Betreff
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 236 für den Bereich Gerresheimer Str. / Augustastr. / Hoffeldstr. - Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von SPD, FDP und dUH
Vorlage
WP 04-09 SV 61/253
Aktenzeichen
IV/61.1 B-Plan 236 St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Mit Schreiben vom 25.11.2008 baten die Ratsfraktionen der SPD, FDP und dUH den als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag in der Sitzung des Rates am 17.12.2008 zur Beratung zu stellen.

 

Gemeinsam beabsichtigen die genannten Fraktionen, die Verwaltung mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 236 zu beauftragen.

 

Bei dem neu aufzustellenden Bebauungsplan sollen möglichst die vom OVG Münster im Urteil vom 17.01.2008 aufgezeigten Mängel des aufgehobenen Bebauungsplans beseitigt werden und für die rückwärtigen Teile der Grundstücke Augustastraße 14 bis ggfs. 24 eine Bebauung mit eingeschossigen (+ ausgebautes Dachgeschoss) Doppelhaushälften vorgesehen werden.

 

Für die Aufstellung eines entsprechenden neuen Bebauungsplans ist das im Baugesetzbuch vorgesehene Verfahren beginnend vom Aufstellungsbeschluss über die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden, der öffentlichen Auslegung des Entwurfs bis hin zum Satzungsbeschluss komlett durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

090101

Bezeichnung: 

Stadtplanung

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2009

5.000,-

 

nein

Fortschreibung des Lärmgutachtens

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Anlagenbuchhaltung hat das städtische Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Hilden, Flur 50, Flurstücke 1121 und 1142 (Grundstücksgröße insgesamt: 2.763 m²) als Baufläche unter Berücksichtigung der kaufmännisch vorsichtig geschätzten Abrisskosten des ehemaligen Schulgebäudes ein Buchwert in Höhe von 561.875,- €.
Bereits in der Haushaltsplanung für das Jahr 2008 wurde vor dem Hintergrund des OVG-Urteils vom 17.01.2008 ein Ertrag aus der Veräußerung dieses städtischen Grundstücks in Höhe von 500.000,- € in das Jahr 2011 verschoben.

Hinweis:
Der Abriss des aufstehenden Gebäudes (kalkuliert vom Amt für Gebäudewirtschaft mit ca. 225.000,- €) sowie eine Sonderabschreibung in Höhe von 157.925,- € – um ggfs. den in der Anlagenbuchhaltung enthaltenen Bodenwert bei einer Gemeinbedarfsnutzung auf 40 % des Bodenrichtwerts außerordentlich zu korrigieren – sind auf Grund der „Patt-Situation“ im Rat am 29.10.2008 nicht Gegenstand des bisherigen Haushaltsplanentwurfes.

Sichtvermerk Kämmerer