Betreff
Rangerprojekt im Hildener Stadtwald
Vorlage
WP 09-14 SV 66/009
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Hildener Stadtwald wird bekannter Maßen sehr stark von Erholungssuchenden der verschiedensten Interessengruppen frequentiert.

Neben dem Naturfreund und dem Spaziergänger, der die ruhige Erholung im Wald sucht, seien hier die zahlreichen Sportler - Jogger, Walker, Lauftreffs, Mountain-Biker, Rollskifahrer usw.- genannt, sowie Fahrräder, Reiter und nicht zuletzt die immer größer werdende Anzahl von Spaziergänger/Innen mit -oftmals mehreren- Hunden.

 

Dadurch kommt es in zunehmendem Maße zu Konflikten. Nicht nur die Lebensgemeinschaft Wald mit den darin lebenden Tieren und Pflanzen wird immer mehr gestört und beeinträchtigt, sondern auch die gebotene Rücksichtnahme auf die berechtigten Erholungsansprüche anderer Waldbesucher wird zunehmend missachtet.

 

Man gewinnt den Eindruck, dass der Wald und die freie Landschaft als rechtsfreier Raum betrachtet werden, in dem man sich ungezügelt austoben kann. Regelmäßig sind daher auch Verstöße zu beobachten, die Bußgeldtatbestände gem. Landesforst- bzw. Landschaftsgesetz darstellen. Allein, die zuständigen Unteren Forst- und Landschaftsbehörden sehen sich personell nicht in der Lage, hier Einhalt zu gebieten.

 

Im Zeitraum von März bis September 2009 wurden daher in Absprache und mit Unterstützung der Unteren Landschaftsbehörde versuchsweise zwei Ranger im Stadtwald eingesetzt. Sie hatten die Aufgabe, auf die Erholungssuchenden zuzugehen, zu informieren und über evtl. Fehlverhalten aufzuklären. Dabei verteilten sie einen Flyer mit Informationen zum Stadtwald, zu den Naturschutzgebieten, zum richtigen Verhalten in der Natur und mit einer farbigen Karte, in der die Schutzgebiete eingezeichnet sind (Der Flyer ist als Anlage 1 beigefügt). Begleitet wurde die Aktion durch mehrere Pressehinweise (Anlage 2).

 

Leider zeigte die Aufklärung nicht die erhoffte Wirkung.

 

Der Gesamttenor des Rangereinsatzes kann wie folgt zusammen gefasst werden:

 

- Die meisten Waldbesucher sind zweifelsfrei unproblematisch.

- Es gibt aber auch eine ganze Anzahl Gedankenloser und Uneinsichtiger, d.h. man findet den

     Schutz des Waldes und Rücksichtnahme auf andere zwar wichtig, verhält sich aber

     dennoch nicht entsprechend. Auch nicht nach einem aufklärenden Gespräch.

- Aufklärung ohne Druckmittel ( z.B. Anleinpflicht, Bußgeld ) bringt keinen Erfolg.

- Das Hauptproblem stellen dabei eindeutig die vielen unangeleinten Hunde im Wald dar.

 

Als Anlage 3 ist beispielhaft die aktuell letzte Beschwerde beigefügt, bei der es darum ging, dass auf dem Segelflugplatz ein Kind von einem Hund angefallen wurde.

 

 

Die Verwaltung benennt daher zwei Alternativen für das zukünftige Vorgehen:

 

1. Neuauflage des Ranger-Projektes in der bisherigen oder ähnlichen Form.

 

2. Die Stadt Hilden prüft zusammen mit der zuständigen Forst- bzw. Unteren Landschaftsbehörde inwieweit nicht doch von dort - ggfls. mit Unterstützung durch die Stadt Hilden -  Kontrollgänge durchgeführt werden können, bei denen im Bedarfsfall  auch Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden. (Eine selbstständige Kontrolltätigkeit im Stadtwald durch die städtischen Ordnungsbehörden ist - anderes als in kreisfreien Städten- in kreisangehörigen Städten aus Zuständigkeitsgründen nicht möglich.)

 

 

 

 

Die Verwaltung spricht sich nachdrücklich gegen ein „Weiter so wie bisher“ aus.

 

In der Sitzung werden die beiden Ranger Roland Schüren und Friedhelm Keil das Projekt und die dabei gesammelten Erfahrungen vorstellen.

 

 

 

 

gez. Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

130303

Bezeichnung

Wald- und Forstwirtschaft

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

6631000020

1303030010

521159

3.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Bei Beschluss der Fortsetzung des Rangerprojektes müssten im Haushalt zusätzlich Mittel zur Verfügung gestellt werden, da sie nicht aus dem normalen Budget abgedeckt werden können. Auf Grund der aktuellen Haushaltssituation sollten aber keine Projekte finanziert werden, die weitere Aufwendungen nach sich ziehen.

Gez. Klausgrete

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

 

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

Für ein evtl. Projekt stehen keine personellen Ressourcen im Stellenplan zur Verfügung.

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

gesehen Danscheidt