Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 06.02.2024: Einrichtung eines Itter-Workshops
Vorlage
WP 20-25 SV 66/109
Aktenzeichen
IV/66.2
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Um den teilweise komplexen Themen rund um die Itter gerecht zu werden, empfiehlt es sich eine Schwerpunktveranstaltung durchzuführen. Dort sollen u.a. bereits vorliegende Untersuchungen und gefasste Beschlüsse zum „Thema Itter“ beraten werden.

Hier einige, nicht abschließende Beispiele:

 

Renaturierung einzelner Itter-Abschnitte:

               bereits vorliegende Karte mit möglichen Trittsteinbiotopen

              Antrag FDP / Zusage des BRW eine zusätzliche Schleife über die Felder im Süden zu prüfen

 

Schadstoffbelastung durch Medikamentenrückstände:

              im August 2021 wurde auf Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion im UKS beschlossen, dass die Stadt Hilden zu einem gemeinsamen Treffen zwischen den Städten Solingen, Haan, Düsseldorf und dem Kreis Mettmann sowie dem BRW einlädt, um über das Thema Medikamentenrückstände zu beraten. Sachstand der bereits ergriffenen und zukünftig geplanten (wasser-) baulichen Maßnahmen

 

Dem Ausschuss wurde zugesagt noch im Jahr 2022 darüber zu berichten. Dies könnte in diesem Rahmen nachgeholt werden.

 

Aufarbeitung Klärschlammunfall Januar 2023

 

Hochwasserschutz:

 

              Sachstand der bereits ergriffenen und zukünftig geplanten (wasser-) baulichen Maßnahmen

 


Antragstext:

 

Die Stadt Hilden lädt die Ausschussmitglieder des UKS und des SteA zu einem gemeinsamen "Workshop Itter" oder einer Ausschuss-Schwerpunktsitzung ein, um den Zustand der Itter und künftige Aufgaben zu beraten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Datum vom 06.02.2024 brachte die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN den als Anlage beigefügten Antrag Nr. 234-24 (siehe Anlage) ein.

 

Zuständigkeit

 

Als Mitglied des Bergisch-Rheinischen Wasserverbands (BRW) hat die Stadt Hilden die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer und die Reinigung der Abwässer auf diesen übertragen. Der BRW ist für die Unterhaltung des Zustands der Gewässer (inkl. des Erhalt der biologischen Vielfalt im komplexen Ökosystem) sowie die Aufgaben Gewässerausbau und Ausgleich der Wasserführung zuständig. Im Rahmen der Aufgabe des Ausgleichs der Wasserführung errichtet und betreibt der BRW Hochwasserrückhaltebecken. Alle Informationen zum Zustand der Gewässer laufen beim BRW zusammen, der dann die potentiell erforderlichen Maßnahmen mit der Unteren Wasserbehörde und, falls die Stadt als Grundstückseigentümer betroffen ist, auch mit der Stadtverwaltung abstimmt.

 

Aus diesem Grund wurde zu den hier angesprochenen Themen, über die in einem Workshop informiert werden könnte, eine Stellungnahme des BRW angefragt.

 

Stellungnahme des BRW

 

Mit E-Mail vom 13.03.2024 hat der BRW folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

 

„Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Hilden soll ein Itter-Workshop stattfinden, in dem über diverse Themen rund um die Herausforderungen an dem Gewässer Itter gesprochen werden soll.

Zu den angefragten Themen möchten wir nachfolgende Informationen geben:

 

1.    Renaturierung einzelner Itter-Abschnitte

Gemäß dem Handlungskonzept Itter sollen an der Itter zwischen dem HRB Trotzhilden (Schönholz) und der Ittermündung mehrere Strahlursprünge, Strahlwege und Trittsteine entwickelt werden. Hierbei soll die Gewässerstruktur verbessert und die ökologische Durchgängigkeit hergestellt werden.

 

a.    Trittsteine

Aktuell befinden sich zwei Trittsteine im Hildener Innenstadtbereich in Planung, wobei die Vorplanung bereits abgeschlossen ist.

 

b.    Strahlursprung

Für die Planung eines Strahlursprunges zwischen der Siemensstraße und der BAB 59 werden zurzeit Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt. Zur Entwicklung des Strahlursprunges soll die Itter in einer neuen Trasse geführt werden und es sollen Überschwemmungsflächen entstehen, siehe Punkt 4, Hochwasserschutz.

 

 

2.   Gewässerqualität der Itter (Spurenstoffe, Nährstoffe)

Die Gewässerqualität der Gewässer im Verbandsgebiet des BRW hat sich in den vergangenen Jahrzehnten spürbar verbessert. Gleichwohl bleibt der Gewässerschutz eine Daueraufgabe. Die besonderen Rahmenbedingungen im Verbandsgebiet durch die hohe Bevölkerungsdichte und die häufig leistungsschwachen (kleinen) Gewässer erfordern weiterhin erhebliche Anstrengungen, um übermäßige Belastungen zu vermeiden. Es bestehen immer noch kritische Verhältnisse und Defizite, die dem geringen Verhältnis von natürlichem Abfluss im Gewässer zu gereinigtem Abwasser geschuldet sind. Insbesondere bei langanhaltendem Trockenwetter ist die Eigenwasserführung der verhältnismäßig kleinen Gewässer im Verbandsgebiet sehr gering. Eine weitere Reduktion der Belastungen kann durch einen Ausbau der 3. Reinigungsstufe, also biologische Behandlung zur Reduzierung der Nährstoffe Stickstoff (Ammonium) und Phosphor, und Etablierung einer 4. Reinigungsstufe (Spurenstoffelimination) auf den Klärwerken erreicht werden. Dieses Ziel verfolgen wir auch in den drei an der Itter gelegenen Klärwerken Solingen-Gräfrath, Solingen-Ohligs und Hilden. Zur Verringerung der Stickstoffbelastung wird derzeit auf dem Klärwerk Ohligs eine Zentratwasserbehandlungsanlage gebaut. In dieser werden die stark Ammonium-belasteten Zentratwässer aus der Faulschlammentwässerung zusätzlich vorbehandelt, bevor sie dem weiteren Abwasserreinigungsprozess zugeführt werden. Diese Anlage soll ab Sommer diesen Jahres eingefahren werden. Da in den Reaktoren spezialisierte Bakterien, sog. Planctomyceten, eingesetzt werden, benötigt die Inbetriebnahme bis zu einem stabilen Prozess mehrere Wochen. Des Weiteren werden sukzessive die Verfahrensweisen in der biologischen Stufe der drei Klärwerke optimiert und in diesem Zuge die Belüftungen in den Belebungsbecken erneuert, wodurch eine weitere Verbesserung der Stickstoffelimination erreicht werden soll. Für das Klärwerk Hilden befindet sich eine solche Planung bereits in der Genehmigungsphase. Die bauliche Umsetzung wird voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen. Gleichzeitig führen die beschriebenen Maßnahmen zu deutlichen Energieeinsparungen.

Langfristig – bis 2037 – ist der Neubau einer 4. Reinigungsstufe auf unseren 7 größten Klärwerke vorgesehen. Davon betroffen sind insbesondere die drei an der Itter gelegenen Klärwerke. Die Erstellung entsprechender Machbarkeitsstudien dazu sind in Planung.

Auch die Belastungen aus Mischwasserentlastungen sollen durch Neubau von Regenwasserbehandlungs- und -rückhalteanlagen verringert werden. Der im Oberlauf der Itter zwischen Solingen und Haan in Bau befindliche neue Stauraumkanal Ittertal ist weitgehend fertiggestellt. Die Inbetriebnahme erwarten wir zu Beginn des kommenden Jahres. Damit wird zukünftig eine Verringerung der Mischwassereinleitung einhergehen.

 

3.      Neueste Erkenntnisse zur Aufarbeitung der Faulturm-Havarie auf dem KW-Ohligs im Januar 2023

Im Januar 2023 ist ein Faulbehälter auf dem Klärwerk Solingen-Ohligs geborsten und es sind erhebliche Mengen Klärschlamm in die Itter geflossen.

Im September diesen Jahres, dann ca. 18 Monate nach dem Ereignis, soll überprüft werden, ob sich der Fischbestand wieder erholt hat, da unmittelbar nach dem Ereignis zahlreiche tote Fische in der Itter abgesammelt wurden. Um neben den unmittelbaren Auswirkungen dieses Ereignisses auf die Fischzönose auch die möglichen Schäden bezogen auf die Gewässerbiologie zu prüfen, wurde direkt nach dem Unfall das sohlseitig lebende Makrozoobenthos (Kleinstlebewesen) untersucht.

Für die Untersuchung des Makrozoobenthos wurden Probestrecken ausgewählt, die zuvor bereits mindestens ein weiteres Mal, besser mehrfach untersucht wurden, um so nicht nur den aktuellen Zustand zu ermitteln, sondern auch vergleichende Aussagen vom Zustand VOR zu NACH dem Ereignis treffen zu können. Zudem wurden zum Vergleich der Itter unterhalb des Klärwerkes auch zwei Abschnitte kurz oberhalb beprobt.

Unter dieser Maßgabe haben sich 7 Probestrecken als geeignet ergeben.

Das Ökologische Potenzial unmittelbar oberhalb des KW Ohligs ist überwiegend schlecht, genauso wie das durchschnittliche Potenzial unterhalb des KW Ohligs. Die Saprobie, also die organische Belastung, ist ober- wie unterhalb des Klärwerks überwiegend mäßig und zeigt auch durch den Klärschlammeintrag im Jahr 2023 keine Verschlechterung. Zu einer nachhaltigen Versauerung hat der Eintrag ebenfalls nicht geführt.

Im Jahr 2010 wurden direkt oberhalb des Klärwerks etwa 3.800 Individuen aus 19 Arten festgestellt. Im Jahr 2021 wurden, wahrscheinlich bedingt durch den Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens Kuckesberg, nur etwa 470 Tiere gefunden, die Artenzahl blieb mit 21 jedoch recht konstant. Im Jahr 2023 haben sich die Individuenzahlen wieder erhöht auf 1.700, vor allem aber ist die Artenanzahl auf ganze 31 angestiegen.

Unterhalb des KW Ohligs ist das Ökologische Potenzial über die letzten ca. 20 Jahre gleichbleibend schlecht bewertet worden. Im Jahr 2010 wurden etwa 4.000 Organismen aus 23 Arten nachgewiesen, im Jahr 2023, nach dem Klärschlammeintrag, sogar etwa 4.600 Tiere aus weiterhin 23 Arten.

In der Gegenüberstellung der Artenlisten fällt auf, dass sich Tubificidae und andere Wenigborster als sog. „Schmutzfinken“ der Gewässer von ca. 3.000 im Jahr 2010, immerhin 75 % an der Gesamtbiozönose, auf nur noch 500 im Jahr 2023 deutlich reduziert haben. Die Egel, ebenfalls sehr genügsam, haben sich hingegen mehr als verzehnfacht. Köcherfliegen als anspruchsvollere Gruppe waren bereits 2010 nur in sehr geringem Maße vorhanden, 2023 sind diese noch seltener geworden. Jedoch haben sich die Eintagsfliegen von 60 im Jahr 2010 auf ganze 800 im Jahr 2023 deutlich vermehrt.

Während es also Verschiebungen innerhalb der Artenzusammensetzung gibt, wurde eine grundsätzliche Verschlechterung durch die Untersuchung nicht bestätigt. Ein befürchteter Totalausfall der Biozönose durch den Klärschlammeintrag liegt nicht vor.

Das Ökologische Potenzial im nachfolgenden Innenstadtbereich von Hilden ist auch kurz nach dem Klärschlammeintrag durchweg mäßig bewertet.

FAZIT:

Über die Biozönose konnte keine nachhaltige Reduzierung der Gewässerbiologie in der Itter durch den Klärschlammeintrag nachgewiesen werden.

 

4.      Hochwasserschutz an der Itter

Das Abflussverhalten der Itter und der Zulaufgewässer wird durch insgesamt 10 Hochwasserrückhaltebecken reguliert. Mit Hilfe dieser technischen Einrichtungen (grauer Hochwasserschutz) kann bereits jetzt ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ100) im Einzugsgebiet der Itter schadlos abgeführt werden. Deshalb sind weitere technische Maßnahmen derzeit nicht vorgesehen. Kommt es zu noch selteneren Ereignissen, wie z. B. am 14.07.2021 geschehen, können Schäden durch Ausuferungen unterhalb der Hochwasserrückhaltebecken entstehen.

Im Itterabschnitt zwischen der Siemensstraße und der BAB 59 ist geplant, die Itter naturnah zu gestalten und Retentionsraum zu schaffen. Hierdurch werden neben naturnahen Gewässerstrukturen auch Überschwemmungsflächen geschaffen, die sich im Hochwasserfall positiv auch das Abflussverhalten der Itter auswirken (grüner Hochwasserschutz).“

 

Medikamentenrückstände

 

Aufgrund der verschobenen Prioritäten (Starkregen- und Überflutungsprävention) in den Jahren 2021 und 2022 hat - wie in der Antragsbegründung dargestellt - kein gemeinsames Treffen mit den umliegenden Kommunen stattgefunden. Um dem Beschluss dennoch gerecht zu werden und Erfahrungen anderer Kommunen im Umgang mit Arzneimittelrückständen in Erfahrung zu bringen, wurde die Kommunal Agentur als bündelnde Stelle im Rahmen der bestehenden Beratungsvereinbarung um eine Einschätzung gebeten.

 

Entsprechend dem 3. Bewirtschaftungsplan der Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie befindet sich die Itter im Abschnitt Düsseldorf bis Hilden in einem schlechten ökologischen und chemischen Zustand. Ob dieser allerdings aus dem Vorhandensein von Medikamentenrückständen resultiert oder ob andere Stoffe oder Bewertungskriterien den Zustand definieren (z.B. Querbauwerke, thermische Sperren etc.) muss nach Aussage der Kommunal Agentur allerdings zunächst geprüft werden. Nach der Oberflächengewässerverordnung werden Medikamentenwirkstoffe im Gewässer nicht gelistet und sind daher gesetzlich nicht begrenzt.

 

Laut Kommunal Agentur wird in vielen Kommunen und Wasserverbänden derzeit hinsichtlich der fehlenden rechtlich verbindlichen Definition von Grenzwerten abgewartet, bevor eine vierte Reinigungsstufe in den Klärwerken errichtet wird. Grund hierfür ist, dass die Anlagen nicht auf unbestimmte Werte ausgelegt werden können, um sie anschließend ggf. kostenintensiv nachrüsten zu müssen. Bei der Inbetriebnahme einer vierten Reinigungsstufe muss vorher bekannt sein, nach welchem Parameter gereinigt werden soll, um die Anlage möglichst effektiv einzustellen. Hierbei ist auch eine Gegenüberstellung der Kosten / Nutzen wesentlich, um den Gebührenzahler*innen eine möglichst effiziente Reinigung zusagen zu können.

 

Aufgrund der derzeit fehlenden Definition von Grenzwerten und der Ausweisung gefährlicher, prioritärer Stoffe, ist es nach Einschätzung der Kommunal Agentur ratsam, auf die weitere Konkretisierung zu warten. Rechtlich besteht derzeit kein Erfordernis, eine vierte Reinigungsstufe in der Kläranlage Hilden zu errichten. Eine Erweiterung der Kläranlage obliegt dem BRW als Betreiber. Das kommunale Handeln kann sich somit nur darauf beschränken, möglichst den Eintrag von Medikamenten in den Wasserkreislauf zu verhindern (Information und Optimierung der Entsorgungswege). Da die Auswirkungen nicht gewiss sind, wird empfohlen, auf eine rechtliche Grundlage für die Grenzwerte einzelner Medikamente zu warten und diese dann in enger Abstimmung mit dem Kreis - zuständig für die Abfallentsorgung - und dem BRW durchzusetzen.

 

Daneben ist es Ansinnen der Stadtverwaltung, die Selbstreinigungsfähigkeit der Gewässer durch Renaturierungsmaßnahmen, die gleichzeitig dem Hochwasser- und Überflutungsschutz dienen, in Zusammenarbeit mit dem BRW zu maximieren.

 

Bewertung des Antrags

 

Mit den in dieser Sitzungsvorlage eingebrachten Information werden die angesprochenen Themen beleuchtet und der derzeitige Bearbeitungsstand im Rahmen der allgemeinen Betriebsführung der Kläranlagen und Unterhaltung der Itter durch den BRW dargestellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung liefert ein Workshop von mehreren politischen Gremien, wie im Antrag vorgeschlagen, sehr wahrscheinlich keine oder nur wenige zusätzliche Informationen.

Die Arbeit des BRW wird bei der Betriebsführung der Kläranlagen durch die Bezirksregierung Düsseldorf und im Rahmen der Unterhaltung der Itter durch die untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann auf Basis bundes- bzw. landesweit gültiger Gesetze und Vorgaben überwacht.

 

Um dem Informationsbedürfnis der politischen Gremien nachzukommen erscheint es sinnvoll, künftig eine regelmäßige aktive Berichterstattung durch den BRW im UKS oder anderen Gremien zu installieren.

Im Ergebnis dieser Berichterstattung werden die Ergebnisse der Betriebsführung, der Gewässerunterhaltung und der Umsetzungsstand bereits beschlossener verbessernder Investitionsmaßnahmen turnusmäßig vorgestellt.

Gleichzeitig können geplante Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Betriebsführung der Kläranlage und Unterhaltung der Gewässer erläutert werden.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Eine langfristige Verbesserung der Gewässerökologie ist erklärtes Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und somit auch des BRW und seiner Verbandsmitglieder - wie z.B. der Stadt Hilden. Ein Maßnahmenkonzept liegt vor und wird planmäßig bearbeitet.

Die entsprechende Verbesserung der Wasserqualität und -struktur dient dem Umweltschutz. Direkte Einflüsse auf die Verbesserung des Klimas sind durch gewässerökologische Maßnahmen jedoch nicht zu erwarten.