Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2007 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2007 ab 01.01.2007 wie folgt:
Straßenart |
Gebühr 2006 |
Gebühr 2007 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,43 Euro |
1,48 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,90 Euro |
1,98 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,71 Euro |
1,78 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend |
1,52 Euro |
1,58 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend |
1,33 Euro |
1,38 Euro |
Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach der
Gebührensenkung im vergangenen Jahr, steigt die Gebühr für 2007 je
umlagefähigen Frontmeter um 0,08 Euro (4,21%). Eine Ursache dafür ist die
bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung um 3 %. Diese wurde bei der Kalkulation
berücksichtigt.
Für das Jahr 2007
steigt die Deponiegebühr je Tonne von 28,50 Euro netto auf 38,50 Euro.
Ebenfalls
angestiegen sind die Kosten der Kfz-Unterhaltung. Verantwortlich dafür ist
nicht nur die Mehrwertsteuererhöhung, sondern auch die stetig steigenden
Benzinkosten.
Die Abschreibungen
und Zinsen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Dies liegt an der
erstmalig durchgeführten Inventur für die Eröffnungsbilanz 2006. Für die
Einpflegung in die Anlagenbuchhaltung wurden alle Fahrzeuge und Geräte
verursachungsgerecht zugeordnet.
Des Weiteren wurde
aufgrund der NKF-Einführung die Gebührenberechnung komplett umstrukturiert um
zukünftig die Kostenverteilung verständlicher darzustellen. Da nur die
gebührenrelevanten Kosten und Erlöse berücksichtigt werden dürfen, werden auch
nur diese dargestellt. Die nichtgebührenrelevanten Ansätze haben nur informativen
Charakter.
Die Inneren
Verrechnungen wurden soweit es ging abgeschafft und direkt zugeordnet. So beispielsweise
die Containerstandplatzreinigung, die bislang über die Abfallbeseitigung
verrechnet wurde. Die Reinigung wird von den Bezirksreinigern wahrgenommen.
Diese wiederum wurden jetzt aufgeteilt in gebührenrelevante und nicht
gebührenrelevante Bezirksreinigung.
Die Erlösseite
besteht hauptsächlich aus den Inneren Verrechnungen, die jedoch den nichtgebührenrelevanten
Erlösen zugeordnet werden müssen und somit die gebührenrelevanten Kosten nicht
decken.
Insgesamt steigt der
Gebührenbedarf um ca. 19.000 Euro, die Gebühr somit um ca. 4,00 %.
Auch an dieser Stelle
wird, wie in jedem Jahr, darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt
Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen auch auf kleinere
Kostenveränderungen überproportional reagiert.
Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,82 € |
1,82 € |
1,68 € |
1,73 € |
1,77 € |
1,96 € |
1,90 € |
1,98 € |
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: über Straßenreinigungsgebühren |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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