Erläuterungen zum
Antrag:
Um den teilweise komplexen
Themen rund um die Itter gerecht zu werden, empfiehlt es sich eine
Schwerpunktveranstaltung durchzuführen. Dort sollen u.a. bereits vorliegende
Untersuchungen und gefasste Beschlüsse zum „Thema Itter“ beraten werden.
Hier einige, nicht
abschließende Beispiele:
Renaturierung einzelner
Itter-Abschnitte:
•
bereits
vorliegende Karte mit möglichen Trittsteinbiotopen
•
Antrag FDP /
Zusage des BRW eine zusätzliche Schleife über die Felder im Süden zu prüfen
Schadstoffbelastung durch
Medikamentenrückstände:
•
im August 2021
wurde auf Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion im UKS beschlossen, dass die Stadt
Hilden zu einem gemeinsamen Treffen zwischen den Städten Solingen, Haan,
Düsseldorf und dem Kreis Mettmann sowie dem BRW einlädt, um über das Thema
Medikamentenrückstände zu beraten. Sachstand der bereits ergriffenen und
zukünftig geplanten (wasser-) baulichen Maßnahmen
Dem
Ausschuss wurde zugesagt noch im Jahr 2022 darüber zu berichten. Dies könnte in
diesem Rahmen nachgeholt werden.
Aufarbeitung
Klärschlammunfall Januar 2023
Hochwasserschutz:
•
Sachstand der
bereits ergriffenen und zukünftig geplanten (wasser-) baulichen Maßnahmen
Antragstext:
Die Stadt Hilden lädt die Ausschussmitglieder des UKS und des SteA zu einem gemeinsamen "Workshop Itter" oder einer Ausschuss-Schwerpunktsitzung ein, um den Zustand der Itter und künftige Aufgaben zu beraten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit Datum vom 06.02.2024 brachte die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN den als Anlage beigefügten Antrag Nr. 234-24 (siehe Anlage) ein.
Zuständigkeit
Als Mitglied des Bergisch-Rheinischen Wasserverbands (BRW) hat die Stadt Hilden die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer und die Reinigung der Abwässer auf diesen übertragen. Der BRW ist für die Unterhaltung des Zustands der Gewässer (inkl. des Erhalt der biologischen Vielfalt im komplexen Ökosystem) sowie die Aufgaben Gewässerausbau und Ausgleich der Wasserführung zuständig. Im Rahmen der Aufgabe des Ausgleichs der Wasserführung errichtet und betreibt der BRW Hochwasserrückhaltebecken. Alle Informationen zum Zustand der Gewässer laufen beim BRW zusammen, der dann die potentiell erforderlichen Maßnahmen mit der Unteren Wasserbehörde und, falls die Stadt als Grundstückseigentümer betroffen ist, auch mit der Stadtverwaltung abstimmt.
Aus diesem Grund wurde zu den hier angesprochenen Themen, über die in einem Workshop informiert werden könnte, eine Stellungnahme des BRW angefragt.
Stellungnahme des
BRW
Mit E-Mail vom 13.03.2024 hat der BRW folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
„Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Hilden soll ein Itter-Workshop stattfinden, in dem über diverse Themen rund um die Herausforderungen an dem Gewässer Itter gesprochen werden soll.
Zu den angefragten Themen möchten wir nachfolgende Informationen geben:
1.
Renaturierung einzelner Itter-Abschnitte
Gemäß
dem Handlungskonzept Itter sollen an der Itter zwischen dem HRB Trotzhilden
(Schönholz) und der Ittermündung mehrere Strahlursprünge, Strahlwege und
Trittsteine entwickelt werden. Hierbei soll die Gewässerstruktur verbessert und
die ökologische Durchgängigkeit hergestellt werden.
a.
Trittsteine
Aktuell befinden sich zwei Trittsteine
im Hildener Innenstadtbereich in Planung, wobei die Vorplanung bereits
abgeschlossen ist.
b.
Strahlursprung
Für die Planung eines Strahlursprunges zwischen der Siemensstraße und der
BAB 59 werden zurzeit Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt. Zur
Entwicklung des Strahlursprunges soll die Itter in einer neuen Trasse geführt
werden und es sollen Überschwemmungsflächen entstehen, siehe Punkt 4,
Hochwasserschutz.
2.
Gewässerqualität der Itter (Spurenstoffe, Nährstoffe)
Die
Gewässerqualität der Gewässer im Verbandsgebiet des BRW hat sich in den
vergangenen Jahrzehnten spürbar verbessert. Gleichwohl bleibt der
Gewässerschutz eine Daueraufgabe. Die besonderen Rahmenbedingungen im
Verbandsgebiet durch die hohe Bevölkerungsdichte und die häufig
leistungsschwachen (kleinen) Gewässer erfordern weiterhin erhebliche
Anstrengungen, um übermäßige Belastungen zu vermeiden. Es bestehen immer noch
kritische Verhältnisse und Defizite, die dem geringen Verhältnis von natürlichem
Abfluss im Gewässer zu gereinigtem Abwasser geschuldet sind. Insbesondere bei
langanhaltendem Trockenwetter ist die Eigenwasserführung der verhältnismäßig
kleinen Gewässer im Verbandsgebiet sehr gering. Eine weitere Reduktion der
Belastungen kann durch einen Ausbau der 3. Reinigungsstufe, also biologische
Behandlung zur Reduzierung der Nährstoffe Stickstoff (Ammonium) und Phosphor,
und Etablierung einer 4. Reinigungsstufe (Spurenstoffelimination) auf den
Klärwerken erreicht werden. Dieses Ziel verfolgen wir auch in den drei an der
Itter gelegenen Klärwerken Solingen-Gräfrath, Solingen-Ohligs und Hilden. Zur
Verringerung der Stickstoffbelastung wird derzeit auf dem Klärwerk Ohligs eine
Zentratwasserbehandlungsanlage gebaut. In dieser werden die stark Ammonium-belasteten
Zentratwässer aus der Faulschlammentwässerung zusätzlich vorbehandelt, bevor
sie dem weiteren Abwasserreinigungsprozess zugeführt werden. Diese Anlage soll
ab Sommer diesen Jahres eingefahren werden. Da in den Reaktoren spezialisierte
Bakterien, sog. Planctomyceten, eingesetzt werden, benötigt die Inbetriebnahme
bis zu einem stabilen Prozess mehrere Wochen. Des Weiteren werden sukzessive
die Verfahrensweisen in der biologischen Stufe der drei Klärwerke optimiert und
in diesem Zuge die Belüftungen in den Belebungsbecken erneuert, wodurch eine
weitere Verbesserung der Stickstoffelimination erreicht werden soll. Für das
Klärwerk Hilden befindet sich eine solche Planung bereits in der
Genehmigungsphase. Die bauliche Umsetzung wird voraussichtlich zu Beginn des
kommenden Jahres erfolgen. Gleichzeitig führen die beschriebenen Maßnahmen zu
deutlichen Energieeinsparungen.
Langfristig – bis
2037 – ist der Neubau einer 4. Reinigungsstufe auf unseren 7 größten Klärwerke
vorgesehen. Davon betroffen sind insbesondere die drei an der Itter gelegenen
Klärwerke. Die Erstellung entsprechender Machbarkeitsstudien dazu sind in
Planung.
Auch die
Belastungen aus Mischwasserentlastungen sollen durch Neubau von
Regenwasserbehandlungs- und -rückhalteanlagen verringert werden. Der im
Oberlauf der Itter zwischen Solingen und Haan in Bau befindliche neue
Stauraumkanal Ittertal ist weitgehend fertiggestellt. Die Inbetriebnahme
erwarten wir zu Beginn des kommenden Jahres. Damit wird zukünftig eine
Verringerung der Mischwassereinleitung einhergehen.
3.
Neueste Erkenntnisse zur Aufarbeitung der
Faulturm-Havarie auf dem KW-Ohligs im Januar 2023
Im
Januar 2023 ist ein Faulbehälter auf dem Klärwerk Solingen-Ohligs geborsten und
es sind erhebliche Mengen Klärschlamm in die Itter geflossen.
Im
September diesen Jahres, dann ca. 18 Monate nach dem Ereignis, soll überprüft
werden, ob sich der Fischbestand wieder erholt hat, da unmittelbar nach dem
Ereignis zahlreiche tote Fische in der Itter abgesammelt wurden. Um neben den
unmittelbaren Auswirkungen dieses Ereignisses auf die Fischzönose auch die
möglichen Schäden bezogen auf die Gewässerbiologie zu prüfen, wurde direkt nach
dem Unfall das sohlseitig lebende Makrozoobenthos (Kleinstlebewesen)
untersucht.
Für
die Untersuchung des Makrozoobenthos wurden Probestrecken ausgewählt, die zuvor
bereits mindestens ein weiteres Mal, besser mehrfach untersucht wurden, um so
nicht nur den aktuellen Zustand zu ermitteln, sondern auch vergleichende
Aussagen vom Zustand VOR zu NACH dem Ereignis treffen zu können. Zudem wurden
zum Vergleich der Itter unterhalb des Klärwerkes auch zwei Abschnitte kurz
oberhalb beprobt.
Unter
dieser Maßgabe haben sich 7 Probestrecken als geeignet ergeben.
Das
Ökologische Potenzial unmittelbar oberhalb des KW Ohligs ist überwiegend
schlecht, genauso wie das durchschnittliche Potenzial unterhalb des KW Ohligs.
Die Saprobie, also die organische Belastung, ist ober- wie unterhalb des
Klärwerks überwiegend mäßig und zeigt auch durch den Klärschlammeintrag im Jahr
2023 keine Verschlechterung. Zu einer nachhaltigen Versauerung hat der Eintrag
ebenfalls nicht geführt.
Im
Jahr 2010 wurden direkt oberhalb des Klärwerks etwa 3.800 Individuen aus 19
Arten festgestellt. Im Jahr 2021 wurden, wahrscheinlich bedingt durch den Umbau
des Hochwasserrückhaltebeckens Kuckesberg, nur etwa 470 Tiere gefunden, die
Artenzahl blieb mit 21 jedoch recht konstant. Im Jahr 2023 haben sich die
Individuenzahlen wieder erhöht auf 1.700, vor allem aber ist die Artenanzahl
auf ganze 31 angestiegen.
Unterhalb
des KW Ohligs ist das Ökologische Potenzial über die letzten ca. 20 Jahre
gleichbleibend schlecht bewertet worden. Im Jahr 2010 wurden etwa 4.000
Organismen aus 23 Arten nachgewiesen, im Jahr 2023, nach dem
Klärschlammeintrag, sogar etwa 4.600 Tiere aus weiterhin 23 Arten.
In
der Gegenüberstellung der Artenlisten fällt auf, dass sich Tubificidae und
andere Wenigborster als sog. „Schmutzfinken“ der Gewässer von ca. 3.000 im Jahr
2010, immerhin 75 % an der Gesamtbiozönose, auf nur noch 500 im Jahr 2023
deutlich reduziert haben. Die Egel, ebenfalls sehr genügsam, haben sich
hingegen mehr als verzehnfacht. Köcherfliegen als anspruchsvollere Gruppe waren
bereits 2010 nur in sehr geringem Maße vorhanden, 2023 sind diese noch seltener
geworden. Jedoch haben sich die Eintagsfliegen von 60 im Jahr 2010 auf ganze
800 im Jahr 2023 deutlich vermehrt.
Während
es also Verschiebungen innerhalb der Artenzusammensetzung gibt, wurde eine
grundsätzliche Verschlechterung durch die Untersuchung nicht bestätigt. Ein
befürchteter Totalausfall der Biozönose durch den Klärschlammeintrag liegt
nicht vor.
Das
Ökologische Potenzial im nachfolgenden Innenstadtbereich von Hilden ist auch
kurz nach dem Klärschlammeintrag durchweg mäßig bewertet.
FAZIT:
Über
die Biozönose konnte keine nachhaltige Reduzierung der Gewässerbiologie in der
Itter durch den Klärschlammeintrag nachgewiesen werden.
4.
Hochwasserschutz an der Itter
Das
Abflussverhalten der Itter und der Zulaufgewässer wird durch insgesamt 10
Hochwasserrückhaltebecken reguliert. Mit Hilfe dieser technischen Einrichtungen
(grauer Hochwasserschutz) kann bereits jetzt ein hundertjährliches
Hochwasserereignis (HQ100) im Einzugsgebiet der Itter schadlos
abgeführt werden. Deshalb sind weitere technische Maßnahmen derzeit nicht
vorgesehen. Kommt es zu noch selteneren Ereignissen, wie z. B. am 14.07.2021
geschehen, können Schäden durch Ausuferungen unterhalb der
Hochwasserrückhaltebecken entstehen.
Im
Itterabschnitt zwischen der Siemensstraße und der BAB 59 ist geplant, die Itter
naturnah zu gestalten und Retentionsraum zu schaffen. Hierdurch werden neben
naturnahen Gewässerstrukturen auch Überschwemmungsflächen geschaffen, die sich
im Hochwasserfall positiv auch das Abflussverhalten der Itter auswirken (grüner
Hochwasserschutz).“
Medikamentenrückstände
Aufgrund
der verschobenen Prioritäten (Starkregen- und Überflutungsprävention) in den
Jahren 2021 und 2022 hat - wie in der Antragsbegründung dargestellt - kein
gemeinsames Treffen mit den umliegenden Kommunen stattgefunden. Um dem
Beschluss dennoch gerecht zu werden und Erfahrungen anderer Kommunen im Umgang
mit Arzneimittelrückständen in Erfahrung zu bringen, wurde die Kommunal Agentur
als bündelnde Stelle im Rahmen der bestehenden Beratungsvereinbarung um eine
Einschätzung gebeten.
Entsprechend dem 3.
Bewirtschaftungsplan der Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie befindet sich die
Itter im Abschnitt Düsseldorf bis Hilden in einem schlechten ökologischen und
chemischen Zustand. Ob dieser allerdings aus dem Vorhandensein von
Medikamentenrückständen resultiert oder ob andere Stoffe oder
Bewertungskriterien den Zustand definieren (z.B. Querbauwerke, thermische
Sperren etc.) muss nach Aussage der Kommunal Agentur allerdings zunächst
geprüft werden. Nach der Oberflächengewässerverordnung werden
Medikamentenwirkstoffe im Gewässer nicht gelistet und sind daher gesetzlich
nicht begrenzt.
Laut Kommunal Agentur wird in vielen
Kommunen und Wasserverbänden derzeit hinsichtlich der fehlenden rechtlich
verbindlichen Definition von Grenzwerten abgewartet, bevor eine vierte
Reinigungsstufe in den Klärwerken errichtet wird. Grund hierfür ist, dass die
Anlagen nicht auf unbestimmte Werte ausgelegt werden können, um sie anschließend
ggf. kostenintensiv nachrüsten zu müssen. Bei der Inbetriebnahme einer vierten
Reinigungsstufe muss vorher bekannt sein, nach welchem Parameter gereinigt
werden soll, um die Anlage möglichst effektiv einzustellen. Hierbei ist auch
eine Gegenüberstellung der Kosten / Nutzen wesentlich, um den
Gebührenzahler*innen eine möglichst effiziente Reinigung zusagen zu können.
Aufgrund
der derzeit fehlenden Definition von Grenzwerten und der Ausweisung
gefährlicher, prioritärer Stoffe, ist es nach Einschätzung der Kommunal Agentur
ratsam, auf die weitere Konkretisierung zu warten. Rechtlich besteht derzeit
kein Erfordernis, eine vierte Reinigungsstufe in der Kläranlage Hilden zu
errichten. Eine Erweiterung der Kläranlage obliegt dem BRW als Betreiber. Das kommunale
Handeln kann sich somit nur darauf beschränken, möglichst den Eintrag von
Medikamenten in den Wasserkreislauf zu verhindern (Information und Optimierung
der Entsorgungswege). Da die Auswirkungen nicht gewiss sind, wird empfohlen,
auf eine rechtliche Grundlage für die Grenzwerte einzelner Medikamente zu
warten und diese dann in enger Abstimmung mit dem Kreis - zuständig für die
Abfallentsorgung - und dem BRW durchzusetzen.
Daneben
ist es Ansinnen der Stadtverwaltung, die Selbstreinigungsfähigkeit der Gewässer
durch Renaturierungsmaßnahmen, die gleichzeitig dem Hochwasser- und
Überflutungsschutz dienen, in Zusammenarbeit mit dem BRW zu maximieren.
Bewertung des Antrags
Mit den in dieser Sitzungsvorlage eingebrachten Information werden die angesprochenen Themen beleuchtet und der derzeitige Bearbeitungsstand im Rahmen der allgemeinen Betriebsführung der Kläranlagen und Unterhaltung der Itter durch den BRW dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung liefert ein Workshop von mehreren politischen Gremien, wie im Antrag vorgeschlagen, sehr wahrscheinlich keine oder nur wenige zusätzliche Informationen.
Die Arbeit des BRW wird bei der Betriebsführung der Kläranlagen durch die Bezirksregierung Düsseldorf und im Rahmen der Unterhaltung der Itter durch die untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann auf Basis bundes- bzw. landesweit gültiger Gesetze und Vorgaben überwacht.
Um dem Informationsbedürfnis der politischen Gremien nachzukommen erscheint es sinnvoll, künftig eine regelmäßige aktive Berichterstattung durch den BRW im UKS oder anderen Gremien zu installieren.
Im Ergebnis dieser Berichterstattung werden die Ergebnisse der Betriebsführung, der Gewässerunterhaltung und der Umsetzungsstand bereits beschlossener verbessernder Investitionsmaßnahmen turnusmäßig vorgestellt.
Gleichzeitig können geplante Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Betriebsführung der Kläranlage und Unterhaltung der Gewässer erläutert werden.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Eine langfristige Verbesserung der Gewässerökologie ist erklärtes Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und somit auch des BRW und seiner Verbandsmitglieder - wie z.B. der Stadt Hilden. Ein Maßnahmenkonzept liegt vor und wird planmäßig bearbeitet.
Die entsprechende Verbesserung der Wasserqualität und -struktur dient dem Umweltschutz. Direkte Einflüsse auf die Verbesserung des Klimas sind durch gewässerökologische Maßnahmen jedoch nicht zu erwarten.