Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. die beantragte Sperrung der Straße Breddert wird
abgelehnt und
2. die Verwaltung wird
beauftragt, einen Termin mit den
Anwohnern bezüglich
Einbringung von Aufpflasterungen durchzuführen und das
Ergebnis in einer
neuen Sitzungsvorlage dem Stadtentwicklungsausschuss
vorzulegen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der
schriftlichen Eingabe, die als Anlage A beigefügt ist, beschreiben Frau Dr. S.
vom Stein und Herr Prof. Dr. F: Salomon die „Verkehrswirklichkeit“ im
verkehrsberuhigten Bereich Breddert
(Abschnitt Haus Nr. 3 – 27). Aufgrund zu hoher Geschwindigkeiten, die
besonders einem Durchgangsverkehr aus Solingen zugeordnet werden, schlagen die
25 Anwohner (Unterschriften) vor, den Breddert für den Durchgangsverkehr zu
sperren.
Bereits in 1992 hat
die Stadt einen Bürgerantrag der Anwohnerschaft Breddert 3 -22 beraten, durch
Feuerwehrpfosten in Höhe des Bruchhaus-Garather Baches die Straße verkehrlich
abzubinden, d.h. zu sperren. Auch damals war das Hauptargument, der Breddert
sei „der Schleichweg für Solinger Kraftfahrer“.
Die Stellungnahme
der Verwaltung vom 21.04.1992 ist als Anlage 1 beigefügt.
Der seinerzeit
zuständige Verkehrsauschuss hat mit Datum vom 7.9.1992 den Antrag abgelehnt
(siehe Anlage 2). Ersatzweise wurden durch die Anordnung zusätzlicher
Parkstände sowie die Einrichtung von Parkflächen in Schrägaufstellung Versätze
und Engstellen geschaffen, die ein geradliniges Befahren des seinerzeit schon
ausgewiesenen Verkehrsberuhigten Bereichs nicht zuließen.
Nach dem in 2001
fertig gestellten Ausbau des Abschnitts Breddert als Mischfläche mit allen Merkmalen
eines verkehrsberuhigten Bereichs habe diverse Anwohner mit Schreiben vom Oktober
2001 (Anlage 3) zum Ausdruck gebracht, dass die Verkehrsituation vor Ort
unzureichend ist.
Das Antwortschreiben
vom 27.11.2001 ist als Anlage 4
beigefügt.
Verkehrserhebungen
mit einem Radarmesssystems im Zeitraum
vom 22. bis 24.08.2006 zeigen folgende Verkehrssituation auf:
Im Bereich der
Zählstelle für beide Fahrrichtungen in Höhe der Häuser Breddert 10/11 (siehe Anlage 4) wurden an einem Werktag in
24 Stunden in Fahrtrichtung Norden (Bahnlinie)
429 Kfz gezählt. In der Spitzenstunde ab 7.45 Uhr wurden 53 Kfz registriert.
Das Geschwindigkeitsniveau V85 lag bei 34 km/h (Vmax bei 50 km/h).
In südlicher Fahrtrichtung (zur Straße Krabbenburg) wurden im Laufe von
24 Stunden an einem Werktag 376 Kfz gezählt. In der Spitzenstunde von 17.45 bis
18.45 Uhr wurden 55 Kfz registriert. Das Geschwindigkeitsniveau lag bei V85 von
31 km/h (Vmax bei 50 km/h).
Wie bereits in der
Vergangenheit angegeben, entspricht die Verkehrsmenge auch der Wohngebietsgröße
im Nahbereich. Es kann daher nur von einem geringen Durchgangsverkehrsanteil ausgegangen
werden.
Die Verkehrserhebung
zeigt deutlich auf, dass in der Tat der verkehrsberuhigte Bereich mit nicht
angepasster Geschwindigkeit befahren wird. Dieses Niveau zeigen allerdings auch
viele andere verkehrsberuhigte Bereiche in Hilden. Selbst in Sackgassen, in
denen sich praktisch nur Anlieger bewegen, wurde entsprechendes Fehlverhalten
allzu häufig schon festgestellt.
Aus Sicht der
Verwaltung kann es sich die Stadt dennoch nicht leisten, alle möglichen
Fahrrouten, auf denen theoretisch „Schleichverkehr“ möglich ist, der praktisch
allerdings nur im geringen Umfange stattfindet, durch bauliche Straßensperrungen
zu unterbrechen.
Daher wird hier und
bei anderen Straßen mit entsprechender Erschließungsfunktion in Hilden (entsprechende Vorschläge werden immer wieder
vorgetragen!!) davon abgeraten, diese durch Sperrungen für den motorisierten
Verkehr abzubinden.
Eine Sperrung des
Durchgangsverkehrs durch bauliche Maßnahmen ist auch nur möglich, wenn an
dieser Stelle Wendeanlagen eingerichtet werden. Neben der Kostenfrage ist dazu
die hier notwendige Fläche nicht erkennbar.
In den ersten Jahren
der „Verkehrsberuhigung“ Anfang der 80-ziger Jahre sind verschiedene Straßen
wie Am Strauch, Zur Verlach/Kiefernweg,
Goesweg, etc. abgebunden worden, jedoch Jahre später wieder geöffnet worden.
Sperrungen allein
durch Beschilderung („Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit Zusatz „Anlieger frei oder „Verbot der Einfahrt“ [VZ 267] oder
„Einbahnstraße“ [VZ 220]) zeigen aus den Erfahrungen der Vergangenheit kaum die
von vielen erwartete Wirkung. Ohne eine stetige Überwachung, die von der
Polizei jedoch nicht erbracht werden kann, schert sich kaum noch ein
Kraftfahrer um die ihn einschränkenden Vorschriften.
Ein mögliches
Sicherheitsdefizit durch unangepasste Geschwindigkeiten muss daher durch anderweitige
Maßnahmen reduziert werden.
Bedauerlicherweise
hat sich in der Bürgerinformation zum
Ausbau des Teilabschnitts Breddert in 1999 die Mehrheit der Anwohner gegen die Empfehlung
des Fachamtes ausgesprochen, mehrere Querbänder im Zuge der 280 m langen
Mischfläche aufzupflastern. Möglicherweise sind heute genau die Anlieger dieses
Wohnbereiches, die Klage über zu hohe Geschwindigkeiten führen.
Fahrdynamische
Einbauten waren und sind jedoch aus der Sicht des Fachamtes das einzige Mittel,
durch das auf Dauer das Geschwindigkeitsverhalten positiv beeinflusst werden
kann.
Diese könnten an 3
Stellen in diesem Straßenabschnitt wie folgt nachgerüstet werden:
-
Querband
in Höhe Haus Nr. 14 , als Segmentbogen mit etwa 7 cm (ca. 2.000 €)
-
Plateauaufpflasterung
in Höhe Haus Nr.20c, Rampensteine 7 cm
hoch (4.000 €)
-
Schwellen
aus Recyclinggummi in Höhe Haus Nr.22/22a, 50 mm hoch , (650 €);
Der Gesamtbetrag in
Höhe von 6.650 € steht noch bei der Haushaltsstelle
6300.000.9600 - Erhöhung der
Verkehrssicherheit – zur Verfügung.
G.Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle:
6300.000.9600 |
Bezeichnung: Erhöhung der Verkehrssicherheit |
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Produktnummer: |
Bezeichnung: |
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Kosten 6.650
€ Folgekosten |
vorgesehen im VmH |
Haushaltsjahr 2006 |
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Mittel stehen zur
Verfügung Ja |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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