Betreff
4. Nachtragssatzung vom zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005
Vorlage
WP 09-14 SV 60/003
Aktenzeichen
IV-60.1-Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. WP 09 – 14 SV 68/004 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2010 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 4. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der

SV – Nr. WP 09 – 14 SV 68/004 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2010 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 4. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

Stadtentwässerung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

 

Gez. Klausgrete