Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss:
Die in vollem Wortlaut vorliegende Satzung über
den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage
der Stadt Hilden (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt das
Weitere zu veranlassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Am 31. 12 2007 ist
das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV NRW 2007, S. 708ff.)
Das neue
Landeswassergesetz regelt u.a. die Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater
Abwasserleitungen.
In § 61 a LWG NRW werden nunmehr die Maßgaben für private
Abwasseranlagen geregelt. Mit dieser Vorschrift wurden die Regelungen des § 45
Landesbauordnung NRW über die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen in das
Wasserrecht überführt.
Die für die
Durchführung der Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG NRW erforderlichen
Verwaltungsvorschriften
über die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der
Dichtheitsprüfung wurden mit Runderlass vom 31.03.2009 vom Umweltministerium
bekanntgegeben.
Nach den Bestimmungen der derzeit geltenden
Entwässerungssatzung ist für den Bereich der privaten Abwasserleitungen, der im
öffentlichen Straßenraum liegt
- Grundstücksanschluss -, die Stadt Hilden für
alle Arbeiten wie Herstellung, Veränderung, Unterhaltung und Beseitigung der
Leitungen zuständig.
Dies soll auch weiterhin grundsätzlich so
bleiben.
Die Kosten für die durchgeführten Arbeiten
sind von den Anschlussnehmern nach den Bestimmungen des § 10
Kommunalabgabengesetz zu erstatten.
Lediglich zur Klarstellung, dass die
Durchführung der optischen Inspektion und die Dichtheitsprüfung zu den
Unterhaltungsmaßnahmen zählen, wird die Auflistung in § 1 der Neufassung der Satzung über den Kostenersatz
für Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden der geänderten
Rechtslage angepasst.
Eine redaktionelle
Änderung des Textes besteht darin, dass alle Passagen, die sich mit der Hausanschlussleitung
befassen, gestrichen werden, da in Hilden an Hausanschlussleitungen - private
Abwasserleitungen auf dem Hausgrundstück – keine Arbeiten durchgeführt werden.
Die zur Zeit gültige Satzung über den Kostenersatz
für Grundstücksanschlüsse und Hausanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage
der Stadt Hilden soll nach den Vorstellungen der Verwaltung durch die beigefügte
Neufassung ersetzt werden.
Damit wird erreicht, dass der Satzungsinhalt dem aktuellen Stand der Rechtslage
angepasst wird.
Die beabsichtigte Vorgehensweise ist mit dem Städte und Gemeindebund NRW
am 27.07.2009 abgestimmt worden.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Horst Thiele