Betreff
Sachstand - NKF
Vorlage
WP 04-09 SV 20/085
Aktenzeichen
20/
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zur Kenntnis.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mehrfach hat die Verwaltung in letzter Zeit über den  Umstieg vom kameralen auf den doppischen Haushalt unterrichtet. Letztmalig mit SV 20/064 im Haupt- und Finanzausschuss am 26.04.2006.

Weiterhin sind Informationen verteilt und Schulungen durchgeführt worden. Weitere Schulungsangebote sind terminiert bzw. werden noch folgen.

 

An dieser Stelle sollen die Besonderheiten des NKF, der andere Buchungsstil, die Produkte, die Finanzrechnung, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Konten etc. nicht näher erläutert werden. Vielmehr gilt es, einen Bericht darüber abzugeben, wie, insgesamt betrachtet, der Sachstand aussieht und welche grundlegenden Arbeiten noch zu erledigen sind.

 

Produkthaushalt 2007

Kernstück des nächsten Haushaltes wird der neue NKF-Haushalt 2007 sein. Alle Damen und Herren, die an Schulungen teilgenommen haben, wissen, dass der kommende Plan deutlich anders aussehen wird, als der bisherige Haushaltsplan.

Nach den Bestimmungen des § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung besteht der Haushaltsplan zukünftig u.a. aus

  1. dem Ergebnisplan,
  2. dem Finanzplan,
  3. den Teilplänen.

 

Die dieser SV beigefügten Anlagen 1 und 2 stellen das Gesamtergebnis der Stadt Hilden bezogen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan dar, damit können Sie sich eine Vorstellung von der Gestaltung machen. An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, dass alle Zahlen keinen aktuellen Stand wiedergeben. Ich bitte dabei Folgendes zu beachten:

 

  • In der GemHVO ist dargestellt, dass der Haushaltsplan zumindest in 17 Produktbereiche zu gliedern und nach dem o. g. Schema aufzustellen ist.

Die Produktbereiche sind wie folgt gegliedert:

    • 01 Innere Verwaltung
    • 02 Sicherheit und Ordnung
    • 03 Schulträgeraufgaben
    • 04 Kultur - und Wissenschaften
    • 05 Soziale Leistungen
    • 06 Kinder-, Jugend und Familienhilfe
    • 07 Gesundheitsdienste
    • 08 Sportförderungen
    • 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
    • 10 Bauen und Wohnen
    • 11 Ver- und Entsorgung
    • 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
    • 13 Natur- und Landschaftspflege
    • 14 Umweltschutz
    • 15 Wirtschaft und Tourismus
    • 16 Allgemeine Finanzwirtschaft
    • 17 Stiftungen

            Beispielhaft füge ich als Anlage 3 und 4 einen Teilergebnis- und einen Teilfinanzplan für den Produktbereich 02 Sicherheit und Ordnung bei.

 

  • Weiterhin ist je Produkt eine Produktbeschreibung mit dem Teilergebnis und dem jeweiligen Teilfinanzplan vorgesehen. Auch diese finden Sie in den beigefügten Anlagen 5 – 7 wieder. In den Teilfinanzplänen müssen nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2 GemHVO die Summe der Einzahlungen für Investitionen ausgewiesen werden.

 

  • Im Gegensatz zum bisherigen Haushaltsplan ist es haushaltsrechtlich nicht vorgesehen, dass je Produkt eine dezidierte Darstellung der einzelnen Aufwendungen und Erträge auf der Ebene der Konten (bisherige Gruppierungsebene) erfolgt. Ich bin mir aber auch im Klaren darüber, dass dieses zu vermehrten Nachfragen und zu vielen Erläuterungen in den Produkten führen dürfte. Daher würde ich ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen an relevanten Stellen - ähnlich dem Muster der Anlage 8 - eine ergänzende Darstellung vornehmen. Beispielhaft sei hier der Bereich der Personalaufwendungen zu nennen. Alleine hierfür wurden mehr als 20.000 Buchungssätze ins System eingespielt. Wie Sie dieser Anlage entnehmen können, ergeben sich für den Bereich der Steuern und Abgaben beispielhafte Einnahmen von rund 80 Mio. Euro, die sich unter anderem auf Gemeindeanteile mit rund 24 Mio. Euro, einer geschätzten Gewerbesteuer von 44 Mio. Euro und einer Grundsteuer von rund 2 Mio. Euro aufteilen. Es erfolgt dabei immer eine Ausweisung als „davon“. Im Ergebnis würden dann höchstwahrscheinlich etliche Produkte etwas anders in der Darstellung sein. Im Ergebnis dürfte es aber die Beratungen erleichtern. Nicht vorgeschrieben und auch nicht möglich ist es, alle „Konten“ eines Produkts auszudrucken.

 

Zur Zeit werden die Mittelanmeldungen der Fachämter eingepflegt und die Investitionen geplant. Auch dieses ist deutlich zeitaufwendiger und komplizierter, weil nicht nur die Investitionssumme, sondern die sich daraus ergebenden

 

  • neuen Abschreibungsbeträge,
  • zu aktivierende Eigenleistungen,
  • zu bildende Sonderposten,
  • Sonderabschreibungen für Altinvestitionen etc.

 

über den Investitionszeitraum errechnet und eingepflegt werden müssen. Auch muss zwischen dem Ergebnishaushalt (z.B. Abschreibungen) und dem Finanzhaushalt unterschieden werden (Muster siehe Anlage 9). Weiterhin sind immer die Aspekte der KLR mit zu berücksichtigen.

Auch wenn „alles“ ganz anders und umfangreicher ist als bisher, so sollte eine pünktliche Einbringung des Produkthaushaltes Ende Januar 2007 gewährleistet sein. Um die Arbeit zu erleichtern, soll der kommende Haushalt durch Herrn Bernhardt am 3. Febr. 2007 vorgestellt und erläutert werden. Hierzu sind bereits separate Einladungen versandt worden.

 

 

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

 

Im Rahmen der vorangehenden Sachstandsberichte wurden die strategische Zielsetzung und der aktuelle Stand der KLR-Einführung in Hilden bereits ausführlich dargestellt.

 

Aufgrund des engen Sachzusammenhangs zwischen der Einführung des produktorientierten NKF-Haushalts in Hilden einerseits und der Ausgestaltung und der Funktion der kostenträgerorientierten KLR liegt aktuell ein Tätigkeitsschwerpunkt in der Unterstützung des Haushaltsbereiches.

Im Rahmen dieses Tätigkeitsfelds wurden folgende Aspekte der NKF-Einführung unter Berücksichtigung der KLR mit begleitet:

 

Ø      (Doppische) Planung und Verbuchung der Personal- und Personalnebenaufwendungen

 

Ø      Konzeptionelle Planung und Verbuchung der Steuerungsumlage

 

Ø      Konzeptionelle Planung und Verbuchung der Internen Leistungsverrechnung

 

Ø      Kalkulation, Preisbildung und Abrechnung der Internen Leistungsverrechnung (ILV) in den Bereichen Gebäudemanagement („kalkulatorische Miete“), Informationstechnologie (IT) und Allgemeine Servicebereiche (Druckerei)

 

Ø      Ermittlung, Planung und Verbuchung der haushaltsrechtlichen Kennzahlen durch die Produktverantwortlichen.

 

Zur Thematik ILV ist festzuhalten, dass neben der Buchung der Steuerungsumlage (Allgemeine Umlage der Steuerungs- und Steuerungsunterstützungsleistungen auf die Endkostenträger und -produkte) im Haushaltsjahr 2007 die oben genannten Bereiche mit der ILV beginnen werden. Dabei wird in der Planung mit der ILV für die Informationstechnologie begonnen. Unter Berücksichtigung der dann im „scharfen“ Echtbetrieb gemachten Erfahrungen hinsichtlich der Abrechnung und Verbuchung der ILV sollen die o.g. Servicebereiche und als nächstes der Zentrale Bauhof, in das System einbezogen werden.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der KLR war und ist der Aufbau eines internen Berichtswesens für die KLR. Nachdem entsprechende Berichtsmuster vom Kostenrechner im Amt für Finanzservice erstellt worden sind, konnten für das Jahr 2005 und die jeweiligen Quartale im lfd. Jahr Berichte auf Produkt- und Kostenträgerbasis erstellt werden. Diese Berichte sollen Führungskräfte und mit der KLR- und Haushaltausführung befassten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in die Lage versetzen, sich einen Überblick über die Planung und die Ergebnisse sowohl im Haushalt als auch in der KLR zu verschaffen.

 

Die oben genannten Berichte werden in entsprechenden Berichtsrhythmen den jeweiligen Produktverantwortlichen und KLR-Beauftragten vom Amt für Finanzservice vorgelegt. Um diese Kolleginnen und Kollegen auch dezentral, also in den Fachämtern, in die Lage zu versetzen, selbständig Berichte und Auswertungen zu erstellen, wurde vom Kostenrechner ein Schulungsprogramm durchgeführt. Aktuell wurden ca. 40 Kolleginnen und Kollegen darin geschult, die entsprechen Standardberichte und Berichtsschemata zu erstellen. Sicherlich wird auch der Rat der Stadt – wie bisher auch – hierüber unterrichtet. Dieses „Berichtswesen“ muss allerdings noch aufgebaut werden.

Anlagenbuchhaltung/ Bewertung /Entwicklung der Eröffnungsbilanz

 

Mit der Einführung des NKF und der Erstellung der Eröffnungsbilanz kommt der Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens eine der bedeutendsten Rollen zu. Hierzu wurde – wie schon mehrfach dargestellt - ein "Bilanzierungs- und Bewertungsleitfadens" in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt erstellt und im Verwaltungsvorstand verabschiedet.

Im Laufe der Erfassung und Bewertung der einzelnen Anlagegüter traten dann Besonderheiten auf, die einvernehmlich mit dem Rechnungsprüfungsamt geklärt und entschieden wurden. Die Ergebnisse wurden dann in den Bilanzierungs- und Bewertungsleitfaden eingearbeitet. Dieser Leitfaden ist, so gesehen, kein starres Werk, sondern passt sich immer wieder den aktuellen Gegebenheiten an. Leider gibt es an sehr vielen Stellen Bewertungsfragen, die nur sehr mühsam und zeitaufwendig geklärt werden können. Auch ist vieles in der Literatur noch nicht abschließend oder eindeutig geklärt.

Bis heute sind rd. 5.900[1] Anlagepositionen (inkl. Hauptanlagen, SoPo’s, Straßen) in der Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Darunter fallen u.a.:

·           160 städtische Gebäude

·           807 bebaute/unbebaute Grundstücke inkl. Außenanlagen und Spielgeräte

·             75 Erbbaurechte

·           128 Fahrzeuge

·           270 Maschinen und technische Anlagen

·        3.170 Betriebs- und Geschäftsausstattungen

·           211 Sonderposten (Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden, Schenkungen etc.)

·           470 Kulturgegenstände

·           383 Straßen/Wege/Plätze/Verkehrslenkungsanlagen etc.

·             50 sonstiges Infrastrukturvermögen (Buswartehallen, Fahrradabstellanlagen).

 

Aktuell ergibt sich hieraus folgende Zwischenbilanz:

Eröffnungsbilanz der Stadt Hilden: (stark gekürzt)        Stand: 02.11.2006

AKTIVA

PASSIVA

1. Anlagevermögen

 

1. Eigenkapital

 

   1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

142.006

   1.1 Allgemeine Rücklage

156.244.647

   1.2 Sachanlagen

 

   1.2 Ausgleichsrücklage

24.035.735

      1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. grund-

               stücksgleiche Rechte

54.971.484

2. Sonderposten

32.739.945

      1.2.2 Bebaute Grundstücke u. grund-  

               stücksgleiche Rechte

92.126.898

3. Rückstellungen

6.661.927

      1.2.3 Infrastrukturvermögen

64.536.076

4. Verbindlichkeiten

27.733.478

      1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und

               Boden

1.476.414

5. Passive Rechnungsabgrenzung

 

      1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

36.857

 

 

      1.2.6 Maschinen und technische Anlagen,

               Fahrzeuge

3.524.426

 

 

      1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung

3.731.672

 

 

      1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im

                Bau

308.043

 

 

   1.3 Finanzanlagen/Beteiligungen

25.143.180

 

 

2. Umlaufvermögen

 

 

 

   2.1 Vorräte

 

 

 

   2.2 Forderungen und sonstige Vermögens-

         gegenstände

1.418.676

 

 

   2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

 

 

 

   2.4 Liquide Mittel

 

 

 

3. Aktive Rechnungsabgrenzung

 

 

 

Summe Aktiva

247.415.732

Summe Passiva

247.415.732

 

Erläuterungen zur den Bilanzpositionen:

Aktivseite

zu 1.1.     Bewertung der eingesetzten Software

zu 1.2.3.  Grund und Boden, Brücken, Entwässerungs- und Abwasseranlagen, Straßen, Wege, Plätze, 

zu 1.2.4.  Ansatz Stellplätze/Parkhaus Südstraße

zu 1.2.7.         In erster Linie sind hierunter Büroeinrichtungsgegenstände wie Schreibtische, Schränke, Sitzgruppen, Einrichtungen in Schulen, Jugendeinrichtungen, Kindergärten, Turnhallen, etc. Zu verstehen.

zu 1.2.8   Hierunter sind im Bau befindliche lfd. Projekte zu verstehen, die erst nach der Fertigstellung/Inbetriebnahme aktiviert und abgeschrieben werden können.

zu 1.3      Wert der städtischen Beteiligungen auf der Basis der vorliegenden Bilanzen. Unberücksichtigt sind hiervon die Zweckverbände geblieben, weil sie bisher noch nicht auf das NKF umgestiegen sind.

zu 2.2      Darlehnsforderungen der Stadt Hilden (im Zusammenhang mit dem Wohnbau)

 

Passivseite

zu 1.1      rechnerische Größe 

                 (Aktivseite der Bilanz abzüglich der Ziffern 1.2 sowie 2 bis 5 der Passivseite)

zu 1.3      Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf die Ausgleichsrücklage (Deckungsmöglichkeit in den Folgejahren) 1/3 der Höhe des Eigenkapitals betragen, höchstens aber 1/3 der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen (Durchschnitt der zurückliegenden 3 Jahre). Die 24 Mio. € stellen den aktuellen Stand dar.

zu 2.         Dieses sind die zu passivierenden Zuweisungen, Zuschüsse, Schenkungen etc (Auswirkungen des Bruttoprinzips)

zu 3.         Rückstellungen für Altersteilzeit (ohne Pensionsrückstellungen) und Gebäudeunterhaltung.

zu 4.         Aktueller Schuldenstand der Stadt Hilden.     

 

Hinsichtlich der Bewertung der Straßen, Wege und Plätze kann davon ausgegangen werden, dass in den nächsten Wochen die Daten so vorliegen, dass sie in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen werden können. Das gleiche würde dann für die zu bildenden Sonderposten (Erschließungsbeiträge) gelten.

Ebenso liegen die Daten für die Straßenbeleuchtung vor. Diese werden zusammen mit den Straßenbewertungen in das Anlagemodul übernommen.

 

An dieser Stelle muss aber nochmals der Hinweis gebracht werden, dass sich die Eröffnungsbilanz jeden Tag ändert und daher Verschiebungen in den einzelnen Positionen jederzeit möglich sind. Ebenso sind natürlich noch nicht alle Anlagengüter erfasst und bewertet.

 

Systembedingt müssen im Moment einige Positionen, z.B. Verbindlichkeiten, noch leer blieben, weil sie sich erst zum 31.12.2006 ergeben und erst dann eingepflegt werden können.

 

Die Verwaltung wird weiterhin den Jahresabschluss 2006 schon zum 30.12.2006 erstellen. Dieses hat den Vorteil, dass in kompakter Form mit den einzelnen Dienststellen das Jahr 2006 abgeschlossen werden kann. Danach soll das „kamerale“ Programm der Firma Infoma durch das „doppische“ Verfahren ersetzt werden. So gesehen steht dann per 01.01.2007 eine Reihe von Fakten für die Eröffnungsbilanz fest. Weiterhin können sehr viele Geschäftsvorfälle direkt verbucht werden, ohne dass sie in der Übergangszeit auf Verwahrkonten „geparkt“ werden müssen. 

 

Systembedingt haben die Ämter bezogen auf den Stichtag 31.12.2006 noch eine Reihe von zusätzlichen Arbeiten zu erledigen, damit die Eröffnungsbilanz erstellt werden kann. Beispielhaft sind folgende Arbeiten zu erledigen:

 

à                Komplettierung der Bewertungen

à                Inventur per 31.12.2006

à                Überprüfung aller Verträge, ob hieraus Forderungen oder Verbindlichkeiten entstehen können

à                Ermittlung und Bewertung der Überstunden und des noch vorhandenen Urlaubs

à                Ermittlung der niedergeschlagenen Beträge

à                Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe incl. der Waren (Vorräte)

à                Abgrenzung der Rechnungen, die 2007 eingehen, aber noch das Jahr 2006 betreffen

à                Konzessionen, Patente, Gebrauchsmuster

à                Nutzungs-, Bezugs- oder Urheberrechte klären

à                Zuordnung der erhaltenen Sonderposten zu Anlagegütern

à                Abgleich HAR mit den geplanten Investitionen 2007ff.

à                Einbuchung aller Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen

à                …..

 

 

Fazit

 

Natürlich ist das gesamte Thema „NKF-Umstieg“ im Fluss und innerhalb der Verwaltung gibt es auch noch eine Reihe von kleineren und größeren „Baustellen“. Nach wie vor geht die Verwaltung aber davon aus, dass alle diese Arbeiten pünktlich abgeschlossen sein dürften, so dass bis Mitte des kommenden Jahres die Eröffnungsbilanz erstellt und eingebracht werden kann.

 

Auch wird die Verwaltung mit der Einbringung des Produkthaushaltes 2007 Budgetierungsregeln vorschlagen und auch zwangsläufige Änderungen z.B. in der Zuständigkeitsordnung zur Beschlussfassung vorlegen. Ebenfalls wird weiterhin die Verwaltung zeitnah den Rat über die weiteren notwendige Schritte informieren und Sitzungsvorlagen zur Beschlussfassung vorbereiten.

 

Wie schon mitgeteilt, erfolgt der gesamte Umstellungsprozess in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt. Eine Stellungnahme ist als Anlage 10 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 

Anlagen 1 - 10

 



[1] Die Zahl lässt keinen Rückschluss auf die Anzahl der Gegenstände zu, weil in sehr vielen Fällen mehrere Anlagegüter zu einem „Anlagegut“ zusammengefasst wurden (z.B. 6 Besucherstühle oder 100 Schülerstühle der Schule XY).