Betreff
Freiwilliger Zuschuss für die SPE Mühle Kita gGmbH zu den Betriebskosten der inklusiven Kindertageseinrichtungen
Vorlage
WP 20-25 SV 40/028
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, der SPE Mühle Kita gGmbH als Träger der inklusiven Kindertageseinrichtungen „Nordlichter“, „Karnaper Regenbogen“ und „Ellen-Wiederhold“

 

a)    die Übernahme des Trägeranteils zu den anerkannten Betriebskosten (7,8 %) nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz ab Übernahme der Einrichtungen für die Dauer der Trägerschaft

(rd. 265.000 € jährlich)

 

b)    die Übernahme der gem. Kinderbildungsgesetz – KiBiz nicht anerkannten Kosten zur Kaltmiete ab Betriebsübernahme für die Dauer der Trägerschaft

(01.01.2024 - 31.12.2024 rd. 196.700 €)

 

als freiwilligen Zuschuss der Stadt Hilden als örtlicher Jugendhilfeträger zu gewähren.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zum 31.12.2023 hat der Träger Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. die Trägerschaft der drei inklusiven Kindertageseinrichtungen aufgegeben. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Träger SPE Mühle Kita gGmbH sich bereit erklärt, die Trägerschaft der drei Einrichtungen kurzfristig zu übernehmen.

Dadurch betreibt der Träger SPE Mühle Kita gGmbH derzeit fünf Kindertageseinrichtungen in Hilden. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 kommt die Kita Holterhöfchen unter der Trägerschaft der SPE Mühle Complent gGmbH hinzu.

 

a) Übernahme Trägeranteil zu den anerkannten Betriebskosten:

 

Als Rechtsnachfolger des bisherigen Kitaträgers Freizeitgemeinschaft e.V. ändert sich an den bisherigen Kosten nichts.

 

b) Übernahme der nicht anerkannten Kosten zur Kaltmiete:

Bislang hat der Träger Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. für den Betrieb der Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ einen f.BKZ der nicht anerkannten Kosten der Kaltmiete erhalten.

Die Jahreskaltmiete beträgt derzeit 216.917,64 €. Aufgrund der Landesförderung zum Umbau in Höhe von 854.836 € und dem Abzugsbetrag für die sechs Gruppen von insgesamt 19.345,74 €, erhält der Träger lediglich einen Mietkostenzuschuss nach KiBiz von rund 47.700 € abzgl. Trägeranteil. Dadurch beträgt der aktuelle f.BKZ für die Kaltmiete rund 173.000 € im Kindergartenjahr 2023/2024 (s. Anlage 1 Kita Nordlichter).

Aufgrund der Übernahme der Trägerschaft für die drei Kindertageseinrichtungen möchte der Träger SPE Mühle Kita gGmbH keinen finanziellen Nachteil erleiden und ist auf die Übernahme der nicht anerkannten Kosten zur Kaltmiete angewiesen. Dieser f.BKZ zur Kaltmiete soll für alle drei Einrichtungen übernommen werden.

Bis zum 31.07.2024 gelten noch die derzeitigen Mietverträge. Zum 01.08.2024 sollen diese angepasst werden mit einer einheitlichen Kaltmiete von 9 € pro m².

Dadurch verändern sich die Jahreskaltmieten zum 01.08.2024 wie folgt:

 

Kita

Jahreskaltmiete bis 31.07.24

Jahreskaltmiete ab 01.08.24

Differenz

Nordlichter

216.917,64 €

173.340,00 €

-43.577,64 €

Ellen-Wiederhold

26.370,96 €

74.520,00 €

48.149,04 €

Karnaper Regenbogen

0,00 €

90.288,00 €

90.288,00 €

SUMME

243.288,60 €

338.148,00 €

94.859,40 €

 

Die Miete für die Kindertageseinrichtungen steigen in der Summe um rund 95.000 €.

 

Die sich ergebenden finanziellen Auswirkungen für das Jahr 01.01.2024 - 31.12.2024 sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

Die Anlage 1 bezieht sich auf das aktuelle Kitajahr mit den aktuellen Mietverträgen. Die Anlage 2 bezieht sich auf das kommende Kitajahr 24/25 unter Berücksichtigung der neuen Mietverträge.

 

Insgesamt ergeben sich aus den Anlagen für den Haushalt 2024 folgende Gesamtbeträge:

 

Ertrag Miete
Stadt Hilden

Ertrag
Mietzuschuss LVR

Ertrag
Summe

Aufwand
g.BKZ
an Träger

Aufwand
f.BKZ
an Träger

Aufwand
Summe

282.813,35 €

37.370,72 €

320.184,07 €

86.139,50 €

196.673,85 €

282.813,35 €

 

Der Mehrertrag für die Kaltmieten von rd. 95.000,00 € ist ein rechnerischer Buchwert. Dieser wird gemindert durch Abzugsbeträge je Gruppe und die für die Kita Nordlichter erhaltenen Investitionsaufwendungen. Dadurch werden die Landesmittel für die Mietkostenzuschüsse entsprechend reduziert. Die nicht durch Landesmittel gedeckten Mietkosten der Kindertageseinrichtungen sollen über einen freiwilligen Betriebskostenzuschuss der Stadt Hilden gedeckt werden. Im Haushaltsjahr 2024 sind dies rund 196.700 €. Darin enthalten sind schon die im Haushalt geplanten Aufwendungen zum Mietzuschuss für die Kita Nordlichter welche schon über die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 51/136 bewilligt wurden in Höhe von derzeit jährlich rund 173.000 €. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Aufwand für die freiw. Betriebskostenzuschüssen zur Kaltmiete für alle drei Kindertageseinrichtungen von rund 23.700 € pro Jahr.

Hinzu kommen durch die neuen Mietverträge zu korrigierende gesetzl. Betriebskostenzuschüsse (g.BKZ). Da die Kaltmieten in der Summe um 95.000 € steigen, erhöhen sich diese entsprechend. Derzeit betragen die g.BKZ rund 59.400 € pro Jahr und steigen ab August 2024 auf rund 86.100 €. Der Mehraufwand für das Haushaltsjahr 2024 beträgt rund 26.700 €.

 

Die Summe der Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2024 betragen somit für die f.BKZ und g.BKZ 50.400 €.

 

Dadurch, dass für die Kita Karnaper Regenbogen und Ellen-Wiederhold die Mietzahlungen mit der Kita Nordlichter vereinheitlicht werden, ergibt sich für die Stadt Hilden ein Mehrertrag in 2024 von rund 11.600 € für die Landesmittel zu den Mietkosten im Produkt 060101. Jährlich betragen diese dann rund 53.600 €. Hinzu kommen die Mehrerträge für die Miete in 2024 von rund 39.500 € welche beim Amt für Gebäudewirtschaft geführt werden.

 

Die Mehraufwendungen von rund 50.400 € im Produkt 060101 sollen durch die Mehrerträge von rund 11.600 € und dem laufenden Haushalt innerhalb des Produktes 060101 gedeckt werden. Im Bereich des Amtes für Gebäudewirtschaft fallen die im Vorabsatz genannten Mehrerträge an, so dass gesamtstädtisch im Jahr 2024 kein Defizit entsteht.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

 

 

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnisplan einschl. der vom FuB am 29.11.2023 empfohlenen Veränderungen veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

15

Transferaufwendungen

20.478.400

2024

02

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

12.201.554

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

15

Transferaufwendungen

20.527.800

2024

02

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

12.213.154

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 (hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Ein ggf. enstehender Mehrbedarf im Produkt 060101 kann im Rahmen der flexiblen Haushaltsbewirtschaftung gedeckt werden.