Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2024;
Radverkehrsoptimierung an der Mettmanner Straße
Vorlage
WP 20-25 SV 61/160
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_Fahrrad
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der ein- und ausgehende Verkehr von der Mettmanner Straße zum Rathaus ist ausschließlich für den nicht motorisierten Verkehr vorgesehen, was wir als positiv empfinden.

 

Dennoch ergeben sich an dieser Stelle einige Probleme für Radfahrende aufgrund des Fehlens einer Ampel direkt an der Mettmanner Straße. Stattdessen sind Radfahrende gezwungen, die Fußgängerampel zu nutzen, was zu Unannehmlichkeiten führt.

Besonders in Anbetracht dessen, dass Radfahrerinnen aus anderen Richtungen kommend die Kreuzung ohne Absteigen überqueren können. Auch das Abbiegen von Osten kommend auf die Mettmanner Straße gestaltet sich schwierig, da entweder stark abgebremst werden muss, um den schmalen abgesenkten Bordstein nutzen zu können, oder der einfachere Weg über die Treppe und Wiese genommen wird.

Insbesondere mit langen und schweren Rädern gestaltet sich das Abbiegen in diesem engen Raum als knifflig.

 

Es ist festzustellen, dass ausreichend Platz vorhanden ist, um die aktuelle Situation vor Ort zu

verbessern. Zudem könnten bauliche Anpassungen auf der nördlichen Seite der Kreuzung vorgenommen werden, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen und das Nutzen der Einmündung zu

vereinfachen. Dies würde erheblich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beitragen.


Antragstext:

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Stadtentwicklungsausschuss, die Verwaltung mit der Prüfung von Möglichkeiten zur Verbesserung des ein- und ausgehenden Radverkehrs am südlichen Ende der Mettmanner Straße zu beauftragen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht im Einmündungsbereich der Mettmanner Straße auf die Berliner Straße derzeit kein grundlegender Handlungsbedarf.

 

 

Historische Entwicklung

 

Mit dem Bau der Berliner Straße (als „innerstädtische Umgehungsstraße“) Mitte der 1970er Jahre wurde die direkte Verbindung der Mettmanner Straße in Richtung Innenstadt aufgehoben. Um nicht einen Parallel-/Schleichverkehr zur Hochdahler Straße durch ein vom Wohnungsbau geprägtes Quartier zur ermöglichen, wurde die Mettmanner Straße für den KFZ-Verkehr zur Berliner Straße hin geschlossen. Um die Eingriffe in die örtliche Gebäudekulisse so gering wie möglich zu halten, verzichtete man auf den Bau einer Wendeanlage am südlichen Ende der Mettmanner Straße. Lediglich für den Fuß- und den Fahrradverkehr blieb die Straße durchgängig. In den 1990er Jahren wurde die heute vorhandene Rampe von der Mettmanner Straße auf den Gehweg entlang der Berliner Straße eingebaut, um insbesondere dem Fahrradverkehr die Nutzung zu erleichtern, ohne aber Verkehrssicherheitsaspekte aus dem Auge zu verlieren.

 

 

Thema Verkehrssicherheit

 

Historisch begründet liegen sich die Einmündungen der Straßen Am Rathaus und Mettmanner Straße direkt gegenüber. Dazwischen liegt die Trasse der Berliner Straße, ausgebildet als vierspurige Bundesstraße B 228.

 

Ein direktes Einfahren in den Knotenpunktbereich von den einmündenden Straßen ohne Signalisierung ist aufgrund der Fahrgeschwindigkeiten auf der Berliner Straße (Tempo 50) und aufgrund der dortigen Verkehrsbelastung (>22.000kfz/T) nicht möglich.

 

Der Fahrradverkehr, aus der Straße Am Rathaus kommend in Richtung Norden, kann mit dem „Grün“ der KFZ-Ampel an der Straße Am Rathaus über die Berliner Straße in die Mettmanner Straße einfahren. Hierbei hilft eine Bordsteinabsenkung am nördlichen Gehweg der Berliner Straße. An der Signalanlage in der Straße am Rathaus findet sich ein rot markierter Aufstellbereich.

 

Der Fahrradverkehr aus Norden von der Mettmanner Straße kommend mit Ziel Innenstadt kann mit Hilfe des signalisierten Fußgängerüberweges die Berliner Straße queren. Oft, aber nicht in erster Linie, wird die Fußgängerquerung selbst genutzt. Die Anzeigen der Fußgängerampel sind jedoch auch von der Mettmanner Straße gut einsehbar. Ein direktes Einfahren in die Berliner Straße auf ganzer Breite wird durch bauliche Maßnahmen (Grünbeet und Treppenstufen) verhindert. Allerdings gibt es durch eine Bordsteinabsenkung an der Berliner Straße sehr wohl die Möglichkeit, unter Ausnutzung des „Fußgänger-Grüns“ ohne Umwege in die Straße Am Rathaus einzufahren. Diese Möglichkeit wird - so die Beobachtungen aus den letzten Wochen - auch regelmäßig wahrgenommen.

Durch die Notwendigkeit des Haltens entsteht zwar für den Fahrradverkehr ein Minus an Bequemlichkeit, jedoch gleichzeitig ein Plus an Sicherheit. Und das nicht nur für den Fahrradverkehr aus der Mettmanner Straße in Richtung Süden, sondern auch für den Fußverkehr und den Fahrradverkehr entlang der Nordseite der Berliner Straße sowie für den KFZ-Verkehr auf der Berliner Straße.

Hierbei ist es wichtig, dass es sich bei der Verkehrsfläche auf der Nordseite der Berliner Straße nicht um einen gemeinsamen Geh-/Radweg handelt, sondern um einen Gehweg mit der Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“. Fußgänger haben hier also grundsätzlich Vorrang, was aufgrund der geringen Breite (unter 2,50m) sinnvoll ist.

 

 

Prüfaufträge

 

Im vorliegenden Antrag werden folgende Aspekte angesprochen:

 

    Radfahrende wären gezwungen, die Fußgängerampel über die Berliner Straße zu nutzen, wenn sie - aus Norden über die Mettmanner Straße kommend - in die Straße Am Rathaus weiterfahren möchten;

 

    Von Osten kommend (also auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg entlang der Berliner Straße oder auf der Berliner Straße selbst fahrend) wäre das Abbiegen in die Mettmanner Straße schwierig, da abgebremst werden müsste und die Verhältnisse für längere Fahrräder beengt seien.

 

Prüfergebnisse

 

Im Ergebnis kommt die Verwaltung - wie eingangs erläutert - zu dem Schluss, dass die Situation so, wie sie sich derzeit vor Ort darstellt, den verschiedenen Ansprüchen an Funktionalität und Verkehrssicherheit am ehesten gerecht wird.

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass es sich um eine Kompromiss-Lösung handelt. Diese ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse sowohl auf dem Gehweg entlang der Berliner Straße als auch in der Mettmanner Straße jedoch angebracht.

 

Für das Abbiegen vom Gehweg in Richtung Norden gibt es zusätzlich ca. 60m weiter westlich eine extra dafür vorgesehene Wegemöglichkeit (entlang des Spielplatzes; zur Hagdornstraße).

Da auf dem Gehweg ohnehin Radfahrseitig langsam gefahren werden muss, ist auch das im Antrag angesprochene „starke Abbremsen“ vor dem Abbiegen in die Mettmanner Straße eher kein Problem.

Die vorhandene Bordsteinabsenkung an der Berliner Straße ermöglicht bei angepasster Geschwindigkeit sogar ein „Abbiegen“ von der Berliner in die Mettmanner Straße, obwohl dies vom Straßencharakter hier nicht vorgesehen ist.

 

Aus fachlicher Sicht hat sich die gegenwärtige Situation bewährt. Sie ist verkehrssicher und stellt einen ausreichenden Kompromiss zwischen den verschiedenen im Einmündungsbereich zu berücksichtigenden Belangen der Fußgänger, Radfahrer und dem motorisierten Individualverkehr dar.

 

 

Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Situation

 

Auch um dem Mobilitätskonzept nicht vorweg zu greifen, sieht die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt trotz dieser Einschätzung geringfügige Verbesserungsmöglichkeiten.

 

Um in die Mettmanner Straße besser direkt einbiegen zu können, wird der dortige westliche Gehwegbereich an der vorhandenen Rampe leicht erweitert.

Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Bepflanzung des Grünbeetes wieder zu komplettieren und zugleich mit einem Gitter zu versehen. Die Maßnahmen sind mit eigenen Mitteln umsetzbar und sollen noch in 2024 realisiert werden.

 

Größere Umbauten wie der Verzicht auf die Treppenstufen oder die Platzierung einer Baumscheibe mit Baum schließen sich in der Mettmanner Straße aufgrund der starken Belastung des Bereiches durch Leitungs- und Kanaltrassen aus. Eingriffe im Bereich der Berliner Straße selbst würden durch die Baulastträgerschaft (Berliner Straße B 228 - Straßen.NRW) erschwert und verzögert.

 

Ob in dem in Arbeit befindlichen Mobilitätskonzept auch Maßnahmen für die Berliner Straße enthalten sein werden und ob sich diese Vorschläge auch auf den Bereich der „Einmündung“ der Mettmanner Straße beziehen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Der in der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 61/163 dargestellte zentrale Maßnahmenvorschlag eine Tempo 30-Regelung im ganzen Stadtgebiet eröffnet jedoch für den hier angesprochenen südlichen Endbereich der Mettmanner Straße neue Handlungsoptionen.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Die Abstimmung über den vorliegenden Antrag hat selbst keine Klimarelevanz.