeinsame Strukturen insbesondere mit der Fußball-Anlage des SV Hilden-Nord
nutzen lassen. Auch wenn sich am Standort ein einzelner Baseball-Platz umsetzen
ließe, so machten doch die Besitzverhältnisse der Fläche (fremdes Eigentum),
eine eingeschränkte Nutzung auf Grund der Lärmprobleme sowie eine teure
Erschließung letztlich die positive Bewertung des Standortes unmöglich.
Allerdings könnte diese Fläche für eine
Interimslösung in Frage kommen. Die Fläche wäre für ein Spielfeld ausreichend
groß, eine Erschließung von der Hochdahler Straße wäre möglich und mit den
Einschränkungen aus Lärmschutzgründen (z.B. keine Lautsprecheranlage) könnte
sich der Verein evtl. vorübergehend arrangieren. Falls es noch notwendig würde,
dort Toiletten und Duschräume unterzubringen, wäre inzwischen die Problematik
mit der Abwasserentsorgung günstiger zu lösen, da bis zum Haus Hochdahler
Straße Nr. 351 eine, zwar nicht öffentliche, aber städtische Hochdruckleitung
für Abwässer gebaut wurde, an die evtl. angeschlossen werden könnte. Damals
waren die Eigentümer der größeren westlichen Fläche dazu bereit, diese zu
verkaufen. Es müsste also geklärt werden, ob diese Bereitschaft weiterhin
besteht, ob auch eine vorübergehende Verpachtung in Frage käme und zu welchen
Konditionen. Die Eigentümer der kleineren südlichen Fläche wollten diese damals
nicht an die Stadt verkaufen. Es bestünde allerdings die Möglichkeit - gegenüber
der damaligen Planung -, das Spielfeld gedreht etwas nach Westen zu verschieben,
so dass man mit den Flächen des erstgenannten Eigentümers auskäme. Der Nachteil
für den Verein bestünde darin, dass das Spielfeld nicht die gewünschte
Ausrichtung hat, wobei das nicht gegen die Regeln verstößt. Weiterhin wäre mit
dem Kreis Mettmann zu klären, inwieweit ein Provisorium dort baurechtlich
genehmigungsfähig ist.
Da auf dieser Fläche das Grundwasser sehr hoch ansteht, müsste zudem
eine Aufschüttung des Geländes vorgenommen werden, wobei ein Meter Aufschüttung
bei der benötigten Flächengröße Kosten von bis zu 140.000,00 € verursachen
würde.
Des Weiteren gibt es aus dem politischen Raum zwei weitere
Flächenvorschläge für die Zwischenlösung.
a. Segelfluggelände
Kesselsweier:
Der Standort liegt
im nordwestlichen Bereich des ehemaligen Segelfluggeländes. Um die benachbarte
Wohnnutzung vor Lärm zu schützen, müsste das Spielfeld in einem gewissen Abstand
zur Wohnbebauung geplant werden (siehe im Anhang Alternativfläche a).
Auf Anfrage weist der der Kreis Mettmann
darauf hin, dass der Standort
- im Landschaftsschutzgebiet Nr. D 2.3-6;
- sehr nah an den Naturschutzgebieten Nr. D
2.2-2a und D 2.2-1;
- in der 300m-Pufferzone des FFH- Gebietes;
- im Biotopverbund der bergischen
Heideterrasse;
- auf sandigen Magerrasen, die allesamt in
NRW gefährdet sind, liegt.
Im Planungsraum sind einige
planungsrelevante, streng geschützte Tierarten bekannt (Fledermäuse, Vögel).
Die Auswirkungen einer Baseballanlage auf diese Arten müssten gutachterlich
dokumentiert und beschrieben werden. Zudem stellt das Vorhaben einen Eingriff
in Natur und Landschaft gemäß § 4 Landschaftsgesetz NW dar, so dass eine
Befreiung gemäß § 69 Landschaftsgesetz NW erforderlich wäre. Derzeit kann - auf
Anfrage beim Kreis Mettmann - eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden,
da die Kriterien, die für eine Befreiung sprechen könnten, an dieser Stelle
nicht zutreffen.
Die Nutzung der Fläche für ein Baseballfeld,
auch die provisorische, ist also unwahrscheinlich und kurzfristig gar nicht
möglich.
b. Südlich
Reisholzstraße:
Diese
Fläche (siehe Karte Alternativfläche b im Anhang) ist nur mit der Zupachtung
einer kleinen nicht städtischen Fläche nutzbar, da der städtische Flächenanteil
zu klein für das Baseballfeld ist. Ein weiteres Problem stellt die Nähe zu der
Wohnbebauung an der Reisholstraße dar. Es ist wahrscheinlich, dass das
Spielfeld zu nah an diese Bebauung heranreicht. Um hierzu eine eindeutige
Aussage machen zu können, müsste ein Lärmgutachten eingeholt werden. Zudem
würde das Spielfeld relativ nah an einen Hochspannungsmast heranreichen und zu
einem großen Teil unter den Leitungen liegen. Auch könnten die Schächte von den
zurzeit im Bau befindlichen Brunnen zur Grundwasserreinigung einem Feld im Weg
sein. Dieses müsste auch untersucht werden.
Aufgrund
der genannten Problemstellungen ist von der vorübergehenden Nutzung dieser Fläche
abzuraten.
Dann wurde noch ein Vorschlag seitens der Verwaltung aufgegriffen, der
von einigen Bürgern als Alternativstandort für den Standort im Westen
vorgeschlagen wurde.
c. Giesenheide:
Da
eine zügige Ansiedlung von Gewerbe im Gewerbegebiet Giesenheide derzeit nicht vorauszusehen
ist, stünde für eine Interimsnutzung die nordwestliche Gewerbefläche des Bebauungsplanes
Nr. 232 zur Verfügung (Lageplan siehe Anhang Alternativfläche c). Planungsrechtlich
wäre die Anlage eines Baseballfeldes möglich, da in einem Gewerbegebiet
Sportanlagen zulässig sind. Ansonsten könnte von einigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes (z.B. dem Wendehammer) vorübergehend befreit werden. Das
Gelände gehört der Grundstücksgesellschaft Hilden (GkA). Es müsste geklärt
werden, was eine vorübergehende Nutzung kosten würde. Auch hier, wie bei der
Fläche 10 südwestlich Nordring/ Hochdahler Straße, steht das Grundwasser sehr
hoch an, so dass für die notwendige Aufschüttung maximale Kosten in Höhe von
140.000,00 € entstünden.
Einer
Vermarktung durch die städtische Wirtschaftsförderung wäre das Gelände zudem
auf längere Zeit entzogen.
Bei der „kurzfristigen“ Suche nach einer geeigneten Fläche für ein provisorisches Baseballfeld wurden also zwei Flächen gefunden:
- Fläche 10 - im südwestlichen Eckbereich Nordring/ Hochdahler Straße
- Fläche c – im Gewerbegebiet Giesenheide
Beide Flächen könnten, wie bereits beschrieben, auf eine provisorische Nutzung hin genauer untersucht werden. Beide Flächen zeichnen sich durch hoch anstehendes Grundwasser aus, so dass man durch die notwendige Aufschüttung auf mindestens 400.000,00 € Herstellungskosten kommen würde. Da die Fläche 10 nicht Hildener Eigentum ist und daher gekauft oder gepachtet werden müsste, würden weitere Kosten entstehen. Auch bei der Fläche c ist die GkA – insbesondere bei einer längeren Dauer der Interimslösung – zu entschädigen.
Horst Thiele
Finanzielle
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Finanzierung: Für die
Errichtung eines provisorischen Baseballplatzes und für den evtl. notwendigen
Grunderwerb stehen im Haushalt 2009 und im Haushaltsentwurf 2010 keine
Finanzmittel zur Verfügung. |
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Vermerk Kämmerer: |