Betreff
15. Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991
Vorlage
WP 09-14 SV 60/002
Aktenzeichen
IV /60-1-Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut vorliegende 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV66/004 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen;

Gebührenbedarfsberechnung für 2010 beschließt und festsetzt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

 

 

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 beigefügt.

 

In § 1 dieser 15. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV66/004 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Gebührenbedarfsberechnung für 2010 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 15. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

1103002

Bezeichnung

Stadtentwässerung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

 

Gez. Klausgrete