Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 25.11.2008 baten die Ratsfraktionen der SPD, FDP und
dUH den als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag in der Sitzung des Rates am
17.12.2008 zur Beratung zu stellen.
Gemeinsam beabsichtigen die genannten Fraktionen, die Verwaltung mit der
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 236 zu beauftragen.
Bei dem neu aufzustellenden Bebauungsplan sollen möglichst die vom OVG
Münster im Urteil vom 17.01.2008 aufgezeigten Mängel des aufgehobenen
Bebauungsplans beseitigt werden und für die rückwärtigen Teile der Grundstücke
Augustastraße 14 bis ggfs. 24 eine Bebauung mit eingeschossigen (+ ausgebautes
Dachgeschoss) Doppelhaushälften vorgesehen werden.
Für die Aufstellung eines entsprechenden neuen Bebauungsplans ist das im
Baugesetzbuch vorgesehene Verfahren beginnend vom Aufstellungsbeschluss über
die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden, der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs bis hin zum Satzungsbeschluss komlett durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
090101 |
Bezeichnung: |
Stadtplanung |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2009 |
5.000,- |
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nein |
Fortschreibung
des Lärmgutachtens |
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In der
Anlagenbuchhaltung hat das städtische Grundstück mit der Katasterbezeichnung
Gemarkung Hilden, Flur 50, Flurstücke 1121 und 1142 (Grundstücksgröße
insgesamt: 2.763 m²) als Baufläche unter Berücksichtigung der kaufmännisch
vorsichtig geschätzten Abrisskosten des ehemaligen Schulgebäudes ein Buchwert
in Höhe von 561.875,- €. Hinweis: |
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Sichtvermerk
Kämmerer |