Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027
Vorlage
WP 20-25 SV 20/189
Aktenzeichen
IV/20 - Haushalt 2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans 2024 als Anlage zum Haushaltsplan.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt, den Ausgleich der Jahresfehlbeträge in den Jahren der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung durch Vortrag zu erreichen, soweit der Ausgleich nicht durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erreicht werden kann.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß Haushaltsplanentwurf entsprechend der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2027, ist in der Ratssitzung am 13.09.2023 eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen worden.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt seit dem 25.09.2023, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb der ausgewiesenen Frist wurden nicht erhoben.

 

Die im Rahmen der Vorberatungen in den Sitzungen der Fachausschüsse und des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 29.11.2023 und am 14.02.2024 empfohlenen Ansatzänderungen im Ergebnisplan, im Finanzplan und den Teilplänen sowie die daraus resultierenden Veränderungen bei Abschreibungen, Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten und Erträgen aus aktivierten Eigenleistungen, die planmäßig notwendige Aufnahme von Liquiditätskrediten und die Kreditermächtigung für Investitionen wurden in die Haushaltssatzung aufgenommen.

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 29.11.2023 und 14.02.2024 empfohlene Ansatzveränderungen, die aus Anträgen der Fraktionen zum Haushalt 2024 resultieren, sind in den beigefügten Listen der Veränderungen mit gelber Farbe hinterlegt.

 

Ansatzveränderungen, die sich aus Beschlüssen des Rates der Stadt Hilden vom 22.11.2023 und vom 12.12.2023 ergeben haben, sind ebenfalls wie zuvor beschrieben berücksichtigt und in den beigefügten Listen der Veränderungen mit grüner Farbe hinterlegt.

 

Die Anträge der Fraktionen, die im bisherigen Beratungsweg keine Mehrheiten gefunden haben und nicht zurückgezogen wurden, werden mit den hierzu erstellten Sitzungsvorlagen in der Ratssitzung erneut zur Beratung gestellt, damit eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

 

Unter Berücksichtigung der seit Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2024 getroffenen Entscheidungen des Rates und der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen werden für das Satzungsjahr und in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung folgende Jahresfehlbeträge geplant:

 

2024

2025

2026

2027

-15.282.201 €

-18.880.192 €

-19.568.749 €

-19.747.367 €

 

Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2024 kann planmäßig noch durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung am 14.02.2024 einstimmig dem Rat der Stadt Hilden empfohlen, den Haushalt 2024 durch Inanspruchnahme des im Entwurf des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) enthaltenen neuen Instrumentes „Verlustvortrag“ aufzustellen. Hierdurch werden die tatsächlichen Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage in der Haushaltssatzung und in der mittelfristigen Finanzplanung auf Basis der in den geprüften Jahresabschlüssen festgestellten IST-Ergebnisse mit einer Verzögerung von drei Jahren umgesetzt. Dadurch wird die Planung - in der Hoffnung, dass die tatsächlichen Defizite geringer sein werden, als in der Planung prognostiziert - entlastet.

 

Das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen – 3. NKFWG NRW) wurde am 28.02.2024 beschlossen. Es soll in der Zustellzeit der Sitzungsvorlage verkündet werden und rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft treten.

 

Die nach Entnahme aus der im Jahr 2025 planmäßig noch teilweise zur Verfügung stehenden Ausgleichsrücklage verbleibenden Jahresfehlbeträge können lt. 3. NKFWG längstens in die drei folgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden.

 

 

2025

2026

2027

 

Jahresfehlbetrag

 

Hiervon Ausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

 

 

-18.880.192 €

 

12.278.180 €

 

-19.568.749 €

 

0 €

 

-19.747.367 €

 

0 €

Vortrag in das Jahr

2028

2029

2030

Planmäßig durch Vortrag auszugleichender Betrag

-6.602.012 €

-19.568.749 €

-19.747.367 €

 

Der Ausgleich durch Vortrag bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und kann gem. 3. NKFWG von dort mit der Verpflichtung der Stadt Hilden zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verbunden werden, wenn aus Sicht der Kommunalaufsicht die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht gesichert scheint.

 

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

Alle Stellen des Stellenplans

 

 

Vermerk Orga

 

Die konkreten Veränderungen des Stellenplans ergeben sich aus der Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 12/040 - Stellenveränderungen zum Stellenplan 2024