Betreff
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsberechnung für 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 66/065
Aktenzeichen
IV/66.2-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2007

 

Kleinkläranlagen

je angefang. cbm

23,64

Abflusslose Gruben

je angefang. cbm

19,05

Nur nach Bedarf:

 

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m

je angefang. 10 m

11,01

Einsatz Spülwagen

je angefang. Std.

189,99

Einsatz Saugwagen

je angefang. Std.

141,99

 

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird entsprechend geändert.

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 53 Landeswassergesetz haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser gemäß § 18a des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Dazu gehört auch die Verpflichtung zum Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Hilden die entsprechende Satzung über die Entsorgung der Grundstückstücksabwassereinrichtungen erstmals 1991 beschlossen und betreibt seitdem die ordnungsgemäße Entsorgung. Dafür werden die erforderlichen Gebühren erhoben. Eine privat geregelte Entsorgung des einzelnen Eigentümers ist daher rechtlich nicht möglich.

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 66/044 vom 27.10.05 wurde die Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für 2006 beraten und die Gebühr auf

24,42 € (Kleinkläranlagen) bzw. 19,65 € (Abwassergruben) festgesetzt.

 

In der Vergangenheit wurde der Personalaufwand des Tiefbau- und Grünflächenamtes und des Bauverwaltungsamtes äußerst zurückhaltend angesetzt, um den Verwaltungskostenzuschlag und letztlich die Höhe der Gebühr im für den Bürger noch akzeptablen Bereich zu halten.

In der Berechnung für 2006 wurden erstmals aus Gründen der Kostentransparenz und auf Grund der Einwendungen des Rechnungsprüfungsamt realistische Personalaufwendungen eingesetzt.

Diese wurden für 2007 anhand von Arbeitszeitaufzeichnungen aktualisiert und optimiert.

Für die Berechnung für 2007 wurde weiterhin für die Unternehmerkosten eine entsprechende Ausschreibung / Preisanfrage durchgeführt.

 

Die Anzahl der Kleinkläranlagen beträgt derzeit 30, die der abflusslosen Gruben 20 mit insgesamt 123 angeschlossenen Einwohnern.

Die abzufahrende Abwassermenge wird nach den Erfahrungen aus 2006 auf 500 cbm festgelegt. Die Anzahl der Grundstücksentwässerungsanlagen bleibt im Wesentlichen auf dem derzeitigen Stand. Damit verbleibt es auch beim bisherigen Verwaltungsaufwand ( ca. 135 Veranlagungsfälle / Jahr ).

 

Entsprechend der neuen Gebührenbedarfsberechnung wurden die Gebühren für 2007 auf

23,64 € pro abgefahrene cbm Anlageninhalt aus Kleinkläranlagen und 19,05 € pro

abgefahrene cbm Abwassermenge aus abflusslosen Gruben ermittelt.

Die geringeren Gebühren sind im Wesentlichen auf die Optimierung des Arbeitsaufwandes zurück zu führen.

 

Übersicht der letzten Jahre:

 

 

 

 

2000

DM

 

2001

DM

 

2002

 

2003

 

 

2004

 

2005

 

2006

 

2007

 

Kleinkläranlagen

 

29,25

 

30,75

 

16,25

17,13

17,23

17,37

24,42

23,64

 

abflusslose Gruben

 

29,25

 

30,75

 

16,25

13,38

13,45

14,10

19,65

19,05

 

 

 

 

( G.  S c h e i b )


Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von Grundstücksabwasseranlagen in der Stadt Hilden für 2007

 

Erläuterung zu den einzelnen Ansätzen

 

1.    Personalkostenanteile

 

Die mit der Durchführung der Aufgabe beauftragten Mitarbeiter sind aufgrund von Erfahrungswerten des Tiefbau- und Grünflächenamtes und des Wibera-Gutachtens  angesetzt worden.

Der Personalaufwand für Überwachung, Ausschreibung und Abrechnung wird mit 3 % angesetzt, der für die Gebührenbedarfsberechnung und sog. Leitungsfunktionen mit 0,6 %.

Die Personalkostenanteile (einschl. der ges. Sozialversicherungsanteile) für die jeweiligen Mitarbeiter errechnen sich folgendermaßen:

(gem. Angabe des Personalamtes)

 

1 Angestellte

 

52.520,00 €

 

x

 

3,00%

 

1.575,60

 

 

1 Angestellter

 

72.970,00 €

 

x

 

0,60%

 

437,82

 

 

Ansatz für die Berechnung 2007:                                           2.013,42 €

                                                                                                  ============

       (zum Vergleich 2006 = 1.914,84 €)

 

2.    Verwaltungskostenbeiträge

 

Die Veranlagung der Gebühren nach der Satzung über die Entsorgung von Grundstückswasseranlagen in der Stadt Hilden wird vom Bauverwaltungsamt vorgenommen. Hier sind mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichem Aufwand für die Bearbeitung (Kostenersatz, Satzungen, Überwachung) eingesetzt. Der Aufwand wurden von der Bauverwaltung auf Grund von Arbeitsaufzeichnungen mitgeteilt.  (Verdienst gem. Angabe des Personalamtes).

 

1 Mitarbeiterin

 

41.140,00 €

 

x

 

3,35%

 

1.378,19

 

 

1 Mitarbeiterin

 

42.520,00 €

 

x

 

0,60%

 

255,12

 

 

1 Mitarbeiter

 

67.810,00 €

 

x

 

0,60%

 

406,86

 

 

 

Ansatz für die Berechnung 2007                                          2.040,17 €

                                                                                                        ===========

       (zum Vergleich 2006 = 2.876,66 €)

 

 

 

3     Unternehmerkosten gem. Ausschreibung

 

Die Unternehmerleistungen wurden im Sept. 2006 ausgeschrieben.

Die Abwassermenge wurde mit 500 cbm auf Grundlage der im Jahre 2006 tatsächlich abgefahrenen Abwassermenge angesetzt.

Danach ergeben sich folgende Kosten für die abzufahrenden Abwassermengen bzw. die

zu erbringenden Leistungen:

 

 

 

 

Preis / cbm

einschl. Mwst.

 

Ansatz in cbm

nach zu entsorg. Menge

 

Gesamtkosten

 

a.) Kleinkläranlagen

 

13,55

 

200 cbm

 

2.710,00

 

b.) Ausfahrbare Grube

 

10,82

 

300 cbm

 

3.246,00

 

b.) Verlegung eines Schlauchs von mehr als 50 m

Je angefangene 10 m

 

6,55

 

 

 

 

 

c.) Einsatz Spülwagen je Stunde

nach Bedarf

 

113,05

 

 

 

 

 

d.) Einsatz Saugwagen je Stunde

nach Bedarf

 

84,49

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

 

5.956,00

 


Die Zusatzleistungen b.) -. d.) des Unternehmers sind in den abgegebenen Angeboten angegeben worden. Die Leistungen fallen nur nach Bedarf an und werden dem Verursacher gesondert berechnet.

 

 

4.    Abwasserreinigungsgebühr

 

Die Gebühren für die Abwasserreinigung wurden aus der Gebührenbedarfsberechnung 2007 für den Produktberich Stadtentwässerung hierher übernommen. Sollte sich diese Abwasserreinigungsgebühr im Zuge der Beratungen noch ändern, so ist diese Gebührenbedarfsberechnung entsprechend zu korrigieren.

Kosten oder Erträge sind in der Gebührenbedarfsberechnung nicht enthalten, die nun hier veranschlagt worden sind.

 

Abwasserreinigungsgebühr je cbm                                              0,87 €

 

Bei einer angenommenen Menge

 

von

 

500,00

 

cbm

 

x

 

0,87 €/cbm

 

 

 

435,00 €

                                                                                                ===========

 

Dieser Betrag ist im Produktbereich Stadtentwässerung als Entwässerungsgebühr zu

vereinnahmen.

 


 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

Zusammenstellung der Kosten:

 

 

1.

 

Personalkosten Amt IV/66

 

2.013,42

 

 

2.

 

Verwaltungskosten Amt IV/60

 

2.040,17

 

 

3.

 

Unternehmerkosten

 

5.956,00

 

 

4.

 

Abwasserreinigungsgebühren

 

435,00

 

 

S

 

 

 

10.444,59

 

                                                                                          ==============

 

Der Zuschlag auf den Unternehmerpreis errechnet sich demnach folgendermaßen:

(Verw.-Zuschlag)

Personal- + Verwaltungskosten / Unternehmerkosten

Die Abwasserreinigungskosten sind hier nicht in die Berechnung einbezogen worden, da sie bereits die Verwaltungskosten in der Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7000 - Stadtentwässerung beinhalten.

 

 

(

 

2.013,42 €

 

+

 

2.040,17 €

 

)

 

/

 

5.956,00 €     =

 

68,06

 

%

 

Hierdurch ergibt sich folgende Berechnung:

 

 

Unternehmerpreis

 

Verwaltungszuschlag

68,06 %

 

Abw.rein.gebühr

cbm

 

Gesamtgebühr

cbm

 

Kleinkläranlagen

 

 

 

 

 

 

 

13,55 €

 

9,22 €

 

0,87 €

 

23,64€

 

Abflusslose Gruben

 

 

 

 

 

 

 

10,82 €

 

7,36 €

 

0,87 €

 

19,05 €

 

Verlegung Schlauch

 

 

 

 

 

 

 

6,55 €

 

4,46 €

 

 

 

11,01 €

 

Einsatz Spülwagen

 

 

 

 

 

 

 

113,05 €

 

76,94 €

 

 

 

189,99 €

 

Einsatz Saugwagen

 

 

 

 

 

 

 

84,49 €

 

57,50 €

 

 

 

141,99 €

 

 

 

 

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben für die Entsorgung von

Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden

 

 

Einnahmen:

 

 

Menge

 

Gebührensatz

 

Einnahmen

 

Kleinkläranlagen

 

 

 

 

 

200 cbm

 

23,64

 

4.728,00 €

 

abflusslose Gruben

 

 

 

 

 

300 cbm

 

19,05 €

 

5.715,00 €

 

Verlegung Schlauch nur nach Bedarf

 

 

 

 

 

Spül- u. Saugwagen nur nach Bedarf

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

10.443,00 €

 

 

 

Ausgaben:

 

 

Personalkosten

 

2.013,42 €

 

 

 

Verwaltungskosten

 

2.040,17 €

 

 

 

Unternehmerleistungen

 

5.956,00 €

 

 

 

Abwasserreinigungsgebühren

 

435,00 €

 

 

 

Summe

 

 

 

10.444,59 €

 

 

 

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Ehem. Haushaltstellen:

7000.7130 (Ausgabe)

7000.6300 (Ausgabe)

7000.1103 (Einnahme)         

Bezeichnung:

Beitrag BRW

Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Aufwandersatz – Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Unternehmerkosten: 5.956,00 €

Personalkosten:        4.053,59 €

 

Folgekosten                           

vorgesehen im ehem.Vwh

 

 

Haushaltsjahr: 2007

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: durch entsprechende Gebühreneinnahmen

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