Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 68/022
Aktenzeichen
IV/68.05.06/02/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2007 und beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2007 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2006

Gebühr 2007

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,86 Euro

0,87 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,65 Euro

0,63 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2006

Gebühr 2007

Niederschlagswassergebühr je qm

0,68 Euro

0,62 Euro

 

Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der BRW-Beitrag sinkt um 75.000 Euro. Der Verbrauch der Nicht-Mitglieder sinkt jedoch um 107.000 m³ (-3,45%), so dass die Abwasserreinigungsgebühr um 0,01 Euro (1,16%) steigt.

 

2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Der gebührenmindernde Faktor „Öffentliches Interesse“ fließt durch den Ansatz der einleitenden Fläche bei der Niederschlagswassergebühr ein und fällt somit bei der Abwasserableitungsgebühr weg.

 

Des Weiteren sind die Abschreibungen gesunken (-5,43%), was bei der Abwasserableitungsgebühr zu einer Gebührenminderung führt.

Die Abwasserableitungsgebühr sinkt um 0,02 Euro (-3,08%).

 

3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr im vergangenen Jahr fielen einmalig Umstellungskosten durch Pecher AG in Höhe von fast 250.000 Euro an. Diese fallen in diesem Jahr weg, was sich gebührenmindern auswirkt.

 

Des Weiteren sind die Abschreibungen gesunken (-5,43%), was sich bei der Niederschlagswassergebühr ebenfalls gebührenmindernd auswirkt.

 

Die in der Kalkulation angesetzte einleitende versiegelte Fläche ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,21% höher, was ebenfalls zu einer Gebührenminderung führt.

Die Niederschlagswassergebühr sinkt um 0,06 Euro (-8,82%).

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten fünf Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Abwasserreinigungsgebühr

0,99 Euro

1,00 Euro

1,04 Euro

1,06 Euro

0,86 Euro

0,87 Euro

Abwasserableitungsgebühr

0,99 Euro

1,02 Euro

1,01 Euro

1,09 Euro

0,65 Euro

0,63 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

1,98 Euro

2,02 Euro

2,05 Euro

2,15 Euro

1,51 Euro

1,50 Euro

Niederschlagswassergebühr

-

-

-

-

0,68 Euro

0,62 Euro

Gesamtgebühr

1,98 Euro

2,02 Euro

2,05 Euro

2,15 Euro

2,19 Euro

2,12 Euro

 

 

 

 

 

G. Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren

Sichtvermerk Kämmerer