Betreff
Einbindung der Familienbildung des Deutschen Roten Kreuz (DRK) in die örtliche Jugendhilfeplanung
Vorlage
WP 20-25 SV 40/025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt offiziell die bereits bestehende Einbindung des DRK Familien-bildungswerks, Kreisverband Mettmann e.V. mit Sitz in Hilden in die örtliche Jugendhilfeplanung.

 

Der Beschluss gilt zunächst bis einschließlich 31.07.2027 und kann nach diesem Zeitraum je nach Bedarf mit erneuter Beschlussfassung entsprechend verlängert werden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das DRK Familienbildungwerk arbeitet seit vielen Jahren in verschiedenen Projekten mit der Stadt Hilden und weiteren Partnern der freien Jugendhilfe zusammen. Unter anderem werden das Sprachförderprojekt „Griffbereit“ und ein internationales Müttercafé in Kooperation mit den städtischen Familienzentren Traumquelle/Kunterbunt, Arche und dem evangelischen Familienzentrum an der Friedenskirche durchgeführt.

 

Die Stadt Hilden unterstützt das DRK im Rahmen seiner Jugendhilfeplanung auch finanziell.

Zur qualitativen Weiterentwicklung passgenauer Familienbildungsangebote im Elementarbereich möchte das DRK Familienbildungswerk zukünftig verstärkt auch Projektmittel des Landesministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Migration generieren.

 

Aktuell erfolgt die Beantragung von Projektgeldern für die Durchführung eines internationalen Müttercafés. Das DRK-Müttercafe ist ein offener Treff für Frauen, der bereits laufend dienstags von 9.00-11.15 Uhr (außer in den Schulferien) im Gemeindehaus der Friedenskirche, Molzhausweg stattfindet und mit gesamt 1.500 € kommunal unterstützt wird. Ziel ist, die Integration von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte und ihre Familien zu fördern. Benachteiligte und/oder mehrfach belastete Eltern werden in ein sozialräumliches Netzwerk eingebunden und aktivieren ihre Selbsthilfepotenziale durch Erkennen der eigenen Kompetenzen. Weiterhin lernen sie das Unterstützungssystem der Kommune kennen und erfahren unbürokratische Hilfen.

Im Durchschnitt besuchen 10-12 Frauen wöchentlich das Internationale Müttercafe.

 

Für diesen und weitere Projektanträge ist eine Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung (siehe Anlage) und ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung erforderlich, der in den nächsten 3 Jahren Gültigkeit hat (vgl. Punkt 3.4.3 der anliegenden Richtlinie).

 

Vor diesem Hintergrund bittet das Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung um

eine entsprechende Beschlussfassung. Negative finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten,

im Gegenteil könnten je nach erforderlicher Angebotsdichte kommunale Zuschüsse bedingt durch die Drittmittelfinanzierung perspektivisch geringer ausfallen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 

 

Anlagen

Richtlinienfür die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in NRW

Bedarfsbestätigung des Fachbereiches Kinderbetreuung für den aktuellen Projektantrag DRK