Betreff
Sachstand zur Schulentwicklungsplanung im Primarbereich
Vorlage
WP 20-25 SV 40/026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Sachstand der Schulentwicklungsplanung im Primarbereich.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Hinblick auf den im Jahr 2026 beginnenden Rechtsanspruch (ab Klasse 1) auf einen Ganztagesplatz in der Primarstufe, stellt sich die Frage, ob das Raumangebot an den städt. Grundschulen hierfür ausreichend ist.

Hierfür ist sowohl eine Schülerzahlprognose erforderlich als auch eine Prognose, wie viele Eltern für ihre Kinder einen Ganztagsplatz beanspruchen werden.

 

Durch das Beratungsbüro Dr.Garbe,Lexis & von Berlepsch wurde das als Anlage 1 beigefügte Gutachten erstellt.

 

Das zusammengefasste Ergebnis des Gutachtens wurde dem Arbeitskreis Schulentwicklung am 13.12.2023 von Frau Lexis vorgestellt.

 

Zitat aus dem Sitzungsprotokoll:

 

Frau Lexis erklärte, sie kenne 75 % aller Schulen in NRW und habe eine klare Haltung zur Schullandschaft in Hilden und würde hier gerne ihre eigene Einschätzung geben.

 

Bis auf die Wilhelm-Hüls-Schule, die in der Darstellung deutliche Defizite aufweist, könnte man ggf. irriger Weise glauben, alles so belassen zu können. Nach den rein quantitativen Mindeststandards ist weitestgehend der erforderliche Schulraum vorhanden.

 

Allerdings benötigt Schule mit den neuen Aufgaben von schulischem und außerschulischem Lernen auch gewisse Qualitätsstandards.

Oftmals ist schon die reine Aufsicht in vielen Schulen heute fast unmöglich. Es gibt viele einzelne Räume, mitunter erstrecken sich die Räume über Gebäude, die nicht mit einander verbunden sind (Wilhelm-Busch-Schule mit dem Standort Richrather Straße 134, GSV Schulstraße inkl. dem Standort Walter-Wiederhold-Schule, Astrid-Lindgren-Schule

mit dem Standort Richrather Str. 186, GVB Beethovenstraße).

 

Zum Halbtagsunterricht würde dies vielleicht noch passen, aber um Betreuung und Unterricht im Vormittags- und Nachmittagsbereich zusammenwachsen zu lassen, sei diese Raumkonstellation nahezu ungeeignet.

 

Die OGS Quoten sind in Hilden bereits sehr hoch und werden in Zukunft mit dem 2026 beginnenden Rechtsanspruch sicherlich weiter steigen. Die pädagogische Qualität werde weiter leiden, sowie organisatorische Abläufe werden immer schwieriger werden, wenn man nach Einschätzung vom Land die 75 % im Bereich OGS erreichen werde. Hierzu sollte jedes einzelne Gebäude hinsichtlich möglicher Großklassenräume (die gleichzeitig auch Betreuungsräume sind) untersucht werden. OGS- und Lehrkräfte benötigen Besprechungs- und Aufenthaltsräume, dies am besten als gemeinsame Teamräume. Büroflächen sind zu verändern, denn eine OGS Verwaltung in der Schule benötigt Platz. Auch das Thema Mensa muss betrachtet werden, ein 3-Schicht-Betrieb ist sicherlich möglich, aber eine Küche muss selbst im cook und chill Verfahren eine gewisse Größe haben.

 

Fazit: Quantitativ sind die Schulen bis auf die Mensenbereiche meist ausreichend ausgestattet. Die Grundschulen können rein unterrichtsorganisatorisch betrachtet noch steigende Schülerzahlen verkraften, allerdings gibt es qualitative Probleme bei geänderten pädagogischen Anforderungen in Verbindung von Unterricht und Betreuungssystemen.

 

 

Frau Lexis fasste noch einmal zusammen, dass es entscheidend sei, die folgenden schulorganisatorischen und schulstrukturellen Fragen zu beantworten.

 

1. Soll die Zuweisung GL Schule geändert werden?

2. Wie geht man mit der Zügigkeit von Schulen nach Elternwille um?

3. Sind die Teilstandorte sinnvoll? Hier ist insbesondere Hilden-Süd zu betrachten

4. Sind die vier Betreuungsformen aus pädagogischer Sicht zukünftig sinnvoll?

5. Welche Raumkonzepte ist der Schulträger bereit umzusetzen? (Großklassen wo möglich, Mensen, neue Verwaltungsbereiche?)

 

Im Qualitätszirkel OGS wird in den nächsten Monaten mit den Schulleitungen, den Ganztagskoordinatoren und der Verwaltung das zukünftige pädagogische Konzept für den Offenen Ganztag abgestimmt. Ob es eine einheitliche Entscheidung für alle städt. Schulen „rhythmisierter Ganztag oder additives Modell“ geben wird, bleibt abzuwarten.

Aus dieser Entscheidung resultieren die Raumkonzepte. Deren mögliche Realisierung muss dann natürlich vor dem Hintergrund vorhandener Gebäudestrukturen und möglicher Kosten hinsichtlich Machbarkeit geprüft werden.

 

Weiterhin ist mit den Schulleitungen zu diskutieren, ob die vier Schulen des Gemeinsamen Lernens mit Grundschulverbund Schulstraße, Grundschulverbund Beethovenstraße, Wilhelm-Busch-Schule und GGS am Elbsee so fortgeführt werden sollen oder ob ggf. der Gemeinsame Unterricht von noch nicht feststehenden Schulen beispielsweise (so der Vorschlag der Gutachterin) an den Grundschulverbund Kalstert oder auch die Astrid-Lindgren-Schule abgegeben werden soll und kann. An einer solchen Entscheidung ist die untere Schulaufsichtsbehörde zwingend zu beteiligen.

 

Die vier Betreuungsformen VGS 14.00 Uhr, VGS + bis 14.30 Uhr inkl. Mittagessen, OGS bis 15.00 Uhr und OGS bis 16.00 Uhr wurden zwecks Reduzierung von Kosten eingeführt. Ob diese bei einem 2026 beginnenden Rechtsanspruch von den Eltern noch so nachgefragt werden, bleibt abzuwarten.

 

Die Verteilung der Schulstandorte in Hilden-Süd wird seit Jahrzehnten immer mal wieder ohne Ergebnis kontrovers diskutiert. Vielleicht können im Rahmen dieses Schulentwicklungs-prozesses tragfähige Konzepte entwickelt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind aktuell für das Jahr 2026 folgende Prioritäten zu setzen:

 

Der beginnende Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab Klasse 1 muss zunächst in den vorhandenen Räumlichkeiten abgedeckt werden. Hier wird es sehr wahrscheinlich eine Verschiebung zu Lasten der Angebote VGS 14.00 Uhr und VGS 14.30 Uhr geben.

 

Schon heute sind die Mensen an allen Schulstandorten ausgelastet. Die Essensnachfrage in den Kitas zeigt deutlich, dass 90 % der Eltern ein Mittagessen für ihre Kinder wünschen. Dieser Wunsch endet nicht mit Eintritt des Kindes in die Schule. Somit ist an allen Schulen mit Priorität 1 die Schaffung einer angemessenen Mensenversorgung (3-Schicht-System) erforderlich.

 

Im Jahr 2024 und 2025 ist für jeden Schulstandort ein umsetzungsfähiges Raumkonzept zu entwickeln, welches ab dem Jahr 2026 beginnend, vorbehaltlich der finanziellen und personellen Ressourcen, realisiert wird.

 

Jeder anstehende Realisierungsschritt in der Schulentwicklung wird selbstverständlich Im Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung vorgestellt und im Schul- und Sportausschuss beraten und beschlossen werden.

 

Für den Bereich der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen wird mit Rechtskraft des Haushaltes 2024 ein entsprechendes Gutachten beauftragt werden.

 

Die Fertigstellung ist für Juni 2024 geplant.

 

gez.

Dr. Claus Pommer


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

030201

Schulverwaltungsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2024

0302010010

529100

Sonst. Aufw. f. Dienstl.

10.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer