Beschlussvorschlag:
1. „Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und lehnt den Einbau von Gummischwellen in der Hagelkreuzstraße ab.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu
prüfen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung durch ergänztes
versetztes Parken erzielbar ist.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt die Einfahrtsituation in die Hagelkreuzstraße zu
überprüfen, mit dem Ziel, das widerrechtliche Fahren entgegen der Einbahnstraße
zu unterbinden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom
24.08.2006 schlägt Herr U. Boscheinen als Anwohner der Hagelkreuzstraße vor,
„zur Drosselung der Geschwindigkeit Gummischwellen zu installieren“.
Die etwa 350 m lange Hagelkreuzstraße ist seit 1994 als sog. „Fahrradstraße“ ausgewiesen. Lediglich in einer Fahrtrichtung, nämlich vom Hagelkreuz zur Kirchhofstraße ist der notwendige Kfz-Verkehr per Zusatzbeschilderung als Ausnahme zugelassen.
Gemäß § 39 der Straßenverkehrsordnung gilt in Fahrradstraßen, die durch das Zeichen 244 der StVO wie in der Hagelkreuzstraße beschildert sind, dass „alle Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren dürfen“. In den Fachkommentaren zur Fahrradstraße heißt es:
- Alle Fahrzeuge dürfen nur mit „mäßiger Geschwindigkeit fahren, d.h. einer solchen, die den durch die durchschnittliche Radfahrergeschwindigkeit geprägten Verkehrsverhältnisse entsprich (25 – 30 km/h) [Jagusch]
-
Auch Radrennfahrer dürfen nur mäßige
Geschwindigkeiten fahren (max 30 km/h) [Schurig]
Für die Hagelkreuzstraße gilt darüber hinaus ohnehin eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h, da sie innerhalb einer Tempo 30-Zone
liegt (siehe Foto).
Bei einer
Verkehrserhebung vom 21.09. auf den 22.09.2006 wurden mittels eines Radarmesssystems
in 24 Stunden in Höhe Haus Nr.11 insgesamt 474 Kraftfahrzeuge
erfasst. Die V85-Geschwindigkeit lag bei 34 km/h.
Durch die Polizei
wird mindestens einmal im Jahr vor Ort schwerpunktmäßig überwacht. In der
ersten Woche werden die zu schnellen Kraftfahrer von Mitgliedern des ADFC über
ihr Fehlverhalten aufgeklärt; in der zweiten Woche wird die unangepasste
Geschwindigkeit mit Bußgeldern bestraft.
Im Anbetracht der
Tatsache, dass das Geschwindigkeitsniveau bei nur geringem Kfz-Verkehr (in 1992
: an die 2000 Kfz/Tag) im Vergleich zu vielen Tempo 30-Zonen in Hilden relativ
günstig ist, werden seitens der Verwaltung zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung
der Geschwindigkeit wie beispielsweise die Montage von Gummischwellen nicht für
notwendig angesehen.
G.Scheib