Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zum Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mehrfach hat die Verwaltung in letzter Zeit über
den Umstieg vom kameralen auf den
doppischen Haushalt unterrichtet. Letztmalig mit SV 20/064 im Haupt- und
Finanzausschuss am 26.04.2006.
Weiterhin sind Informationen verteilt und Schulungen
durchgeführt worden. Weitere Schulungsangebote sind terminiert bzw. werden noch
folgen.
An dieser Stelle sollen die Besonderheiten des NKF,
der andere Buchungsstil, die Produkte, die Finanzrechnung, die Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR), Konten etc. nicht näher erläutert werden. Vielmehr
gilt es, einen Bericht darüber abzugeben, wie, insgesamt betrachtet, der
Sachstand aussieht und welche grundlegenden Arbeiten noch zu erledigen sind.
Produkthaushalt
2007
Kernstück des nächsten Haushaltes wird der neue
NKF-Haushalt 2007 sein. Alle Damen und Herren, die an Schulungen teilgenommen
haben, wissen, dass der kommende Plan deutlich anders aussehen wird, als der
bisherige Haushaltsplan.
Nach den Bestimmungen des § 1 der
Gemeindehaushaltsverordnung besteht der Haushaltsplan zukünftig u.a. aus
- dem Ergebnisplan,
- dem Finanzplan,
- den Teilplänen.
Die dieser SV beigefügten Anlagen 1 und 2 stellen das
Gesamtergebnis der Stadt Hilden bezogen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan
dar, damit können Sie sich eine Vorstellung von der Gestaltung machen. An
dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, dass alle Zahlen keinen aktuellen
Stand wiedergeben. Ich bitte dabei Folgendes zu beachten:
- In der GemHVO ist dargestellt, dass der Haushaltsplan zumindest in
17 Produktbereiche zu gliedern und nach dem o. g. Schema aufzustellen ist.
Die
Produktbereiche sind wie folgt gegliedert:
- 01 Innere Verwaltung
- 02 Sicherheit und Ordnung
- 03 Schulträgeraufgaben
- 04 Kultur - und Wissenschaften
- 05 Soziale Leistungen
- 06 Kinder-, Jugend und Familienhilfe
- 07 Gesundheitsdienste
- 08 Sportförderungen
- 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen
- 10 Bauen und Wohnen
- 11 Ver- und Entsorgung
- 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
- 13 Natur- und Landschaftspflege
- 14 Umweltschutz
- 15 Wirtschaft und Tourismus
- 16 Allgemeine Finanzwirtschaft
- 17 Stiftungen
Beispielhaft füge ich als Anlage 3
und 4 einen Teilergebnis- und einen Teilfinanzplan für den Produktbereich 02 Sicherheit
und Ordnung bei.
- Weiterhin
ist je Produkt eine Produktbeschreibung mit dem Teilergebnis und dem
jeweiligen Teilfinanzplan vorgesehen. Auch diese finden Sie in den
beigefügten Anlagen 5 – 7 wieder. In den Teilfinanzplänen müssen nach § 4
Abs. 2 Ziffer 2 GemHVO die Summe der Einzahlungen für Investitionen
ausgewiesen werden.
- Im
Gegensatz zum bisherigen Haushaltsplan ist es haushaltsrechtlich nicht
vorgesehen, dass je Produkt eine dezidierte Darstellung der einzelnen
Aufwendungen und Erträge auf der Ebene der Konten (bisherige
Gruppierungsebene) erfolgt. Ich bin mir aber auch im Klaren darüber, dass
dieses zu vermehrten Nachfragen und zu vielen Erläuterungen in den
Produkten führen dürfte. Daher würde ich ergänzend zu den gesetzlichen
Regelungen an relevanten Stellen - ähnlich dem Muster der Anlage 8 - eine
ergänzende Darstellung vornehmen. Beispielhaft sei hier der Bereich der
Personalaufwendungen zu nennen. Alleine hierfür wurden mehr als 20.000
Buchungssätze ins System eingespielt. Wie Sie dieser Anlage entnehmen
können, ergeben sich für den Bereich der Steuern und Abgaben beispielhafte
Einnahmen von rund 80 Mio. Euro, die sich unter anderem auf
Gemeindeanteile mit rund 24 Mio. Euro, einer geschätzten Gewerbesteuer von
44 Mio. Euro und einer Grundsteuer von rund 2 Mio. Euro aufteilen. Es
erfolgt dabei immer eine Ausweisung als „davon“. Im Ergebnis würden dann höchstwahrscheinlich etliche
Produkte etwas anders in der Darstellung sein. Im Ergebnis dürfte es aber
die Beratungen erleichtern. Nicht vorgeschrieben und auch nicht möglich
ist es, alle „Konten“ eines Produkts auszudrucken.
Zur Zeit werden die Mittelanmeldungen
der Fachämter eingepflegt und die Investitionen geplant. Auch dieses ist
deutlich zeitaufwendiger und komplizierter, weil nicht nur die Investitionssumme,
sondern die sich daraus ergebenden
- neuen
Abschreibungsbeträge,
- zu
aktivierende Eigenleistungen,
- zu
bildende Sonderposten,
- Sonderabschreibungen
für Altinvestitionen etc.
über den Investitionszeitraum
errechnet und eingepflegt werden müssen. Auch muss zwischen dem
Ergebnishaushalt (z.B. Abschreibungen) und dem Finanzhaushalt unterschieden
werden (Muster siehe Anlage 9). Weiterhin sind immer die Aspekte der KLR mit zu
berücksichtigen.
Auch wenn „alles“ ganz anders
und umfangreicher ist als bisher, so sollte eine pünktliche Einbringung des
Produkthaushaltes Ende Januar 2007 gewährleistet sein. Um die Arbeit zu
erleichtern, soll der kommende Haushalt durch Herrn Bernhardt am 3. Febr. 2007
vorgestellt und erläutert werden. Hierzu sind bereits separate Einladungen
versandt worden.
Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR)
Im Rahmen der vorangehenden Sachstandsberichte wurden
die strategische Zielsetzung und der aktuelle Stand der KLR-Einführung in
Hilden bereits ausführlich dargestellt.
Aufgrund des engen Sachzusammenhangs zwischen der
Einführung des produktorientierten NKF-Haushalts in Hilden einerseits und der
Ausgestaltung und der Funktion der kostenträgerorientierten KLR liegt aktuell
ein Tätigkeitsschwerpunkt in der Unterstützung des Haushaltsbereiches.
Im Rahmen dieses Tätigkeitsfelds wurden folgende
Aspekte der NKF-Einführung unter Berücksichtigung der KLR mit begleitet:
Ø (Doppische) Planung und Verbuchung der Personal- und
Personalnebenaufwendungen
Ø Konzeptionelle Planung und Verbuchung der
Steuerungsumlage
Ø Konzeptionelle Planung und Verbuchung der Internen Leistungsverrechnung
Ø Kalkulation, Preisbildung und Abrechnung der Internen
Leistungsverrechnung (ILV) in den Bereichen Gebäudemanagement („kalkulatorische
Miete“), Informationstechnologie (IT) und Allgemeine Servicebereiche
(Druckerei)
Ø Ermittlung, Planung und Verbuchung der
haushaltsrechtlichen Kennzahlen durch die Produktverantwortlichen.
Zur Thematik ILV ist festzuhalten, dass neben der
Buchung der Steuerungsumlage (Allgemeine Umlage der Steuerungs- und
Steuerungsunterstützungsleistungen auf die Endkostenträger und -produkte) im
Haushaltsjahr 2007 die oben genannten Bereiche mit der ILV beginnen werden. Dabei
wird in der Planung mit der ILV für die Informationstechnologie begonnen. Unter
Berücksichtigung der dann im „scharfen“ Echtbetrieb gemachten Erfahrungen
hinsichtlich der Abrechnung und Verbuchung der ILV sollen die o.g. Servicebereiche
und als nächstes der Zentrale Bauhof, in das System einbezogen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der KLR war und
ist der Aufbau eines internen Berichtswesens für die KLR. Nachdem entsprechende
Berichtsmuster vom Kostenrechner im Amt für Finanzservice erstellt worden sind,
konnten für das Jahr 2005 und die jeweiligen Quartale im lfd. Jahr Berichte auf
Produkt- und Kostenträgerbasis erstellt werden. Diese Berichte sollen Führungskräfte
und mit der KLR- und Haushaltausführung befassten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
in die Lage versetzen, sich einen Überblick über die Planung und die Ergebnisse
sowohl im Haushalt als auch in der KLR zu verschaffen.
Die oben genannten Berichte werden in entsprechenden
Berichtsrhythmen den jeweiligen Produktverantwortlichen und KLR-Beauftragten
vom Amt für Finanzservice vorgelegt. Um diese Kolleginnen und Kollegen auch
dezentral, also in den Fachämtern, in die Lage zu versetzen, selbständig
Berichte und Auswertungen zu erstellen, wurde vom Kostenrechner ein Schulungsprogramm
durchgeführt. Aktuell wurden ca. 40 Kolleginnen und Kollegen darin geschult,
die entsprechen Standardberichte und Berichtsschemata zu erstellen. Sicherlich
wird auch der Rat der Stadt – wie bisher auch – hierüber unterrichtet. Dieses
„Berichtswesen“ muss allerdings noch aufgebaut werden.
Anlagenbuchhaltung/
Bewertung /Entwicklung der Eröffnungsbilanz
Mit der Einführung des NKF
und der Erstellung der Eröffnungsbilanz kommt der Erfassung und Bewertung des
städtischen Vermögens eine der bedeutendsten Rollen zu. Hierzu wurde – wie
schon mehrfach dargestellt - ein "Bilanzierungs- und
Bewertungsleitfadens" in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt erstellt
und im Verwaltungsvorstand verabschiedet.
Im Laufe der Erfassung und
Bewertung der einzelnen Anlagegüter traten dann Besonderheiten auf, die
einvernehmlich mit dem Rechnungsprüfungsamt geklärt und entschieden wurden. Die
Ergebnisse wurden dann in den Bilanzierungs- und Bewertungsleitfaden eingearbeitet.
Dieser Leitfaden ist, so gesehen, kein starres Werk, sondern passt sich immer
wieder den aktuellen Gegebenheiten an. Leider gibt es an sehr vielen Stellen
Bewertungsfragen, die nur sehr mühsam und zeitaufwendig geklärt werden können.
Auch ist vieles in der Literatur noch nicht abschließend oder eindeutig geklärt.
Bis heute sind rd. 5.900[1]
Anlagepositionen (inkl. Hauptanlagen, SoPo’s, Straßen) in der
Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Darunter fallen u.a.:
·
160 städtische Gebäude
·
807 bebaute/unbebaute
Grundstücke inkl. Außenanlagen und Spielgeräte
·
75 Erbbaurechte
·
128 Fahrzeuge
·
270 Maschinen und technische
Anlagen
·
3.170 Betriebs- und Geschäftsausstattungen
·
211 Sonderposten (Zuweisungen, Zuschüsse,
Spenden, Schenkungen etc.)
·
470 Kulturgegenstände
·
383
Straßen/Wege/Plätze/Verkehrslenkungsanlagen etc.
·
50 sonstiges
Infrastrukturvermögen (Buswartehallen, Fahrradabstellanlagen).
Aktuell ergibt sich hieraus
folgende Zwischenbilanz:
Eröffnungsbilanz
der Stadt Hilden: (stark gekürzt)
Stand: 02.11.2006 |
|||
AKTIVA |
€ |
PASSIVA |
€ |
1. Anlagevermögen |
|
1. Eigenkapital |
|
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände |
142.006 |
1.1 Allgemeine Rücklage |
156.244.647 |
1.2 Sachanlagen |
|
1.2 Ausgleichsrücklage |
24.035.735 |
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. grund- stücksgleiche Rechte |
54.971.484 |
2. Sonderposten |
32.739.945 |
1.2.2 Bebaute Grundstücke u. grund- stücksgleiche Rechte |
92.126.898 |
3. Rückstellungen |
6.661.927 |
1.2.3 Infrastrukturvermögen |
64.536.076 |
4. Verbindlichkeiten |
27.733.478 |
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden |
1.476.414 |
5. Passive Rechnungsabgrenzung |
|
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler |
36.857 |
|
|
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge |
3.524.426 |
|
|
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung |
3.731.672 |
|
|
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau |
308.043 |
|
|
1.3 Finanzanlagen/Beteiligungen |
25.143.180 |
|
|
2. Umlaufvermögen |
|
|
|
2.1 Vorräte |
|
|
|
2.2 Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände |
1.418.676 |
|
|
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens |
|
|
|
2.4 Liquide Mittel |
|
|
|
3. Aktive Rechnungsabgrenzung |
|
|
|
Summe Aktiva |
247.415.732 |
Summe Passiva |
247.415.732 |
Erläuterungen zur den Bilanzpositionen:
Aktivseite
zu 1.1. Bewertung der
eingesetzten Software
zu 1.2.3. Grund
und Boden, Brücken, Entwässerungs- und Abwasseranlagen, Straßen, Wege,
Plätze,
zu 1.2.4. Ansatz Stellplätze/Parkhaus
Südstraße
zu 1.2.7. In
erster Linie sind hierunter Büroeinrichtungsgegenstände wie Schreibtische,
Schränke, Sitzgruppen, Einrichtungen in Schulen, Jugendeinrichtungen,
Kindergärten, Turnhallen, etc. Zu verstehen.
zu 1.2.8 Hierunter
sind im Bau befindliche lfd. Projekte zu verstehen, die erst nach der
Fertigstellung/Inbetriebnahme aktiviert und abgeschrieben werden können.
zu 1.3 Wert
der städtischen Beteiligungen auf der Basis der vorliegenden Bilanzen.
Unberücksichtigt sind hiervon die Zweckverbände geblieben, weil sie bisher noch
nicht auf das NKF umgestiegen sind.
zu 2.2 Darlehnsforderungen
der Stadt Hilden (im Zusammenhang mit dem Wohnbau)
Passivseite
zu 1.1 rechnerische
Größe
(Aktivseite
der Bilanz abzüglich der Ziffern 1.2 sowie 2 bis 5 der Passivseite)
zu 1.3 Gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen darf die Ausgleichsrücklage (Deckungsmöglichkeit
in den Folgejahren) 1/3 der Höhe des Eigenkapitals betragen, höchstens aber 1/3
der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen (Durchschnitt der
zurückliegenden 3 Jahre). Die 24 Mio. € stellen den aktuellen Stand dar.
zu 2. Dieses
sind die zu passivierenden Zuweisungen, Zuschüsse, Schenkungen etc
(Auswirkungen des Bruttoprinzips)
zu 3. Rückstellungen für Altersteilzeit (ohne
Pensionsrückstellungen) und Gebäudeunterhaltung.
zu 4. Aktueller Schuldenstand der Stadt Hilden.
Hinsichtlich der
Bewertung der Straßen, Wege und Plätze kann davon ausgegangen werden, dass in
den nächsten Wochen die Daten so vorliegen, dass sie in die Anlagenbuchhaltung
aufgenommen werden können. Das gleiche würde dann für die zu bildenden Sonderposten
(Erschließungsbeiträge) gelten.
Ebenso liegen
die Daten für die Straßenbeleuchtung vor. Diese werden zusammen mit den Straßenbewertungen
in das Anlagemodul übernommen.
An dieser Stelle
muss aber nochmals der Hinweis gebracht werden, dass sich die Eröffnungsbilanz
jeden Tag ändert und daher Verschiebungen in den einzelnen Positionen jederzeit
möglich sind. Ebenso sind natürlich noch nicht alle Anlagengüter erfasst und bewertet.
Systembedingt
müssen im Moment einige Positionen, z.B. Verbindlichkeiten, noch leer blieben,
weil sie sich erst zum 31.12.2006 ergeben und erst dann eingepflegt werden können.
Die Verwaltung wird
weiterhin den Jahresabschluss 2006 schon zum 30.12.2006 erstellen. Dieses hat
den Vorteil, dass in kompakter Form mit den einzelnen Dienststellen das Jahr
2006 abgeschlossen werden kann. Danach soll das „kamerale“ Programm der Firma Infoma
durch das „doppische“ Verfahren ersetzt werden. So gesehen steht dann per
01.01.2007 eine Reihe von Fakten für die Eröffnungsbilanz fest. Weiterhin
können sehr viele Geschäftsvorfälle direkt verbucht werden, ohne dass sie in
der Übergangszeit auf Verwahrkonten „geparkt“ werden müssen.
Systembedingt haben die Ämter bezogen auf
den Stichtag 31.12.2006 noch eine Reihe von zusätzlichen Arbeiten zu erledigen,
damit die Eröffnungsbilanz erstellt werden kann. Beispielhaft sind folgende
Arbeiten zu erledigen:
à
Komplettierung
der Bewertungen
à
Inventur
per 31.12.2006
à
Überprüfung
aller Verträge, ob hieraus Forderungen oder Verbindlichkeiten entstehen können
à
Ermittlung
und Bewertung der Überstunden und des noch vorhandenen Urlaubs
à
Ermittlung
der niedergeschlagenen Beträge
à
Bewertung
der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe incl. der Waren (Vorräte)
à
Abgrenzung
der Rechnungen, die 2007 eingehen, aber noch das Jahr 2006 betreffen
à
Konzessionen,
Patente, Gebrauchsmuster
à
Nutzungs-,
Bezugs- oder Urheberrechte klären
à
Zuordnung
der erhaltenen Sonderposten zu Anlagegütern
à
Abgleich
HAR mit den geplanten Investitionen 2007ff.
à
Einbuchung
aller Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen
à
…..
Fazit
Natürlich ist
das gesamte Thema „NKF-Umstieg“ im Fluss und innerhalb der Verwaltung gibt es
auch noch eine Reihe von kleineren und größeren „Baustellen“. Nach wie vor geht
die Verwaltung aber davon aus, dass alle diese Arbeiten pünktlich abgeschlossen
sein dürften, so dass bis Mitte des kommenden Jahres die Eröffnungsbilanz
erstellt und eingebracht werden kann.
Auch wird die
Verwaltung mit der Einbringung des Produkthaushaltes 2007 Budgetierungsregeln
vorschlagen und auch zwangsläufige Änderungen z.B. in der Zuständigkeitsordnung
zur Beschlussfassung vorlegen. Ebenfalls wird weiterhin die Verwaltung zeitnah
den Rat über die weiteren notwendige Schritte informieren und Sitzungsvorlagen
zur Beschlussfassung vorbereiten.
Wie schon
mitgeteilt, erfolgt der gesamte Umstellungsprozess in enger Abstimmung mit dem
Rechnungsprüfungsamt. Eine Stellungnahme ist als Anlage 10 beigefügt.
G. Scheib
Anlagen 1 -
10
[1] Die Zahl lässt keinen Rückschluss auf die Anzahl der Gegenstände zu, weil in sehr vielen Fällen mehrere Anlagegüter zu einem „Anlagegut“ zusammengefasst wurden (z.B. 6 Besucherstühle oder 100 Schülerstühle der Schule XY).