Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom
14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der
Benutzungsgebühren)
Der Betrag von 1,60 € je laufenden Standmeter
wird ersetzt durch den Betrag von 1,62 € je laufenden Standmeter.
Die Änderung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.
Die 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem
als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
Gegenüber dem Jahr 2006 ist mit ca. + 5.000 €
an Plankosten insgesamt zu kalkulieren. Dies resultiert insbesondere aus höher
kalkulierten Verwaltungskostenbeiträgen (ca. + 3.000 €) und Kosten für die
Marktreinigung (ca. + 3.000 €).
Nur auf Basis dieser Mehrkosten würde sich
rechnerisch eine Erhöhung des Marktstandgeldes um + 0,12 € ergeben. Der darin
enthaltene Anteil der Mehrwertsteuererhöhung ab 01.01.2007 macht sich hierbei
mit ca. + 0,01 € bemerkbar.
Weiteren Einfluss auf die Gebührenhöhe nehmen
jedoch auch die in Vorjahren entstandenen Überschüsse und Fehlbeträge.
Für das Gebührenjahr 2004 wurde ein
(kameraler) Überschuss in Höhe von + 8.297 € ausgewiesen. Hiervon ist jedoch
bereits ein Betrag in Höhe von + 1.013 € in der Gebührenbedarfsberechung des
Jahres 2006 berücksichtigt worden. Das somit noch verbliebene „Restguthaben“ in
Höhe von + 7.284 € kann daher in vollem Umfang und somit gebührenmindernd in
die Gebührenbedarfsberechung des Jahres 2007 einfließen.
Allerdings hat das Jahr 2005 mit einem
Fehlbetrag in Höhe von – 3.111 € abgeschlossen. Dieser „Verlust“ ist ebenfalls
zu berücksichtigen, so dass sich unter Berücksichtigung dieser Faktoren ein
Marktstandsgeld in Höhe von 1,62 € für
das Jahr 2007 (Berechung ist als Anlage beigefügt) ergibt.
Dies stellt zwar eine Erhöhung gegenüber dem
Jahr 2006 dar, liegt aber immer noch unter dem Wert des Jahres 2005 mit 1,70 €
und stellt sich im Mehrjahresvergleich wie folgt dar:
Jahr |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Gebühr |
1,71 € |
1,60 € |
1,63 € |
1,70 € |
1,70 € |
1,60 € |
Die immer wieder zu verzeichnenden
Gebühren“sprünge“ nach oben und nach unten sind systembedingt kaum zu
vermeiden. Bei dem vergleichsweise insgesamt geringen Gesamtaufwand für die Wochenmärkte
(ca. 80.000 €) wirken sich schon kostenmäßige Abweichungen von „nur“ 3.000 –
4.000 € unmittelbar auf die Gebührenhöhe in einer Größenordnung von ca. 0,07 €
– 0,09 € aus.
Die Tatsache, dass auch die Gebührenhöhe für
das Jahr 2007 moderat ausfällt, lässt allerdings keinen Rückschluss auf die
Gebührenentwicklung der kommenden Jahre zu. Die im Zusammenhang mit NKF in der
Gesamtverwaltung weiter fortzuführende verursachungsgerechte Zuordnung
entstehenden Aufwands wird sich auf die Gebührenhöhe absehbar „nach oben“
auswirken. Die kostenträgergenaue Zuordnung der IT-Kosten und die Ermittlung
von „Mieten“ im Vermieter-Mieter-Modell sind hier nicht nur exemplarisch zu
benennen, sondern werden sich noch ab 2007 kostenmäßig auch auf die Wochenmärkte
auswirken.
Prognostisch ist daher davon auszugehen, dass
sich die Marktstandsgelder schon in den nächsten Jahren tendenziell in einer
Größenordnung zwischen 1,80 € bis 1,90 € bewegen werden.
Für die Wochenmarktbeschicker stellt dies
dennoch gegenüber den Konditionen privater Marktanbieter, wie z.B. in Monheim
und in Burscheid mit Gebühren von aktuell 2,70 € bis 2,80 €, auch zukunftsgerichtet
die wirtschaftlich günstigere Betreiberform dar.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: UA 7300 (alt) |
Bezeichnung: Wochenmärkte
(Betrieb gewerblicher Art) |
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Produktnummer: 020206 |
Bezeichnung: Marktangelegenheiten |
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Kosten 80.455 € Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2007 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: Gebühreneinnahmen (kostendeckend) |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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