Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung der 55. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich
Salzmannweg / Bruchhauser Weg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I S. 394)
geändert worden ist.
Das rund 4.600 m² große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Hilden, Flur
19 den deutlich überwiegenden Teil des Flurstücks 255 und einen kleinen Teil
des Flurstücks 254. Die genaue
Abgrenzung des Plangebietes ist der beigefügten Karte zu entnehmen.
Ziel des
Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer mehrgruppigen Kindertagesstätte (Kita) am Standort zu
schaffen. Durch die 55. Flächennutzungsplanänderung sollen die bislang als öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatztyp AB und Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken
dargestellten Bereiche im Plangebiet in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit
der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“
umgewandelt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
In Hilden besteht gemäß aktueller Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 40/017, beraten im Jugendhilfeausschuss am 06.03.2024) ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Kitaplätzen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre und den auch zukünftig zu erwartenden Geburtenjahrgängen mit 480 bis 500 Kindern wurde ein Bedarf von rund 200 weiteren Plätzen ermittelt. Da diese Anzahl von neu zu schaffenden Plätzen nicht in einem Neubau untergebracht werden kann, müssen zwei neue Kitas entstehen.
Neben dem bereits konzipierten Neubau einer 4-gruppigen Kita im Zusammenhang mit dem Projekt „Haus des Lernens“ auf dem heutigen Schulgrundstück Beethovenstraße hat der Jugendhilfeausschuss am 06.03.2024 deshalb auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 26/052 „Antrag 216-23 CDU Planung einer Kita am Salzmann Weg“ den Bedarf für den Neubau einer 5-gruppigen Kita am Salzmannweg festgestellt und die Planung beauftragt.
Aufgrund der derzeitigen bauplanungsrechtlichen Vorgaben
ist hierfür im ersten Schritt die Änderung des Flächennutzungs- sowie des
Bebauungsplanes notwendig.
Für die
Kindertagesstätte und ihre Außenbereiche sollen möglicherweise auch an den
Tennisverein verpachtete Flächen einbezogen werden, im Gegenzug soll es dem
ortsansässigen Tennisverein ermöglicht werden, sich auf dem bestehenden
Vereinsgelände weiterentwickeln zu können.
Im Flächennutzungsplan
ist das Plangebiet als Grünfläche, Spielplatz Typ AB und Standort für ein
Regenüberlaufbecken dargestellt. Ein kleinerer Teilbereich im Nordosten des
Plangebiets ist als Sondergebiet Tennis dargestellt. Der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 177 setzt für den überwiegenden Bereich des Plangebietes eine
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz Typ B und die kleine
Teilfläche im Nordosten als Sondergebiet Tennisplätze fest.
Der räumliche
Geltungsbereich der 55. Flächennutzungsplanänderung grenzt im Norden an den
Salzmannweg und im Westen an den Bruchhauser Weg. Im Osten schließen die
Flächen des ortsansässigen Tennisvereins an. Die vorhandenen sechs Tennisplätze
sind durch Vegetation eingefasst. Das Vereinsheim befindet sich östlich der Tennisplätze.
Südlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Ziel des
vorliegenden Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer mehrgruppigen Kindertagesstätte (Kita)
am Standort Salzmannweg / Bruchhauser Weg zu schaffen. Entsprechend der
Zielsetzung soll der Flächennutzungsplan künftig das Plangebiet als „Flächen
für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen darstellen.
Möglichst parallel
zur 55. Flächennutzungsplanänderung soll der Bebauungsplan Nr. 177A gemäß § 8
Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll
dann verbindliches Baurecht für die geplante Kita schaffen.
Die Planungs- und
Durchführungskosten für die Schaffung einer neuen Kindertagesstätte gehen zu
Lasten der Stadt Hilden; auch die Planungskosten für das Bauleitplanverfahren.
Diese umfassen die Erstellung aller für die Abwägung erforderlichen Gutachten,
die durch externe Fachgutachter zu erstellen sind.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister