Betreff
Stellenveränderungen zum Stellenplan 2024
Vorlage
WP 20-25 SV 12/040/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung:

 

 

 

1.      Die Gesamtheit aller Stellen (quantitativ) und die Anhebung der Stellen (qualitativer Teil Beamte) werden in der vorgelegten Form als Globalbeschluss beschlossen.

 

2.      Die Tarifvollzüge und Stellenumwandlungen/-verlagerungen werden in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.

 

3.      Der Stellenplan 2023 wird durch die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Änderungen ergänzt und damit als Stellenplan 2024 beschlossen.


Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Ergänzungsvorlage enthält in der Darstellung der Stellenveränderungen auch die im Rahmen der Beratungsfolge mehrheitlich beschlossenen Anpassungen.

 

Ursprüngliche Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hat für das Jahr 2024 die geplanten Veränderungen der insgesamt erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend tätigen Beschäftigten zusammengestellt.

 

Zudem werden neben den verschiedenen Stellenumwandlungen (z.B. aufgrund einer Nachbesetzung durch eine andere Beschäftigtengruppe - Beschäftigte/Beamte) auch solche vorgeschlagen, die mit einer Korrektur der Soll-Ausweisung aufgrund von Aufgabenänderungen einhergehen.

 

Spezifische Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Stellen finden sich in der Anlage, in der alle Veränderungen, sortiert und aufbereitet in die nachfolgenden acht Bereichen, aufgelistet sind:

 

1.    Neueinrichtung/Aufstockung von Stellen

 

Es werden Stellen benötigt, um neue Aufgaben wahrzunehmen, Fallsteigerungen zu bewerkstelligen, gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ähnliches.

 

2.    Wegfall/Reduzierung von Stellen

 

Es können angebrachte kw-Vermerke realisiert werden. Zudem können durch Umstrukturierung und Aufgabenneuverteilung oder Aufgabenwegfall Stellenanteile, die nicht mehr benötigt werden, künftig entfallen.

 

3.    Veränderung KU-Vermerke

 

Die Vermerke sind bedingt durch Unterschiede in der Eingruppierung der jeweiligen stelleninhabenden Person und der Stelle selbst. Auch für 2024 können Vermerke entfernt werden und wiederum andere müssen neu angebracht werden.

 

4.    Veränderung KW-Vermerke

 

Stellen, die künftig wegfallend sind, können Stellen sein, deren Aufgabe voraussichtlich in der Zukunft nicht mehr benötigt wird aber derzeit noch besetzt sind. Hier können 2024 Vermerke realisiert werden, wiederum andere sind neu anzubringen.

 

5.    Qualitativ Beamte

 

Durch Veränderung von Aufgaben und/oder einer Neubewertung von Stellen ergibt sich, dass einige Beamtenstellen zukünftig anders ausgewiesen werden müssen.

 

6.    Tarifvollzüge

 

Aufgrund von Aufgabenänderungen, Aufgabenverschiebungen, Änderung der Bewertungsgrundlage oder Ähnlichem wurden Stellen neu bewertet und sollen zukünftig mit einer veränderten Eingruppierung ausgewiesen werden.

 

7.    Stellenverlagerungen

 

Stellen werden aufgrund von Verschiebung von Tätigkeiten anderen Bereichen zugeordnet. Entsprechende Verschiebungen, die in Teilen mit Neubewertungen durch Aufgabenanpassung einhergehen, werden hier dargestellt.

 

8.    Stellenumwandlungen

 

Durch Neubesetzung von Stellen ergeben sich Umwandlungen von Beschäftigtenstellen in Beamtenstellen oder andersherum. Neben diesen Veränderungen werden solche dargestellt bei denen Stellen umgewandelt werden sollen und in anderen Bereichen für andere Tätigkeiten genutzt werden.

 

 

Mit dem Entwurf des Haushalts 2024 und der Einbringung der Stellenveränderungsübersicht im Entwurf in den Hauptausschuss am 30.08.2023 wurden bereits Großteile der vorgeschlagenen Veränderungen des Stellenplans eingebracht. In der Zwischenzeit haben sich einige Veränderungen ergeben, die in dieser Sitzungsvorlage und ihrer Anlage gelb markiert dargestellt werden. Sollten im weiteren Beratungsprozess weitere Änderungen erforderlich werden, so werden auch diese farblich markiert dargestellt. Die bisherigen Veränderungen sind vom geplanten Personalkostenbudget gedeckt.

 

In vorangegangenen Tabellen sind die groben Personalkosten, berechnet auf der Basis von KGST-Pauschalwerten, bei den jeweiligen Stellen mit angegeben. Ist eine eindeutig zuzuordnende und messbare Refinanzierung vorhanden, wird auch diese wertmäßig mit angegeben. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Werte nur zur Orientierung dienen und als Hilfsgrößen zu verstehen sind. Sie können nicht die tatsächlichen reellen Kosten widerspiegeln. Bei den angegeben Werten handelt es sich um reine Personalkosten. Overheadkosten sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Außerdem ist anzumerken, dass sich die Werte auch nicht im vollem Umfang in den Personalkosten widerspiegeln, da beispielsweise aufgrund von vermuteten Vakanzzeiten die Werte im Rahmen der Personalkostenplanung angepasst wurden.

 

Der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung wurden den Vorgaben entsprechend zu den Stellenveränderungen angehört. 

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

verschiedene

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

11

Personalaufwendungen

60.723.361

2025

62.317.269

2026

63.249.527

2027

64.195.770

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich keine Veränderungen der o. g. Ansätze

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger

 

 



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

s. Erläuterungen und Begründung sowie die als Anlage beigefügte Übersicht.

 

Vermerk Orga

 

Vor der Einbringung der einzelnen Stellen/Stellenveränderungen wurden diese und ihre Notwendigkeit durch das Sachgebiet Verwaltungsorganisation geprüft.