Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:
Die als Anlage beigefügte in vollem Wortlaut
vorliegende 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der
Grundstücksabwassereinrichtungen der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird hiermit
mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 11 dieser Satzung die Gebührensätze zu
übernehmen sind, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV66/004
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen;
Gebührenbedarfsberechnung für 2010 beschließt
und festsetzt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.”
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die
Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom
10.07.1991 beigefügt.
In § 1 dieser 15.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der
Sitzungsvorlage WP 09-14 SV66/004 Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen, Gebührenbedarfsberechnung für 2010 beschließt
und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 15. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
1103002 |
Bezeichnung |
Stadtentwässerung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
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Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gez. Klausgrete |