Betreff
Leistungsentgelt für Beamtinnen und Beamte
Vorlage
WP 04-09 SV 10/040
Aktenzeichen
I/10 - Ar
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt, ab dem Jahr 2009 die Beamtinnen und Beamten der Stadt Hilden ebenfalls in das betriebliche System zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung mit einzubeziehen.“


Erläuterungen und Begründungen:

Mit Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD – zum 01.10.2005 wurde ein tarifrechtlicher Anspruch der Beschäftigten auf eine variable, leistungsorientierte Bezahlung festgeschrieben, der ab dem 01.01.02007 umzusetzen war. Das konkrete Verfahren wurde entsprechend den tarifrechtlichen Bestimmungen zwischenzeitlich für die Beschäftigten der Stadt Hilden in einer Dienstvereinbarung zwischen der Verwaltung und dem Personalrat geregelt.

 

Für die Beamtinnen und Beamten gab es dagegen bisher keine Bestimmung, wonach auch für diesen Personenkreis eine leistungsorientierte Bezahlung verbindlich vorgeschrieben wäre. Unter Hinweis auf diese bisher nicht vorhandene gesetzliche Verpflichtung und die systematischen Unterschiede zwischen der leistungsorientierten Bezahlung der Beschäftigten und dem Alimentationsgrundsatz bei den Beamtinnen und Beamten wurde der Vorschlag der Verwaltung, ab dem Jahr 2008 die Beamtinnen und Beamten der Stadt Hilden ebenfalls in das betriebliche System zur Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung mit einzubeziehen, mehrheitlich abgelehnt (s. hierzu SV 10/020 vom 20.02.2007).

 

Zwischenzeitlich hat jedoch die Landesregierung NRW einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Zahlung eines Leistungsentgeltes auch an die Beamtinnen und Beamten ausdrücklich vorsieht. Artikel 1 des „Gesetzes zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen“ sieht folgende Änderung des § 6 des Landesbesoldungsgesetzes vor:

 

(1)   „Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände dürfen abweichend von § 51 Bundesbesoldungsgesetz in der am 31. August 2006 geltenden Fassung Leistungsbezüge nach Maßgabe eines in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgelegten betrieblichen Systems gewährt werden. Voraussetzungen sind, dass das betriebliche System einheitlich für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte gilt und dass der Dienstherr keine Vergütungen auf der Grundlage der Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen vom 10. März 1998 gewährt.“

 

Die bei der Stadt Hilden geschlossene Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt müsste um den Personenkreis der Beamtinnen und Beamten ergänzt werden; eine entsprechende Absichtserklärung von Verwaltung und Personalrat enthält die Vereinbarung bereits jetzt. Auch werden bei der Stadt Hilden keine Vergütungen nach der Prämien- und Zulagenverordnung gewährt, so dass die Voraussetzungen des neu zu fassenden § 6 des Landesbesoldungsgesetzes erfüllt wären.

 

Bereits in der Sitzungsvorlage 10/020 vom 20.02.2007 wurde ausführlich erläutert, weshalb die Verwaltung ein großes Interesse an der Einführung des Leistungsentgeltes für Beamtinnen und Beamte hat: Insbesondere die Notwendigkeit einer aktiven Mitwirkung aller Vorgesetzten an der erfolgreichen Umsetzung des Konzeptes der Zielvereinbarungen wurde nachdrücklich unterstrichen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass ein erheblicher Anteil aller Hildener Mitarbeiter/innen mit Vorgesetztenfunktion Beamte/innen sind, die derzeit selbst nicht am System des Leistungsentgeltes teilhaben dürfen, wurde die Problematik gesehen, dass die Führungskräfte nicht glaubwürdig sind, wenn sie zwar über die Leistungen ihrer Mitarbeiter/innen befinden, sich selbst aber nicht einem solchen Verfahren der Leistungsbemessung stellen müssen.

 

Ein weiteres erhebliches Problem besteht darin, dass in vielen Ämtern Aufgaben von Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten gemeinsam erledigt werden. In derartigen Bereichen können besondere Qualitätsziele nur gemeinsam von allen Mitarbeiter/innen erreicht werden, so dass sich hier die Vereinbarung von Teamzielen unbedingt anbietet. Auf Grund der derzeitigen Situation könnten allerdings nur die Beschäftigten für eine besondere Leistung „belohnt“ werden, während die Beamtinnen und Beamten als Teile des Teams außen vor bleiben müssten. Diese Ungleichbehandlung sollte unbedingt vermieden werden, um negative Auswirkungen auf die Motivation wie auch das Betriebsklima zu verhindern.

 

Aus diesem Grund hält es die Verwaltung für unumgänglich, auch die Beamtinnen und Beamten in das betriebliche System der leistungsbezogenen Entgelte mit einzubeziehen. Bei Anwendung der nach der beabsichtigen Neufassung des § 6 Landesbesoldungsgesetz vorgesehen Berechnungsweise würde das separat für die Beamtinnen und Beamten zu bildende Budget für das Jahr 2009 rd. 50.000,00 € betragen. 

 

Derzeit werden die Zielvereinbarungen mit den Beschäftigten für das Jahr 2009 abgeschlossen; der Zielvereinbarungszeitraum beginnt am 01.01.2009. Da nach der Neufassung der o. g. Vorschrift des Landesbesoldungsgesetzes als Voraussetzung für die Gewährung eines Leistungsentgeltes an die Beamtinnen und Beamten ausdrücklich vorgeschrieben ist, „dass das betriebliche System einheitlich für Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigte gilt“, müssten in Kürze auch die Zielvereinbarungen mit den Beamtinnen und Beamten geschlossen werden. Aus diesem Grund bittet die Verwaltung, bereits vor Abschluss der Haushaltsplanberatungen die Bewilligung des Betrages von 50.000,00 € für die leistungsorientierte Bezahlung der Beamten/innen zu beschließen, um eine Gleichbehandlung dieses Personenkreises mit den Beschäftigten der Stadtverwaltung Hilden zu gewährleisten.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass die beschriebene Ungleichbehandlung in sehr vielen Kommunen wegen der jeweiligen Personalstrukturen zu erheblichen Problemen bei der erfolgreichen Einführung des Systems der leistungsorientierten Bezahlung geführt hatte und dies für die Landesregierung Anlass war, die o. g. Gesetzesänderung einzubringen. Nach dem Entwurf ist das Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2008 vorgesehen; die Verwaltung beabsichtigt jedoch nicht, das Leistungsentgelt für die Beamtinnen auch rückwirkend für das Jahr 2008 vorzusehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 010804

Bezeichnung:

Personalservice

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2009

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

diverse

diverse

501250

50.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung: