Betreff
Fördermittel "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Vorlage
WP 20-25 SV III/060
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Verwendung der Fördermittel „kinderstark - NRW schafft Chancen“ zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden ist seit dem Jahr 2021 teilnehmende Kommune des Landesprogrammes „kinderstark - NRW schafft Chancen“. Das Programm zielt darauf ab, allen Kindern gleiche Chancen auf ein gutes Aufwachsen, auf Bildung und auf gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Durch die Förderung sollen strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Vernetzung und Koordinierung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien geschaffen werden. Hinzu werden Maßnahmen gefördert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sollen. Konkret fördert das Programm daher sechs verschiedene Handlungsfelder:

 

Handlungsfeld 1:

Netzwerkkoordination - Koordination von ämter- und dezernatsübergreifenden Angeboten, sowie Stärkung der kommunalen Vernetzung

 

Handlungsfeld 2:

Familiengrundschulzentren - Unterstützungsstruktur für Familien ähnlich den Familienzentren an Kindertagesstätten

 

Handlungsfeld 3:

Lotsendienst in Geburtskliniken - aufsuchendes Angebot zur Einschätzung von Bedarfen und Vermittlung von Familien zu geeigneten Beratungs- und Unterstützungsangeboten (wird in Hilden durch die Frühen Hilfen bereits angeboten)

 

Handlungsfeld 4:

Lotsendienst in Kinder- und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen Arztpraxen - familiäre Belastungen sollen frühzeitig erkannt und Familien in geeignete Unterstützungsangebote übergeleitet werden

 

Handlungsfeld 5:

kommunale Familienbüros (Stellwerk)

 

Handlungsfeld 6:

Ausbau aufsuchender Angebote - angebunden an Regeleinrichtungen sollen Familien in belastenden Lebenssituationen besser unterstützt werden

 

Aus diesen Handlungsfeldern muss jede Kommune Handlungsfeld 1 bedienen. Alle weiteren Handlungsfelder sind frei wählbar.

 

Die Fördersumme beträgt 31.552 Euro im Jahr 2024 und richtet sich nach der Anzahl von Kindern im Alter von 3-17 Jahren im SGB II Bezug (2022) in Hilden. Grundvoraussetzung der Förderung ist die Einrichtung eines Stellenanteils zur Netzwerkkoordination (Handlungsfeld 1). In Hilden liegt dieser Stellenanteil bei der Stabsstelle Planung für Soziales, Jugend und Bildung.

 

Dieser Stellenanteil generiert auch den zu erbringenden Eigenanteil als Fördervoraussetzung.

 

Im Jahr 2024 werden die Fördermittel genutzt, um zwei Projekte in Hilden auf den Weg zu bringen.

 

Zum einen wird ein Lotsendienst in den Kinder- und Jugendarztpraxen (Handlungsfeld 4) eingerichtet. Dieses Handlungsfeld bietet niederschwellig die Möglichkeit mit nahezu jeder Familie in Kontakt treten zu können. Zwei Familienkinderkrankenschwestern, die bereits den Lotsendienst in der Geburtsklinik durchführen, werden den Lotsendienst durchführen. Hierzu werden sie in den Kinder- und Jugendarztpraxen in Hilden wöchentliche Sprechzeiten anbieten, um Familien zu beraten und in passende Unterstützungs- und Beratungsangebote zu vermitteln. Die Termine werden durch die Kinder- und Jugendarztpraxen an die Familien vergeben.

 

Zum anderen wird es mehrere Gruppen für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien geben. Die Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann wird eine Gruppe an die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle andocken. Eine weitere Gruppe wird der Deutsche Kinderschutzbund - Ortsverbund Hilden anbieten. Diese Gruppe ist an den offenen Kleiderschrank, sowie das Eltern-Kind-Café angedockt.

 

Da die Förderung immer nur für ein Kalenderjahr gewährt wird, sind die Projekt zunächst auf das Jahr 2024 beschränkt. Eine weitere Beantragung der Fördermittel aus „kinderstark - NRW schafft Chancen“ für das Jahr 2025 ist angedacht.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060310 / Planung und Steuerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2024

02

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

0

2024

15

Transferaufwendungen

0

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2024

02

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

31.552

2024

15

Transferaufwendungen

31.552

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der flexiblen Haushaltsbewirtschaftung gem. § 9 der Haushaltssatzung.