Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 68/020
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03-2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2007 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2007 wie folgt:

 

Gefäßgrösse

Gebühren 2006

Gebühren 2007

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.716,00 Euro

1.742,40 Euro

   770 l          

2.002,00 Euro

2.032,80 Euro

1.100 l          

2.860,00 Euro

2.904,00 Euro

     40 l   14-täglich

52,00 Euro

52,80 Euro

     60 l          

78,00 Euro

79,20 Euro

     80 l          

104,00 Euro

105,60 Euro

   120 l          

156,00 Euro

158,40 Euro

   240 l          

312,00 Euro

316,80 Euro

   660 l          

858,00 Euro

871,20 Euro

   770 l          

1.001,00 Euro

1.016,40 Euro

1.100 l          

1.430,00 Euro

1.452,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

13,20 Euro

13,20 Euro

   240 l   14-täglich

26,40 Euro

26,40 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 15,00 Euro pro Tonne festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird mit 40,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird mit 5,00 Euro je 50 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 11,21 Euro.

Für Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der aktuellen Gebühr.

 

Die vorstehend beschlossenen Gebühren sind in einem Nachtrag zur Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Hilden aufzunehmen.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Gebühr für Biotonnen:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Da sowohl die Kosten als auch der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) leicht steigen, bleibt die Gebühr stabil.

Die Änderungen ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so dass dies für den Gebührenbescheid keine Auswirkungen hat. Der Literpreis bleibt daher bei 0,11 Euro.

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Gebühr pro Liter

0,12 Euro

0,13 Euro

0,12 Euro

0,12 Euro

0,11 Euro

0,11 Euro

 

 

2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Nach vier Gebührensenkungen in den vergangenen vier Jahren (-16,67%) steigt die Restmüllgebühr für das Jahr 2007 um 1,54 %. Eine Ursache dafür ist die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung um 3 %. Diese wurde bei der Kalkulation berücksichtigt.

 

Der größte Kostenblock ist die Abfallbeseitigung. Nachdem im vergangenen Jahr der Beitritt zur Entsorgungskooperation EKO-City beschlossen wurde und die Verbrennungsentgelte gesenkt werden konnten, steigen die Entsorgungskosten in diesem Jahr um 44.415 € (+1,55 %).

 

Ebenfalls angestiegen sind die Kosten der Kfz-Unterhaltung. Verantwortlich dafür ist nicht nur die Mehrwertsteuererhöhung, sondern auch die stetig steigenden Benzinkosten. Die Kfz-Unterhaltung steigt um 10.880 € (+6,59 %)

 

Während die Inneren Verrechnungen bei den Kosten gesunken sind, sind sie jedoch auch auf der Erlösseite ebenfalls gesunken, so dass trotz der Kostensenkung die Erlöse die Kosten nicht decken. Die Änderungen bei den Inneren Verrechnungen kommen zustande durch die direkte Zuordnung. So werden die Erlöse durch die DSD GmbH für die Glascontainerstandplatzreinigung direkt bei der Straßenreinigung aufgeführt, da sie auch dort anfallen.

 

Die Kostenminderung beläuft sich auf insgesamt -33.782 € (-0,66 %).

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich zwar weiterhin positiv aus, jedoch nicht mehr in der Höhe des vergangenen Jahres.

Die Erlösminderung beläuft sich auf insgesamt -89.353 € (-13,59 %).

 

Somit steigt der Gebührenbedarf um 1,25%. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens steigt die Gebühr um 0,02 Euro.

 

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten vier Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Gebühr pro Liter

1,56 Euro

1,54 Euro

1,38 Euro

1,37 Euro

1,30 Euro

1,32 Euro

 

 

 

3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Verwaltungsseitig besteht nicht die Notwendigkeit, eine Änderung der Gebühren vorzunehmen, so dass alle sonstigen Gebühren in der Höhe bestehen bleiben.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für          - einen Abfallsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- die Abgabe für gebrauchte Tonnen

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

 

Hinzu kommt erstmals die Gebühr für den Sperrmüllexpress und wird mit 40,00 Euro festgesetzt. Nach Antragseingang wird der Sperrmüll binnen drei Tagen abgeholt.

 

Ebenfalls wird erstmals ab 2007 die Abgabe von Bauschutt angeboten und wird pauschal mit 5,00 Euro je 50 Liter festgesetzt.

 

Der Verkauf von Kompostsäcken wird mit 3,00 Euro je Sack festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über die Abfallbeseitigungsgebühren

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