Betreff
1. Nachtragssatzung vom zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005
Vorlage
WP 04-09 SV 60/060
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe

beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68/022 Gebührenbedarfsberechnung für die

- Stadtentwässerung – für das Haushaltsjahr 2007 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu

übernehmen sind.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der SV-Nr. IV-68/022 – Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung – für das Haushaltsjahr 2007 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung regt an, die 1. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtragssatzung vom              zur Satzung

über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005

 

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96), und der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 ( GV NRW S.247), und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S.463ff.), hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung

am …… folgende Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden beschlossen:

 

 

 

§ 1

 

 

1.      § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

       (1) Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser      € und setzt sich zusammen aus einer Schmutzwasser­reinigungsgebühr (     €/m³ Schmutzwasser) und einer Schmutzwasserableitungsgebühr (       €/m³ Schmutzwasser).

 

 

 

 

2.      § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

       (1) Die Niederschlagswassergebühr für Grundstücksflächen nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung beträgt je angefangenen m2 bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche      €.

 

 

 

§ 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2007 in Kraft

 

 

 

 

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer