Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2024: Sichere Schulwege für Hilden
Vorlage
WP 20-25 SV 66/110
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Aktion „Bye bye Elterntaxi“ ist bei Hildener Eltern und Kindern auf positive Resonanz gestoßen. Leider zeigt sich aber, dass außerhalb des Aktionszeitraums viele Eltern ihre Kinder wieder als Elterntaxi zur Schule bringen und damit zu den hektischen Bring- und Abholzeiten nicht selten für gefährliche Situationen sorgen. Wie im Artikel der Rheinischen Post dargestellt (Abrufdatum 19.2.2024, „Straßen vor Schulen dürfen nun gesperrt werden“) veröffentlichte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen nun einen Erlass, der es Kommunen ermöglicht, aktiv mit verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit beizutragen - indem zum Beispiel Straßen zu bestimmten Zeiten gesperrt werden.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer und verhindern übermäßigen Autoverkehr vor Schulen.

Die positive Erfahrung aus anderen Städten zeigt, dass zeitweise Sperrungen zu Unterrichtsbeginn und -ende zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssituation führen können.

Dieser Schritt trägt nicht nur zur Entlastung der Verkehrssituation bei, sondern fördert insbesondere auch die Sicherheit der Schulkinder in Hilden.


Antragstext:

 

In Folge des Erlasses „Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen“ des Landesumwelt- und Verkehrsministeriums NRW, wird die Verwaltung mit einer entsprechenden Konzepterstellung für jede infrage kommende Schule beauftragt. Straßen im Umkreis von Grundschulen sind demnach zeitweise vor Beginn und am Ende des Schulunterrichts für den Autoverkehr zu sperren oder die Durchfahrt durch Sperrelemente zu verhindern, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten. Verschiedene Konzepte dienen hierbei dazu, den unterschiedlichen Verkehrssituationen Rechnung zu tragen.

Bei Nicht-Umsetzbarkeit sind weitere durch den Erlass ermöglichte Alternativen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Schulen zu prüfen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ausgangslage

 

Durch den Wegfall der Schulbezirke in 2008 haben sich die Schulwege für Kinder teilweise deutlich verlängert und die Eltern bringen ihre Kinder aus folgenden Gründen mit dem Auto zur Schule:

 

  • Um ihre Kinder vor langen Fußmärschen, Radfahrten auf vielbefahrenen Hauptverkehrsstraßen oder ÖPNV-Fahrten auf dem Weg zur Schule zu schützen, werden die Kinder durch s.g. Elterntaxis zur Schule gebracht.
  • Ein weiteres Ziel der Elterntaxis ist, die eigenen Kinder sicher in der Schule abzugeben.
  • Berufstätige Eltern bringen ihre Kinder auf ihrem Weg zur Arbeit bei der Schule „vorbei“.

 

Daraus resultierend entsteht vor den Schulen morgens und mittags bzw. nachmittags viel zusätzlicher Hol- und Bringverkehr. Dieser vermeintlich sichere Schulweg für die eigenen Kinder führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Verkehrsbewegungen und des Verkehrsaufkommens in der Nähe von Schulen. Die bringenden Eltern gefährden nicht nur ihre eigenen Kinder, die teilweise im fließenden Verkehr schnell rausgelassen werden, sondern auch deren Mitschüler*innen; das heißt, sie bringen andere Kinder insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei Regen zusätzlich in Gefahr, die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen und dort zwischen die Autos geraten.

Gleichzeitig wird der fließende Verkehr in diesem Bereich behindert.

 

 

Abgrenzung / Definition: Was ist eine Schulstraße?

 

„Schulstraße“ bedeutet, dass die Straße vor der Schule in den Zeiten rund um Schulbeginn und -ende für den Autoverkehr gesperrt wird – z.B. für eine halbe Stunde.

Wenn der größte Ansturm vorbei ist, ist die Straße wieder normal befahrbar.

 

 

„Erlass“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW zur Einrichtung von Schulstraßen

 

Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aktuell aus dem Protokoll der Verkehrsingenieur-Besprechung am 07.12.2023 in Düsseldorf - VIB II/2023, welches Erlasscharakter hat. Dieser Erlass stellt die Grundlagen zusammen, die das Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht bieten, um eine temporäre Straßensperrung rechtssicher anordnen zu können.

Über dieses Protokoll informierte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW die Bezirksregierungen in NRW. Mit Schnellbrief vom 22.02.2024 informierte der Städte- und Gemeindebund NRW die kreisangehörigen Gemeinden hierüber.

 

Die temporären Sperrungen von Straßen im Nahbereich von Schulen für den Kfz-Verkehr sind dauerhaft grundsätzlich nur über eine straßenrechtliche Teileinziehung möglich. Eine Teileinziehung bedeutet die teilweise Aufhebung der Widmung einer Straße als öffentliche Verkehrsfläche und ist ein mit Rechtsmitteln anfechtbarer Verwaltungsakt.

 

Folgende Kriterien sind bei der Einrichtung deiner Schulstraße zu beachten:

  • Durch das Protokoll der Verkehrsingenieur-Besprechung am 07.12.2023 in Düsseldorf muss die sonst für Verkehrsverbote nach §45 Abs. 9 Satz 3 StVO erforderliche „besondere“ bzw. „qualifizierte“ Gefahrenlage nicht nachgewiesen werden.
  • Die Straßenbaubehörde kann städtebauliche, örtliche und überörtliche bzw. verkehrliche sowie verkehrsplanerische Belange mitberücksichtigen
  • Dieses Vorgehen ist auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstr.) aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung nicht zulässig. Zu kommunalen Hauptverkehrsstraße, die eine vergleichbare Verkehrsbedeutung haben, trifft der Erlass keine Aussage.
  • Eine Teileinziehung ist nach einem entsprechenden Beschluss durch den Rat drei Monate vor seiner Umsetzung anzukündigen.

 

Im Protokoll der Besprechung der Verkehrsingenieure werden folgende Ausführungsmöglichkeiten zur Vermeidung von gefährdenden Situation im Nahbereich der Schulen genannt:

 

  • Sperrung der Straße durch Verkehrs- und Zusatzzeichen
    • vorzugsweise VZ 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge),
    • inkl. Sperrung für Radverkehr VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
    • Auf maßgebliche Hol-und Bringzeiten beschränken, z. B. ZZ 1042-32 oder ZZ 1042-38 mit 1040-31
    • Ggf. klappbare Ausführungen oder Abdecken
  • Sperrung der Straße durch fest eingebaute Sperrelemente (nach Teileinziehung) z.B. durch fest eingebaute, automatische Sperrelemente
    • Poller
    • Schranken
  • Sperrung der Straße durch niederschwellige bauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen
    • Diagonalsperren,
    • Einbahnstraßenregelungen oder
    • Wegweisungen
  • Sensibilisierung durch Aufklärung

 

 

Potentielle Probleme bei der Einrichtung von Schulstraßen

 

Zurzeit verfügt keine der kreisangehörigen Städte sowie die Stadt Düsseldorf über belastbare Erfahrungen mit Schulstraßen.

 

Die Erfahrungen zu Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen zeigen, dass das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) erfahrungsgemäß ungeeignet ist und nur eine StVO-konforme Beschilderung, also keine selbstkreierten Verkehrszeichen eingesetzt werden sollten.

 

In Abhängigkeit des ausgewählten Instrumentes sind zusätzliche Ressourcen zum Bau und der Unterhaltung der Sperrungen aber auch der Kontrolle und Sanktionierung von deren Einhaltung bereitzustellen.

 

Da z.B. Verkehrszeichen allgemeingültigen Charakter haben, ist auch zu klären, wie das Lehrpersonal zur Schule und wie die Anwohner und der Anliegerverkehr geleitet werden.

Gleichzeitig ist bei dem Bau von festinstallierten Sperrelemente die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr/Rettungsdienste) sicherzustellen. Dazu sind detaillierte Planungen unter Beteiligung weiterer Ämter der Stadtverwaltung zu erarbeiten und zu bewerten.

 

Die temporäre Installation von Schulstraßen sollte keine oder nur geringe verkehrliche Auswirkungen auf die Anwohnerschaft der Schulstraßen haben. Dies kann beispielsweise über Ausnahmegenehmigungen sichergestellt werden.

 

Es ist darauf zu achten, dass es durch die Sperrung der Schulstraße nicht an anderer Stelle zu erheblichen Verkehrsverlagerungen und/oder verkehrsgefährdenden Situationen kommt.

 

 

Anforderungsprofil an s.g. Elternhaltestellen

 

Gemäß Erlass soll die Einrichtung von Schulstraßen durch die Einrichtung von sogenannten Elternhaltestellen begleitet werden.
Aus den Erfahrungen von kreisangehörigen Städten (inkl. der Stadt Hilden) mit Elternhaltestellen hat der Kreis Mettmann ein Anforderungsprofil erstellt.

Demnach sollen Elternhaltestellen:

  • In rd. 500 m Entfernung von der Schule eingerichtet werden - um einen gemeinsamen Fußweg der Schüler*innen zu ermöglichen
  • Platz zum sicheren Rauslassen bieten - keine zusätzliche Gefahrensituation oder Verlagerung dieser,
  • möglichst ohne Wenden anfahrbar sein
  • eine gute An-und Abfahrmöglichkeit für die Eltern (benefits) bieten,
  • sicherer Schulweg von dort bis zur Schule besitzen und
  • keine neuen Betroffenheiten / Probleme schaffen.

 

 

Hildener Erfahrungen aus der Vergangenheit

 

In Hilden wurden in den zurückliegenden Jahren schon Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Kinder im Schulumfeld und auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten.

So wurden Schulwegpläne und auch der s.g. Walkingbus getestet. Letztlich haben sich diese Anläufe nicht durchgesetzt oder die Wirksamkeit wurde von geänderten Rahmenbedingungen negiert.

 

Die Kampagne des Bürgermeisters „Bye bye Elterntaxi“ in 2023 und 2024 war sehr erfolgreich. Allerdings konnte der Autoverkehr im Umfeld der beteiligten Schulen nicht nachhaltig reduziert werden, so dass der Ursprungszustand kurzfristig zurückkehrte.

 

Andere Instrumente wie z.B.

  • Tempo 30 auf Straßen im Umfeld von Schulen
  • Teilnahme an kreisweise Kampagnen zur Sensibilisierung für allgemeine Verkehrssicherheit
  • Schulbushaltestellen im Nahbereich der Schulen
  • Gute Fußweg- und Radweganbindung für die Schulen
  • Elternhaltestellen im Nahbereich der Schulen z.B. Gerresheimerstr., Kalstert

wurden mit guten Erfahrungen installiert und haben Bestand bzw. werden weiter ausgebaut.

 

In diesem Zusammenhang werden kontinuierlich Anregungen aus der Bevölkerung oder der Schulleitungen bewertet. Bei dieser Bewertung werden quantitative und qualitative verkehrlichen Rahmenbedingungen als auch die Frequentierung dieser Schulwege einbezogen und unterschiedliche Lösungsansätze und Ausführungsvarianten abgewogen. Aktuell wird für vier Standorte geprüft, ob hier Querungshilfen eingerichtet werden können und sollen.

 

Über diese oder ähnliche Erfahrungen berichten auch andere Kommunen bei einem Erfahrungsaustausch der Straßenverkehrsbehörden des Kreises Mettmann am 31.01.2024.

 

Derzeit sind keine Schulwegunfälle an Hildener Schulen bekannt und waren in den letzten Jahren auch nicht Thema der turnusmäßig durchgeführten Unfallkommission.

 

 

Grobe Bewertung des Umfeldes der Hildener Schulen:

 

Unter Berücksichtigung der v.g. Ausführungen wurde durch die Verwaltung eine erste grobe Bewertung des Umfeldes für die Hildener Schulen vorgenommen. Die Dokumentation der Bewertung erfolgt stichpunktartig und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

 

Schulen:

 

·         Schule am Elbsee - Schalbruch:
Keine zusätzliche Sperrung der Straße sinnvoll, da Straße an einer Sackgasse.
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen.
Parkplätze ausreichend vorhanden.

 

·         Förderzentrum Mitte - Lortzingstraße:
Sperrung der Straße grundsätzlich möglich - zwischen Mozartstraße und Lortzingstraße
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen.
Parkplätze ausreichend vorhanden.

 

·         Grundschulverbund - Beethovenstraße:
Keine Sperrung möglich, da Straße Hauptverkehrsstraße und wichtige Nord-Süd-Verbindung,
Busverkehr der Rheinbahn.
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen
„Eltern-Haltestelle“ bereits vorhanden

·         Theresienschule / Evangelische Gesamtschule Hilden / Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium / Schule für Circuskinder in NRW - Gerresheimer Straße:
Keine Sperrung möglich, da Straße Hauptverkehrsstraße und wichtige Nord-Süd-Verbindung,
Busverkehr der Rheinbahn
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen
„Eltern-Haltestelle“ bereits vorhanden.

 

·         Wilhelm-Hüls-Schule - Augustastraße:
Keine Sperrung möglich, da Fahrradstraße.
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen.

 

·         GGS - Im Kalstert:
Keine Sperrung notwendig.
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen
Parkplätze ausreichend vorhanden.
2 „Eltern-Haltestellen“ vorhanden.

 

·         GGS - Im Kalstert / Standort Walder Straße:
Keine Sperrung möglich, da Straße Hauptverkehrsstraße (Landesstraße) und wichtige West-Ost-Verbindung,
Busverkehr der Rheinbahn
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen gegeben.

 

·         GGS - Schulstraße:
Keine Sperrung möglich, da Anliegerstraße.
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen.

 

·         GGS - Schulstraße / Standort Walter-Wiederhold-Schule - Düsseldorfer Straße:
Keine Sperrung möglich, da Straße Hauptverkehrsstraße (Landesstraße) und wichtige West-Ost-Verbindung,
Busverkehr der Rheinbahn.
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen.

 

·         Marie- Colinet- Sekundarschule / Helmholtz-Gymnasium - Am Holterhöfchen/Pungshausstraße:
Keine Sperrung notwendig.
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen

 

·         GGS Wilhelm-Busch-Schule und GGS Astrid-Lindgren-Schule - Zur Verlach / Erikaweg:
Keine Sperrung möglich, da Straße Hauptverkehrsstraße und wichtige Nord-Süd-Verbindung,
Busverkehr der Rheinbahn.
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen
Parkplätze ausreichend vorhanden.

 

·         GGS - Wilhelm-Busch-Schule / Standort Richrather Straße/Klusenstraße:
Keine Sperrung möglich, da Straße Hauptverkehrsstraße und wichtige Nord-Süd-Verbindung,
Busverkehr der Rheinbahn
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen gegeben.

 

·         GGS - Astrid-Lindgren-Schule / Standort Richrather Straße/Pestalozzistraße:
Keine Sperrung möglich, da Straße Hauptverkehrsstraße und wichtige Nord-Süd-Verbindung,
Busverkehr der Rheinbahn
Gute Möglichkeiten die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen gegeben.

 

Zusammenfassend bleibt nach dieser groben Bewertung zunächst festzuhalten, dass das Instrument Schulstraße zur Erhöhung der Schulwegsicherheit sehr wahrscheinlich den erwarteten Zusatznutzen nicht bringen wird bzw. für das Hildener Stadtgebiet ungeeignet ist.

 

Neue Entwicklungen zum Thema Schulstraßen

 

Die Stadt Düsseldorf versucht auf Basis der neuen gesetzlichen Möglichkeiten anhand von zwei Schulen, in einem Versuch Erfahrungen zum Instrument Schulstraße zu erarbeiten. Die Verwaltung wird Kontakt zu den Düsseldorfer Kolleg*innen aufnehmen, um so deren Erkenntnisse in ihre Bewertung einzubeziehen und berücksichtigen zu können.

 

 

Fazit:

Das Thema Schulwegsicherheit stand und steht schon lange im Fokus der Arbeit der unterschiedlichen Ämter der Stadtverwaltung. Durch den Einsatz einer Vielzahl von Instrumenten konnten Unfälle vermieden und die Anzahl der Unfälle im Schulumfeld in der Vergangenheit niedrig gehalten werden.

Um aktuelle Entwicklungen bei der Schulwegsicherheit einbeziehen zu können, werden der Einsatz neuer alternativer Instrumente zur Optimierung der Schulwegsicherheit beobachtet und kontinuierlich im Rahmen kreisweiter Erfahrungsaustausche diskutiert, bewertet und Einsatzmöglichkeiten im Hildener Stadtgebiet geprüft.

Im speziellen Fall der Einrichtung von Schulstraßen schlägt die Verwaltung vor, auf das „Pilotprojekt“ der Düsseldorfer Kolleg*innen zu warten, um auf deren Umsetzungserfahrungen bei einer potentiellen späteren eigenen Umsetzung zurückzugreifen.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Wenn durch geeignete Instrumente eine Verlagerung des motorisierten Fahrzeugaufkommens zu mehr Fuß- und Radverkehr erfolgt, kann indirekt ein positiver Effekt für das Klima erzielt werden.