Betreff
Kenntnisnahme der über-/außerplanmäßigen Ausgaben für die Zeit vom 01.07.2006 bis 30.09.2006
Vorlage
WP 04-09 SV 20/082
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den in der Zeit vom 01.07 bis 30.09.2006 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben (siehe beigefügte Anlage 1).

Sollübertragungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze lagen im Berichtszeitraum nicht vor. Deshalb ist hier keine Aufstellung vorhanden (üblicherweise Anlage 2).“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.        Gemäß § 10 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt vom 01. 10. 1999, zuletzt geändert mit Datum vom 07.06.2005, gilt für die Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NW a.F. folgende Regelung:

 

Ausgaben bei einer Haushaltsstelle über 25.000 EUR (im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) sind als erheblich im Sinne des § 82 Abs.1 GO NW anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates.

Ausgaben bei einer Haushaltsstelle, die einen Betrag von 5.000 EUR nicht übersteigen, gelten als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NW. Sie sind gemäß § 82 Abs. 1 GO NW daher nicht in der Aufstellung (Anlage 1) enthalten.

 

In unbeschränkter Höhe als unerheblich anzusehen sind:

 

a)      Zusätzliche Zuführungen zum Vermögenshaushalt aufgrund von Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt und

 

b)      zusätzliche Zuführungen zur Allgemeinen Rücklage aufgrund von Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Vermögenshaushalt sowie

 

c)      Ausgaben der Inneren Verrechnung (Gruppierungsziffer 679), der Umsatzsteuer (Gruppierungs­ziffer 64), Ausgaben der Gruppen 81 und 83, Ausgaben für gesetzliche Leistungen der Sozialhilfe in den Abschnitten 41, 42 und 49 des Verwaltungshaushaltes sowie Ausgaben für Umschuldungen/Sondertilgungen (Gruppierungsziffer 977).

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 10. Juli 2002 sind auch alle Leistungen nach dem jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz in unbeschränkter Höhe als unerheblich anzusehen.

 

Verpflichtungsermächtigungen nach § 84 Abs. 1 GO NW a.F. sind als erheblich im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NW anzusehen, wenn sie 25.000 EUR übersteigen.

Im beigefügten Verzeichnis -Anlage 1- sind die in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2006 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben aufgeführt.

 

2.        Nach dem Ratsbeschluss vom 27.09.1995 ist der Rat quartalsweise über die Inanspruchnahme der Soll-Übertragungen zu unterrichten.  Es werden die Beträge aufgeführt, die die Geringfügigkeitsgrenze von 5.000 EUR übersteigen.

In dem Berichtszeitraum vom 01.07. bis 30.09.2006 lagen keine Sollübertragungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vor. Deshalb ist hier ein Verzeichnis (üblicherweise Anlage 2) entbehrlich.

 

3.        Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2005 am 27.04.2005 (SV-Nr.: 20/021) hat der Rat für die Zuschussbudgets u.a. geregelt, dass zukünftig über finanzielle Veränderungen im Budget regelmäßig im Fachausschuss berichtet wird. Dafür entfällt die quartalsweise Berichterstattung nach § 10 Zuständigkeitsordnung i. V. mit § 82 GO NW bei unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben und bei Sollübertragungen innerhalb der Zuschussbudgets. In den beigefügten Verzeichnissen (Anlagen 1 und 2) sind die Haushaltsstellen der Zuschussbudgets deshalb nicht mit aufgeführt.

 

 

 

 

Günter Scheib


Anlage 1                                                                              Über- und außerplanmäßige Ausgaben

                                                                                       Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Mehrausgabe EUR

Begründung/Deckung

1300.6722

Feuerschutz - Kostenerstattung Rettungsleitstelle

10.512,49

Nachzahlung für anteilige Personalkosten der Kreisleitstelle Mettmann 2005.

Deckung: Inanspruchnahme der „Allgemeinen Deckungsreserve“ (Hhst.: 9130.8500)

1600.6720

Rettungsdienst - Kostenerstattung Rettungsleitstelle

7.470,00

Nachzahlung für anteilige Betriebskosten der Kreisleitstelle Mettmann 2005 (Leitstellenumlage).

Deckung: Inanspruchnahme der „Allgemeinen Deckungsreserve“  (Hhst.: 9130.8500)

4601.5001

Haus der Jugend, Schulstr.

42-44 -

Gebäudeunterhaltung

9.000,00

Mehrbedarf für Malerarbeiten

Deckung: Inanspruchnahme der „Allgemeinen Deckungsreserve“

(Hhst.: 9130.8500)

6800.5400

Parkeinrichtungen –

Öffentliche Abgaben

8.172,51

Mehrbedarf für Grundabgaben und Niederschlagswassergebühr verschiedene Objekte.

Deckung: Mehreinnahmen bei „Parkeinrichtungen Mieten für Parkeinrichtungen“ (Hhst.: 6800.1400)

7000.6502

Stadtentwässerung-Allgemein -

Gebührenerhebung

12.200,00

Abrechnung der Stadtwerke Hilden GmbH für die Erhebung der Abwassergebühren für das Jahr 2005. Erhöhte Aufwendung für zusätzliche Bescheide aufgrund der Einführung der Niederschlagswassergebühr.

Deckung: Mehreinnahmen bei Hhst. 9000.0030 „Gewerbesteuer“.

8550.5100

Stadtwald –

Unterhaltung - Stadtwald

10.000,00

Dringender Bedarf zur Beseitigung von Gefahrenstellen durch Abtragen/Rückschnitt von Gefahrenbäumen (Spätfolgen aus 2004).

Deckung: Mehreinnahmen bei Hhst. 9000.0030 „Gewerbesteuer“.

8800.6610

Sonstiges Grundvermögen - Rückzahlungen - Miete,

Pachten, Nebenkosten

20.732,15

Nebenkostenabrechnung für das Gebäude Gerresheimer Str. 20 (Altes Helmholtz) – Mehrbedarf insbes. für Wartungsarbeiten.

Deckung: Mehreinnahmen bei Hhst. 9000.0030 „Gewerbesteuer“.

 

Summe Verwaltungshaushalt:

78.087,15

 

 


 

                                                                                       Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Mehrausgabe EUR

Begründung/Deckung

0620.000.9353

Technikunterstützte Informationsverarbeitung -

Hardware versch. Bereiche

26.100,00

Mehrbedarf in 2 Fällen: 1. Bedingt durch Maßnahmeverschiebungen (Vorziehen von Teilen der urspr. für 2007 geplanten 2. Ausbaustufe des SANs ) wurde ein Betrag von 23.100 € überplanmäßig bereitgestellt;

2. Für den Bereich der Jugendförderung wurde Hardware aus dem erwirtschafteten Überschuss aus 2005 in Höhe von 3.000 € finanziert.

Deckung: Minderausgaben bei Hhst. 0620.5300 „Nutzungsrecht – Software“ (23.100 €  - durch Verschieben der Anschaffung neuer Datensicherungssoftware), Mehreinnahmen bei Hhst. 4602.1710 „Zuweisungen“ (3.000 € - erwirtschafteter Überschuss aus 2005).

2100.243.9600

Grundschulen und Schulkindergärten -

Außenbeleuchtung

7.500,00

Mehrbedarf zur Erstellung einer neuen Außenbeleuchtung an der Grundschule Kalstert.

Deckung: Minderausgaben bei Hhst. 2100.334.9600 „Grundschulen und Schulkindergärten  -Außenbeleuchtung –Erneuerung“ (Schalbruch).

2700.000.9600

Ferdinand-Lieven-Schule Außenbeleuchtung

10.000,00

Mehrbedarf zur Erstellung einer neuen Außenbeleuchtung an der Ferdinand-Lieven-Schule.

Deckung: Minderausgaben (7.000 €) bei Hhst. 2150.192.9601 „Hauptschulen – Außenbeleuchtung – Erneuerung (Furtwänglerstr.) und (3.000 €) bei Hhst. 2300.000.9601 „Städt. Helmholtz-Gymnasium –

Außenbeleuchtung-Erneuerung“.

7020.111.9600

Stadtentwässerung –Einzelmaßnahmen -

Sanierung der Entwässerungsleitungen

7.000,00

Mehrbedarf für die Erstellung eines aktuellen Kanalbestandsplanes und für die Durchführung einer Kanal-TV-Inspektion.

Deckung: Minderausgaben bei Hhst. 7020.147.9600 „Regenwasserkanalsanierung“.

7020.282.9605

Stadtentwässerung -

Einzelmaßnahmen  -

Regenwasserkanalisierung

18.000,00

Mehrbedarf für die Erneuerung des Regenwasserkanals im Bereich der Mittelstraße.

Deckung: Minderausgaben bei Hhst.: 7020.393.9605 „Stadtentwässerung-Einzelmaßnahmen –

Regenwasserkanal – Neubau“

8400.000.9870

Stadthalle –

Zuschuss – Erneuerung Dach/ Heizkessel/ Fenster/ Personenaufzug

10.080,00

Mehrbedarf an Unterhaltsaufwendungen „investiver Art“.

Deckung: Minderausgaben bei Hhst.: 8400.7170 „Stadthalle Zahlungen an die Stadthalle Hilden GmbH“.

 

Summe Vermögenshaushalt:

78.680,00

 

Anlage 2                                                                         Sollübertragungen

                                                                                                         Verwaltungshaushalt

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Mehrausgabe EUR

Begründung/Deckung

 

Keine relevanten Sollübertragungen im Berichtszeitraum!

 

 

Summe Verwaltungshaushalt:

0

   

 

 

 

 

Sollübertragungen

 Vermögenshaushalt

 

Haushaltsstelle:

Bezeichnung:

Mehrausgaben EUR

Begründung/Deckung

 

Keine relevanten Sollübertragungen im Berichtszeitraum!

 

 

 

Summe Vermögenshaushalt:

0