Betreff
Erhebung von Marktstandsgeldern auf den Hildener Wochenmärkten
Vorlage
WP 04-09 SV 32/006
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)

 

Der Betrag von 1,60 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 1,62 € je laufenden Standmeter.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.

 

Die 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen. 

 

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gegenüber dem Jahr 2006 ist mit ca. + 5.000 € an Plankosten insgesamt zu kalkulieren. Dies resultiert insbesondere aus höher kalkulierten Verwaltungskostenbeiträgen (ca. + 3.000 €) und Kosten für die Marktreinigung (ca. + 3.000 €).

Nur auf Basis dieser Mehrkosten würde sich rechnerisch eine Erhöhung des Marktstandgeldes um + 0,12 € ergeben. Der darin enthaltene Anteil der Mehrwertsteuererhöhung ab 01.01.2007 macht sich hierbei mit ca. + 0,01 € bemerkbar.

Weiteren Einfluss auf die Gebührenhöhe nehmen jedoch auch die in Vorjahren entstandenen Überschüsse und Fehlbeträge. 

Für das Gebührenjahr 2004 wurde ein (kameraler) Überschuss in Höhe von + 8.297 € ausgewiesen. Hiervon ist jedoch bereits ein Betrag in Höhe von + 1.013 € in der Gebührenbedarfsberechung des Jahres 2006 berücksichtigt worden. Das somit noch verbliebene „Restguthaben“ in Höhe von + 7.284 € kann daher in vollem Umfang und somit gebührenmindernd in die Gebührenbedarfsberechung des Jahres 2007 einfließen.

Allerdings hat das Jahr 2005 mit einem Fehlbetrag in Höhe von – 3.111 € abgeschlossen. Dieser „Verlust“ ist ebenfalls zu berücksichtigen, so dass sich unter Berücksichtigung dieser Faktoren ein Marktstandsgeld in Höhe von 1,62 € für das Jahr 2007 (Berechung ist als Anlage beigefügt) ergibt.

 

Dies stellt zwar eine Erhöhung gegenüber dem Jahr 2006 dar, liegt aber immer noch unter dem Wert des Jahres 2005 mit 1,70 € und stellt sich im Mehrjahresvergleich wie folgt dar:

   

Jahr

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Gebühr

1,71 €

1,60 €

1,63 €

1,70 €

1,70 €

1,60 €

 

Die immer wieder zu verzeichnenden Gebühren“sprünge“ nach oben und nach unten sind systembedingt kaum zu vermeiden. Bei dem vergleichsweise insgesamt geringen Gesamtaufwand für die Wochenmärkte (ca. 80.000 €) wirken sich schon kostenmäßige Abweichungen von „nur“ 3.000 – 4.000 € unmittelbar auf die Gebührenhöhe in einer Größenordnung von ca. 0,07 € – 0,09 € aus.

 

Die Tatsache, dass auch die Gebührenhöhe für das Jahr 2007 moderat ausfällt, lässt allerdings keinen Rückschluss auf die Gebührenentwicklung der kommenden Jahre zu. Die im Zusammenhang mit NKF in der Gesamtverwaltung weiter fortzuführende verursachungsgerechte Zuordnung entstehenden Aufwands wird sich auf die Gebührenhöhe absehbar „nach oben“ auswirken. Die kostenträgergenaue Zuordnung der IT-Kosten und die Ermittlung von „Mieten“ im Vermieter-Mieter-Modell sind hier nicht nur exemplarisch zu benennen, sondern werden sich noch ab 2007 kostenmäßig auch auf die Wochenmärkte auswirken.

               

Prognostisch ist daher davon auszugehen, dass sich die Marktstandsgelder schon in den nächsten Jahren tendenziell in einer Größenordnung zwischen 1,80 € bis 1,90 € bewegen werden.

Für die Wochenmarktbeschicker stellt dies dennoch gegenüber den Konditionen privater Marktanbieter, wie z.B. in Monheim und in Burscheid mit Gebühren von aktuell 2,70 € bis 2,80 €, auch zukunftsgerichtet die wirtschaftlich günstigere Betreiberform dar. 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

UA 7300 (alt)                         

Bezeichnung:

Wochenmärkte (Betrieb gewerblicher Art)

Produktnummer:

020206                                  

Bezeichnung:

Marktangelegenheiten

Kosten     80.455 €                

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2007

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

 

Gebühreneinnahmen (kostendeckend)

Sichtvermerk Kämmerer