Erläuterungen zum
Antrag:
Nach der Beratung des Prüfauftrags
der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss zur Überprüfung von Flächen für
potenzielle Kitastandorte im Hildener Süden beantragt die CDU-Fraktion die
Planung einer fünfgruppigen Kita am Salzmannweg (Flurstück 255 in Flur 19).
Obwohl in der Sitzungsvorlage der Standort Hofstraße aufgrund seiner
"großzügigeren Nutzbarkeit" eher bevorzugt wird, bewertet die
Verwaltung den Salzmannweg als möglichen Standort für eine fünfgruppige Kita.
Um dem Bedarf an Kitaplätzen, insbesondere im Hildener Süden, gerecht zu werden und die Rechte der Hildener Familien auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen, ist es notwendig, alternative Standorte für Kitas zu planen. In den kommenden Jahren stehen uns immer mehr Pflichten bevor, darunter auch die Verpflichtung, das Recht der Hildener Familien auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion die Planung einer neuen Kita im Hildener Süden, um dieses Recht in den kommenden Jahren besser erfüllen zu können.
Antragstext:
Die CDU Fraktion Hilden beantragt, die Stadt Hilden mit der Planung einer fünf-gruppigen Kita am Standort Salzmannweg zu beauftragen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Kindergartenbedarf
Die aktuelle Auswertung der Bedarfsanzeigen auf dem
Anmeldeportal Little Bird weist folgende Zahlen aus:
- Für Kinder unter drei Jahren (U 3) gibt es aktuell einen nicht gedeckten Bedarf von 243 Plätzen. 115 Plätze für die Altersgruppe von 0 - 2 Jahre und 128 Plätze in der Altersgruppe 2 - 3 Jahre fehlen.
- Für Kinder über drei Jahren (Ü 3) fehlen 101 Plätze. Durch Überbelegung können wir dieses Defizit um 65 Plätze verringern, so dass noch 36 Plätze fehlen.
Dies hat folgende Konsequenzen:
U 3: Viele Eltern melden mittlerweile ihre Kinder fast
direkt nach der Geburt für einen Kitaplatz an. Dies aus der großen Sorge
heraus, dass es oftmals erst im dritten Platzverteiljahr gelingt, einen
Kitaplatz zu erhalten. Von den 243 nicht gedeckten Anmeldewünsche sind daher
nicht alle Anmeldewünsche zunächst mit großem Nachdruck versehen. Je älter das
Kind wird, desto eher wird der Kitaplatz mit Nachdruck von den Eltern
eingefordert. Fakt ist allerdings, dass
der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr des Kindes
auch ohne Berufstätigkeit der Eltern besteht!
Ü 3: Hier gilt es in den nächsten Jahren die Überbelegungen in den von den von der Stadt Hilden unmittelbar betriebenen Kindertagesstätten abzubauen (65 Stück) und die wartenden Kinder aufzunehmen. Mitunter sind die Kinder vier Jahre alt, wenn sie in die Kita kommen.
Für den Ü 3 Bereich wird sich die Situation nach Berechnungen der Verwaltung in den nächsten zwei Jahren entspannen, insbesondere dadurch, dass in der neuen Kita Holterhöfchen zunächst fast nur Ü 3 Kinder aufgenommen werden.
Allerdings wird auch bei geringfügig sinkenden Geburtenraten mit einem großen Bedarf von U 3 Plätzen gerechnet. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre und den auch zukünftig zu erwartenden Geburtenjahrgängen mit 480 bis 500 Kindern wurde ein Bedarf von rund 200 weiteren Plätzen ermittelt.
Da diese Anzahl von neu zu schaffenden Plätzen nicht in einem Neubau untergebracht werden kann, müssen zwei neue Kitas entstehen.
Hier ist bereits für das heutige Schulgrundstück Beethovenstraße der Neubau einer 4-gruppigen Kita im Zusammenhang mit dem Projekt „Haus des Lernens“ in Planung. Diese Planung ist weiter zu verfolgen. Parallel müssen in den bestehenden Kitas Ü3-Plätze in U3-Plätze umgewandelt werden, damit dem gestiegenen Bedarf an U3-Plätzen Rechnung getragen und eine angemessene Altersstruktur in den Kitas dargestellt werden kann.
Städtebauliche
Einordnung
Da der Neubau einer 4-gruppigen KiTa an der Beethovenstraße nicht ausreicht, den Bedarf zu decken, ist aus Sicht der Verwaltung der Bau einer weiteren Einrichtung mit vier bis sechs Gruppen erforderlich. Im Rahmen des von der CDU-Fraktion erbetenen Prüfauftrages wurde ein Grundstück auf dem Salzmannweg in Hilden-Süd für einen Kitabau als geeignet beurteilt.
Das Grundstück
Salzmannweg (Flurstück 255 in Flur 19) hat laut Kataster eine Größe von 4.030 m². Es liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 177. Dieser weist den Bereich als
„öffentliche Grünfläche“ aus, in Kombination mit einem Spielplatz Typ B. Der
Flächennutzungsplan enthält die Ausweisungen Grünfläche, Spielplatz Typ AB und
Standort für ein Regenüberlaufbecken.
Die
tatsächliche heutige Nutzung besteht in der Verpachtung einer Teilfläche von
1.392m² als „Heuwiese“ im Norden des Grundstückes und einer Nutzung als
ökologische Ausgleichsfläche für den Rest des Grundstückes im südlichen Teil.
Beeinträchtigungen für
das Grundstück ergeben sich aus der unmittelbar östlich angrenzenden
Tennisanlage (Lärm). Durch die im Wesentlichen zeitversetzte Nutzung von
Kindertagesstätte und Tennisanlage (die eine tagsüber und von Mo-Fr, die andere
hauptsächlich abends und am Wochenende) wird diese Beeinträchtigung als
geringfügig eingeschätzt.
Hinsichtlich der
Starkregenthematik ist zu beachten, dass das Grundstück in den
„Maximal-Szenarien“ im südlichen Teilbereich betroffen sein würde.
Die Lage des
Grundstückes im Stadtgebiet ist randständig. Es liegt direkt an der Stadtgrenze
Hilden/Langenfeld, nach Süden hin grenzen landwirtschaftliche Nutzungen an.
Östlich liegt eine Tennisanlage, im Westen eine Wohnnutzung. Nach Norden hin,
auf der Nordseite des Salzmannweges, gibt es weitere Wohnnutzungen sowie die
Grünfläche um den Dörpfeldsee.
Der nächstgelegene
öffentliche Spielplatz ist am Oerkhaushof in etwa 180m Luftlinie Entfernung. Die
nächstgelegenen Standorte anderer Kindertagesstätten sind an der
Pestalozzistraße und an der Straße Zur Verlach, jeweils mehr als 1 km Luftlinie
entfernt.
Die Erschließung des
Grundstückes erfolgt über den Salzmannweg und den Bruchhauser Weg. Die
nächstgelegene Bushaltestelle ist die Haltestelle Salzmannweg der Linie 785
(Langenfeld-Hilden-Düsseldorf). Diese Haltestelle an der Richrather Straße ist
ca. 350m entfernt. Der Salzmannweg ist als „Haupterschließungsstraße“ gewidmet,
das Schlussstück des Bruchhauser Weges als „Anliegerstraße“.
Grundsätzlich ist das untersuchte Grundstück als Standort für eine Kita
aus städtebaulicher Sicht geeignet. Voraussetzung für die Planung einer Kita
ist die Änderung des Bebauungsplans.
Finanzieller
Rahmen
Eine Kostenschätzung erfolgt im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI
(Grundlagenermittlung und Vorplanung). Die Kosten sind dabei abhängig von
diversen Faktoren, die in diesen Planungsphasen ermittelt werden. Die
Erstellung der aktuell im Bau befindlichen 5-gruppigen Kita Holterhöfchen ist
derzeit mit rund 6,8 Mio Euro veranschlagt und könnte zu einem Grobvergleich
herangezogen werden.
Zeitlicher Rahmen
Aufgrund der derzeitigen baurechtlichen Vorgaben ist die Änderung des Bebauungsplanes zur Planung der Kita notwendig. Hierfür ist mit einem Zeitbedarf von ca. 2 Jahren zu rechnen. Für den anschließenden Planungsprozess bis zur Vergabe der Hauptbauleistung ist ebenfalls ein Zeitraum von ca. 2 Jahren anzusetzen. Die Bauzeit hängt im Anschluss vom gewählten Bauverfahren ab, das im Rahmen der Entwurfsplanung definiert wird.
Ressourcen
Nach der mittelfristigen Kapazitätsplanung aufgrund des derzeitigen Bauprogramms werden die erforderlichen Ressourcen zum Planungsbeginn in 2026 nach der Änderung des Bebauungsplans zur Verfügung stehen.
Klimarelevanz:
Gebäudeneubauten sind klimarelevant, da sie erhebliche Auswirkungen auf den Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen haben. Die Herstellung von Baustoffen, Bauaktivitäten und die Inbetriebnahme verursachen CO2-Emissionen. Die Stadt Hilden strebt bei Neu- und Erweiterungsbauten eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise an.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister