Betreff
Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Spielstraße Breddert
Vorlage
WP 04-09 SV 66/058
Aktenzeichen
IV/66-fr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1.       die beantragte Sperrung der Straße Breddert wird abgelehnt  und

2.      die Verwaltung wird beauftragt, einen Termin mit den Anwohnern bezüglich

         Einbringung von Aufpflasterungen durchzuführen und das Ergebnis in einer

         neuen Sitzungsvorlage dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen.

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der schriftlichen Eingabe, die als Anlage A beigefügt ist, beschreiben Frau Dr. S. vom Stein und Herr Prof. Dr. F: Salomon die „Verkehrswirklichkeit“ im verkehrsberuhigten Bereich Breddert  (Abschnitt Haus Nr. 3 – 27). Aufgrund zu hoher Geschwindigkeiten, die besonders einem Durchgangsverkehr aus Solingen zugeordnet werden, schlagen die 25 Anwohner (Unterschriften) vor, den Breddert für den Durchgangsverkehr zu sperren.

 

 

Bereits in 1992 hat die Stadt einen Bürgerantrag der Anwohnerschaft Breddert 3 -22 beraten, durch Feuerwehrpfosten in Höhe des Bruchhaus-Garather Baches die Straße verkehrlich abzubinden, d.h. zu sperren. Auch damals war das Hauptargument, der Breddert sei „der Schleichweg für Solinger Kraftfahrer“.

Die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.04.1992 ist als Anlage 1 beigefügt.

Der seinerzeit zuständige Verkehrsauschuss hat mit Datum vom 7.9.1992 den Antrag abgelehnt (siehe Anlage 2). Ersatzweise wurden durch die Anordnung zusätzlicher Parkstände sowie die Einrichtung von Parkflächen in Schrägaufstellung Versätze und Engstellen geschaffen, die ein geradliniges Befahren des seinerzeit schon ausgewiesenen Verkehrsberuhigten Bereichs nicht zuließen.

 

 

Nach dem in 2001 fertig gestellten Ausbau des Abschnitts Breddert als Mischfläche mit allen Merkmalen eines verkehrsberuhigten Bereichs habe diverse Anwohner mit Schreiben vom Oktober 2001 (Anlage 3) zum Ausdruck gebracht, dass die Verkehrsituation vor Ort unzureichend ist.

Das Antwortschreiben vom 27.11.2001  ist als Anlage 4 beigefügt.

 

 

Verkehrserhebungen mit einem Radarmesssystems im Zeitraum  vom 22. bis 24.08.2006 zeigen folgende Verkehrssituation auf:

Im Bereich der Zählstelle für beide Fahrrichtungen in Höhe der Häuser Breddert 10/11  (siehe Anlage 4) wurden an einem Werktag in 24 Stunden in Fahrtrichtung Norden (Bahnlinie)  429 Kfz gezählt. In der Spitzenstunde ab 7.45 Uhr wurden 53 Kfz registriert. Das Geschwindigkeitsniveau V85 lag bei 34 km/h  (Vmax bei 50 km/h).

In südlicher Fahrtrichtung (zur Straße Krabbenburg) wurden im Laufe von 24 Stunden an einem Werktag 376 Kfz gezählt. In der Spitzenstunde von 17.45 bis 18.45 Uhr wurden 55 Kfz registriert. Das Geschwindigkeitsniveau lag bei V85 von 31 km/h (Vmax bei 50 km/h).

 

Wie bereits in der Vergangenheit angegeben, entspricht die Verkehrsmenge auch der Wohngebietsgröße im Nahbereich. Es kann daher nur von einem geringen Durchgangsverkehrsanteil ausgegangen werden.

 

Die Verkehrserhebung zeigt deutlich auf, dass in der Tat der verkehrsberuhigte Bereich mit nicht angepasster Geschwindigkeit befahren wird. Dieses Niveau zeigen allerdings auch viele andere verkehrsberuhigte Bereiche in Hilden. Selbst in Sackgassen, in denen sich praktisch nur Anlieger bewegen, wurde entsprechendes Fehlverhalten allzu häufig schon festgestellt.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung kann es sich die Stadt dennoch nicht leisten, alle möglichen Fahrrouten, auf denen theoretisch „Schleichverkehr“ möglich ist, der praktisch allerdings nur im geringen Umfange stattfindet, durch bauliche Straßensperrungen zu unterbrechen.

Daher wird hier und bei anderen Straßen mit entsprechender Erschließungsfunktion in Hilden  (entsprechende Vorschläge werden immer wieder vorgetragen!!) davon abgeraten, diese durch Sperrungen für den motorisierten Verkehr abzubinden.

 

 

 

Eine Sperrung des Durchgangsverkehrs durch bauliche Maßnahmen ist auch nur möglich, wenn an dieser Stelle Wendeanlagen eingerichtet werden. Neben der Kostenfrage ist dazu die hier notwendige Fläche nicht erkennbar.

In den ersten Jahren der „Verkehrsberuhigung“ Anfang der 80-ziger Jahre sind verschiedene Straßen wie  Am Strauch, Zur Verlach/Kiefernweg, Goesweg, etc. abgebunden worden, jedoch Jahre später wieder geöffnet worden.

 

Sperrungen allein durch Beschilderung („Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit  Zusatz „Anlieger frei   oder „Verbot der Einfahrt“ [VZ 267] oder „Einbahnstraße“ [VZ 220]) zeigen aus den Erfahrungen der Vergangenheit kaum die von vielen erwartete Wirkung. Ohne eine stetige Überwachung, die von der Polizei jedoch nicht erbracht werden kann, schert sich kaum noch ein Kraftfahrer um die ihn einschränkenden Vorschriften.

 

Ein mögliches Sicherheitsdefizit durch unangepasste Geschwindigkeiten muss daher durch anderweitige Maßnahmen reduziert werden.

 

Bedauerlicherweise hat sich in der  Bürgerinformation zum Ausbau des Teilabschnitts Breddert in 1999 die Mehrheit der Anwohner gegen die Empfehlung des Fachamtes ausgesprochen, mehrere Querbänder im Zuge der 280 m langen Mischfläche aufzupflastern. Möglicherweise sind heute genau die Anlieger dieses Wohnbereiches, die Klage über zu hohe Geschwindigkeiten führen.

Fahrdynamische Einbauten waren und sind jedoch aus der Sicht des Fachamtes das einzige Mittel, durch das auf Dauer das Geschwindigkeitsverhalten positiv beeinflusst werden kann.

Diese könnten an 3 Stellen in diesem Straßenabschnitt wie folgt nachgerüstet werden:

-          Querband in Höhe Haus Nr. 14 , als Segmentbogen mit etwa 7 cm (ca. 2.000 €)

-          Plateauaufpflasterung in Höhe  Haus Nr.20c, Rampensteine 7 cm hoch (4.000 €)

-          Schwellen aus Recyclinggummi in Höhe Haus Nr.22/22a, 50 mm hoch , (650 €);

 

Der Gesamtbetrag in Höhe von   6.650 €  steht noch bei der Haushaltsstelle 6300.000.9600  - Erhöhung der Verkehrssicherheit – zur Verfügung.

 

 

 

G.Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle: 6300.000.9600

                                              

Bezeichnung:  Erhöhung der Verkehrssicherheit

 

Produktnummer:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                        6.650 €

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

VmH

 

Haushaltsjahr

2006

 

Mittel stehen zur Verfügung      Ja

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer