Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren
für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 1.1.2007
Kleinkläranlagen |
je angefang. cbm |
23,64 |
€ |
Abflusslose Gruben |
je angefang. cbm |
19,05 |
€ |
Nur nach Bedarf: |
|
|
|
Verlegung eines
Schlauches von mehr als 50 m |
je angefang. 10 m |
11,01 |
€ |
Einsatz Spülwagen |
je angefang. Std. |
189,99 |
€ |
Einsatz Saugwagen |
je angefang. Std. |
141,99 |
€ |
Die Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird entsprechend geändert.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 53 Landeswassergesetz haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet
anfallende Abwasser gemäß § 18a des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen. Dazu
gehört auch die Verpflichtung zum Einsammeln und Abfahren des in
Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße
Verwertung oder Beseitigung. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgabe hat die
Stadt Hilden die entsprechende Satzung über die Entsorgung der
Grundstückstücksabwassereinrichtungen erstmals 1991 beschlossen und betreibt
seitdem die ordnungsgemäße Entsorgung. Dafür werden die erforderlichen Gebühren
erhoben. Eine privat geregelte Entsorgung des einzelnen Eigentümers ist daher
rechtlich nicht möglich.
Mit Sitzungsvorlage Nr. 66/044 vom 27.10.05
wurde die Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen für 2006 beraten und die Gebühr auf
24,42 € (Kleinkläranlagen) bzw. 19,65 €
(Abwassergruben) festgesetzt.
In der Vergangenheit wurde der Personalaufwand
des Tiefbau- und Grünflächenamtes und des Bauverwaltungsamtes äußerst
zurückhaltend angesetzt, um den Verwaltungskostenzuschlag und letztlich die
Höhe der Gebühr im für den Bürger noch akzeptablen Bereich zu halten.
In der Berechnung für 2006 wurden erstmals
aus Gründen der Kostentransparenz und auf Grund der Einwendungen des
Rechnungsprüfungsamt realistische Personalaufwendungen eingesetzt.
Diese wurden für 2007 anhand von
Arbeitszeitaufzeichnungen aktualisiert und optimiert.
Für die Berechnung für 2007 wurde weiterhin
für die Unternehmerkosten eine entsprechende Ausschreibung / Preisanfrage
durchgeführt.
Die Anzahl der Kleinkläranlagen beträgt
derzeit 30, die der abflusslosen Gruben 20 mit insgesamt 123 angeschlossenen
Einwohnern.
Die abzufahrende Abwassermenge wird nach den
Erfahrungen aus 2006 auf 500 cbm festgelegt. Die Anzahl der
Grundstücksentwässerungsanlagen bleibt im Wesentlichen auf dem derzeitigen
Stand. Damit verbleibt es auch beim bisherigen Verwaltungsaufwand ( ca. 135
Veranlagungsfälle / Jahr ).
Entsprechend der neuen
Gebührenbedarfsberechnung wurden die Gebühren für 2007 auf
23,64 € pro abgefahrene cbm Anlageninhalt aus
Kleinkläranlagen und 19,05 € pro
abgefahrene cbm Abwassermenge aus
abflusslosen Gruben ermittelt.
Die geringeren Gebühren sind im Wesentlichen
auf die Optimierung des Arbeitsaufwandes zurück zu führen.
Übersicht der letzten Jahre:
|
2000 DM |
2001 DM |
2002 € |
2003 € |
2004 € |
2005 € |
2006 € |
2007 € |
Kleinkläranlagen |
29,25 |
30,75 |
16,25 |
17,13 |
17,23 |
17,37 |
24,42 |
23,64 |
abflusslose Gruben |
29,25 |
30,75 |
16,25 |
13,38 |
13,45 |
14,10 |
19,65 |
19,05 |
( G. S
c h e i b )
Gebührenbedarfsberechnung über die Entsorgung von
Grundstücksabwasseranlagen in der Stadt Hilden für 2007
Erläuterung zu den einzelnen Ansätzen
1. Personalkostenanteile
Die mit der Durchführung der Aufgabe
beauftragten Mitarbeiter sind aufgrund von Erfahrungswerten des Tiefbau- und
Grünflächenamtes und des Wibera-Gutachtens
angesetzt worden.
Der Personalaufwand für Überwachung,
Ausschreibung und Abrechnung wird mit 3 % angesetzt, der für die
Gebührenbedarfsberechnung und sog. Leitungsfunktionen mit 0,6 %.
Die Personalkostenanteile (einschl. der ges.
Sozialversicherungsanteile) für die jeweiligen Mitarbeiter errechnen sich
folgendermaßen:
(gem. Angabe des Personalamtes)
1 Angestellte
52.520,00 € |
x |
3,00% |
1.575,60 |
€ |
1 Angestellter
72.970,00 € |
x |
0,60% |
437,82 |
€ |
Ansatz für die Berechnung 2007: 2.013,42
€
============
(zum Vergleich 2006 = 1.914,84 €)
2. Verwaltungskostenbeiträge
Die Veranlagung der Gebühren nach der Satzung
über die Entsorgung von Grundstückswasseranlagen in der Stadt Hilden wird vom
Bauverwaltungsamt vorgenommen. Hier sind mehrere Mitarbeiter mit unterschiedlichem
Aufwand für die Bearbeitung (Kostenersatz, Satzungen, Überwachung) eingesetzt.
Der Aufwand wurden von der Bauverwaltung auf Grund von Arbeitsaufzeichnungen
mitgeteilt. (Verdienst gem. Angabe des
Personalamtes).
1 Mitarbeiterin
41.140,00 € |
x |
3,35% |
1.378,19 |
€ |
1 Mitarbeiterin
42.520,00 € |
x |
0,60% |
255,12 |
€ |
1 Mitarbeiter
67.810,00 € |
x |
0,60% |
406,86 |
€ |
Ansatz für die Berechnung 2007 2.040,17
€
===========
(zum Vergleich 2006 = 2.876,66 €)
3 Unternehmerkosten
gem. Ausschreibung
Die Unternehmerleistungen wurden im Sept. 2006
ausgeschrieben.
Die Abwassermenge wurde mit 500 cbm auf
Grundlage der im Jahre 2006 tatsächlich abgefahrenen Abwassermenge angesetzt.
Danach ergeben sich folgende Kosten für die
abzufahrenden Abwassermengen bzw. die
zu erbringenden Leistungen:
|
Preis / cbm einschl.
Mwst. |
Ansatz in cbm nach
zu entsorg. Menge |
Gesamtkosten € |
a.) Kleinkläranlagen |
13,55 |
200
cbm |
2.710,00 |
b.) Ausfahrbare Grube |
10,82 |
300
cbm |
3.246,00 |
b.) Verlegung eines Schlauchs von mehr als
50 m Je angefangene 10 m |
6,55 |
|
|
c.) Einsatz Spülwagen je Stunde nach Bedarf |
113,05 |
|
|
d.) Einsatz Saugwagen je Stunde nach Bedarf |
84,49 |
|
|
Summe |
|
|
5.956,00 |
Die Zusatzleistungen b.) -. d.) des
Unternehmers sind in den abgegebenen Angeboten angegeben worden. Die Leistungen
fallen nur nach Bedarf an und werden dem Verursacher gesondert berechnet.
4. Abwasserreinigungsgebühr
Die Gebühren für die Abwasserreinigung wurden
aus der Gebührenbedarfsberechnung 2007 für den Produktberich Stadtentwässerung
hierher übernommen. Sollte sich diese Abwasserreinigungsgebühr im Zuge der
Beratungen noch ändern, so ist diese Gebührenbedarfsberechnung entsprechend zu
korrigieren.
Kosten oder Erträge sind in der
Gebührenbedarfsberechnung nicht enthalten, die nun hier veranschlagt worden
sind.
Abwasserreinigungsgebühr je cbm 0,87
€
Bei einer angenommenen Menge
von |
500,00 |
cbm |
x |
0,87 €/cbm |
|
435,00 € |
===========
Dieser Betrag ist im Produktbereich Stadtentwässerung als
Entwässerungsgebühr zu
vereinnahmen.
Gebührenbedarfsberechnung
Zusammenstellung der Kosten:
1. |
Personalkosten Amt IV/66 |
2.013,42 |
€ |
2. |
Verwaltungskosten Amt IV/60 |
2.040,17 |
€ |
3. |
Unternehmerkosten |
5.956,00 |
€ |
4. |
Abwasserreinigungsgebühren |
435,00 |
€ |
S |
|
10.444,59 |
€ |
==============
Der
Zuschlag auf den Unternehmerpreis errechnet sich demnach folgendermaßen:
(Verw.-Zuschlag)
Personal- + Verwaltungskosten /
Unternehmerkosten
Die Abwasserreinigungskosten sind hier nicht
in die Berechnung einbezogen worden, da sie bereits die Verwaltungskosten in
der Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7000 - Stadtentwässerung beinhalten.
( |
2.013,42 € |
+ |
2.040,17 € |
) |
/ |
5.956,00 € = |
68,06 |
% |
Hierdurch
ergibt sich folgende Berechnung:
Unternehmerpreis |
Verwaltungszuschlag 68,06
% |
Abw.rein.gebühr cbm |
Gesamtgebühr cbm |
Kleinkläranlagen |
|
|
|
13,55 € |
9,22
€ |
0,87
€ |
23,64€ |
Abflusslose Gruben |
|
|
|
10,82 € |
7,36
€ |
0,87
€ |
19,05
€ |
Verlegung Schlauch |
|
|
|
6,55 € |
4,46
€ |
|
11,01
€ |
Einsatz Spülwagen |
|
|
|
113,05 € |
76,94
€ |
|
189,99
€ |
Einsatz Saugwagen |
|
|
|
84,49 € |
57,50
€ |
|
141,99
€ |
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt
Hilden
Einnahmen:
Menge |
Gebührensatz |
Einnahmen |
Kleinkläranlagen |
|
|
200 cbm |
23,64 € |
4.728,00 € |
abflusslose Gruben |
|
|
300 cbm |
19,05 € |
5.715,00 € |
Verlegung Schlauch nur nach Bedarf |
|
|
Spül- u. Saugwagen nur nach Bedarf |
|
|
Summe |
|
10.443,00 € |
Ausgaben:
Personalkosten |
2.013,42 € |
|
Verwaltungskosten |
2.040,17 € |
|
Unternehmerleistungen |
5.956,00 € |
|
Abwasserreinigungsgebühren |
435,00 € |
|
Summe |
|
10.444,59 € |
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Ehem.
Haushaltstellen: 7000.7130 (Ausgabe) 7000.6300 (Ausgabe) 7000.1103 (Einnahme) |
Bezeichnung: Beitrag BRW Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen Aufwandersatz –
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen |
||
Unternehmerkosten: 5.956,00 € Personalkosten: 4.053,59
€ Folgekosten |
vorgesehen im
ehem.Vwh |
Haushaltsjahr:
2007 |
|
Mittel stehen zur
Verfügung |
|||
Finanzierung: durch entsprechende Gebühreneinnahmen |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||