Beschlussvorschlag:
"Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:
Die in vollem
Wortlaut vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage) wird hiermit
unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. WP
09 – 14 SV 68/004 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das
Jahr 2010 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 4. Nachtragssatzung zur
Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet
Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die
der Rat aufgrund der
SV – Nr. WP 09 – 14 SV 68/004 Gebührenbedarfsberechnung für die
Stadtentwässerung für das Jahr 2010 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 4. Nachtragssatzung in der vorliegenden
Fassung zu beschließen.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
|
Bezeichnung |
Stadtentwässerung |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|
|
Haushaltsjahr: |
2010 |
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: Gez. Klausgrete |