Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2007 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2007 wie folgt:
Gefäßgrösse |
Gebühren 2006 |
Gebühren 2007 |
Restmülltonnen |
||
660 l wöchentlich |
1.716,00 Euro |
1.742,40 Euro |
770 l “ |
2.002,00 Euro |
2.032,80 Euro |
1.100 l “ |
2.860,00 Euro |
2.904,00 Euro |
40 l 14-täglich |
52,00 Euro |
52,80 Euro |
60 l “ |
78,00 Euro |
79,20 Euro |
80 l “ |
104,00 Euro |
105,60 Euro |
120 l “ |
156,00 Euro |
158,40 Euro |
240 l “ |
312,00 Euro |
316,80 Euro |
660 l “ |
858,00 Euro |
871,20 Euro |
770 l “ |
1.001,00 Euro |
1.016,40 Euro |
1.100 l “ |
1.430,00 Euro |
1.452,00 Euro |
Biotonnen |
||
120 l 14-täglich |
13,20 Euro |
13,20 Euro |
240 l 14-täglich |
26,40 Euro |
26,40 Euro |
Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 15,00 Euro pro Tonne festgesetzt.
Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.
Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird mit 40,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird mit 5,00 Euro je 50 Liter festgesetzt.
Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 11,21 Euro.
Für Restmülltonnen/gelbe Tonnen beträgt die Gebühr 1/26 der aktuellen Gebühr.
Die vorstehend beschlossenen Gebühren sind in einem Nachtrag zur Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Hilden aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Gebühr für Biotonnen:
Für die Berechnung
der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Da sowohl die
Kosten als auch der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) leicht steigen, bleibt
die Gebühr stabil.
Die Änderungen
ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so dass dies für den Gebührenbescheid
keine Auswirkungen hat. Der Literpreis bleibt daher bei 0,11 Euro.
Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
Gebühr pro Liter |
0,12 Euro |
0,13 Euro |
0,12 Euro |
0,12 Euro |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
2. Zur Gebühr für Restmüll:
Nach vier
Gebührensenkungen in den vergangenen vier Jahren (-16,67%) steigt die Restmüllgebühr
für das Jahr 2007 um 1,54 %. Eine Ursache dafür ist die bevorstehende
Mehrwertsteuererhöhung um 3 %. Diese wurde bei der Kalkulation berücksichtigt.
Der größte
Kostenblock ist die Abfallbeseitigung. Nachdem im vergangenen Jahr der Beitritt
zur Entsorgungskooperation EKO-City beschlossen wurde und die
Verbrennungsentgelte gesenkt werden konnten, steigen die Entsorgungskosten in
diesem Jahr um 44.415 € (+1,55 %).
Ebenfalls
angestiegen sind die Kosten der Kfz-Unterhaltung. Verantwortlich dafür ist
nicht nur die Mehrwertsteuererhöhung, sondern auch die stetig steigenden
Benzinkosten. Die Kfz-Unterhaltung steigt um 10.880 € (+6,59 %)
Während die Inneren
Verrechnungen bei den Kosten gesunken sind, sind sie jedoch auch auf der
Erlösseite ebenfalls gesunken, so dass trotz der Kostensenkung die Erlöse die
Kosten nicht decken. Die Änderungen bei den Inneren Verrechnungen kommen
zustande durch die direkte Zuordnung. So werden die Erlöse durch die DSD GmbH
für die Glascontainerstandplatzreinigung direkt bei der Straßenreinigung
aufgeführt, da sie auch dort anfallen.
Die Kostenminderung
beläuft sich auf insgesamt -33.782 € (-0,66 %).
Die Bestimmungen zu
den Vorjahresergebnissen wirken sich zwar weiterhin positiv aus, jedoch nicht
mehr in der Höhe des vergangenen Jahres.
Die Erlösminderung
beläuft sich auf insgesamt -89.353 € (-13,59 %).
Somit steigt der
Gebührenbedarf um 1,25%. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamtmüllvolumens
steigt die Gebühr um 0,02 Euro.
Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten vier Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
Gebühr pro Liter |
1,56 Euro |
1,54 Euro |
1,38 Euro |
1,37 Euro |
1,30 Euro |
1,32 Euro |
3. Zu den sonstigen Gebühren
Verwaltungsseitig besteht nicht die Notwendigkeit, eine Änderung der Gebühren vorzunehmen, so dass alle sonstigen Gebühren in der Höhe bestehen bleiben.
Im Einzelnen sind dies die Gebühr für - einen Abfallsack
- den Tonnentausch
- den Tonnentausch vor Ort
- die Abgabe für gebrauchte Tonnen
- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern
Hinzu kommt erstmals die Gebühr für den Sperrmüllexpress und wird mit 40,00 Euro festgesetzt. Nach Antragseingang wird der Sperrmüll binnen drei Tagen abgeholt.
Ebenfalls wird erstmals ab 2007 die Abgabe von Bauschutt angeboten und wird pauschal mit 5,00 Euro je 50 Liter festgesetzt.
Der Verkauf von Kompostsäcken wird mit 3,00 Euro je Sack festgesetzt.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: über die Abfallbeseitigungsgebühren |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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