Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 68/021
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01-2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2007 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2007 ab 01.01.2007 wie folgt:

 

Straßenart

Gebühr 2006

Gebühr 2007

0

Fußgängerzonen

1,43 Euro

1,48 Euro

1

Anliegerstraßen

1,90 Euro

1,98 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,71 Euro

1,78 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,52 Euro

1,58 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,33 Euro

1,38 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach der Gebührensenkung im vergangenen Jahr, steigt die Gebühr für 2007 je umlagefähigen Frontmeter um 0,08 Euro (4,21%). Eine Ursache dafür ist die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung um 3 %. Diese wurde bei der Kalkulation berücksichtigt.

 

Für das Jahr 2007 steigt die Deponiegebühr je Tonne von 28,50 Euro netto auf 38,50 Euro.

 

Ebenfalls angestiegen sind die Kosten der Kfz-Unterhaltung. Verantwortlich dafür ist nicht nur die Mehrwertsteuererhöhung, sondern auch die stetig steigenden Benzinkosten.

 

Die Abschreibungen und Zinsen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Dies liegt an der erstmalig durchgeführten Inventur für die Eröffnungsbilanz 2006. Für die Einpflegung in die Anlagenbuchhaltung wurden alle Fahrzeuge und Geräte verursachungsgerecht zugeordnet.

 

Des Weiteren wurde aufgrund der NKF-Einführung die Gebührenberechnung komplett umstrukturiert um zukünftig die Kostenverteilung verständlicher darzustellen. Da nur die gebührenrelevanten Kosten und Erlöse berücksichtigt werden dürfen, werden auch nur diese dargestellt. Die nichtgebührenrelevanten Ansätze haben nur informativen Charakter.

 

Die Inneren Verrechnungen wurden soweit es ging abgeschafft und direkt zugeordnet. So beispielsweise die Containerstandplatzreinigung, die bislang über die Abfallbeseitigung verrechnet wurde. Die Reinigung wird von den Bezirksreinigern wahrgenommen. Diese wiederum wurden jetzt aufgeteilt in gebührenrelevante und nicht gebührenrelevante Bezirksreinigung.

 

Die Erlösseite besteht hauptsächlich aus den Inneren Verrechnungen, die jedoch den nichtgebührenrelevanten Erlösen zugeordnet werden müssen und somit die gebührenrelevanten Kosten nicht decken.

 

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf um ca. 19.000 Euro, die Gebühr somit um ca. 4,00 %.

 

Auch an dieser Stelle wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf kleinere Kostenveränderungen überproportional reagiert.

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,82 €

1,82 €

1,68 €

1,73 €

1,77 €

1,96 €

1,90 €

1,98 €

 

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über Straßenreinigungsgebühren

Sichtvermerk Kämmerer