Betreff
Bürgerantrag gemäß § 24 GemO, hier: Bushaltestelle vor dem Weiterbildungszentrum " Altes Helmholtzgymnasium"
Vorlage
WP 04-09 SV 61/126
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-ÖPNV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses:

 

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt wie folgt:

 

1. Dem Bürgerantrag gemäß § 24 GemO die Bushaltestelle vor dem Weiterbildungszentrum „Altes

    Helm holtz“ zu verlegen wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt im Sinne der alternativen Möglichkeiten 3 und 4 Planung und Kosten 

    erneut dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen.“

 

(G. Scheib)

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der als Anlage beigefügte Antrag beschäftigt sich mit der gewünschten Rückverlegung einer Bushaltestelle von den Häusern Gerresheimer Straße 22 und 24 vor das Gebäude Gerresheimer Straße 20 (Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“).

 

Zum Hintergrund:

 

Im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten für das Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ und dem damit verbundenen Abriss der dortigen Turnhalle wurde die Bushaltestelle „Dorothea-Erxleben-Straße“ der Linie 781 nach Norden verlegt, vor die Gebäude Gerresheimer Straße 22/24.

 

Wieder angesprochen wurde das Thema dann im Verlauf des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 236 für den Bereich zwischen Gerrseheimer Straße, Augustastraße und Hoffeldstraße, der im April 2006 rechtskräftig wurde.

Während der ersten Offenlage dieses Bebauungsplanes im Sommer 2005 gehörte der jetzige Antragsteller, Herr Jahn aus Solingen, zu den Einwendern, die sich zum Thema Verkehr äußerten. Ebenfalls sprach er damals die Aspekte Parkplatzsituation und ÖPNV an.

 

Im Rahmen der Abwägung nahm der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am  14.12.2005 zu dem Thema wie folgt Stellung:

 

…“Auch die sieben direkt vor dem Gebäude Gerresheimer Straße 20 vorhandenen Parkplätze gehören zum Stellplatzangebot des Weiterbildungszentrums.

Es sollen die volle Inbetriebnahme des Weiterbildungszentrums und auch der Bezug der dahinter liegenden zukünftigen neuen Wohnbebauung abgewartet werden, um zu beurteilen, ob und in welcher Form diese angesprochenen sieben Parkplätze notwendig sind oder nicht.

Sollte sich herausstellen, dass hinsichtlich der Parkplätze ein gewisser Spielraum besteht, ist dann vorgesehen, den Bereich eventuelle für den Bau einer behindertengerechten Bushaltestelle in Anspruch zu nehmen. Dies wird zu gegebener Zeit im Einzelnen zu entscheiden sein.“….

 

Weiter wird im Ratsbeschluss ausgeführt:

…“Auch der Öffentliche Nahverkehr wird in starkem Maße von älteren Menschen oder von Eltern mit Kleinkindern in Anspruch genommen, insofern sind hier sicher gleiche Maßstäbe anzulegen. Die städtische Verkehrsplanung hat daher die Aufgabe, nicht nur Maßnahmen für den Kfz-Verkehr vorzusehen, sondern auch die anderen Verkehrsträger wie den ÖPNV und das Fahrrad gleichberechtigt zu berücksichtigen.

Die hier angesprochene Bushaltestelle befindet sich heute als Provisorium vor den Gebäuden Gerresheimer Straße 22/24 und wird von der Linie 781 angefahren. Diese Linie verbindet den Norden und den Süden Hildens (also die Siedlungsschwerpunkte) mit der Innenstadt und damit auch dem Weiterbildungszentrum.“

 

Soweit die Auszüge aus dem Ratsbeschluss.

 

Mit dem Antrag des Herrn Jahn, die provisorische Haltestelle vor das Weiterbildungszentrum zu verlegen, ist nun ein Zeitpunkt erreicht, an dem über die weitere Vorgehensweise beraten werden muss.

 

Der Haltestellenstandort ist tatsächlich zunächst als „provisorisch“ zu betrachten. Es besteht keine Möglichkeit zur Aufstellung einer funktionellen Glas-Wartehalle. Die Haltestelle ist als solche nur schwer optisch wahrnehmbar. Einrichtungen zur Behinderten-Freundlichkeit, etwa eine erhöhte Bordsteinkante für Niederflurbusse, fehlen.

 

Da das Weiterbildungszentrum und die sonstigen dortigen Einrichtungen aber gerade auch von vielen Kindern und Jugendlichen besucht werden, sich dort zudem Angebote für behinderte Menschen befinden, liegt es nahe, an die Planung und den Bau einer behindertengerechten Haltestelle vor dem Weiterbildungszentrum zu denken – als Platz bieten sich die sieben Parkplätze direkt an der Gerresheimer Straße an.

 

Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die ebenfalls im Ratsbeschluss erwähnte neue Wohnbebauung noch einige Zeit auf sich warten lassen wird, abhängig vom Ausgang  des laufenden Normenkontrollverfahrens und den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund kann die Situation vielleicht doch noch nicht abschließend beurteilt werden.

 

Aus dieser Situation ergeben sich mehrere Handlungsmöglichkeiten, wie mit dem Antrag umgegangen werden kann:

 

*          Erste Möglichkeit ist, die Haltestelle trotz des Ratsbeschlusses an ihrem heutigen Standort zu be-       lassen und dort im Rahmen der dortigen Platzverhältnisse kleinere Verbesserungen vorzunehmen.

 

*          Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Ausgang des Normenkontroll-Verfahrens abzuwarten            und auch den dann sich möglicherweise anschließenden Neubau der Wohngebäude. Hierbei kann             es sich ohne weiteres noch um einen mehrjährigen Zeitraum handeln, in dem die „provisorische        Haltestelle“ ihren heutigen Platz beibehält. Eine endgültige Bewertung der Situation findet erst          später – nach Abschluss der Neubauarbeiten – statt.

 

*          Die dritte Möglichkeit befürwortet die Verlegung der Bushaltestelle vor das „Weiterbildungszen

            trum Altes Helmholtz“ im Grundsatz. Die Verwaltung wird daraufhin beauftragt, eine entspre-    chende Planung zu erstellen und dabei Aspekte wie Behindertenfreundlichkeit und moderne       Wartehalle zu berücksichtigen. Auch verschiedene Ausbaustandards könnten untersucht werden.       Eine solche Vorgehensweise entspräche dem aktuellen Verkehrsentwicklungsplan.

            Die Planung und die sich daraus ergebende Kostenschätzung werden dem Fachausschuss    wiederum zur Beratung vorgelegt. Daran könnte sich je nach Beschluss             dann eine Umsetzung in        2008 anschließen. Die Planung muss mit dem Grundstückeigentümer (Stadtwerke Hilden Grund-   stücksgesellschaft) abgesprochen werden.

 

*          In eine ähnliche Richtung geht schließlich die vierte Möglichkeit. Hierbei wird die Bushaltestelle             vor dem Bereich „Altes Helmholtz“ so platziert, dass von den dortigen sieben öffentlichen Park       plätzen lediglich zwei oder drei in Anspruch genommen werden. Dies sollte, eine Detailplanung            vorausgesetzt, ebenfalls die Einrichtung einer behindertengerechten Haltestelle ermöglichen und        gleichzeitig auch noch vier Kurzparkstände für das Weiterbildungszentrum bereithalten. Ansonsten     gilt das gleiche wie bei Möglichkeit Nr. 3.

 

Als grobe Kostengröße für die Möglichkeiten 3 und 4 kann eine Summe von ca. 15.000 € genannt werden. Hinzu kommen eventuell Rückerwerbskosten für das Grundstück oder Grundstücksteile.

 

Nicht möglich ist eine einfache Rückverlegung der Haltestelle vor das „Alte Helmholtz“ lediglich mit Aufgabe der Parkplätze. Der Verlauf der Hochborde vor Ort ist mit der Fahrgeometrie von Linienbussen nicht vereinbar. Eine „Stufenlösung“ in der Form, zunächst nur mit Markierungen zu arbeiten, scheidet dadurch aus.

Ebenfalls nicht möglich ist es, die Haltestelle an ihrem heutigen Platz zu belassen, ohne dort Verbesserungen vorzunehmen. Das stünde im Widerspruch zu allen bisherigen Bemühungen in Hilden, auch Nutzer des Öffentlichen Nahverkehrs gleichberechtigt zu behandeln und natürlich zu den eingangs erwähnten Ratsbeschlüssen.

 

 

(G. Scheib)

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

Bushaltestelle „Altes Helmholtz“

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung: Je nach Beschlussfassung kann es erforderlich werden, für die Umsetzung einer Planung entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen. Höhe und Zeitpunkt können jetzt noch nicht im Detail beziffert werden.

Sichtvermerk Kämmerer