Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2010 und
2. Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008
Vorlage
WP 09-14 SV 68/007
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01-2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2010 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2010 ab 01.01.2010 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Hiermit wird beschlossen, dass die festgesetzten Gebührensätze unverändert bleiben:

 

Straßenart

Gebühr 2009

Gebühr 2010

0

Fußgängerzonen

1,53 Euro

1,53 Euro

1

Anliegerstraßen

2,04 Euro

2,04 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,83 Euro

1,83 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,63 Euro

1,63 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,43 Euro

1,43 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2010:

 

Nach der Gebührensteigung im vergangenen Jahr, bleibt die Gebühr für 2010 je umlagefähigen Frontmeter bei 2,04 Euro.

 

Für das Jahr 2010 bleibt die Deponiegebühr je Tonne bei netto 42,50 Euro. Die gebührenrelevanten Kosten für den anfallenden Straßenkehricht sind im Vergleich zum Vorjahr um -1.798 Euro

(-14,67 %) gesunken.

 

Die gebührenrelevanten Personalkosten steigen um +7.495 Euro (+2,37 %).

Nachdem im vergangenen Jahr die Aufwendungen für die Kfz-Unterhaltung aufgrund der steigenden Treibstoffkosten deutlich erhöht werden mussten, können diese für 2010 konstant gehalten werden. Ab 2010 werden die Fahrzeuge und Maschinen der Straßenreinigung über die Interne Leistungsverrechnung verrechnet. Enthalten sind die Unterhaltungskosten, der Aufwand der Kfz-Werkstatt sowie die Abschreibungen und Zinsen. Die gebührenrelevante ILV für Kfz beträgt für 2010 79.215 Euro.

Geringfügig günstiger werden dagegen die Aufwendungen für Streusalz. Der Ansatz für das Jahr 2010 ist -1.402 Euro geringer als im Vorjahr (-10,18 %).

 

Die Erlösseite besteht hauptsächlich aus den Inneren Verrechnungen, die jedoch den nichtgebührenrelevanten Erlösen zugeordnet werden müssen und somit die gebührenrelevanten Kosten nicht decken.

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich weiterhin negativ aus, jedoch nur geringfügig im Vergleich zum vergangenen Jahr (+698 Euro). Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung eine Unterdeckung in Höhe von -1.205 Euro einkalkuliert.

 

Insgesamt sind die Aufwendungen leicht gesunken und belaufen sich im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt -461 € (-0,09 %).

Die geringeren Erlöse belaufen sich auf insgesamt -744 € (-1,46 %).

 

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf um +283 Euro (+0,06 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter bleibt die Gebühr jedoch beim Vorjahreswert.

 

Auch an dieser Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf kleinere Kostenveränderungen überproportional reagiert.

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,73 €

1,77 €

1,96 €

1,90 €

1,98 €

1,98 €

2,04 €

2,04 €

 


 

2. 2. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensat­zung beigefügt.

 

Die vorgesehene Änderung der Straßenliste beruht auf Widmung von Straßen und steht ferner in Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung, dem Ausbauzustand und Belangen der Verkehrssicherheit einzelner Straßen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2010

 

 

 

 

 

 

H. Thiele


2. Nachtragssatzung vom                 zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StReinG NW) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW), jeweils in den zur Zeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 16.12.2009 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebühren­satzung) vom 25.04.2008 beschlossen:

 

 

 

 

§ 1

 

Teil 1 des Straßenverzeichnisses mit Stand vom 01.01.2009 in der zuletzt gültigen Fassung, das gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:

 

  1. Neuaufnahme und Änderung bestehender Eintragungen

 

1446

Dietrich-Bonhoeffer-Straße

ganz

 

1103

Albert-Schweitzer-Weg

ganz

1229

Humboldtstraße

ganz

1238

Jägerstraße

ganz

1311b

Pungshausstraße

von Grünstraße bis Kilvertzheide

1311c

Pungshausstraße

von Kilvertzheide bis Walder Straße

 

 

Festlegung der Straßenart, Häufigkeit der Reinigung und Festlegung der Reinigungspflichtigen mit Reinigungsabschnitt gemäß nachstehender Liste.

 

 

 

 

 

Straßen-

schlüssel

 

 

 

Straßenname

 

Liste zu § 2

Reinigung durch

 

 

 

Häufigkeit

der

Reinigung

(14-täglich)

 

 

 

Straßen-

art

Stadt

Grundstücks-

eigentümer

Fahr-bahn

Fuß-

gänger-

zone

Gehweg

und

Radweg

Fahrbahn,

Gehweg

und

Radweg

I.

 

 

 

 

 

 

 

1446

Dietrich-Bonhoeffer-Straße

ganz

 

 

 

x

1

1

1103

Albert-Schweitzer-Weg

ganz

 

 

 

x

1

1

1229

Humboldt-straße

ganz

x

 

x

 

1

1

1238

Jägerstraße

ganz

x

 

x

 

1

1

1311b

Pungshausstraße

von Grünstraße bis Kilvertzheide

x

 

x

 

1

1

1311c

Pungshausstraße

von Kilvertzheide bis Walder Straße

 

 

 

x

1

1

 

 

 

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Nachtragssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

120105

Bezeichnung

Straßenreinigung und Winterdienst

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Im Haushaltsplan berücksichtigt

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gez. Klausgrete