Betreff
12. Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991
Vorlage
WP 04-09 SV 60/062
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- u. Finanzausschuss:

 

Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage IV-66-065 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen; hier: Gebührenberechnung für 2007 beschließt und festsetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 beigefügt.

 

In § 1 dieser 12. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage Nr. IV/66-065 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, hier: Gebührenberechnung für 2007 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 12. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

            12. Nachtragssatzung vom               zur Satzung

über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen

in der Stadt Hilden vom 10.07.1991

 

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, der §§ 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) und der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG), jeweils in den z. Zt. gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am …. folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 11 erhält folgende Fassung:

 

 

(1) Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt

 

a) bei Kleinkläranlagen              € je cbm abgefahrenen Anlageninhaltes,

b) bei abflusslosen Gruben         € je cbm abgefahrenen Anlageninhaltes.

 

(2) Wird für die Entsorgung die Verlegung eines Schlauchs von mehr als 50 m Länge erforderlich, sind für jede angefangenen 10 m         € zu zahlen.

 

(3) Die Benutzungsgebühr beträgt für den Einsatz

 

a.) eines Spülwagens                             € je angefangene Stunde

 

b.) eines Saugwagens                                   € je angefangene Stunde

 

 

 

 

 

§ 2

 

                                  Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

 

 

 

 

 

                    

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer