Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen einschließlich des Stellenplans 2024 als Anlage zum Haushaltsplan.
2.
Der Rat der Stadt Hilden beschließt,
den Ausgleich der Jahresfehlbeträge in den Jahren der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung durch Vortrag zu erreichen, soweit der Ausgleich nicht durch
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erreicht werden kann.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß Haushaltsplanentwurf
entsprechend der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung
vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der
Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen einschließlich der fortgeschriebenen
Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der
Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2027, ist in der
Ratssitzung am 13.09.2023 eingebracht und zur Beratung an die zuständigen
Fachausschüsse verwiesen worden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen liegt seit dem 25.09.2023, während der Dauer des Beratungsverfahrens im
Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnerinnen und
Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb der ausgewiesenen Frist wurden
nicht erhoben.
Die im Rahmen der Vorberatungen in den
Sitzungen der Fachausschüsse und des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
am 29.11.2023 und am 14.02.2024 empfohlenen Ansatzänderungen im Ergebnisplan,
im Finanzplan und den Teilplänen sowie die daraus resultierenden Veränderungen
bei Abschreibungen, Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten und Erträgen
aus aktivierten Eigenleistungen, die planmäßig notwendige Aufnahme von Liquiditätskrediten
und die Kreditermächtigung für Investitionen wurden in die Haushaltssatzung
aufgenommen.
In den Sitzungen des Ausschusses für
Finanzen und Beteiligungen am 29.11.2023 und 14.02.2024 empfohlene
Ansatzveränderungen, die aus Anträgen der Fraktionen zum Haushalt 2024
resultieren, sind in den beigefügten Listen der Veränderungen mit gelber Farbe
hinterlegt.
Ansatzveränderungen, die sich aus
Beschlüssen des Rates der Stadt Hilden vom 22.11.2023 und vom 12.12.2023
ergeben haben, sind ebenfalls wie zuvor beschrieben berücksichtigt und in den
beigefügten Listen der Veränderungen mit grüner Farbe hinterlegt.
Die Anträge der Fraktionen, die im
bisherigen Beratungsweg keine Mehrheiten gefunden haben und nicht zurückgezogen
wurden, werden mit den hierzu erstellten Sitzungsvorlagen in der Ratssitzung
erneut zur Beratung gestellt, damit eine abschließende Entscheidung getroffen
wird.
Unter Berücksichtigung der seit Einbringung
des Haushaltsplanentwurfs 2024 getroffenen Entscheidungen des Rates und der Empfehlungen
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen werden für das Satzungsjahr und
in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung folgende Jahresfehlbeträge
geplant:
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
-15.282.201 € |
-18.880.192 € |
-19.568.749 € |
-19.747.367 € |
Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr
2024 kann planmäßig noch durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
ausgeglichen werden.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
hat in seiner Sitzung am 14.02.2024 einstimmig dem Rat der Stadt Hilden empfohlen,
den Haushalt 2024 durch
Inanspruchnahme des im Entwurf des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) enthaltenen neuen Instrumentes
„Verlustvortrag“ aufzustellen. Hierdurch werden die tatsächlichen Entnahmen aus
der allgemeinen Rücklage in der Haushaltssatzung und in der mittelfristigen
Finanzplanung auf Basis der in den geprüften Jahresabschlüssen festgestellten
IST-Ergebnisse mit einer Verzögerung von drei Jahren umgesetzt. Dadurch wird die
Planung - in der Hoffnung, dass die tatsächlichen Defizite geringer sein
werden, als in der Planung prognostiziert - entlastet.
Das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen – 3. NKFWG NRW)
wurde am 28.02.2024 beschlossen. Es soll in der Zustellzeit der Sitzungsvorlage
verkündet werden und rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft treten.
Die nach Entnahme aus der im Jahr 2025 planmäßig noch teilweise zur
Verfügung stehenden Ausgleichsrücklage verbleibenden Jahresfehlbeträge können
lt. 3. NKFWG längstens in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden.
|
2025 |
2026 |
2027 |
Jahresfehlbetrag Hiervon Ausgleich durch Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage |
-18.880.192
€ 12.278.180
€ |
-19.568.749
€ 0 € |
-19.747.367
€ 0 € |
Vortrag in das Jahr |
2028 |
2029 |
2030 |
Planmäßig durch Vortrag auszugleichender
Betrag |
-6.602.012
€ |
-19.568.749 € |
-19.747.367 € |
Der Ausgleich durch Vortrag bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde
und kann gem. 3. NKFWG von dort mit der Verpflichtung der Stadt Hilden zur
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verbunden werden, wenn aus Sicht
der Kommunalaufsicht die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht gesichert
scheint.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Organisatorische Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): Alle Stellen des Stellenplans |
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Vermerk Orga Die konkreten Veränderungen
des Stellenplans ergeben sich aus der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 12/040 - Stellenveränderungen zum Stellenplan 2024 |