Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt offiziell
die bereits bestehende Einbindung des DRK Familien-bildungswerks, Kreisverband
Mettmann e.V. mit Sitz in Hilden in die örtliche Jugendhilfeplanung.
Der Beschluss gilt zunächst bis
einschließlich 31.07.2027 und kann nach diesem Zeitraum je nach Bedarf mit
erneuter Beschlussfassung entsprechend verlängert werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Das DRK Familienbildungwerk arbeitet seit
vielen Jahren in verschiedenen Projekten mit der Stadt Hilden und weiteren
Partnern der freien Jugendhilfe zusammen. Unter anderem werden das
Sprachförderprojekt „Griffbereit“ und ein internationales Müttercafé in
Kooperation mit den städtischen Familienzentren Traumquelle/Kunterbunt, Arche
und dem evangelischen Familienzentrum an der Friedenskirche durchgeführt.
Die Stadt Hilden unterstützt das DRK im
Rahmen seiner Jugendhilfeplanung auch finanziell.
Zur qualitativen Weiterentwicklung
passgenauer Familienbildungsangebote im Elementarbereich möchte das DRK
Familienbildungswerk zukünftig verstärkt auch Projektmittel des
Landesministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Migration generieren.
Aktuell erfolgt die Beantragung von
Projektgeldern für die Durchführung eines internationalen Müttercafés. Das
DRK-Müttercafe ist ein offener Treff für Frauen, der bereits laufend dienstags
von 9.00-11.15 Uhr (außer in den Schulferien) im Gemeindehaus der
Friedenskirche, Molzhausweg stattfindet und mit gesamt 1.500 € kommunal
unterstützt wird. Ziel ist, die Integration von Frauen mit
Zuwanderungsgeschichte und ihre Familien zu fördern. Benachteiligte und/oder
mehrfach belastete Eltern werden in ein sozialräumliches Netzwerk eingebunden
und aktivieren ihre Selbsthilfepotenziale durch Erkennen der eigenen
Kompetenzen. Weiterhin lernen sie das Unterstützungssystem der Kommune kennen
und erfahren unbürokratische Hilfen.
Im Durchschnitt besuchen 10-12 Frauen
wöchentlich das Internationale Müttercafe.
Für diesen und weitere Projektanträge ist
eine Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung (siehe Anlage) und ein
Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung der Familienbildung in
die örtliche Jugendhilfeplanung erforderlich, der in den nächsten 3 Jahren
Gültigkeit hat (vgl. Punkt 3.4.3 der anliegenden Richtlinie).
Vor diesem Hintergrund bittet das Amt für
Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung um
eine entsprechende Beschlussfassung.
Negative finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten,
im Gegenteil könnten je nach erforderlicher
Angebotsdichte kommunale Zuschüsse bedingt durch die Drittmittelfinanzierung
perspektivisch geringer ausfallen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Anlagen
Richtlinienfür die Förderung anerkannter
Einrichtungen der Familienbildung in NRW
Bedarfsbestätigung des Fachbereiches
Kinderbetreuung für den aktuellen Projektantrag DRK