Beschlussvorschlag:
Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt wie folgt:
1. Dem Bürgerantrag
gemäß § 24 GemO die Bushaltestelle vor dem Weiterbildungszentrum „Altes
Helm holtz“ zu verlegen wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt im Sinne der alternativen Möglichkeiten 3 und 4 Planung und
Kosten
erneut dem Stadtentwicklungsausschuss
vorzulegen.“
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Der als Anlage
beigefügte Antrag beschäftigt sich mit der gewünschten Rückverlegung einer Bushaltestelle
von den Häusern Gerresheimer Straße 22 und 24 vor das Gebäude Gerresheimer
Straße 20 (Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“).
Zum Hintergrund:
Im Zusammenhang mit
den Umbauarbeiten für das Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ und dem damit
verbundenen Abriss der dortigen Turnhalle wurde die Bushaltestelle
„Dorothea-Erxleben-Straße“ der Linie 781 nach Norden verlegt, vor die Gebäude
Gerresheimer Straße 22/24.
Wieder angesprochen
wurde das Thema dann im Verlauf des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 236 für den Bereich zwischen Gerrseheimer Straße, Augustastraße und
Hoffeldstraße, der im April 2006 rechtskräftig wurde.
Während der ersten
Offenlage dieses Bebauungsplanes im Sommer 2005 gehörte der jetzige Antragsteller,
Herr Jahn aus Solingen, zu den Einwendern, die sich zum Thema Verkehr äußerten.
Ebenfalls sprach er damals die Aspekte Parkplatzsituation und ÖPNV an.
Im Rahmen der
Abwägung nahm der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 14.12.2005 zu dem Thema wie folgt Stellung:
…“Auch die sieben
direkt vor dem Gebäude Gerresheimer Straße 20 vorhandenen Parkplätze gehören
zum Stellplatzangebot des Weiterbildungszentrums.
Es sollen die volle
Inbetriebnahme des Weiterbildungszentrums und auch der Bezug der dahinter
liegenden zukünftigen neuen Wohnbebauung abgewartet werden, um zu beurteilen,
ob und in welcher Form diese angesprochenen sieben Parkplätze notwendig sind
oder nicht.
Sollte sich
herausstellen, dass hinsichtlich der Parkplätze ein gewisser Spielraum besteht,
ist dann vorgesehen, den Bereich eventuelle für den Bau einer
behindertengerechten Bushaltestelle in Anspruch zu nehmen. Dies wird zu
gegebener Zeit im Einzelnen zu entscheiden sein.“….
Weiter wird im
Ratsbeschluss ausgeführt:
…“Auch der
Öffentliche Nahverkehr wird in starkem Maße von älteren Menschen oder von
Eltern mit Kleinkindern in Anspruch genommen, insofern sind hier sicher gleiche
Maßstäbe anzulegen. Die städtische Verkehrsplanung hat daher die Aufgabe, nicht
nur Maßnahmen für den Kfz-Verkehr vorzusehen, sondern auch die anderen
Verkehrsträger wie den ÖPNV und das Fahrrad gleichberechtigt zu
berücksichtigen.
Die hier
angesprochene Bushaltestelle befindet sich heute als Provisorium vor den
Gebäuden Gerresheimer Straße 22/24 und wird von der Linie 781 angefahren. Diese
Linie verbindet den Norden und den Süden Hildens (also die
Siedlungsschwerpunkte) mit der Innenstadt und damit auch dem Weiterbildungszentrum.“
Soweit die Auszüge
aus dem Ratsbeschluss.
Mit dem Antrag des
Herrn Jahn, die provisorische Haltestelle vor das Weiterbildungszentrum zu
verlegen, ist nun ein Zeitpunkt erreicht, an dem über die weitere
Vorgehensweise beraten werden muss.
Der
Haltestellenstandort ist tatsächlich zunächst als „provisorisch“ zu betrachten.
Es besteht keine Möglichkeit zur Aufstellung einer funktionellen
Glas-Wartehalle. Die Haltestelle ist als solche nur schwer optisch wahrnehmbar.
Einrichtungen zur Behinderten-Freundlichkeit, etwa eine erhöhte Bordsteinkante
für Niederflurbusse, fehlen.
Da das
Weiterbildungszentrum und die sonstigen dortigen Einrichtungen aber gerade auch
von vielen Kindern und Jugendlichen besucht werden, sich dort zudem Angebote
für behinderte Menschen befinden, liegt es nahe, an die Planung und den Bau
einer behindertengerechten Haltestelle vor dem Weiterbildungszentrum zu denken
– als Platz bieten sich die sieben Parkplätze direkt an der Gerresheimer Straße
an.
Andererseits ist zu
berücksichtigen, dass die ebenfalls im Ratsbeschluss erwähnte neue Wohnbebauung
noch einige Zeit auf sich warten lassen wird, abhängig vom Ausgang des laufenden Normenkontrollverfahrens und
den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund kann die
Situation vielleicht doch noch nicht abschließend beurteilt werden.
Aus dieser Situation
ergeben sich mehrere Handlungsmöglichkeiten, wie mit dem Antrag umgegangen
werden kann:
* Erste Möglichkeit ist, die
Haltestelle trotz des Ratsbeschlusses an ihrem heutigen Standort zu be- lassen und dort im Rahmen der dortigen
Platzverhältnisse kleinere Verbesserungen vorzunehmen.
* Die zweite Möglichkeit besteht
darin, den Ausgang des Normenkontroll-Verfahrens abzuwarten und auch den dann sich möglicherweise
anschließenden Neubau der Wohngebäude. Hierbei kann es sich ohne weiteres noch um einen mehrjährigen Zeitraum
handeln, in dem die „provisorische Haltestelle“
ihren heutigen Platz beibehält. Eine endgültige Bewertung der Situation findet
erst später – nach Abschluss der
Neubauarbeiten – statt.
* Die dritte Möglichkeit
befürwortet die Verlegung der Bushaltestelle vor das „Weiterbildungszen
trum Altes Helmholtz“ im Grundsatz.
Die Verwaltung wird daraufhin beauftragt, eine entspre- chende Planung zu erstellen und dabei Aspekte wie
Behindertenfreundlichkeit und moderne Wartehalle
zu berücksichtigen. Auch verschiedene Ausbaustandards könnten untersucht
werden. Eine solche Vorgehensweise
entspräche dem aktuellen Verkehrsentwicklungsplan.
Die Planung und die sich daraus
ergebende Kostenschätzung werden dem Fachausschuss wiederum zur Beratung vorgelegt. Daran könnte sich je nach Beschluss
dann eine Umsetzung in 2008 anschließen. Die Planung muss mit
dem Grundstückeigentümer (Stadtwerke Hilden Grund- stücksgesellschaft) abgesprochen werden.
* In eine ähnliche Richtung geht
schließlich die vierte Möglichkeit. Hierbei wird die Bushaltestelle vor dem Bereich „Altes Helmholtz“ so
platziert, dass von den dortigen sieben öffentlichen Park plätzen lediglich zwei oder drei in
Anspruch genommen werden. Dies sollte, eine Detailplanung vorausgesetzt, ebenfalls die Einrichtung
einer behindertengerechten Haltestelle ermöglichen und gleichzeitig auch noch vier Kurzparkstände für das
Weiterbildungszentrum bereithalten. Ansonsten gilt
das gleiche wie bei Möglichkeit Nr. 3.
Als grobe
Kostengröße für die Möglichkeiten 3 und 4 kann eine Summe von ca. 15.000 €
genannt werden. Hinzu kommen eventuell Rückerwerbskosten für das Grundstück
oder Grundstücksteile.
Nicht möglich ist
eine einfache Rückverlegung der Haltestelle vor das „Alte Helmholtz“ lediglich
mit Aufgabe der Parkplätze. Der Verlauf der Hochborde vor Ort ist mit der
Fahrgeometrie von Linienbussen nicht vereinbar. Eine „Stufenlösung“ in der
Form, zunächst nur mit Markierungen zu arbeiten, scheidet dadurch aus.
Ebenfalls nicht
möglich ist es, die Haltestelle an ihrem heutigen Platz zu belassen, ohne dort
Verbesserungen vorzunehmen. Das stünde im Widerspruch zu allen bisherigen
Bemühungen in Hilden, auch Nutzer des Öffentlichen Nahverkehrs gleichberechtigt
zu behandeln und natürlich zu den eingangs erwähnten Ratsbeschlüssen.
(G. Scheib)
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: Bushaltestelle
„Altes Helmholtz“ |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: Je nach Beschlussfassung kann es erforderlich werden, für die
Umsetzung einer Planung entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen. Höhe
und Zeitpunkt können jetzt noch nicht im Detail beziffert werden. |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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