Betreff
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden - 16. Nachtrag
Vorlage
WP 20-25 SV 01/160
Aktenzeichen
II/01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 2 beigefügten 16. Nachtrag der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aufgrund der Aufgabenübertragung der Tätigkeiten der Stadtmarketing Hilden GmbH ab dem 01.04.2024 auf die Stadtverwaltung ist eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden erforderlich.

 

In diesem Zuge sollen zeitgleich noch weitere Änderungen, die sich aufgrund der praktischen Erfahrungen als sinnvoll ergeben haben, aufgenommen werden.

 

So soll zur Entlastung des Hauptausschusses eine Regelung aufgenommen werden, dass für die fachliche Vorberatung von Satzungen zu kommunalen Steuern zukünftig der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zuständig ist. Weiter soll die Beratung von Beteiligungsangelegenheiten vor dem Hintergrund der Erfahrungen des letzten Jahres zur Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen durch den Rat oder seine Ausschüsse neu strukturiert werden:

 

Die beabsichtigten Änderungen sind im im Einzelnen in der Anlage 1 Synopse zur Änderung der Zuständigskeitsordnung aufgeführt. Zudem ist als Anlage 2 ein Entwurf des 16. Nachtrags der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden als Anlage beigefügt.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister