Betreff
Mobilitätskonzept für Hilden;
Auswahl von Maßnahmenvorschlägen als Grundlage für die nächste Beteiligungsphase
Vorlage
WP 20-25 SV 61/163
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP_MoKo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt als Maßnahmen des Mobilitätskonzepts den Kernvorschlag „Tempo 30“ mit der Liste der laut Anlage 1 dazugehörenden Maßnahmenvorschläge in der nächsten Beteiligungsphase bei der Erstellung des Mobilitätskonzeptes für Hilden zur Diskussion zu stellen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit dieser Sitzungsvorlage soll beschlossen werden, mit welchen Maßnahmenvorschlägen die Stadt Hilden in die nächste Beteiligungsphase bei der Erstellung des Mobilitätskonzeptes geht.

 

Um diese Maßnahmenvorschläge einordnen zu können, hier zunächst ein Blick zurück:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2023 das sog. Szenario 3 „Hilden klimafreundlich 2030“ mehrheitlich als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Mobilitätskonzeptes beschlossen (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/116).

Kerninhalt des Szenarios „Hilden Klimafreundlich 2030“ ist eine Veränderung in der Verkehrsmittelwahl; von den knapp 90.000 Wegen, die heute täglich mit dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) erfolgen, sollen möglichst 19.000 Wege pro Tag nicht mehr mit dem Motorisierten Individualverkehr zurückgelegt werden, sondern stattdessen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Fahrrad oder mit den eigenen Füßen (siehe Anlage 2).

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.11.2023 wurden die Ergebnisse der Untersuchung struktureller Planvarianten für das Hildener Straßennetz auf Grundlage von Szenarienberechnungen auf Basis eines für Hilden erstellten Verkehrsmodells vorgestellt. Hierbei ging es im Wesentlichen um die Auswirkungen verschiedener Varianten von Einbahnstraßenregelungen und um die Reduzierung der Regelgeschwindigkeit in großen Teilen des Hildener Hauptverkehrsstraßennetzes von 50km/h auf 30km/h.

Der Ausschuss nahm die gutachterlichen Ausführungen zur Kenntnis.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse werden die verschiedenen Varianten von Einbahnstraßenregelungen nicht weiterverfolgt.

 

Um die Inhalte der Untersuchungen noch intensiver zu diskutieren, wurde am 27.01.2024 ein Workshop im Rahmen einer nicht-öffentlichen Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses durchgeführt.

In dieser Sitzung wurden die Verlagerungspotenziale vom Motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den Umweltverbund erläutert, wie sie sich aus dem Verkehrsmodell in Hilden ergeben. Diese Verlagerungspotenziale sind groß genug, um die Reduzierung der Wegeanzahl pro Tag in Hilden zu erzielen, die notwendig ist, um das im März 2023 durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Szenario „Hilden klimafreundlich 2030“ (in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl in Hilden) auch tatsächlich zu erreichen.

 

Die Sitzung am 27.01.2024 wurde ebenso dafür genutzt, die verschiedenen Handlungsfelder für die auszuwählenden Maßnahmenvorschläge im Einzelnen zu erläutern. Es handelt sich um folgende acht Handlungsfelder:

 

1.         Motorisierter Individualverkehr (MIV) inkl. E-Mobilität

2.         Parken (ruhender Verkehr)

3.         LKW-Verkehr

4.         ÖPNV (Bus und Bahn)

5.         Fußverkehr

6.         Radverkehr

7.         Schülerverkehr

8.         Multimodalität

 

Für alle Handlungsfelder gibt es die in der Anlage 1 zusammengestellten Maßnahmenvorschläge. Diese Maßnahmenvorschläge setzen sich zusammen aus Vorschlägen des Büros Stadtverkehr, der Stadtverwaltung, der Bürgerschaft (aus den bisher durchgeführten Beteiligungsformaten) sowie des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.01.2024. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden dabei die acht Handlungsfelder - wo inhaltlich möglich - zu insgesamt vier Maßnahmenübersichten zusammengefasst.

 

Als nächster Arbeitsschritt bei der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes steht nun die Auswahl der Maßnahmen an, mit deren Hilfe das o.g. Szenario „Hilden klimafreundlich 2030“ erreicht werden soll.

Diese Auswahl ist in der nächsten Beteiligungsphase vor- und zur Diskussion zu stellen.

 

Die Beteiligungsphase umfasst - wie bereits die früheren Beteiligungsphasen - eine Veranstaltung des „Arbeitskreises Mobilität“ (Beteiligung von Hildener Vereinen und Verbänden), eine „Beiratsbeteiligung“ (Beteiligung der Nachbarstädte, von Behörden und Institutionen) sowie die Durchführung einer weiteren Stadtkonferenz für die Stadtöffentlichkeit.

Die Termine für die einzelnen Foren der Beteiligungsphase werden nach dem Beschluss zu dieser Sitzungsvorlage in Abstimmung mit dem Büro Stadtverkehr festgelegt.

 

Zum Abschluss der Beteiligungsphase wird der Stadtentwicklungsausschuss die endgültige Maßnahmenauswahl beschließen, die in das Mobilitätskonzept aufzunehmen ist. Das Mobilitätskonzept als Ganzes wird wiederum später durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung ergibt sich aus der bisherigen Erarbeitungsphase die Chance für die Verbesserung der gesamtstädtischen Verkehrssituation.

 

Um die Diskussion weiter zu führen und das Mobilitätskonzept konkreter werden zu lassen, werden mittels dieser Sitzungsvorlage seitens der Verwaltung Maßnahmenvorschläge in den o.g. acht Handlungsfeldern gemacht. Diese Vorschläge beruhen auf einer fachlichen Einschätzung der Mobilitätssituation in Hilden sowie auf den Anmerkungen seitens der Fraktionen in der Sondersitzung am 27.01.2024 sowie den sich hieran anschließenden Rückmeldungen.

 

Kernvorschlag ist die flächenhafte Ausweisung von Tempo 30 auf allen Hauptverkehrsstraßen in Hilden (mit Ausnahme der Walder Straße zwischen Stadtgrenze Solingen und Auffahrt Ostring).

 

Mit der Umsetzung dieser Maßnahme lassen sich fundamentale Verbesserungen in der Verkehrssituation der Stadt Hilden erreichen (höhere Verkehrssicherheit, besserer Verkehrsfluss, weniger Durchgangsverkehr); zudem wird hierdurch auch dem Thema „Lärmaktionsplanung“ Rechnung getragen, die nach bisheriger Rechtslage die Grundlage der entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen darstellt.

 

Der Durchgangsverkehr - gerade auf den beiden besonders betroffenen Straßen Walder Straße/Berliner Straße und Richrather Straße/Klotzstraße/Benrather Straße - würde reduziert werden, da die Benutzung der Umgehungsstraßen und/oder Autobahnen attraktiver wäre als die Fahrt durch die Stadt selbst.

Der Verkehrsablauf auf den Hauptverkehrsstraßen würde sich verstetigen und die Chancen auf „Grüne Wellen“ (bei Tempo 30 und weniger Verkehr) größer.

Gleichzeitig verringern sich die KFZ-Verkehr-typischen Belastungen wie Lärm, Abgase und Reifenabrieb, andererseits erhöht sich die Verkehrssicherheit (für alle Verkehrsteilnehmer). Die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes wird so wahrscheinlicher.

 

Aus dem Kernvorschlag entwickeln sich die weiteren von der Verwaltung vorgeschlagenen und in der Anlage „rot“ dargestellten Einzelmaßnahmen, die sich neben der Prüfung des Baus zweier Kreisverkehre schwerpunktmäßig mit einer Optimierung des ÖPNV in Hilden und mit einer Optimierung des Radverkehrs in Hilden beschäftigen.

 

Die Fortentwicklung des ÖPNV-Systems sowie die Entwicklung eines Achsensystems für den Fahrradverkehr (Nord-Süd-Verbindung bzw. Ost-West-Verbindung) sind vor dem Hintergrund der Umsetzung des Kernvorschlages Tempo 30 besser zu erreichen. Dies zeigen Beispiele wie die umgebaute Hildener Straße in Solingen-Ohligs oder die Einführung von ganztägigem Tempo 30 auf großen Hauptverkehrsstraßen in Düsseldorf.

 

 

Alle weiteren im bisherigen Erarbeitungsprozess des Mobilitätskonzepts vorgetragenen Maßnahmenvorschläge wurden auch den jeweiligen Handlungsfeldern zugeordnet und werden hier ergänzend - wie auch bereits in der nicht öffentlichen Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.01.2024 - dargestellt. Sie sind in der Anlage 1 auf Seite 2 schwarz dargestellt.

 

Mit Hilfe des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets ließe sich aus Sicht der Stadtverwaltung aller Voraussicht nach das angestrebte Ziel der Verbesserung der Mobilität und zur Verkehrsmittelwahl in Hilden mittelfristig erreichen.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister