Beschlussvorschlag:
„Der Rat beschließt nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss im Produkt 060301 - Bereitstellung von Hilfen innerhalb
und außerhalb von Familien – einen Betrag in Höhe von 293.000 € zusätzlich
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im gleichen Produkt in
Höhe von 114.000 €. Der restliche Betrag wird durch Mehreinnahmen im Produkt
160101 – Gewerbesteuer – gedeckt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Fallzahlentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung
Die Budgetsituation wurde zuletzt mit der Sitzungsvorlage 51/362 im
Jugendhilfeausschuss am 25.08.08 dargestellt. Die Fallzahlen bewegen sich
weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Hohe Fallzahlen weisen weiterhin auch die ambulanten Hilfen nach §27,2
SGB VIII auf:
Die
Unterbringungszahlen im stationären Bereich sind erstmals wieder leicht
rückläufig, sind aber weiterhin auf einem hohen Stand.
Fortsetzung
der Fallanalyse mit dem Schwerpunkt Heimunterbringungen nach §34 SGB VIII
Die
mit der letzten Sitzungsvorlage begonnene Analyse der Fallzahlen wurde
fortgesetzt und auf die Heimunterbringungen nach §34 SGB VIII konzentriert.
Basis der Analyse sind die Fälle Ende Juli 2008.
Insgesamt
gab es zum Stichtag 52 Heimunterbringungen nach §34 SGB VIII. Die Altersstruktur der Heimunterbringungen weist
eine deutliche Häufung im Bereich der Altersspanne von 11 – 17 Jahren auf.
Bei
den Heimunterbringungen mit 18 bzw. 19 Jahren handelt es sich Unterbringungen
junger Mütter mit ihren Kindern. Die Unterbringung eines Kindes mit 6 Jahren in
einer Erziehungsstelle erfolgte nachdem deutlich wurde, dass die
Verhaltensauffälligkeiten des Kindes für eine Pflegefamilie nicht tragbar sind.
Die Unterbringung eines 7jährigen Kindes in einem Heim erfolgte durch ein
anderes Jugendamt, nachdem die Sorgeberechtigte und das Vormundschaftsgericht einer
Unterbringung in einer Erziehungsstelle nicht zugestimmt hatten. Alle weiteren
Unterbringungen von 1 – 10 Jahren erfolgten im Rahmen einer Inobhutnahme. In
all diesen Fällen wird zur Zeit in einem familiengerichtlichen Verfahren die
weitere Perspektive der Kinder (Rückkehr oder dauerhafte Unterbringung) durch
die Einholung von Gutachten geprüft.
Ausdruck
der erhöhten Aufmerksamkeit im Bereich des Kindesschutzes ist auch die gestiegene
Anzahl der Unterbringungen, denen eine Inobhutnahme vorausging. Alleine von
2007 auf 2008 stieg die Zahl der Inobhutnahmen mit anschließender Unterbringung
um 100% von 6 auf 12 Fälle.
Die
Gründe für die Heimunterbringungen werden bei der Analyse der wesentlichen Anlässe
deutlich:
- In 23 Fällen der zum
Stichtag laufenden Heimunterbringungen ging der Heimunterbringung eine Inobhutnahme
voraus. In 16 dieser Fälle erfolgte auch ein (Teil-)Entzug der elterlichen
Sorge.
- In weiteren 16 Fällen
ging der Heimunterbringung ein Psychiatrieaufenthalt oder eine
psychiatrische Diagnostik der jungen Menschen bzw. der junge Mutter voraus.
- In 13 Fällen war die
massive Überforderung von Eltern zum Teil in Kombination mit erheblichen
Schulauffälligkeiten Anlass für die Heimunterbringung.
Damit
verteilen sich die drei wesentlichen Anlässe für die Heimunterbringung, ausgehend
von laufenden Fällen nach §34 SGB VIII, zum Stichtag prozentual wie folgt:
44%
Kindesschutz, 31% Verhaltensstörungen im Grenzbereich der psychiatrischen Störung
und 25 % massiv überforderte Eltern in Verbindung mit unzureichenden Kompensationsmöglichkeiten
im familiären und sozialen Umfeld.
Finanzielle
Auswirkungen
Die
Fallzahlsteigerungen führen, nach der derzeitigen Prognose, zu einer Überschreitung
der Haushaltsansätze im Bereich der Hilfen zur Erziehung von insgesamt
179.000€. Die im JHA am 25.08.2008 mit der SV 51/362 mitgeteilte Höhe der
notwendigen überplanmäßigen Mittel in Höhe von 364.000€ wird damit um 185.000 €
unterschritten. Am 05.08.2008 wurden diese voraussichtlichen finanziellen
Auswirkungen auch im Finanzstatus 2008 allen Ratsmitgliedern durch die Kämmerei
mitgeteilt. Maßgeblich für die nunmehr eingetretene positivere Entwicklung ist
die gute Prognose für den Bereich der Einnahmen (114.000 € über den Haushaltsansatz)
und die Reduzierung der Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
|
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Produktnummer |
060301 |
Bezeichnung: |
Bereitstellung
von Hilfen innerhalb u. außerhalb von Familien |
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Investitions-Nr.: |
|
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Ja,
teilweise |
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Haushaltsjahr: |
2008 |
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Der
Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag
€ |
Sichtvermerk
Kämmerer |
5120000020 |
0603010040 (Inobhutnahmen
§42) |
533500 |
35.000 |
|
5120000020 |
0603010020 (Ambulante
Erziehungshilfen §27,2) |
533400 |
158.000 |
|
5120000020 |
0603010080 (Heimpflege
§34) |
533500 |
201.000 |
|
5120000020 |
0603010030 (Eingliederungshilfe
innerhalb v.E. §35a) |
533400 |
84.000 |
|
5120000020 |
0603010030 (Eingliederungshilfe
außerhalb v.E. §35a) |
533500 |
31.000 |
|
5120000020 |
0603010090 (Hilfe für
junge Volljährige §41 außerhalb v.E.) |
533400 |
34.000 |
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Die Deckung ist durch folgendes
Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
5120000020 |
0603010050 (Tagesgruppe
§32) |
533500 |
37.000 |
|
5120000020 |
0603010070 (Vollzeitpflege
§33) |
533400 |
68.000 |
|
5120000020 |
0603010090 (Junge Volljährige
innerhalb v.E. §41) |
533500 |
145.000 |
|
5120000020 |
060301 |
Einnahmen |
114.000 |
|
Finanzierung: |
179.000€
(überplanmäßige Mittel) |