2. Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2010 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2010
ab 01.01.2010 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 2. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008.
Hiermit wird beschlossen, dass die festgesetzten Gebührensätze unverändert
bleiben:
Straßenart |
Gebühr
2009 |
Gebühr
2010 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,53 Euro |
1,53 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
2,04 Euro |
2,04 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,83 Euro |
1,83 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,63 Euro |
1,63 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,43 Euro |
1,43 Euro |
Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2010:
Nach der Gebührensteigung im vergangenen Jahr, bleibt die Gebühr für
2010 je umlagefähigen Frontmeter bei 2,04 Euro.
Für das Jahr 2010 bleibt die Deponiegebühr je Tonne bei netto 42,50
Euro. Die gebührenrelevanten Kosten für den anfallenden Straßenkehricht sind im
Vergleich zum Vorjahr um -1.798 Euro
(-14,67 %) gesunken.
Die gebührenrelevanten Personalkosten steigen um +7.495 Euro (+2,37 %).
Nachdem im vergangenen Jahr die Aufwendungen für die Kfz-Unterhaltung
aufgrund der steigenden Treibstoffkosten deutlich erhöht werden mussten, können
diese für 2010 konstant gehalten werden. Ab 2010 werden die Fahrzeuge und
Maschinen der Straßenreinigung über die Interne Leistungsverrechnung
verrechnet. Enthalten sind die Unterhaltungskosten, der Aufwand der
Kfz-Werkstatt sowie die Abschreibungen und Zinsen. Die gebührenrelevante ILV
für Kfz beträgt für 2010 79.215 Euro.
Geringfügig günstiger werden dagegen die Aufwendungen für Streusalz. Der
Ansatz für das Jahr 2010 ist -1.402 Euro geringer als im Vorjahr (-10,18 %).
Die Erlösseite besteht hauptsächlich aus den Inneren Verrechnungen, die
jedoch den nichtgebührenrelevanten Erlösen zugeordnet werden müssen und somit
die gebührenrelevanten Kosten nicht decken.
Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich weiterhin
negativ aus, jedoch nur geringfügig im Vergleich zum vergangenen Jahr (+698
Euro). Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung eine Unterdeckung in
Höhe von -1.205 Euro einkalkuliert.
Insgesamt sind die Aufwendungen leicht gesunken und belaufen sich im
Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt -461 € (-0,09 %).
Die geringeren Erlöse belaufen sich auf insgesamt -744 € (-1,46 %).
Insgesamt steigt der Gebührenbedarf um +283 Euro (+0,06 %). Unter
Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter bleibt die Gebühr jedoch
beim Vorjahreswert.
Auch an dieser Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass
der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf
kleinere Kostenveränderungen überproportional reagiert.
Die Entwicklung der
Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,73 € |
1,77 € |
1,96 € |
1,90 € |
1,98 € |
1,98 € |
2,04 € |
2,04 € |
2. 2. Nachtragsatzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:
Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung beigefügt.
Die vorgesehene
Änderung der Straßenliste beruht auf Widmung von Straßen und steht ferner in
Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung, dem Ausbauzustand und
Belangen der Verkehrssicherheit einzelner Straßen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2010
H. Thiele
2. Nachtragssatzung
vom zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen,
der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StReinG NW)
und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NW), jeweils in den zur Zeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt
Hilden in seiner Sitzung am 16.12.2009 folgende 2. Nachtragssatzung zur Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 beschlossen:
§ 1
Teil 1 des
Straßenverzeichnisses mit Stand vom 01.01.2009 in der zuletzt gültigen Fassung,
das gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:
- Neuaufnahme und Änderung bestehender Eintragungen
1446 |
Dietrich-Bonhoeffer-Straße |
ganz |
1103 |
Albert-Schweitzer-Weg |
ganz |
1229 |
Humboldtstraße |
ganz |
1238 |
Jägerstraße |
ganz |
1311b |
Pungshausstraße |
von
Grünstraße bis Kilvertzheide |
1311c |
Pungshausstraße |
von
Kilvertzheide bis Walder Straße |
Festlegung der Straßenart, Häufigkeit der Reinigung und Festlegung der Reinigungspflichtigen
mit Reinigungsabschnitt gemäß nachstehender Liste.
Straßen- schlüssel |
Straßenname Liste zu § 2 |
Reinigung durch |
Häufigkeit der Reinigung (14-täglich) |
Straßen- art |
||||
Stadt |
Grundstücks- eigentümer |
|||||||
Fahr-bahn |
Fuß- gänger- zone |
Gehweg und Radweg |
Fahrbahn, Gehweg und Radweg |
|||||
I. |
|
|
|
|
|
|
|
|
1446 |
Dietrich-Bonhoeffer-Straße |
ganz |
|
|
|
x |
1 |
1 |
1103 |
Albert-Schweitzer-Weg |
ganz |
|
|
|
x |
1 |
1 |
1229 |
Humboldt-straße |
ganz |
x |
|
x |
|
1 |
1 |
1238 |
Jägerstraße |
ganz |
x |
|
x |
|
1 |
1 |
1311b |
Pungshausstraße |
von
Grünstraße bis Kilvertzheide |
x |
|
x |
|
1 |
1 |
1311c |
Pungshausstraße |
von
Kilvertzheide bis Walder Straße |
|
|
|
x |
1 |
1 |
§ 2
Inkrafttreten
Die Nachtragssatzung
tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
120105 |
Bezeichnung |
Straßenreinigung und Winterdienst |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
Im Haushaltsplan
berücksichtigt |
||
Haushaltsjahr: |
|
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: Gez. Klausgrete |