Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung
im Sozialausschuss und im Ausschuss für Beteiligungen und Finanzen beschließt der
Rat der Stadt Hilden die „Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Hilden“
Erläuterungen und Begründungen:
Personelle Veränderungen (u.a. Rücktritt des Vorstands) im Seniorenbeirat vor einigen Monaten sowie die Änderung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung führten dazu, dass die beteiligten Akteure auch in Bezug auf die Satzung des Gremiums einen Veränderungs- bzw. Aktualisierungsbedarf sahen.
Der Initiative des Beirates für eine Veränderung der Satzung und ersten konkreten Vorschlägen folgte ein Austausch mit der Verwaltung an dessen Ende nun der Entwurf steht, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist.
Dieser Entwurf entspricht dem gemeinsamen Ziel die Arbeit für Menschen in Hilden, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, zu verbessern.
U.a. wird mit der neuen Satzung vorgeschlagen, die Partizipation des Beirates in den Ausschüssen der Stadt zu verbessern.
Der Beirat der Stadt Hilden erhält für die Durchführung seiner Aufgaben einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.110€ (Produkt 010104 Geschäftsführung / Verwaltung Beiräte). Es handelt sich hier-bei um eine freiwillige Leistung, die zuletzt in der Ratssitzung vom 25.03.2020 für drei Jahre bewilligt wurde.
Für die Teilnahme an den Ausschussitzungen würden freiwillige Aufwendungen in Höhe von 1.200€ im Produkt 010101 Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen anfallen. Es handelt sich um ma-ximal 30 Ausschussitzungen. Der Rat der Stadt beschließt, an welchen Ausschüssen eine Vertre-tung des Beirates als sachkundiger Einwohner teilnehmen kann.
In der Anlage ist die derzeit gültige „Satzung für den Seniorenbeirat“ dem Entwurf für eine neue
„Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Hilden“ gegenübergestellt, sodass alle Änderungen deutlich werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010101, 010104 |
Dienste für Rat,
Ausschüsse und Fraktionen Geschäftsführung für die
Beiräte |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
010101 Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen |
16 |
Sonstige ordentl. Aufwendungen |
865.850 |
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2024 |
010104 Geschäftsführung für die Beiräte |
15 |
Transferaufwendungen (davon
freiwilliger Zu-schuss an den Seniorenbeirat für die Durchführung seiner
Arbeit) 5.110 € |
8.910 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
010101 Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen |
16 |
Sonstige ordentl. Aufwendungen |
867.050 |
||
2024 |
010104 Geschäftsführung für die Beiräte |
15 |
Transferaufwendungen (davon
freiwilliger Zu-schuss an den Seniorenbeirat für die Durchführung seiner
Arbeit) 5.110 € |
7.710 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen |
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