Betreff
Freiwilliger Betriebskostenzuschuss für die SPE Mühle zu den Betriebskosten der Kita Holterhöfchen
Vorlage
WP 20-25 SV 40/029
Aktenzeichen
III/40.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, der SPE Mühle Kita Complent gGmbH als Träger der Kita „Holterhöfchen“ die Übernahme des Trägeranteils zu den anerkannten Betriebskosten (7,8 %) nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz ab dem 01.08.2024 für die Dauer der Trägerschaft (Stand 01.08.2024 rd. 85.000 € jährlich) als freiwilligen Zuschuss der Stadt Hilden als örtlicher Jugendhilfeträger zu gewähren.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zum Kindergartenjahr 2024/2025 wird die neue Kita „Holterhöfchen“ unter der Trägerschaft der SPE Mühle Kita Complent gGmbH eröffnen. Voraussichtlich werden zum 01.10.2024 die ersten Gruppen starten. Bis zum 01.12.2024 sollen dann auch die letzten Gruppen eröffnen. Da die Kita insgesamt 109 Betreuungsplätze aufgeteilt auf fünf Gruppen mit 12 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 97 Plätzen für Kinder über drei Jahren, können nicht alle Kinder zeitgleich eingewöhnt werden. Auch das Personal muss sich in der neuen Einrichtung erst noch einfinden. Daher werden die Gruppen sukzessive in den ersten Monaten starten.

 

Der Träger SPE Mühle Kita Complent gGmbH gehört zu den sog. finanzschwachen freien Trägern in Hilden. Daher beantragt der Träger die Übernahme des Trägeranteils zur den anerkannten Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz - KiBiz. Der Trägeranteil beträgt derzeit 7,8 % der Kindpauschalen und sonst. Fördertatbestände. Dieser freiw. Betriebskostenzuschuss (f.BKZ) zum Trägeranteil wird derzeit allen finanzschwachen freien Trägern gewährt.

Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 betragen die Aufwendungen pro Kindergartenjahr rund 85.000 €. Für das laufende Haushaltsjahr sind die Aufwendungen im Haushalt eingeplant, so dass es zu keinen Mehraufwendungen kommt. In den Folgejahren wird auch der f.BKZ entsprechend der Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz steigen.

 

Das Fachamt schlägt vor, dem Träger SPE Mühle Kita Complent gGmbH den Trägeranteil für die Kindertageseinrichtung „Holterhöfchen“ von derzeit 7,8 % zu den anerkannten Betriebskosten wie beschrieben von rund 85.000 € ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 als freiwilligen Zuschuss für die Dauer der Trägerschaft pro Jahr zu gewähren. Die Mittel sind bereits im Etatentwurf 2024 enthalten.

 

Ein Mietvertrag wird zeitnah noch erstellt. Aufgrund der hohen Landeszuschüsse für den Kita-Neubau erfolgt vom LVR kein Mietzuschuss. Die Verwaltung prüft daher noch, ob und wie eine Mietzahlung realisiert werden kann. Hierzu erfolgt dann ggf. eine Beratungsvorlage vor der Sommerpause.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnisplan einschl. der vom FuB am 29.11.2023 empfohlenen Veränderungen veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

15

Transferaufwendungen

20.478.400

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 (hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen

Wiedersprecher