Betreff
Produktbericht Soziale Dienste - Stand 31.10.08 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
WP 04-09 SV 51/391
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

„Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss im Produkt 060301 - Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien – einen Betrag in Höhe von 293.000 € zusätzlich bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im gleichen Produkt in Höhe von 114.000 €. Der restliche Betrag wird durch Mehreinnahmen im Produkt 160101 – Gewerbesteuer – gedeckt.“


Erläuterungen und Begründungen:

Fallzahlentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung

 

Die Budgetsituation wurde zuletzt mit der Sitzungsvorlage 51/362 im Jugendhilfeausschuss am 25.08.08 dargestellt. Die Fallzahlen bewegen sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.

 

 

 


 

Hohe Fallzahlen weisen weiterhin auch die ambulanten Hilfen nach §27,2 SGB VIII auf:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Unterbringungszahlen im stationären Bereich sind erstmals wieder leicht rückläufig, sind aber weiterhin auf einem hohen Stand.

 

 


Fortsetzung der Fallanalyse mit dem Schwerpunkt Heimunterbringungen nach §34 SGB VIII

 

Die mit der letzten Sitzungsvorlage begonnene Analyse der Fallzahlen wurde fortgesetzt und auf die Heimunterbringungen nach §34 SGB VIII konzentriert. Basis der Analyse sind die Fälle Ende Juli 2008.

 

Insgesamt gab es zum Stichtag 52 Heimunterbringungen nach §34 SGB VIII.  Die Altersstruktur der Heimunterbringungen weist eine deutliche Häufung im Bereich der Altersspanne von 11 – 17 Jahren auf.

 

Bei den Heimunterbringungen mit 18 bzw. 19 Jahren handelt es sich Unterbringungen junger Mütter mit ihren Kindern. Die Unterbringung eines Kindes mit 6 Jahren in einer Erziehungsstelle erfolgte nachdem deutlich wurde, dass die Verhaltensauffälligkeiten des Kindes für eine Pflegefamilie nicht tragbar sind. Die Unterbringung eines 7jährigen Kindes in einem Heim erfolgte durch ein anderes Jugendamt, nachdem die Sorgeberechtigte und das Vormundschaftsgericht einer Unterbringung in einer Erziehungsstelle nicht zugestimmt hatten. Alle weiteren Unterbringungen von 1 – 10 Jahren erfolgten im Rahmen einer Inobhutnahme. In all diesen Fällen wird zur Zeit in einem familiengerichtlichen Verfahren die weitere Perspektive der Kinder (Rückkehr oder dauerhafte Unterbringung) durch die Einholung von Gutachten geprüft.

 

 


 

Ausdruck der erhöhten Aufmerksamkeit im Bereich des Kindesschutzes ist auch die gestiegene Anzahl der Unterbringungen, denen eine Inobhutnahme vorausging. Alleine von 2007 auf 2008 stieg die Zahl der Inobhutnahmen mit anschließender Unterbringung um 100% von 6 auf 12 Fälle.

 

 

Die Gründe für die Heimunterbringungen werden bei der Analyse der wesentlichen Anlässe deutlich:

  • In 23 Fällen der zum Stichtag laufenden Heimunterbringungen ging der Heimunterbringung eine Inobhutnahme voraus. In 16 dieser Fälle erfolgte auch ein (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge.
  • In weiteren 16 Fällen ging der Heimunterbringung ein Psychiatrieaufenthalt oder eine psychiatrische Diagnostik der jungen Menschen bzw. der junge Mutter voraus.
  • In 13 Fällen war die massive Überforderung von Eltern zum Teil in Kombination mit erheblichen Schulauffälligkeiten Anlass für die Heimunterbringung.

 

Damit verteilen sich die drei wesentlichen Anlässe für die Heimunterbringung, ausgehend von laufenden Fällen nach §34 SGB VIII, zum Stichtag prozentual wie folgt:

44% Kindesschutz, 31% Verhaltensstörungen im Grenzbereich der psychiatrischen Störung und 25 % massiv überforderte Eltern in Verbindung mit unzureichenden Kompensationsmöglichkeiten im familiären und sozialen Umfeld.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Fallzahlsteigerungen führen, nach der derzeitigen Prognose, zu einer Überschreitung der Haushaltsansätze im Bereich der Hilfen zur Erziehung von insgesamt 179.000€. Die im JHA am 25.08.2008 mit der SV 51/362 mitgeteilte Höhe der notwendigen überplanmäßigen Mittel in Höhe von 364.000€ wird damit um 185.000 € unterschritten. Am 05.08.2008 wurden diese voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen auch im Finanzstatus 2008 allen Ratsmitgliedern durch die Kämmerei mitgeteilt. Maßgeblich für die nunmehr eingetretene positivere Entwicklung ist die gute Prognose für den Bereich der Einnahmen (114.000 € über den Haushaltsansatz) und die Reduzierung der Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 060301

Bezeichnung:

Bereitstellung von Hilfen innerhalb u. außerhalb von Familien

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja, teilweise

 

Haushaltsjahr:

2008

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

5120000020

0603010040

(Inobhutnahmen §42)

533500

35.000

5120000020

0603010020

(Ambulante Erziehungshilfen §27,2)

533400

158.000

5120000020

0603010080

(Heimpflege §34)

533500

201.000

5120000020

0603010030

(Eingliederungshilfe innerhalb v.E. §35a)

533400

84.000

5120000020

0603010030

(Eingliederungshilfe außerhalb v.E. §35a)

533500

31.000

5120000020

0603010090

(Hilfe für junge Volljährige §41 außerhalb v.E.)

533400

34.000

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5120000020

0603010050

(Tagesgruppe §32)

533500

37.000

5120000020

0603010070

(Vollzeitpflege §33)

533400

68.000

5120000020

0603010090

(Junge Volljährige innerhalb v.E. §41)

533500

145.000

5120000020

060301

Einnahmen

114.000

Finanzierung:

179.000€ (überplanmäßige Mittel)