Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss, der SPE Mühle Kita Complent gGmbH als Träger der Kita
„Holterhöfchen“ die Übernahme des Trägeranteils zu den anerkannten
Betriebskosten (7,8 %) nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz ab dem 01.08.2024
für die Dauer der Trägerschaft (Stand 01.08.2024 rd. 85.000 € jährlich) als
freiwilligen Zuschuss der Stadt Hilden als örtlicher Jugendhilfeträger zu
gewähren.
Erläuterungen und Begründungen:
Zum Kindergartenjahr 2024/2025 wird die neue
Kita „Holterhöfchen“ unter der Trägerschaft der SPE Mühle Kita Complent gGmbH
eröffnen. Voraussichtlich werden zum 01.10.2024 die ersten Gruppen starten. Bis
zum 01.12.2024 sollen dann auch die letzten Gruppen eröffnen. Da die Kita
insgesamt 109 Betreuungsplätze aufgeteilt auf fünf Gruppen mit 12 Plätzen für
Kinder unter drei Jahren und 97 Plätzen für Kinder über drei Jahren, können
nicht alle Kinder zeitgleich eingewöhnt werden. Auch das Personal muss sich in
der neuen Einrichtung erst noch einfinden. Daher werden die Gruppen sukzessive
in den ersten Monaten starten.
Der Träger SPE Mühle Kita Complent gGmbH gehört zu den sog.
finanzschwachen freien Trägern in Hilden. Daher beantragt der Träger die
Übernahme des Trägeranteils zur den anerkannten Betriebskosten nach dem
Kinderbildungsgesetz - KiBiz. Der Trägeranteil beträgt derzeit 7,8 % der Kindpauschalen
und sonst. Fördertatbestände. Dieser freiw. Betriebskostenzuschuss (f.BKZ) zum
Trägeranteil wird derzeit allen finanzschwachen freien Trägern gewährt.
Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 betragen die Aufwendungen pro
Kindergartenjahr rund 85.000 €. Für das laufende Haushaltsjahr sind die
Aufwendungen im Haushalt eingeplant, so dass es zu keinen Mehraufwendungen
kommt. In den Folgejahren wird auch der f.BKZ entsprechend der
Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz steigen.
Das Fachamt schlägt vor, dem Träger SPE Mühle Kita Complent gGmbH den
Trägeranteil für die Kindertageseinrichtung „Holterhöfchen“ von derzeit 7,8 %
zu den anerkannten Betriebskosten wie beschrieben von rund 85.000 € ab dem
Kindergartenjahr 2024/2025 als freiwilligen Zuschuss für die Dauer der
Trägerschaft pro Jahr zu gewähren. Die Mittel sind bereits im Etatentwurf 2024
enthalten.
Ein Mietvertrag wird zeitnah noch erstellt. Aufgrund der hohen
Landeszuschüsse für den Kita-Neubau erfolgt vom LVR kein Mietzuschuss. Die
Verwaltung prüft daher noch, ob und wie eine Mietzahlung realisiert werden
kann. Hierzu erfolgt dann ggf. eine Beratungsvorlage vor der Sommerpause.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnisplan
einschl. der vom FuB am 29.11.2023 empfohlenen Veränderungen veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile
Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
15 |
Transferaufwendungen |
20.478.400 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile
Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Wiedersprecher |
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