Betreff
Satzung über Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 60/004
Aktenzeichen
IV/60.1 - Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss:

 

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende Satzung über den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Am 31. 12 2007 ist das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV NRW 2007, S. 708ff.)

Das neue Landeswassergesetz regelt u.a. die Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.

In § 61 a LWG NRW werden nunmehr die Maßgaben für private Abwasseranlagen geregelt. Mit dieser Vorschrift wurden die Regelungen des § 45 Landesbauordnung NRW über die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen in das Wasserrecht überführt.

Die für die Durchführung der Dichtheitsprüfung gem. § 61a LWG NRW erforderlichen

Verwaltungsvorschriften über die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung wurden mit Runderlass vom 31.03.2009 vom Umweltministerium bekanntgegeben.

Nach den Bestimmungen der derzeit geltenden Entwässerungssatzung ist für den Bereich der privaten Abwasserleitungen, der im öffentlichen Straßenraum liegt

- Grundstücksanschluss -, die Stadt Hilden für alle Arbeiten wie Herstellung, Veränderung, Unterhaltung und Beseitigung der Leitungen zuständig.

Dies soll auch weiterhin grundsätzlich so bleiben.

 

Die Kosten für die durchgeführten Arbeiten sind von den Anschlussnehmern nach den Bestimmungen des § 10 Kommunalabgabengesetz zu erstatten.

 

Lediglich zur Klarstellung, dass die Durchführung der optischen Inspektion und die Dichtheitsprüfung zu den Unterhaltungsmaßnahmen zählen, wird die Auflistung in § 1 der Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden der geänderten Rechtslage angepasst.

 

Eine redaktionelle Änderung des Textes besteht darin, dass alle Passagen, die sich mit der Hausanschlussleitung befassen, gestrichen werden, da in Hilden an Hausanschlussleitungen - private Abwasserleitungen auf dem Hausgrundstück – keine Arbeiten durchgeführt werden.

 

Die zur Zeit gültige Satzung über den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse und Hausanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden soll nach den Vorstellungen der Verwaltung durch die beigefügte Neufassung ersetzt werden.

 

Damit wird erreicht, dass der Satzungsinhalt dem aktuellen Stand der Rechtslage angepasst wird.

 

Die beabsichtigte Vorgehensweise ist mit dem Städte und Gemeindebund NRW am 27.07.2009 abgestimmt worden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

Horst Thiele